Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 117

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 117 (NJ DDR 1960, S. 117); Eine Bäuerin beantragte gegen eine LPG, aus der sie vor Jahren ausgeschieden war, einen Zahlungsbefehl. Zur Begründung ihres Antrages führte sie an, es sei ihr beim Austritt aus der LPG zuwenig Land zurüdegegeben worden und dadurch sei ihr materieller Schaden entstanden. Dem Gericht war bekannt, daß zwischen dem Ehemann der Bäuerin, der der LPG angehört, und dem LPG-Vorsitzenden öfters Streitigkeiten ausgetragen wurden. Daher wurde angeregt, die Sache vor der Bearbeitung durch das Gericht zunächst in der Mitgliederversammlung der LPG zu beraten. Dies geschah dann auch. Zu der Beratung wurden neben dem damit beauftragten Richter der Leiter des Staatlichen Notariats, der eng mit dem LPG-Beirat zusammenarbeitet, sowie der Rechtsanwalt, der den Antrag auf Erlaß s Zahlungsbefehls eingereicht hatte, hinzugezogen, ährend der Aussprache erfuhren wir, daß der Antrag ein Ausfluß der Streitigkeiten zwischen dem Ehemann der Antragstellerin und dem LPG-Vor-sitzenden war. Wir berieten deshalb, wie diese Differenzen, die die LPG in der Entwicklung hemmten, beseitigt werden konnten. Die LPG-Bauern überzeugten beide Streitpartner, daß es im Interesse der LPG und um ihrer selbst willen erforderlich sei, den Streit zu begraben. Bei der Erörterung des Sachverhalts wurde festgestellt, daß die Bäuerin keine Forderung gegenüber der LPG hat, sondern lediglich vom Rat des Kreises eine Pachtzinserstattung verlangen kann. Nach der Beilegung des Streits und der Klärung des Sachverhalts bat die Bäuerin um die Aufnahme in die LPG, und sie wurde auch einstimmig als Mitglied aufgenommen. Selbstverständlich nahm sie den Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls zurück. Eine solche positive Veränderung in den Verhältnissen der LPG hätte zweifellos durch eine Gerichtsverhandlung in gewohnter Weise nicht so schnell erreicht werden können. In einem anderen Fall erhob der VEB Verbundnetz Klage gegen einen Bürger, der sich geweigert hatte, die Verlegung einer Ferngasleitung über sein Grundstück zuzulassen. Der Energiebetrieb hatte zuvor einige erfolglose Aussprachen mit dem Verklagten geführt und sah sich nun zur Duldungsklage veranlaßt, nachdem inzwischen die Ausschachtungsarbeiten schon bis an das Grundstück des Verklagten herangeführt worden waren. Da es sich um ein Bauprojekt des Siebenjahrplans handelte, war ein unverzügliches Eingreifen erforderlich. Wir organisierten beim Bürgermeister der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Aussprache, an der ein Richter, ein Schöffe (zugleich Bezirkstagsabgeordneter), ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises, der Bürgermeister und der Verklagte teil-nahmen. Wir erläuterten dem Verklagten das Energiegesetz und machten ihm die Bedeutung der Baumaßnahme klar. Unsere Ausführungen fanden sein volles Verständnis, und er willigte in den Bau ein. Der Energiebetrieb scheint sich bei den vorausgegangenen Aussprachen wenig Mühe gegeben za haben. Der Verklagte war nur verärgert, weil er als einziger Betroffener nicht von dem Bauvorhaben benachrichtigt worden war. So konnten in kürzester Frist und in überzeugendster Weise an Ort und Stelle zwei Konflikte erfolgreich gelöst werden, die in politischer und ökonomischer Hinsicht für den Kreis von beachtlicher Bedeutung sind. Neue Methoden in der Arbeit der Staatlichen Notariate führen zu größeren Erfolgen Von HARALD MENZKE, Notar beim Staatlichen Notariat Templin Der Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung gebietet es, daß nunmehr auch die Staatlichen Notariate mit den örtlichen Organen der Staatsmacht ständig Zusammenarbeiten. Diese enge Verbindung der Justizorgane untereinander wird ausdrücklich durch § 8 der Arbeitsordnung des Staatlichen Notariats gefordert. Auf Initiative des Staatlichen Notariats beschlossen daher die Justizfunktionäre des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwaltschaft und des Staatlichen Notariats Templin, monatlich einmal zusammenzutreffen, um über die politischen Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit und über ihre Lösung zu beraten. Mit Hilfe dieses Kollektivs wurde die isolierte Arbeitsweise überwunden und das Notariat auf die politischen und ökonomischen Schwerpunkte im Kreis orientiert. So wurde beispielsweise der Rechenschaftsbericht des Kreisgerichts Templin vor dem Kreistag, in dem auch über die Arbeit des Staatlichen Notariats Templin berichtet wurde, kollektiv beraten. Ferner wurde festgelegt, in welchen Aktivs von ständigen Kommissionen des Kreistages Templin die Justizfunktionäre mitarbeiten sollen. Vor dem Kollektiv der Justizfunktionäre des Kreises wird das Notariat ständig über seine Arbeit Bericht erstatten und Hinweise für die Verbesserung seiner gesamten Tätigkeit erhalten. Auch die Zusammenarbeit des Staatlichen Notariats Templin mit den Fachorganen des Rates des Kreises und des Rates der Stadt Templin sowie mit anderen staatlichen Institutionen ist gut. So wurden beispielsweise auf Initiative des Notariats beim Rat des Kreises vor längerer Zeit unter Beteiligung des Notars Möglichkeiten zur Verbesserung und Verkürzung des Genehmigungsverfahrens im Grundstücksverkehr beraten. Der praktische Erfolg blieb nicht aus. Eine solche Besprechung soll in Kürze wiederholt werden. Nach Erlaß der Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen (GBl. I S. 664), fand auf Betreiben des Staat- lichen Notariats Templin eine Besprechung über die Behandlung des Vermögens der Republikflüchtigen im Interesse einer verbesserten Zusammenarbeit in Fragen der Verfügungsberechtigung und Vermögensverwaltung statt. An dieser gemeinsamen Besprechung nahmen Vertreter der Deutschen Notenbank, der Deutschen Bauembank, der Kreissparkasse, des Rates der Stadt Templin und der Abteilungen Landwirtschaft, Inneres sowie Finanzen des Rates des Kreises teil. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt bestand auch bei der Erläuterung und Ausarbeitung der neuen LPG-Statuten. Hier organisierte der Rat der Stadt bei den LPGs des Stadtgebiets Aussprachen, in denen ich als Mitglied der Arbeitsgruppe LPG-Recht beim LPG-Beirat das neue LPG-Recht erläuterte. Bei einer dieser LPGs nahm ich zusammen mit Vertretern des Rates der Stadt und einem LPG-Vorstand an der Ausarbeitung des individuellen Statuts teil. Außerdem arbeitet das Staatliche Notariat Templin in den MTS-Leitkollektiven der MTS Lychen und Milmersdorf mit. Sinn dieser Kollektive ist es, den MTS bei der Festigung der LPGs in ihrem Bereich juristische Hilfe zu leisten. Mit der Kreisgeschäftsstelle der Handwerkskammer hat das Notariat ebenfalls Verbindung. Es leistete ihr bei der Gründung einer PGH juristische Hilfe. So nahm ich beispielsweise an der Gründungsversammlung der Produktionsgenossenschaft des Malerhandwerks „Palette“ in Templin teil, wirkte in der Wahlkommission mit, setzte das Protokoll über die Gründungsversammlung auf und entwarf die Anmeldung zum Register der PGH. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß bei dem Staatlichen Notariat Templin erfolgversprechende Ansätze zur Entwicklung eines sozialistischen Arbeitsstils und zur Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus vorhanden sind. Um die vollständige Durchsetzung dieses Prinzips muß jedoch weiter gerungen werden. 117;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 117 (NJ DDR 1960, S. 117) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 117 (NJ DDR 1960, S. 117)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit , eine Überführung des erkrankten Verhafteten in eine medizinische Einrichtung oder in ein Haftkrankenhaus zu organisieren. Der Transport und die Bewachung werden von der Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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