Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 125

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 125 (NJ DDR 1960, S. 125); Ettersburg zu gewinnen (vgl. NJ 1959 S. 700). Schon jetzt sind sechs Werktätige durch die zentrale Werbekommission für ein solches Studium bestätigt worden. Bei weiteren sechs Werktätigen sind Maßnahmen eingeleitet, sie gleichfalls in diese Reserve aufzunehmen. Kadermäßig werden diese Genossen so behandelt, als ob sie bereits zur Dienststelle gehörten. Sie sollen auch bald zu Dienstbesprechungen u. a., soweit es die Tagesordnung erlaubt, hinzugezogen werden. Auch bedeutenden Prozessen werden sie beiwohnen und vorher Gelegenheit erhalten, sich entsprechend darauf vorzubereiten. Vorgesehen ist auch, sie bei Komplexüberprüfungen mit einzusetzen, insbesondere dort, wo ihre Spezialkenntnisse unsere Aufsichtstätigkeit verbessern helfen. Die Kreisstaatsanwälte sind durch den Bezirksstaatsanwalt verpflichtet worden, sich persönlich um diese Genossen zu kümmern und darüber in gewissen Zeitabständen zu berichten. Für die Gewinnung neuer Kader ist die enge Zusammenarbeit mit der Parteiorganisation des Betriebes, der Betriebsleitung und der Brigade des Betreffenden eine unbedingte Voraussetzung. Die Betriebe müssen wissen, welche Perspektive diese Kader haben. Vielleicht ist es auch nützlich, entsprechende Verträge abzuschließen. Darüber hinaus wird sich ein persönlicher Kontakt, besonders unter dem Gesichtspunkt, „sozialistisch zu leben“, in jedem Fall positiv auswirken. Es gibt auch noch Mitarbeiter im Justizapparat, welche die Nachwuchsentwicklung aus Egoismus oder Überheblichkeit vernachlässigen. Einige sind der Auffassung, daß sie von neuen, jungen Kräften verdrängt werden könnten. Die so denken, sind Menschen, die noch mit der kleinbürgerlichen Beamtenideologie behaftet sind und daher ihre Erfahrungen jungen Genossen nur ungern zur Verfügung stellen. Mit solchen Auffassungen muß energisch Schluß gemacht werden. Einige Genossen werden fragen, wie und wo mit einer neuen Kaderpolitik begonnen werden soll. Dazu ist zu sagen, daß auch auf diesem Gebiet eine Wende nur mit Hilfe der Entwicklung des neuen Arbeitsstils herbeigeführt werden kann. Die Kaderabteilungen dürfen nicht mehr isoliert vom Behördenleiter und vom Leitungskollektiv arbeiten. Sie müssen deren Kontroll-instrument sein. Die Kaderarbeit muß unverzüglich eine wirklich massenverbundene Arbeit werden. Bisher waren unsere Kaderleiter zuwenig in den Betrieben. Nur dort aber können die Kader gefunden werden, die wir zur Lösung unserer großen Aufgaben benötigen. Eine richtige Auslese und Förderung der Kader, auch der technischen Kräfte, wird in Zukunft nicht nur viel Arbeit sparen und Fluktuation Verhindern, sondern auch die Qualität der staatlichen Arbeit erhöhen. Uns allen erwächst deshalb, wenn die von uns geworbenen Genossen vom Lehrgang zurückgekehrt sein werden, eine große Verpflichtung und Verantwortung. Wir müssen ihnen den Beginn ihrer künftigen Tätigkeit erleichtern. Je schneller und besser unsere Hilfe sein wird, um so früher wird sich auch eine entsprechende Wechselwirkung einstellen. Es gab und gibt noch Einzelfälle, in denen solche Menschen später in ihre Betriebe zurück möchten. Dies erklärt sich daraus, daß wie Gerhard Grüneberg auf der Lehrerkonferenz der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft im April 1959 erklärte es manchmal noch eine ganze Wissenschaft des Bürokratismus gibt, die jeden entwicklungsfähigen und „noch nicht routinierten Kader“ erdrücken. Diese Frage ist nicht ernst genug zu beurteilen. Wir dürfen uns deshalb nicht mit Teilerfolgen begnügen, uns mit dem Erfolg einer Kampagne zufriedengeben. Alle Genossen in den Justizorganen müssen sich ihrer großen Verantwortung für die Kaderpolitik bewußt sein. Denn die Kader sind die Menschen, die alles entscheiden. Einige Erfahrungen aus dem Produktionseinsatz für Praktikanten Von DIETER SCHRIMPF, Staatsanwaltschaftspraktikant beim Staatsanwalt des Kreises Sonneberg (Thür.) Die gemeinsame Anordnung des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. August 1959 legte die Einführung einer Praktikantenzeit für juristische Kader fest. Diese Praktikantenordnung hat das Ziel, die jungen juristischen Kader auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in den Justizorganen vorzubereiten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Aneignung von Produktionserfahrungen. Entsprechend der Bedeutung dieses Teils der Ausbildung für die Festigung des sozialistischen Bewußtseins nimmt die körperliche Arbeit in der Produktion einen Zeitraum von drei Monaten ein. Dieser Produktionseinsatz soll eine Verbindung zwischen produktiver Arbeit und gesellschaftlicher Tätigkeit sein, um eine möglichst enge Verbindung mit den werktätigen Menschen zu schaffen. Die folgenden Ausführungen sind Erfahrungen und Schlußfolgerungen aus meinem praktischen Einsatz als Staatsanwaltschaftspraktikant im VEB Stern-Radio Sonneberg. Die Gliederung dieses Betriebes in eine Vielzahl von Abteilungen und Meisterbereichen erforderte einen Einsatzplan, um zu gewährleisten, daß ich möglichst sämtliche Abteilungen und die darin beschäftigten Arbeiter kennenlernen konnte. Die Reaktion auf mein Erscheinen im Betrieb und in den Abteilungen war recht unterschiedlich und reichte vom freundlichen und kameradschaftlichen Entgegenkommen bis zu skeptischem Abwarten. Das gegenseitige Kennenlernen begann überwiegend mit der Klärung einer Rechtsfrage, die an mich herangetragen wurde. Daran schlossen sich meist persönliche Fragen an, die meinen Beruf, meine Ausbildung usw. betrafen. Erst nach mehreren Gesprächen und längerem Zusam- menarbeiten wurden von mir ökonomische und politische Probleme berührt, die die Bildung sozialistischer Brigaden, die Qualifizierung der Werktätigen u. a. m. zum Gegenstand hatten. Um hier erfolgreich zu wirken, ist es erforderlich, sich vorher beim Parteisekretär über die bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen und -möglichkeiten sowie über die Bildung sozialistischer Brigaden zu informieren. Dafür, wie man am besten mit den Werktätigen ins Gespräch kommt, kann ich kein Rezept geben. Hierauf wirken eine Reihe Faktoren ein, die hemmend oder fördernd sein können. Es kommt nach meinen Erfahrungen vor allem darauf an, sich um die gewissenhafte Erledigung der übertragenen Aufgaben zu kümmern; denn nur dadurch überzeugt man die Arbeiter, daß der Staatsanwalt von heute der Vertreter ihrer Interessen und nicht mehr der gefürchtete „schwarze Mann“ von ehedem ist, am besten. Man muß vermeiden, gegenüber den Werktätigen'eine Sonderstellung einzunehmen. Die Meister und Abteilungsleiter sind bemüht, dem Praktikanten die interessanteste und beste Arbeit zuzuweisen oder ihn in sonstiger Weise zu bevorzugen. Diese gutgemeinte „Hilfe“ muß man unbedingt vermeiden und die Arbeit übernehmen, die für den betreffenden Arbeitsplatz vorgesehen ist. Ein Versuch, mich zu bevorzugen, war das Bestreben einiger Meister, mich zu ihrem Stellvertreter zu ernennen und mich mit ihren Weisungsbefugnissen auszustatten. Um die Verbindung zu den Abteilungen, in denen ich bereits gearbeitet hatte, nicht zu verlieren, besuchte ich die dortigen Arbeitskollegen fast täglich und unterhielt mich mit ihnen über ihre persönlichen und betrieblichen Sorgen und half ihnen auch, den richtigen Weg zur Beseitigung aufgetretener Schwierigkeiten zu fin- 125;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den ausgelieferten Nachrichten um Informationen handelt, die auf Forderung, Instruktion oder anderweitige Interessenbekundung der Kontaktpartner gegeben werden, inhaltlich deren Informationsbedarf entsprechen und somit obj ektiv geeignet sind, zum Nachteil der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik an Konzerne, deren Verbände Vertreter kann künftig als Spionage verfolgt werden, ohne daß der Nachweis erbracht werden muß, daß diese eine gegen die Deutsche Demokratische Republik, gegen die anderen sozialistischen Staaten und demokratischen Nationalstaaten; Nutzbarmachung der Erkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung der technischwissenschaftlichen Revolution in der Deutschen Demokratischen Republik und aller Staaten der sozialistischen Gemeinschaft gegen jegliche Angriffe der aggressiven Kräfte des Imperialismus und der Reaktion zu schützen, die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, daß beim Betreten von Dienststellen Staatssicherheit eine Durchsuchung von Personen gemäß Satz möglich wäre.

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