Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 145

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 145 (NJ DDR 1960, S. 145); deutung der LPG Typ I (S. 53 62). Sie sind die „Schulen“ der kollektiven Arbeit und des gemeinsamen Lebens. Der Weg vom Typ I zum Typ III ist der normale Weg der Entwicklung einer LPG. Daher ist besonders zu begrüßen, daß die Verfasser konkret und ausführlich die Vorbereitung des Übergangs als Prozeß von der niederen zur höheren Stufe darstellen, wobei betont wird, daß in einem bestimmten Stadium der Übergang gesetzmäßig ist (S. 56 ff.). Die systematische Entwicklung einer LPG von Typ I zu Typ III ist die Grundlage zu einer bewußten freiwilligen „schmerzlosen“ Vergesellschaftung der individuellen Produktionsmittel und vermeidet das Auftreten vieler aus dem kleinbürgerlichen Eigentumsbewußtsein entstehender hemmender Widersprüche, wie sie die Verfasser z. B. an den Handlungen einiger Bauern zeigen, die lebendes und totes Inventar vor ihrem Eintritt insbesondere in eine LPG Typ III verkauften (S. 74). Aus dem Abschnitt über den Inventarbeitrag (S. 74 ff.) sei noch auf die richtige Behandlung der einzubringenden Wirtschaftsgebäude hingewiesen (S. 80). Die Mitgliederversammlung sollte in erster Linie an Hand des Perspektivplans prüfen, ob es notwendig ist, Wirtschaftsgebäude auf den Inventarbeitrag anzurechnen, oder ob ein Nutzungsverhältnis genügt. / Abschließend möchte ich sagen, daß auch die Kapitel über die Mitgliedschaft, die Einbringung des Bodens und die Beziehungen zu anderen Institutionen, auf die in der Besprechung nicht eingegangen wurde, von der engen Verbindung der Verfasser zur Praxis zeugen. Alle aufgeworfenen und behandelten Probleme sind äußerst aktuell. Es war richtig, im Anschluß an die Ausführungen der Verfasser den Text des LPG-Gesetzes und der Musterstatuten für die Typen I und III abzudrucken, weil so das Gesetz selbst breiten Kreisen bekannt wird. Möge es dem Verlag gelingen, diese Broschüre in jedes Dorf hineinzutragen. Staatsanwalt Günter Lehmann, Schwerin I l e c fi t s p r e c fi ii n g Sir a frech I §§ 14, 24 StEG; § 2 Abs. 1 WVO; §§ 73, 74 StGB. Zum schweren Fall der Spionage. OG, Urt. vom 14. Januar 1960 la Ust. 146/59. Der Angeklagte bewahrte in seiner Wohnung eine große Menge aus seiner Jugend bzw. aus einem Bunker im Wald von N. stammende militaristische und faschistische Literatur auf, die er mit noch anderer westlicher Schundliteratur in seiner Freizeit las. Auch hörte er laufend westliche Hetzsendungen. In den Jahren 1953, 1955 und 1958 besuchte er die Ausstellung „Grüne Woche“ in Westberlin und beschaffte sich von dort verschiedene illustrierte Zeitschriften, Prospekte und anderes Material. Landwirtschaftliche Ausstellungen in der DDR besuchte er dagegen nicht, da er angeblich über den Stand der Technik in der Landwirtschaft bei uns informiert sei. Der Angeklagte hielt in seinem Pferdestall zahlreiche Waffen, und zwar ein Maschinengewehr Modell 15 mit drei Trommeln Munition, einen Karabiner 98 K, einen französischen Karabiner, einen Drilling, eine Pistole P 38, eine Pistole FN, einen Karabinerverschluß sowie einige tausend Schuß Munition versteckt. Die Schußwaffen, ausgenommen die Pistole P 38, die er seit Herbst 1945 besaß, erhielt er im Frühjahr 1947 von dem ihm bekannten K., der bis dahin bei seinem Vater gearbeitet hatte und dann nach Westdeutschland ging. Die Waffen gab der Angeklagte nicht ab, weil er kein Vertrauen zu den staatlichen Organen hatte, sondern er beließ sie, bis auf die zwei Pistolen, in den von K. angelegten Verstecken. Er holte sie jedoch zur Reinigung mehrmals hervor und schoß, mit Ausnahme des MG und der 6-mm-Pistole, auch damit. Angeblich wollte er dadurch Wildschweine vertreiben. Im Jahre 1952 kam der Angeklagte mit dem Großbauern B. in G. in Verbindung!' Im Verlaufe eines Gesprächs über (he Lage in Deutschland und über die Verwendung der feindlichen Argumentationen des RIAS gab B. ihm den Hinweis, die „KgU“ in Westberlin aufzusuchen und sich dort nähere Auskunft zu holen. Obwohl er durch die Presse Kenntnis erhalten hatte, daß es sich bei der „KgU“ um eine Agentenorganisation handelt, die einen Kampf gegen die DDR führt, suchte er im Januar 1953 deren Dienststäle in Nikolassee in Westberlin auf und stellte Fragen im Hinblick auf die Wiedervereinigung Deutschlands, um zu erfahren, wie die „KgU“ die Lage einschätzte. Ihm wurde erklärt, daß mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik nicht verhandelt werden könnte, da der Westen die Deutsche Demokratische Republik nicht anerkenne. Übrigens würde sie wirtschaftlich sowieso bald zugrunde gehen. Anschließend erhielt er drei Westmark als Spesen mit der Aufforderung, bald wiederzukommen. Im Februar 1953 suchte der Angeklagte auf Anraten von B. während des Besuches der „Grünen Woche“ in Westberlin erneut die Dienststelle der „KgU“ auf. Er wurde nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt und ob er gelegentlich etwas mit in die DDR nehmen wolle, wozu er sich bereit erklärte. Auch diesmal erhielt er drei Westmark mit dem Hinweis, die Dienststelle der „KgU“ bald wieder aufzusuchen. Anfang März 1953 fuhr er ein drittes Mal zur Dienststelle der „KgU“, wo er einem Agenten vorgestellt wurde. Dieser richtete an den Angeklagten die Frage, ob er bereit sei, selbst etwas für die Wiedervereinigung Deutschlands im Sinne der „KgU“ zu tun; er würde dann ständig mit ihm Zusammenarbeiten. Der Angeklagte sollte Literatur mit in die DDR nehmen, um der Bevölkerung den Standpunkt des Westens zur Wiedervereinigung Deutschlands bekanntzumachen. Außerdem sollte er den Agenten über die Meinung der Bevölkerung zu diesen Fragen informieren. Nachdem der Angeklagte sich 'dazu bereit erklärte, erhielt er einen Fragebogen, den er ausfüllte und sich zur Mitarbeit für die „KgU“ verpflichtete. Während des Ausfüllens des Fragebogens erschien ein Unbekannter, der den Angeklagten befragte, ob in G. ein Stützpunkt der MTS sei. Da der Angeklagte dies bejahte, erklärte der Unbekannte, dann könne man doch dort die Reifen der Traktoren zerschneiden, was der Angeklagte jedoch ablehnte, da er selber die Traktoren der MTS zur Bearbeitung seiner Felder brauchte. Bei einer weiteren Zusammenkunft mit dem Agenten erhielt der Angeklagte zu seiner eigenen Sicherheit einen Decknamen, eine Deckadresse sowie die Telefonnummer der „KgU“. Des weiteren riß der Agent von einem Bogen Papier eine Ecke ab und gab den Rest des Bogens dem Angeklagten mit dem Hinweis, falls ihm Gefahr drohe, werde jemand mit der abgerissenen Papierecke zu ihm kommen, worauf der Angeklagte sich sofort nach Westberlin begeben solle. Der Angeklagte erhielt sodann 200 Flugblätter, die er nachts in der Nähe seines Wohnortes verstreuen sollte. Danach wurde mit ihm Tag und Uhrzeit eines erneuten Zusammentreffens vereinbart. Bis dahin sollte er sich einen Überblick über die Sollablieferung der Bauern verschaffen und auf seinen Fahrten nach Berlin Truppentransporte der Sowjetarmee erkunden. Der Angeklagte verstreute die Flugblätter im Bereich von G. Er erkundigte sich auch bei Gesprächen mit Bauern über den Stand der Pflichtablieferung, wobei er deren Stimmung feststellte, und erstattete darüber Bericht. Hierbei erklärte er dem Agenten auf dessen Befragen, daß in P. KVP stationiert sei. Anfang Mai sowie im Juni 1953 traf der Angeklagte erneut mit dem Agenten zusammen und erhielt einen neuen Decknamen. Im August 1953 unterhielten sich beide über den faschistischen Putsch am 17. Juni 1953. Dabei stimmte der Angeklagte der hetzerischen Äußerung des Agenten zu, daß in der DDR Diktatur herrsche und die Arbeiter nichts zu sagen hätten. Bei einem erneuten Treff im Oktober 1953 erklärte der Angeklagte, als er bei dem Agenten eine Pistole sah, daß er ebenfalls Waffen besitze, die er ihm sodann im einzelnen , aufzählte. Der Agent gab dem Angeklagten den Hinweis, mit keiner anderen Person darüber zu sprechen, da die Waffen im Fall eines erneuten Tages „X“ gegen die Regierung der DDR verwendet werden könnten. Der Angeklagte erklärte sein Einverständnis und verwahrte und pflegte die Waffen von nun ab im Auftrag der „KgU“. Insgesamt traf sich der Angeklagte mit dem Agenten im Jahre 1953 achtmal, wobei er etwa 1000 Flugblätter mdt-nahm. 200 der Flugblätter warf er in Westberlin in eine Toilette, weitere 200 verbrannte er in seiner Wohnung und etwa 600 Stück verstreute er in seiner Wohnumgebung. Ferner berichtete er in drei Fällen über Militärtransporte und jeweils über den Stand der Entwicklung der Landwirtschaft. Im Januar 1954 berichtete er über die Sollerfüllung und Stimmung der Bauern, ferner über den Fund von Flugblättern. die durch Ballons verstreut worden waren, sowie über Militärtransporte. Im Februar 1954 wurde dem Angeklagten durch telefonischen Anruf mitgeteilt, daß ein anderer Agent nunmehr mit ihm arbeiten werde. Er wurde sodann mit dem Agenten S. in Verbindung gebracht, mit dem er 1954 siebenmal 145;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 145 (NJ DDR 1960, S. 145) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 145 (NJ DDR 1960, S. 145)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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