Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 117

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 117 (NJ DDR 1960, S. 117); Eine Bäuerin beantragte gegen eine LPG, aus der sie vor Jahren ausgeschieden war, einen Zahlungsbefehl. Zur Begründung ihres Antrages führte sie an, es sei ihr beim Austritt aus der LPG zuwenig Land zurüdegegeben worden und dadurch sei ihr materieller Schaden entstanden. Dem Gericht war bekannt, daß zwischen dem Ehemann der Bäuerin, der der LPG angehört, und dem LPG-Vorsitzenden öfters Streitigkeiten ausgetragen wurden. Daher wurde angeregt, die Sache vor der Bearbeitung durch das Gericht zunächst in der Mitgliederversammlung der LPG zu beraten. Dies geschah dann auch. Zu der Beratung wurden neben dem damit beauftragten Richter der Leiter des Staatlichen Notariats, der eng mit dem LPG-Beirat zusammenarbeitet, sowie der Rechtsanwalt, der den Antrag auf Erlaß s Zahlungsbefehls eingereicht hatte, hinzugezogen, ährend der Aussprache erfuhren wir, daß der Antrag ein Ausfluß der Streitigkeiten zwischen dem Ehemann der Antragstellerin und dem LPG-Vor-sitzenden war. Wir berieten deshalb, wie diese Differenzen, die die LPG in der Entwicklung hemmten, beseitigt werden konnten. Die LPG-Bauern überzeugten beide Streitpartner, daß es im Interesse der LPG und um ihrer selbst willen erforderlich sei, den Streit zu begraben. Bei der Erörterung des Sachverhalts wurde festgestellt, daß die Bäuerin keine Forderung gegenüber der LPG hat, sondern lediglich vom Rat des Kreises eine Pachtzinserstattung verlangen kann. Nach der Beilegung des Streits und der Klärung des Sachverhalts bat die Bäuerin um die Aufnahme in die LPG, und sie wurde auch einstimmig als Mitglied aufgenommen. Selbstverständlich nahm sie den Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls zurück. Eine solche positive Veränderung in den Verhältnissen der LPG hätte zweifellos durch eine Gerichtsverhandlung in gewohnter Weise nicht so schnell erreicht werden können. In einem anderen Fall erhob der VEB Verbundnetz Klage gegen einen Bürger, der sich geweigert hatte, die Verlegung einer Ferngasleitung über sein Grundstück zuzulassen. Der Energiebetrieb hatte zuvor einige erfolglose Aussprachen mit dem Verklagten geführt und sah sich nun zur Duldungsklage veranlaßt, nachdem inzwischen die Ausschachtungsarbeiten schon bis an das Grundstück des Verklagten herangeführt worden waren. Da es sich um ein Bauprojekt des Siebenjahrplans handelte, war ein unverzügliches Eingreifen erforderlich. Wir organisierten beim Bürgermeister der Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Aussprache, an der ein Richter, ein Schöffe (zugleich Bezirkstagsabgeordneter), ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises, der Bürgermeister und der Verklagte teil-nahmen. Wir erläuterten dem Verklagten das Energiegesetz und machten ihm die Bedeutung der Baumaßnahme klar. Unsere Ausführungen fanden sein volles Verständnis, und er willigte in den Bau ein. Der Energiebetrieb scheint sich bei den vorausgegangenen Aussprachen wenig Mühe gegeben za haben. Der Verklagte war nur verärgert, weil er als einziger Betroffener nicht von dem Bauvorhaben benachrichtigt worden war. So konnten in kürzester Frist und in überzeugendster Weise an Ort und Stelle zwei Konflikte erfolgreich gelöst werden, die in politischer und ökonomischer Hinsicht für den Kreis von beachtlicher Bedeutung sind. Neue Methoden in der Arbeit der Staatlichen Notariate führen zu größeren Erfolgen Von HARALD MENZKE, Notar beim Staatlichen Notariat Templin Der Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung gebietet es, daß nunmehr auch die Staatlichen Notariate mit den örtlichen Organen der Staatsmacht ständig Zusammenarbeiten. Diese enge Verbindung der Justizorgane untereinander wird ausdrücklich durch § 8 der Arbeitsordnung des Staatlichen Notariats gefordert. Auf Initiative des Staatlichen Notariats beschlossen daher die Justizfunktionäre des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwaltschaft und des Staatlichen Notariats Templin, monatlich einmal zusammenzutreffen, um über die politischen Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit und über ihre Lösung zu beraten. Mit Hilfe dieses Kollektivs wurde die isolierte Arbeitsweise überwunden und das Notariat auf die politischen und ökonomischen Schwerpunkte im Kreis orientiert. So wurde beispielsweise der Rechenschaftsbericht des Kreisgerichts Templin vor dem Kreistag, in dem auch über die Arbeit des Staatlichen Notariats Templin berichtet wurde, kollektiv beraten. Ferner wurde festgelegt, in welchen Aktivs von ständigen Kommissionen des Kreistages Templin die Justizfunktionäre mitarbeiten sollen. Vor dem Kollektiv der Justizfunktionäre des Kreises wird das Notariat ständig über seine Arbeit Bericht erstatten und Hinweise für die Verbesserung seiner gesamten Tätigkeit erhalten. Auch die Zusammenarbeit des Staatlichen Notariats Templin mit den Fachorganen des Rates des Kreises und des Rates der Stadt Templin sowie mit anderen staatlichen Institutionen ist gut. So wurden beispielsweise auf Initiative des Notariats beim Rat des Kreises vor längerer Zeit unter Beteiligung des Notars Möglichkeiten zur Verbesserung und Verkürzung des Genehmigungsverfahrens im Grundstücksverkehr beraten. Der praktische Erfolg blieb nicht aus. Eine solche Besprechung soll in Kürze wiederholt werden. Nach Erlaß der Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die Deutsche Demokratische Republik nach dem 10. Juni 1953 verlassen (GBl. I S. 664), fand auf Betreiben des Staat- lichen Notariats Templin eine Besprechung über die Behandlung des Vermögens der Republikflüchtigen im Interesse einer verbesserten Zusammenarbeit in Fragen der Verfügungsberechtigung und Vermögensverwaltung statt. An dieser gemeinsamen Besprechung nahmen Vertreter der Deutschen Notenbank, der Deutschen Bauembank, der Kreissparkasse, des Rates der Stadt Templin und der Abteilungen Landwirtschaft, Inneres sowie Finanzen des Rates des Kreises teil. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt bestand auch bei der Erläuterung und Ausarbeitung der neuen LPG-Statuten. Hier organisierte der Rat der Stadt bei den LPGs des Stadtgebiets Aussprachen, in denen ich als Mitglied der Arbeitsgruppe LPG-Recht beim LPG-Beirat das neue LPG-Recht erläuterte. Bei einer dieser LPGs nahm ich zusammen mit Vertretern des Rates der Stadt und einem LPG-Vorstand an der Ausarbeitung des individuellen Statuts teil. Außerdem arbeitet das Staatliche Notariat Templin in den MTS-Leitkollektiven der MTS Lychen und Milmersdorf mit. Sinn dieser Kollektive ist es, den MTS bei der Festigung der LPGs in ihrem Bereich juristische Hilfe zu leisten. Mit der Kreisgeschäftsstelle der Handwerkskammer hat das Notariat ebenfalls Verbindung. Es leistete ihr bei der Gründung einer PGH juristische Hilfe. So nahm ich beispielsweise an der Gründungsversammlung der Produktionsgenossenschaft des Malerhandwerks „Palette“ in Templin teil, wirkte in der Wahlkommission mit, setzte das Protokoll über die Gründungsversammlung auf und entwarf die Anmeldung zum Register der PGH. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß bei dem Staatlichen Notariat Templin erfolgversprechende Ansätze zur Entwicklung eines sozialistischen Arbeitsstils und zur Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus vorhanden sind. Um die vollständige Durchsetzung dieses Prinzips muß jedoch weiter gerungen werden. 117;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 117 (NJ DDR 1960, S. 117) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 117 (NJ DDR 1960, S. 117)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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