Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 164

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 164 (NJ DDR 1960, S. 164); Kontrolle, ob von der Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulung auch in allen Fällen Gebrauch gemacht wurde, zeigt sich, daß die Justizverwaltungsstellen die Bedeutung dieser Schulung noch unterschätzen. Die Gerichte müssen generell noch darauf hingewiesen werden, daß die Teilnahme an dieser Schulung für sie eine Verpflichtung ist. Fälle unbegründeten Fernbleibens, wie z. B. beim Kreisgericht Zossen, dürfen sich nicht wiederholen. Die Kreisgerichtsdirektoren müssen auch von sich aus beim Rat des Kreises nach dem Stand der Einrichtung der Bürgermeisterschulung nachfragen. Daß diese Schulung ein wechselseitiger Prozeß der Qualifizierung ist, der sich nicht allein auf den Erfahrungsaustausch beschränkt, zeigt sich darin, daß häufig auch Richter bei der Bürgermeisterschulung als Lektoren oder Referenten tätig werden. * Nachdem die Erkenntnis gereift war, daß die Erziehung der leitenden Justizfunktionäre die Hauptaufgabe ist, erhielt die Justizschule in Ettersburg, die in der Vergangenheit ausschließlich der Ausbildung mittlerer Justizkader gedient hatte, den Charakter einer zentralen Ausbildungsstätte, wobei das Schwergewicht auf der Anleitung und dem Erfahrungsaustausch der leitenden Justizkader liegt. So wurden u. a. seit Ende 1958 fünf Qualifizierungslehrgänge für Kreisgerichtsdirektoren von je fünf Wochen Dauer durchgeführt. Diese Lehrgänge, die im wesentlichen dazu beitragen sollen, die Leitungstätigkeit der Direktoren zu verbessern und damit eine Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gerichte zu sozialistisch arbeitenden Gerichten zu schaffen, waren ein unverkennbarer Erfolg. Die positive Auswirkung dieser Lehrgänge ist auch bei Qualifizierungsmaßnahmen in den Bezirken spürbar. Die allgemeine Feststellung der Teilnehmer, daß ihnen für die Praxis nützliches Wissen vermittelt wurde, ist durch bessere Leistungen bei der Lösung der politischen und ökonomischen Aufgaben in ihrem Wirkungsbereich bestätigt worden. Man kann nicht damit einverstanden sein, wenn einzelne Justizverwaltungsstellen von der Möglichkeit, auch aus ihrem Bezirk Justizfunktionäre zu den Lehrgängen zu delegieren, nicht hinreichend Gebrauch machen. Die Begründung, daß durch die Entsendung eines Direktors Schwierigkeiten in der Arbeitserledigung beim Gericht auftreten, kann nicht anerkannt werden. Hier kann und muß durch zeitweilige Abordnung von einem anderen Kreisgericht Abhilfe geschaffen werden. Das gilt z. B. für die Justizverwaltungsstelle Rostock, welche die Bedeutung gerade des letzten Lehrgangs für die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft im Bezirk offenbar nicht erkannte. Der Nachteil der bisherigen Lehrgänge bestand darin, daß an ihnen lediglich Kreisgerichtsdirektoren bzw. Stellvertreter teilnahmen und nicht auch die Kreisstaatsanwälte einbezogen wurden, wie das die gemeinsame Aufgabenstellung beider Justizorgane erfordert hätte. Dieser Mangel wurde inzwischen durch die gemeinsame Lehrgangsplanung des Ministeriums der Justiz und der Obersten Staatsanwaltschaft beseitigt. Am 8. Februar 1960 wurde in Ettersburg der erste gemeinsame Lehrgang zur Qualifizierung von Richtern und Staatsanwälten eröffnet. Damit wurde ein weiterer Schritt getan, um die Enge und das Nebeneinander der Justizarbeit zu überwinden. Dies entspricht der Forderung nach echter, sozialistischer Gemeinschaftsarbeit. Gerade bei diesem Lehrgang tritt noch mehr als früher der Charakter der Arbeitsberatung und des Er-fahrungsaustauschs in den Vordergrund. Die Richter und Staatsanwälte werden in den sechs Wochen u. a. Lektionen über Fragen der Theorie des Staates und des Rechts, der Gestaltung sozialistischer Justizorgane und über ökonomische Probleme, insbesondere über die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft, hören. Im Vordergrund wird stets die Frage stehen, wie die Probleme zu lösen sind und auf welche Art und Weise die Justizorgane die sozialistische Entwicklung fördern können. Die Lehrgangsteilnehmer werden zu den einzelnen Problemen Konzeptionen erarbeiten, die den Justizorganen bei der sozialistischen Umgestaltung eine Hilfe sein werden. Die Absolventen dieser und noch anderer in Ettersburg vorgesehener Qualifizierungslehrgänge, wie z. B. zu Fragen des Zivil-, LPG- und Jugendrechts, haben den Auftrag, das erworbene Wissen und die gewonnenen Erkenntnisse in den Bezirken an die anderen Justizfunktionäre zu vermitteln. Es ist an der Zeit, daß die Bezirksorgane diese Methode der zentralen Leitung, nämlich die Verallgemeinerung der im Erfahrungsaustausch gewonnenen Kenntnisse, stärker für ihre eigene Leitungstätigkeit übernehmen. Die bisherigen Lehrgänge sind in den Direktorentagungen nur ungenügend ausgewertet worden. Es muß aber erreicht werden, daß die gleiche kritische Atmosphäre, welche die Lehrgänge beherrscht, sich auch bei der Auseinandersetzung mit den Arbeitsergebnissen in den Direktorentagungen entwickelt. * Eine weitere erfolgreiche Methode der Qualifizierung sind die mehrtägigen Schulungen für Staatsanwälte in den Bezirken. Die Bezirke Halle, Neubrandenburg, Karl-Marx-Stadt und insbesondere Erfurt wirkten hierbei beispielhaft. In zwei Schulungen, die je drei Tage lang dauerten, wurden Anfang dieses Jahres alle im Bezirk Erfurt tätigen Staatsanwälte internatsmäßig in Wilhelmstal erfaßt und mit den Problemen der Betriebsökonomie der volkseigenen Wirtschaft vertraut gemacht. Der Themenplan dafür war in einer Dienstbesprechung mit allen Kreisstaatsanwälten ausgearbeitet worden. Drei Wirtschaftsfunktionäre des VEB Optima Erfurt hielten ausgezeichnete Lektionen über die neuen Arbeitsmethoden in der sozialistischen Industrie, die Planung und Finanzwirtschaft der sozialistischen Industriebetriebe und über die Organisation und Struktur der sozialistischen Industrie. Jeder Staatsanwalt erhielt die Betriebsanalyse des VEB Optima ausgehändigt, so daß er den Erläuterungen ohne Schwierigkeiten folgen und die Nutzanwendung für die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit ziehen konnte. Anschließend fand eine Besichtigung des volkseigenen Betriebes EAW-Eisenach statt. Diese praxisverbundene Schulung fand allgemeine Zustimmung, und viele Staatsanwälte brachten zum Ausdruck, daß es ihnen erst jetzt möglich geworden sei, zielstrebig und ohne übermäßigen Kraftaufwand ökonomische Fragen der Betriebe zu lösen und einen erfolgreichen körperlichen Einsatz in der Industrie vorzubereiten. Es wird die Aufgabe der anderen Bezirke sein, aus diesem Beispiel zu lernen. Die Themenstellung muß nicht die gleiche sein, wenn auch die Vermittlung von Grundkenntnissen unerläßlich ist. Es kommt darauf an, die Schulung entsprechend den örtlichen politischen und ökonomischen Schwerpunkten zu gestalten, um damit den Justizfunktionären das Rüstzeug zur Lösung ihrer konkreten Aufgaben zu vermitteln. Deshalb muß stets sorgfältig überlegt werden, ob die Schulung der jeweiligen Aufgabenstellung entspricht und in der Lage ist, die Arbeit positiv zu beeinflussen. Etwas anders wurde die Qualifizierung der Justizfunktionäre von Groß-Berlin eingeleitet. Durch Dozen- 164;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 164 (NJ DDR 1960, S. 164) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 164 (NJ DDR 1960, S. 164)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr sind nur mit Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig.

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