Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 163

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 163 (NJ DDR 1960, S. 163); Die Qualifizierung der Justizkader die wichtigste Voraussetzung zur Durchsetzung eines neuen Arbeitsstils Von FRIDOLIN SEYDEWITZ, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, und HEINZ WOLTER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Die Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane (NJ 1959 S. 469) brachte uns die Erkenntnis, daß die bisherige Methode und Zielsetzung der Schulung innerhalb des Justizapparates nicht mehr ausreicht, um die Richter und Staatsanwälte zur Lösung der vom V, Parteitag der SED gestellten Aufgaben zu befähigen und das Weiterwirken der bürgerlichen for-malistisch-normativistischen Positionen, das Haupthindernis für die Qualifizierung der Justiztätigkeit, zu beseitigen. Die Hauptaufgabe bei der Qualifizierung der Justizfunktionäre besteht gegenwärtig in der Vermittlung politischer und ökonomischer Kenntnisse sowie in der Hebung ihrer Allgemeinbildung. Dadurch werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Justizorgane als Hebel bei der sozialistischen Umgestaltung voll in Aktion treten können. Die erfolgreiche Lösung dieser Aufgabe der umfassenden Weiterbildung ist in erster Linie kein Problem der sicherlich notwendigen zentralen Anleitung, Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen. Sie hängt vielmehr weitgehend von der Arbeit und Initiative der Bezirksjustizorgane ab, die die vielfältigen, örtlich unterschiedlichen Möglichkeiten der Schulung auf ökonomischem Gebiet richtig nutzen müssen. Noch mehr aber kommt es darauf an, daß die Justizfunktionäre auch von sich aus die politische Bedeutung dieser Aufgabe erkennen, sie zu ihrer eigenen Sache machen und konsequent an ihrer Verwirklichung arbeiten. Die Überzeugungsarbeit der Parteiorganisation und der staatlichen Leitung muß dazu beitragen, daß diese Erkenntnis Allgemeingut wird. * Unter Mitwirkung der Staatsanwälte aus den Bezirken und Kreisen wurde von der Obersten Staatsanwaltschaft ein Perspektivplan ausgearbeitet, in dem die Aufgaben für die Zeit von 1959 bis 1965, u. a. auch die Maßnahmen für die politische, ökonomische, fachliche und kulturelle Weiterbildung der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, festgelegt sind. Dieser Plan verpflichtet jeden Mitarbeiter zu systematischem Studium und zur Aneignung und Vervollkommnung der Kenntnisse auf den Gebieten, die er auf Grund der jeweiligen örtlichen politischen und ökonomischen Bedingungen beherrschen muß, um zu einer höheren Qualifizierung in seiner Arbeit zu gelangen und noch stärker zur Lösung der für den örtlichen Wirkungsbereich stehenden Aufgaben des Siebenjahrplans und des endgültigen Sieges des Sozialismus beizutragen. Ferner enthält der Perspektivplan Maßnahmen der Frauen- und Jugendförderung. Auf der Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen sieht der Plan folgende Methoden für die politische, ökonomische, kulturelle und fachliche Weiterbildung vor: a) Selbständiges Studium der marxistisch-leninistischen Theorie; b) Schulung der Mitarbeiter im System der Parteischulung; c) Weiterbildung auf juristischem Gebiet (Fernstudium, kombiniertes Fern- und Direktstudium, Gasthörerschaft, Studium der Fachliteratur, Spezialschulungen); d) Lektionen und Vorträge über politische, ökonomische und auch allgemeinbildende Themen mit anschließenden Seminaren und Exkursionen; e) Durchführung von Qualifizierungslehrgängen; f) Teilnahme als Gasthörer an Hoch- und Fachschulen sowie Betriebs- und Dorfakademien und Volkshochschulen, um Kenntnisse auf ökonomischem oder anderen gesellschaftswissenschaftlichen Gebieten zu erwerben oder zu vertiefen, sowie Teilnahme an Bürgermeisterschulungen ; g) Besichtigung unserer Kulturstätten, Ausstellungen und Kulturschätze; Besuch von Kino- und Theatervorstellungen und Konzerten sowie die Organisierung von Lesungen der Werke unserer Schriftsteller. Diese Form des Studiums und der Weiterbildung wurde von den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft begrüßt, denn sie sehen darin eine Unterstützung, die sie für die Lösung der vor ihnen stehenden Aufgaben dringend benötigen. Mit der Hochschule für Ökonomie in Berlin und der Karl-Marx-Universität in Leipzig wurden Vereinbarungen über die Teilnahme von Staatsanwälten an Qualifizierungslehrgängen für Staatsfunktionäre auf dem Gebiet der Arbeitsökonomik getroffen. Mitarbeiter der zentralen Justizorgane besuchen die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft organisierten Fachschulungen, um die erforderlichen Kenntnisse zur Förderung und Sicherung der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft zu erwerben. * Ein ähnliches Schulungssystem hat das Ministerium der Justiz organisiert. In einer Kollegiumssitzung, zu der auch Vertreter aus den Bezirken anwesend waren, wurde ein Beschluß über Maßnahmen zur Qualifizierung der Justizkader, insbesondere auf ökonomischem Gebiet, gefaßt. Dieser Beschluß sieht eine planmäßige Qualifizierung der Mitarbeiter im Prozeß der Arbeit, als Gasthörer im Fernstudium, durch Teilnahme an Qualifizierungslehrgängen und Besuch von Parteischulen vor. Dabei kommt es insbesondere auf die Vertiefung der ökonomischen Kenntnisse durch ein entsprechendes Studium an. Besonderer Wert wird auf die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen der örtlichen Organe der Staatsmacht gelegt. So hat das Ministerium der Justiz mit dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte vereinbart, daß die Richter und Notare an der Schulung der Bürgermeister teilnehmen. (Diese Lehrgänge haben insbesondere das Ziel, die ökonomischen Kenntnisse der Bürgermeister, entsprechend der örtlichen Struktur auf dem Gebiet der Industrie oder der Landwirtschaft, zu verbessern.) Die Teilnahme an diesen Lehrgängen ist für die Justizfunktionäre nicht nur deshalb wertvoll, weil sie dort ihr Wissen auf diesen Gebieten erweitern können, sondern auch, weil damit zugleich die Gelegenheit gegeben ist, zu den Vertretern der Gemeinden Kontakt herzustellen und dadurch die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen weiter zu verbessern. Obwohl die Notwendigkeit der allseitigen Qualifizierung von den Bezirksjustizorganen anerkannt wird, haben sie die Teilnahme an der Schulung im Bezirk noch nicht mit genügender Aktivität und Zielstrebigkeit durchgesetzt. Schwierigkeiten ergeben sich zur Zeit noch daraus, daß die Schulung noch nicht in allen Kreisen begonnen hat, weil kein einheitlicher Termin festgelegt wurde. In der mangelnden Übersicht über den Stand in den einzelnen Kreisen und in der fehlenden 163;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 163 (NJ DDR 1960, S. 163) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 163 (NJ DDR 1960, S. 163)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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