Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 14

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 14 (NJ DDR 1960, S. 14); gebende Recht bestimmt sich für die Ehescheidung nach Art. 23, für die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Ehe nach Art. 24, für das Sorgerecht und den Unterhalt der Kinder nach Art. 26, für den Unterhalt eines Ehegatten nach Scheidung ebenfalls nach Art. 23 (nicht Art. 22), für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, wie Ausgleichsanspruch, nach Art. 22 des Rechtshilfevertrages. Die Frage der Zuständigkeit und der Anwendung des materiellen Rechts bei Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung von Unterhalt ist im Rechtshilfevertrag mit der Volksrepublik Polen in Art. 26 bis 28 im wesentlichen in gleicher Weise geregelt wie im Rechtshilfevertrag mit der Tschechoslowakischen Republik. Auf eine Besonderheit, die weitere Geltung des Art. 26 im Verhältnis zu Art. 28 des Rechtshilfevertrages mit der CSR war bereits oben hingewiesen worden. Die andere Besonderheit, die nach den bisherigen Erfahrungen einige Schwierigkeiten bereitet, ist die Zuständigkeit für die Durchführung von Unterhaltsverfahren. Art. 29 des Rechtshilfevertrages mit der Volksrepublik Polen legt fest, daß für Unterhaltsansprüche, die außerhalb eines Rechtsstreits wegen Scheidung oder wegen Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe geltend gemacht werden, ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Unterhaltsverpflichteten zuständig ist. Ist ein Kind deutscher Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik, während der in Anspruch genommene Kindesvater in der Volksrepublik Polen wohnt, so besteht auf Grund dieser Vorschrift keine Möglichkeit, das Unterhaltsverfahren vor einem Gericht der DDR durchzuführen; dafür sind vielmehr ausschließlich die polnischen Gerichte zuständig. Wie die bisherige Praxis gezeigt hat, wird dabei die Durchführung des Unterhalts Verfahrens von den Gerichten der Volksrepublik Polen davon abhängig gemacht, daß vorher vom deutschen Gericht die Vaterschaft rechtskräftig festgestellt worden ist. Das erforderliche rechtliche Interesse für die Durchführung einer selbständigen Vaterschaftsfeststellungsklage ist hier also ausnahmsweise gegeben. Wir kommen mithin zu dem Ergebnis, daß ein soldier Fall die Durchführung von zwei Verfahren verlangt. Das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft ist bei dem für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Gericht in der DDR durchzuführen. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen und der Vater rechtskräftig festgestellt ist, ist bei dem für den Wohnsitz des Unterhaltsverpflichteten in der Volksrepublik Polen zuständigen Gericht das Unterhaltsverfahren durchzuführen. Die Besonderheit dieser Regelung im Verhältnis zur Volksrepublik Polen ist vor allem von den Referaten Jugendhilfe/Heimerziehung zu beachten, um zu vermeiden, daß durch eine fehlerhafte Praxis unnötige und zeitraubende Verfahren durchgeführt werden. Auf dem Wege zur sozialistischen Justiz Leistungsvergleiche tragen zur Entwicklung sozialistischer Justizorgane bei Die Beschlüsse der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED müssen auch in den Organen der Justiz die Grundlage dafür bilden, eine noch größere politische Aktivität zu entwickeln, um so maximal an der Lösung des großen Kampfprogramms von Partei und Regierung mitzuarbeiten. Die Leistungsvergleiche sind ein Mittel, die vor den Justizfunktionären stehenden Aufgaben bei der Verwirklichung der ökonomischen Hauptaufgabe zu erfüllen. Mit der 9. Tagung der Bezirksleitung der SED Halle wurde auf den Leistungsvergleich zwischen den Kreisen Bitterfeld und Merseburg hingewiesen. Um den Leistungsvergleich zum vollen Erfolg zu führen, muß er zur Sache der gesamten Bevölkerung in beiden Kreisen gemacht werden. Deshalb empfahlen die Büros der Kreisleitungen Bitterfeld und Merseburg, daß die Massenorganisationen, der Staatsapparat, die Nationale Front und die Institutionen beider Kreise ebenfalls auf der Grundlage dieses Leistungsvergleichs ihre besten Erfahrungen einander vermitteln, die gegenseitige sozialistische Hilfe organisieren, um somit einen noch größeren Aufschwung in der gesellschaftlichen Arbeit beider Kreise zu erreichen. Dieser Hinweis ist von den Staatlichen Notariaten Merseburg und Bitterfeld bereits verwirklicht worden. Die politische und ökonomische Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert, daß sich die Justizdienststellen zu sozialistischen Organen entwickeln. Die Durchführung von Leistungsvergleichen ist ein deutlicher Beweis für die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins unserer Kollegen. Der Leistungsvergleich soll zur Erhöhung der Aktivität unserer Mitarbeiter bei der Anwendung und Durchsetzung des neuen Arbeitsstils beitragen. Die Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsstils ist aber in erster Linie eine ideologische Frage; deshalb muß die Auseinandersetzung mit der bisherigen Arbeit, mit alten überholten Methoden der Arbeit und mit den Überresten der bürgerlichen Ideologie im Mittelpunkt stehen. Ausgehend von den gegenwärtigen Hauptaufgaben der Justizorgane (NJ 1959 S. 615) haben die Staatlichen Notariate Merseburg und Bitterfeld einen zweitägigen Erfahrungsaustausch durchgeführt, an dem auch der In- strukteur der Justizverwaltungsstelle teilnahm. Die Diskussion beschränkte sich auf bestimmte Schwerpunkte: Parteiarbeit und Zusammenarbeit mit den anderen Justizdienststellen, Leitungstätigkeit, Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und Einbeziehung der Werktätigen. Im Anschluß an den Erfahrungsaustausch wurde der Entwurf der Vereinbarung über den Leistungsvergleich vorbereitet. In einer öffentlichen Mitgliederversammlung der BPO der Justizdienststellen in Bitterfeld, an der ein Mitglied der Parteileitung der Merseburger Justizdienststellen und der Leiter des Staatlichen Notariats Merseburg teilnahmen, wurde der Entwurf der Vereinbarung über den Leistungsvergleich diskutiert und unterzeichnet. Gleichzeitig erhielt die Parteileitung von der Mitgliederversammlung den Auftrag, in kürzester Frist eine Vereinbarung über den Leistungsvergleich zwischen beiden Kreisgerichten und Staatsanwaltschaften abzuschließen. Unser Leistungsvergleich läuft zunächst für die Zeit bis zum Ende des II. Quartals 1960. Er verfolgt das Ziel, die bei beiden Dienststellen gesammelten guten Erfahrungen und eingeführten neuen Arbeitsmethoden auszutauschen, sich gegenseitig sozialistische Hilfe zu gewähren und damit einen maximalen Beitrag zur Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe zu leisten. Das Kollektiv des Staatlichen Notariats Bitterfeld wird dem des Staatlichen Notariats Merseburg die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der BPO und der Kreisleitung der SED, mit den Volksvertretungen im Kreis und in den Gemeinden und mit dem Kreisgericht und der Staatsanwaltschaft übermitteln und unmittelbare Hilfe leisten. In der Parteiarbeit und in der Zusammenarbeit mit den anderen Justizdienststellen haben sich in Bitterfeld bereits neue Erkenntnisse durchgesetzt. So sind z. B. die Fragen des LPG-Rechts unter Hinzuziehung von Mitarbeitern des Rates des Kreises in der BPO in erweiterten Leitungssitzungen bzw. gemeinsamen Dienstbesprechungen der drei Dienststellen ausgewertet worden. Die drei Justizdienststellen haben für das IV. Quartal 1959, ausgehend von den Plänen des Kreistages und des Rates des Kreises, einen gemeinsamen Arbeitsplan 14;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 14 (NJ DDR 1960, S. 14) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 14 (NJ DDR 1960, S. 14)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der jeweils für die Aufgabenstellung wichtigsten operativen Diens teinheiten Sie wird vom Leiter selbst oder von einem von ihm Beauftragten geleitet.

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