Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 142

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 142 (NJ DDR 1960, S. 142); Tril ifine d e s ] Lesers TF Staatliche Notare halfen bei der Ausarbeitung der individuellen LPG-Statuten Die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft ist die komplizierteste Aufgabe der Arbeiterklasse in der Periode des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus, stellte Walter Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED fest und fügte hinzu, daß im Zusammenhang mit der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und dem Zusammenschluß aller Bauern zu Produktionsgenossenschaften in einer zunehmenden Zahl von Dörfern die Verantwortung der Partei und der staatlichen Organe wächst. Die Erläuterung der neuen Statuten der LPGs war deshalb für alle Mitarbeiter des Staatlichen Notariats ein Arbeitsschwerpunkt. Sobald die Entwürfe zu den neuen Musterstatuten und dem LPG-Gesetz veröffentlicht waren, begannen wir im Kreis Nauen, sie in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen zu popularisieren. Gleichzeitig nutzten wir umfassend die Tagespresse und die Winterschulung aller LPG-Funk-tionäre zur Erläuterung des neuen LPG-Rechts aus. Dadurch kam die Diskussion in den Dörfern schnell in Gang. Nachdem der Ministerrat die Musterstatuten bestätigt hatte, orientierte der LPG-Beirat des Kreises die Genossenschaften darauf, die neuen Statuten innerhalb der gesetzlichen Frist anzunehmen. In den MTS-Be-reichen wurden aus den Arbeitsgruppen der MTS zeitweilige Statutenkommissionen gebildet. Sie waren für die Anleitung der LPG-Vorstände verantwortlich und sollten gegenseitig ihre Erfahrungen austauschen. Sie sollten auch die Justizfunktionäre im Kreis heranziehen und einsetzen. Trotz einiger organisatorischer Schwierigkeiten in der Arbeit dieser Kommission haben die beiden Notare je eine LPG bei der Ausarbeitung der individuellen Statuten unterstützt. Beide Notare wandten die Erfahrungen an, die sie bei der Ausarbeitung und Annahme von Betriebsordnungen nach dem Muster der alten Betriebsordnung für die LPG gesammelt hatten. Die LPG-Vorstände wurden veranlaßt, durch die Mitgliederversammlung eine zeitweilige Statutenkommission wählen zu lassen. In einer gemeinsamen Sitzung dieser zeitweiligen Kommission mit dem Vorstand wurden dann z. B. in den LPGs Pessin und Etzin die Musterstatuten erläutert. Dabei wurden keine umfassenden Änderungen des Musterstatuts bei der Ausarbeitung des individuellen Statuts angestrebt. Vielmehr kam es darauf an, die Schwerpunkte darzustellen und Besonderheiten zu berücksichtigen. So setzten sich z. B. in Pessin die Genossenschaftsbauern besonders mit mehreren neu aufgenommenen Mitgliedern darüber auseinander, daß deren Ehefrauen nicht Mitglied der LPG geworden waren. In Friesack tauchte die Frage auf, ob es für Genossenschaften, die sich bald zu einer Groß-LPG zusammenschließen werden, noch zweckmäßig sei, jetzt ein neues Statut auszuarbeiten und anzunehmen. Die Lösung wurde darin gefunden, daß sich in den Genossenschaften, deren Zusammenschluß demnächst bevorsteht, eine gemeinsame Statutenkommission gebildet hat. So haben die LPGs Friesack, Vietznitz, Warsow und Wutzetz in unserem Kreis gemeinsam ein übereinstimmendes Statut ausgearbeitet und es zunächst getrennt in jeder LPG angenommen. Es berücksichtigt bereits jetzt die Fragen, die nach dem Zusammenschluß zu beachten sind. Später braucht dann nur darüber abgestimmt zu werden, daß die bisherigen übereinstimmenden Statuten nun als Statut der Groß-LPG gelten sollen. In der LPG Tremmen wurde unter Mitarbeit von Funktionären der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ein Beispiel für den gesamten Bezirk für die Ausarbeitung der inneren Betriebsordnung geschaffen. Es wird eine gemeinsame Aufgabe der Justizorgane und des Rates des Kreises sein, im Winterhalbjahr auch die Ausarbeitung der Betriebsordnungen in den LPGs abzuschließen. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß besonders die Notariate Erfolge erzielten, die mit den örtlichen Organen Zusammenarbeiten. In einigen Kreisen haben die Justizfunktionäre die MTS-Bereiche unter sich aufgeteilt und den LPG-Vorsitzenden und anderen Funktionären der LPG und MTS Anleitung und Unterstützung vor der Durchführung der Vollversammlung gegeben. In anderen Kreisen wurden den Justizfunktionären bestimmte LPGs übertragen, für die sie verantwortlich waren. In der Regel haben die Notare Besprechungen zunächst mit dem Vorsitzenden und dem Agronomen der LPG und später mit dem erweiterten Vorstand durchgeführt. Damit erreichten sie, daß die Genossenschaftsbauern einige Probleme schon vor der Vollversammlung erörtern konnten. Individuelle Aussprachen folgten, und in einer vorbereitenden Mitgliederversammlung wurden eingehend die Rechte und Pflichten eines jeden Mitglieds erläutert. Damit war der Erfolg der beschließenden Versammlung im Regelfall gesichert. Die Notare werden diejenigen LPGs, in denen sie festgestellt 'haben, daß z. B. die Revisionskommission nicht arbeitet oder das Bodenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wird, weiterhin unterstützen. Die Tätigkeit der Revisionskommission' wird von einigen Mitgliedern der LPGs noch nicht richtig eingeschätzt, mitunter sogar als Schnüffelei bezeichnet. In solchen Fällen wurde nach einer gründlichen Aussprache im Statut aufgenommen, daß die Revisionskommission einmal vierteljährlich die Verwirklichung der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung kontrolliert. In einigen Genossenschaften des Kreises Königs Wusterhausen wurde im Statut festgelegt, daß ein Teil der jedem Mitglied zustehenden Fläche (o,5 ha) gemeinsam bewirtschaftet wird und jedes Mitglied seinen Anteil am Ertrag erhält. In der weiteren Diskussion der Betriebsordnung der LPG achten wir besonders darauf, daß sich die Genossenschaftsbauern die Bestimmungen über die innergenossenschaftliche Demokratie zu eigen machen. HANS-GEORG KRAUSE, Leiter des Staatlichen Notariats Nauen JOACHIM RÜHL, Instrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Potsdam Der körperliche Einsatz in der LPG muß der Höherentwicklung der sozialistischen Landwirtschaft dienen An einem Ausspracheabend in der LPG Altbauhof, einer kleinen LPG vom Typ I, stellte ich fest, daß Bestrebungen im Gange waren, zum Typ III überzugehen. Obwohl die Justizorgane unseres Kreises mit einer anderen LPG einen Patenschaftsvertrag abgeschlossen hatten, hielt ich es nunmehr für notwendig, meinen körperlichen Einsatz in dieser aus sieben Mitgliedern bestehenden LPG abzuleisten. Ich nahm mir vor, den Übergang der LPG zum Typ III herbeiführen zu helfen. Es stellte sich heraus, daß die Mitgliederversammlung bereits beschlossen hatte, nach Fertigstellung eines großen Rinderstalles das Vieh gemeinsam zu halten. Der hierzu notwendige Umbau eines anderen Stallgebäudes bereitete jedoch Schwierigkeiten, obwohl die Mittel da- 142;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 142 (NJ DDR 1960, S. 142) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 142 (NJ DDR 1960, S. 142)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von. inhaftierten Personen ergeben; Aufgaben und Anforderungen an don Ausbau und die Spezifizierung der franspcrtfahrzeuge zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch und somit auch keine vorweggenommene Freiheits- oder Haftstrafe gemäß Strafgesetzbuch , jedoch in jedem Fall auf eine zu erkennende Freiheits- Haftstrafe anzurechnen.

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