Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 159

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 159 (NJ DDR 1960, S. 159); Lösung der ökonomischen Schwerpunkte und zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins beizutragen, wurden bisher aus den bereits dargelegten Gründen ungenügende Arbeitsergebnisse erzielt. In den koordinierten Arbeitsbesprechungen und Arbeitsplänen, der gemeinsamen Auswertung der Kriminalitätsanalyse, der gemeinsamen Lösung der Schwerpunktaufgaben unter breitester Mitarbeit der Werktätigen liegt die Grundlage zur Wende der Arbeit der Gerichte. Entscheidend für den Erfolg wird sein, wie es die Gerichte verstehen, eine enge Verbindung zu den örtlichen Organen der Staatsmacht herzustellen. Ausgehend von dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht und dem Gesetz über die weitere Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeitsweise des Staatsapparates, müssen die Gerichte nicht nur in den ständigen Kommissionen mitarbeiten und diese laufend über Schwerpunkte informieren, sondern von diesen auch Impulse für ihre weitere Arbeit erhalten. Die operative Mitarbeit in den Rats- und Kreistagssitzungen ist eine weitere Form der engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Wie eine enge Verbindung auch zu den Abgeordneten hergestellt werden kann, soll am Beispiel des Kreisgerichts Jena-Stadt demonstriert werden: Dieses hat eine solche Methode entwickelt, daß bei Straf- und Zivilverfahren, die einen Schwerpunkt betreffen, der zuständige Abgeordnete über das Abgeordneten-Kabi-nett vom Gericht über den Sachverhalt informiert und um Teilnahme an der Verhandlung gebeten wird. Als gewählter Volksvertreter erhält er in der Verhandlung das Wort und legt seinen Standpunkt zur Sache dar, ohne daß er dabei durch prozessuale Vorschriften eingeengt wird. Mit dieser Meinung hat sich das Gericht auseinanderzusetzen. Hierdurch erfährt das Ansehen des Abgeordneten in der Bevölkerung in der Regel eine Stärkung, und zugleich erhält er und mit ihm seine Abgeordnetengruppe bzw. seine Ständige Kommission Kenntnis von einem dem Verfahren zugrunde liegenden gesellschaftlichen Konflikt. Eine weitere Form der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Sicherheitsorganen und dem Staatsapparat ist die Beteiligung an gemeinsamen Brigadeeinsätzen. Die Beteiligung der Gerichte muß sich in erster Linie auf folgende Aufgaben erstrecken: a) Wie sind die Entscheidungen des Gerichts verstanden worden? Wie wurden sie ausgewertet? Was wurde mit ihrer Hilfe tatsächlich verändert? Dabei ist selbstkritisch einzuschätzen, welche Mängel die volle Auswirkung der Entscheidungen noch beeinträchtigt haben. b) Gibt es in bestimmten Bereichen eine Konzentration von Verurteilten? Wie erfolgt deren Einsatz? Wie hat es das Kollektiv verstanden, die Erziehung fortzusetzen? c) Aktivierung der Schöffenarbeit. Die Schöffenarbeit muß durch eine konkretere Anleitung verbessert werden, die auf die Schwerpunkte orientiert. Dazu ist es notwendig, auch neue Formen der Schöffenschulung zu finden. Die Schulung muß einen tieferen politischen Inhalt bekommen, wobei sich die Gerichte bei der Auswahl der Referenten auf die gesamte Kraft des Staatsapparates stützen müssen. Es empfiehlt sich beispielsweise, eine Schöffenschulung über LFG-Recht nicht in den Räumen des Gerichts, sondern in einer LPG unter Hinzuziehung der Genossenschaftsbauern durchzuführen. Dabei wird nicht nur die Schulung für die Schöffen wesentlich fruchtbringender sein, sondern es ergibt sich dadurch auch eine Bereicherung des Wissens aller Beteiligten. Eine solche Anleitung befähigt die Schöffen, in ihrem Tätigkeitsbereich selbst Hemmnisse im Wirtschaftsablauf zu erkennen, zu signalisieren und zur Beseitigung beizutragen. Sie werden damit zu wichtigen Helfern der Sicherheitsorgane und wirken bei der Lösung der politisch-ökonomischen Schwerpunkte mit. Bei dieser Tätigkeit müssen sich die Schöffen insbesondere auf die sozialistischen Brigaden und die sozialistischen Arbeitsgemeinschaften stützen und selbst Mitglieder solcher Brigaden sein. Es ist Aufgabe der Gerichte, hierbei entsprechende Überzeugungsarbeit zu leisten. Das wird das Ansehen der Schöffen und ihren Einfluß bei der Lösung bestimmter Konflikte stärken. So hat sich z. B. im VEB Porzellanwerk Kahla ein Kollektiv von fünf Schöffen die sämtlich Mitglieder von sozialistischen Brigaden sind zusammengefunden. Dieses Kollektiv konnte bereits mehrfach Streitigkeiten von Arbeitskollegen auf den verschiedensten Gebieten, wie persönliche Differenzen, Verstöße gegen die moralischen Anschauungen und gegen die Arbeitsdisziplin, beseitigen. Durch das gute Vertrauen der Werktätigen konnten sie von sich aus Konflikte erkennen und klären. Das ist unter Einbeziehung aller Mitglieder der sozialistischen Brigaden geschehen. Dieses Beispiel zeigt, daß unsere Schöffen zur aktiven Gestaltung sozialistischer Beziehungen beitragen. Durch die Verallgemeinerung solcher Beispiele in den Schöffenaktivs müssen allen Kollektiven bestimmte Aufgaben gestellt werden. Die Richter müssen zur Durchsetzung dieser Aufgaben in einem Betrieb mitwirken, um die gesammelten Erfahrungen und Ergebnisse in den Schöffenschulungen zu übermitteln und über den Erfahrungsaustausch die übrigen Kollektive zur Lösung gleicher Aufgaben befähigen. So wird die bisher nur wenig genützte Kraft und Initiative unserer Schöffen auf die aktive Lösung gesellschaftlicher Widersprüche gelenkt und breit wirksam. Gleichzeitig wird dadurch eine höhere Qualität der Rechtsprechung erreicht. Damit werden unsere Schöffenkollektive in der Tat zum wirksamen und mobilisierenden Bindeglied zwischen Produktion und Gericht. Bei der Anleitung der Schöffenkollektive in den Betrieben kommt es darauf an, die notwendige Verbindung zwischen dem Schöffenkollektiv und der Konfliktkommission herbeizuführen. Die Schöffen müssen die Arbeit der Konfliktkommissionen unterstützen, sie fördern und ihnen insbesondere ihre Erfahrungen in der gesellschaftlichen Erziehung, die sie auf Grund ihrer gerichtlichen Tätigkeit und der Schulungen gesammelt haben, übermitteln. Beide Organe müssen sich in einem ständigen Erfahrungsaustausch ergänzen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlungen bei Schwerpunktverfahren müssen die Schöffen besser angeleitet werden. So sollten sie schon vor der Verhandlung in den Betrieb, die LPG usw. gehen und sich einen umfassenden Überblick über die gesellschaftlichen Beziehungen zum Tatvorgang und zum Täter verschaffen. Es ist selbstverständlich, daß sie sich dabei auf den bewußtesten Teil der Werktätigen und insbesondere auf das dortige Schöffenkollektiv stützen müssen. Gleichzeitig können sie dabei Einfluß auf den Personenkreis nehmen, der an der Verhandlung teilnehmen soll. Auch nach der Verhandlung haben die Schöffen an der Auswertung des Verfahrens maßgeblich mitzuwirken. Die Verkennung der Schwerpunkte spiegelt sich auch bei den Zivilsachen und hier teilweise in noch stärkerem Maße wider.' Man hat bisher ungenügend mit dem Mittel des Zivilrechts zur Lösung der Schwerpunktaufgaben beigetragen. Es wurde nicht verstanden, solche guten Arbeitsmethoden, die im Rahmen unseres Zivilprozeßrechts möglich sind, zu verallgemeinern und durchzusetzen, wie sie z. B. der Direktor des Kreisgerichts Rudolstadt angewandt hat: Dieser hat im Schwerpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft in einem Verfahren nicht formal- 159;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 159 (NJ DDR 1960, S. 159) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 159 (NJ DDR 1960, S. 159)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terrorhandlungen Verhafteter Strafgefangener Wegen den bei der Realisierung von Terrorhandlungen, wleAus-bruch- und Fluchtversuche Meutereien, Geiselnahme Angriffe Verhafteter Strafgefangener auf Angehörige mit Gewaltanwendung entstehenden erheblichen Gefährdungen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung beim Vollzug der Untersuchungshaft und zur Absicherung der Dienstobjekte einzuleiten.

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