Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 162 (NJ DDR 1960, S. 162); Die Schwäche der konkreten Leitungstätigkeit zeigte sich auch daran, daß die Entwicklung des Erfahrungs-austauschs zwischen den Justizorganen Jena-Stadt und Gera-Stadt nur ungenügend unterstützt worden ist. Die Justizverwaltung hat bei der Festlegung des Programms des Erfahrungsaustauschs, der im Rahmen eines Leistungsvergleichs der Staatsorgane von Jena und Gera durchgeführt wird, mitgewirkt. Das ist anzuerkennen. Aber darüber hinaus mußte kontrolliert werden, wie die Gerichte den Erfahrungsaustausch durchführen. Es geht ja darum, daß die Beteiligten Initiative entwickeln, ihre Arbeit verändern und sich dabei gleichzeitig sozialistische Hilfe leisten. Die Durchsetzung der vorausschauend planenden Rechtsprechung in den Kreisen hängt außer von der Justizverwaltung auch in bedeutendem Maße von der Arbeit der Rechtsmittelsenate des Bezirksgerichts ab. Das Bezirksgericht vermag im Weg der Rechtsmittel-entscheidungen und auch durch die erstinstanzliche Entscheidung von Schwerpunktverfahren großen Einfluß auf die Qualität der Entscheidungen der Kreisgerichte auszuüben. Wenn Streits auf die Problematik solcher Entscheidungen hinweist, die in ihrer Aussage schwach sind und kein wesentliches moralisches und gesellschaftlich-politisches Gewicht haben, so hängt das Vorhandensein solcher Entscheidungen stark von der Qualität der Arbeit des Bezirksgerichts ab. Sind die Rechtsmittelentscheidungen des Bezirksgerichts reine Fallentscheidungen, beschränken sie sich auf das Rechtsproblem, so werden auch die Kreisgerichte überwiegend im gleichen Fehler verharren. Kritisiert jedoch das Bezirksgericht die Entscheidungen der Kreisgerichte vor allem unter dem Gesichtspunkt, ob die gesellschaftlichen Zusammenhänge herausgearbeitet und die Ursachen der Straftat aufgedeckt sind, ob die Volksmassen zur Bekämpfung dieser Ursachen mobilisiert werden, ob die moralische Verurteilung der Tat des Angeklagten herausgearbeitet wird, ob die richtigen Maßnahmen zur Urteilsauswertung in die Wege geleitet sind und hierbei die mobilisierende Rolle der Volksvertretung beachtet wird, dann müssen auch die Entscheidungen der Kreisgerichte immer besser den Anforderungen des neuen Arbeitsstils entsprechen, dann können sie eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung der erzieherischen Rolle unseres Rechts spielen. Die Rechtsmittelentscheidungen des Bezirksgerichts Gera in Strafsachen gaben bisher den Kreisgerichten nicht die notwendige Anleitung. Es fehlt an der erforderlichen Qualität in der Arbeit des Senats. Hinzu kommt die wenig zielgerichtete Protestpraxis der Staatsanwaltschaft. Die Mehrheit der Entscheidungen 2. Instanz in Strafsachen befaßt sich überprüft wurde der Zeitraum ab September 1959 mit Sittlichkeitsdelikten, Körperverletzungen, Privatklagesachen. In acht Verfahren, in denen die Kreisgerichte zu Schwerpunktfragen Stellung nehmen mußten, kam der Senat zu reinen Fallentscheidungen. Breit wird aus dem erstinstanzlichen Urteil der Sachverhalt und das Rechtsmittelvorbringen wiedergegeben. Die eigentlichen Entscheidungsgründe, die Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil, sind dagegen sehr knapp gehalten. Es fehlt die kritische Würdigung der Qualität des erstinstanzlichen Urteils. Der Senat gibt den Kreisgerichten nicht die Orientierung, wie sie an Hand des Einzelfalls die gesetzmäßige Entwicklung aufzeigen 3 NJ 1959 S. 73. müssen und die Menschen für die Durchsetzung des Neuen und zur Wachsamkeit gegen den Klassengegner mobilisieren können. Im Urteil gegen die Bäuerin S. vom 26. Oktober 1959 wegen Diebstahls in einem Selbstbedienungsladen unterließ es der Senat, auf die Rolle der Selbstbedienungsläden im sozialistischen Handel einzugehen und herauszuarbeiten, daß diese Form im Sektor des Handels der Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität ist und konsequent geschützt werden muß. Das erstinstanzliche Urteil hatte zu Diskussionen in der Bevölkerung geführt. Deshalb durfte der Senat nicht allein die vom Kreisgericht angeordnete Urteilsveröffent-lichung im Selbstbedienungsladen bestätigen, sondern hätte darauf orientieren müssen, daß in Aussprachen mit der Bevölkerung die Rolle der Selbstbedienungsläden und die damit verbundene Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Notwendigkeit der Mitarbeit der Bevölkerung zur Lösung der Aufgaben des Handels und der Wachsamkeit jedes Bürgers gegen Diebstähle in solchen Läden hätten diskutiert werden müssen. Im Urteil gegen den Einzelbauern E. übernimmt der Senat die im erstinstanzlichen Urteil des Kreisgerichts Jena-Land richtig herausgearbeiteten Grundsätze zum Schwerpunkt Brandsachen und Brandverhütung. In der einige Wochen später verhandelten Brandsache gegen den Betriebsleiter K., der fahrlässig einen Brand mit einem Schaden von 300 000 DM verschuldete, geht das Bezirksgericht nicht auf die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge der Brandsache ein. Es handelte sich um ein Spanplattenwerk, einen wichtigen Zulieferbetrieb für die Möbelindustrie im Kreis Zeulenroda. Außer dem hohen direkten Schaden war noch bedeutender volkswirtschaftlicher Schaden durch Produktionsausfall entstanden. Auf diese Zusammenhänge geht der Senat nicht ein und befaßt sich auch nicht mit der Frage, wie gerade aus diesem Verfahren mit seinem hohen Schaden Lehren für die noch wirksamere Brandverhütung bei solchen feuergefährdeten Betrieben gezogen werden können. Wie ist das Verfahren vom Gericht ausgewertet worden und wie ist es in die Leitungstätigkeit der örtlichen Organe eingegangen? Waren die Brandschutzkontrollen ausreichend? Diese und weitere Fragen bleiben unberührt. Dafür befaßt sich der Senat sehr breit mit der Frage, ob bewußte oder unbewußte Fahrlässigkeit des Angeklagten vorliegt, und mindert dann, weil der Angeklagte als Betriebsleiter eines halbstaatlichen Betriebes schon durch Vermögensschaden schwer betroffen sei und auch gewisse Maßnahmen zur Brandverhütung getroffen habe, das kreisgerichtliche Urteil von einem Jahr Gefängnis bedingt auf sechs Monate Gefängnis bedingt. Das Kreisgericht hatte den relativ geringen Grad des Verschuldens und die positiven Seiten des Angeklagten schon durch die Anwendung des § 1 StEG gewürdigt. Durch die vom Senat vorgenommene Herabsetzung der Strafe wird nunmehr die subjektive Seite gegenüber dem hohen volkswirtschaftlichen Schaden überbetont. Die stärkere Wirksamkeit der Anleitung der Bezirksjustizorgane auf die Rechtsprechung wird gesichert, wenn sich die planmäßige Zusammenarbeit sowohl der Bezirksjustizorgane untereinander als auch mit den örtlichen Organen gefestigt hat, wenn eine konkrete Anleitung unmittelbar in den Kreisen verwirklicht wird und die Entscheidungen des Bezirksgerichts beispielhaft für alle Kreisgerichte sind und sich kritisch mit diesen auseinandersetzen. 162;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 162 (NJ DDR 1960, S. 162) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 162 (NJ DDR 1960, S. 162)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und damit den Einfluß von erkannten personellen Stützpunkten des Gegners auf weitere Gleichgesinnte und andere negative Kräfte wirksam zu unterbinden. Sie sind zur ständigen Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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