Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 116

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 116 (NJ DDR 1960, S. 116); listischen Arbeitsstil entscheidend zum Durchbruch zu verhelfen und die Arbeit der genannten Dienststellen auf ein höheres Niveau zu heben. Anmerkung: Ein Mangel des vorstehenden Programms besteht unseres Erachtens darin, daß es nicht darlegt, wie die Ergebnisse des Erjahrungsaustauschs und der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften der vier Kreise den übrigen Justizorganen der jeweiligen Kreise, ins besondere den Richtern, vermittelt werden. Da Staatsanwälte und Richter mit lediglich unterschiedlichen Methoden gleiche politische, ökonomische und ideologische Aufgaben zu lösen haben, muß die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft der betreffenden Staatsanwaltschaften auch der sozialistischen Zusammenarbeit mit den anderen Justiz- und Sicherheitsorganen ihres Territoriums dienen. D. Red. Ein Beispiel planmäßiger Rechtsprechung Von JOACHIM MÜLLER, Richter am Kreisgericht Lübz in Plau Unsere Gerichte haben in den letzten Monaten große Anstrengungen unternommen, um den in der Justizarbeit noch vorhandenen Rückstand bei der Durchsetzung des neuen Arbeitsstils aufzuholen. Sie gehen dabei von dem richtigen Grundsatz aus, daß die Werktätigen die Prinzipien der Rechtsprechung bestimmen und die Qualität der gerichtlichen Tätigkeit letztlich an den erzielten ökonomischen Erfolgen gemessen wird. Die Bedeutung dieses Grundsatzes und die große Verantwortung, die dem Gericht bei der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Aufgaben zufällt, zeigte sich sehr deutlich in einem Verfahren, das im September 1959 gegen zwei Mittelbauern vor dem Kreisgericht Lübz in Plau durchgeführt wurde. Aus dem Bericht der Plankommission beim Rat des Kreises über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes war uns bekannt, daß die Ablieferung von Ölsaaten weit hinter den festgelegten Sollzahlen zurückblieb. Unsere sofort eingeleiteten Besprechungen mit der Abteilung Erfassung und Aufkauf beim Rat des Kreises ergaben, daß viele Bauern den Anbau von Ölsaaten unterlassen hatten und auf den für diese Früchte vorgesehenen Flächen Rüben oder Getreide anbauten, um durch Verfütterung dieser Produkte ihre Milch- und Fleischproduktion zu erhöhen und über die Ablieferung zu freien Aufkaufpreisen einen größeren finanziellen Gewinn zu erzielen. Ihr eigentliches Soll an Ölsaaten erfüllten sie durch die Lieferung von Austauschprodukten. In Anbetracht der Bedeutung der Erfüllung unserer Pläne an Ölfrüchten für die Versorgung der Bevölkerung wurden gegen zwei Mittelbauern, die sich bei diesen Manipulationen besonders „auszeichneten“ und bereits seit 1957 entgegen dem Anbaubescheid des Rates der Gemeinde keine Ölfrüchte mehr produziert hatten, vor dem Kreisgericht Verfahren wegen Verstoßes gegen die Wirtschaftsstrafverordung durchgeführt und die Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten versuchten in diesem Verfahren mit allen möglichen Argumenten, ihr Verhalten zu recht-fertigen; so sagten sie z. B., sie hätten die Zerstückelung ihrer Felder vermeiden wollen, und der Bürgermeister sei durch die Annahme der entsprechenden Austauschlieferungen mit dem Unterlassen des öl-fruchtanbaus einverstanden gewesen. Das Gericht setzte sich in der Hauptverhandlung sehr ausführlich mit diesen Argumenten auseinander und führte im Urteil u. a. aus, daß „unser Staat nicht deshalb auf wich- tige Produkte verzichten kann, weil einzelnen Wirtschaften dadurch unrentable Flächen entstehen. Die Zerstückelung landwirtschaftlicher Nutzfläche gehört nun einmal zum Inhalt der einzelbäuerlichen Wirtschaft. Aus dieser Erkenntnis ist es das Bestreben der fortschrittlichen Bauern und unseres Staates, die einzelnen Flächen in LPGs zusammenzufassen, um eine rentable Wirtschaftsführung zu gewährleisten. Wenn die Angeklagten dieser Entwicklung keine Rechnung tragen, müssen sie bestimmte Schwierigkeiten in der Wirtschaftsführung in Kauf nehmen “. Weiterhin wurde dargelegt, daß „die Genehmigung, Austauschprodukte zu liefern, nur erteilt werden kann, wenn durch bestimmte Erscheinungen, auf die der Anbauverpflichtete keinen Einfluß hat, wie z. B. auf witterungsbedingte Schäden, die Ablieferung unmöglich gemacht wird. Das ist jedoch bei den Angeklagten nicht der Fall. Sie haben nicht einmal den Versuch unternommen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, sondern von vornherein den Anbau unterlassen“. Natürlich kann auch die Arbeitsweise des betreffenden Bürgermeisters nicht gebilligt werden. Dem Rat des Kreises wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft die Anregung gegeben, ihn disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen was inzwischen geschehen ist und den Bürgermeistern in den nächsten Schulungen an Hand dieses Verfahrens ihre diesbezüglichen Pflichten klarzulegen. Unmittelbar im Anschluß an das Verfahren wertete die Staatsanwaltschaft das Urteil im Kreisteil der „Schweriner Volkszeitung“ aus. Außerdem führten wir gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in der betreffenden Gemeinde eine Einwohnerversammlung durch. Hier wurden die Gründe für die Verurteilung der beiden Mittelbauern dargelegt und den anwesenden Bauern der Gemeinde erläutert, daß unser Staat nicht an der Erfüllung des ihnen auferlegten Solls mit beliebigen Produkten interessiert ist, sondern die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung nur dann gewährleisten kann, wenn er die in den Anbaubescheiden geplanten Produkte erhält. Durch diese Arbeitsweise haben wir erreicht, daß in diesem Ort im Anbaujahr 1959/60 erstmalig alle Anbauverpflichteten die Ölsaaten planmäßig angebaut haben. Dieser Erfolg gibt uns die Gewißheit, einen kleinen Beitrag zur Erfüllung unserer ökonomischen Aufgaben und zum schnelleren Sieg des Sozialismus geleistet zu haben. Zwei Beispiele für den neuen Arbeitsstil in Zivilsachen beim Kreisgericht Neuhaus Von OTTO SÜSS, Richter am Bezirksgericht Suhl in Meiningen Unter Führung der Parteiorganisation haben die Justizfunktionäre beim Kreisgericht Neuhaus/Rwg. einen neuen Arbeitsstil durchgesetzt. Die Justizdienststellen des Kreises arbeiten gut zusammen und haben einen engen Kontakt zum Rat des Kreises, zu den Räten der Gemeinden und zur Kreisleitung der SED. Alle Mitarbeiter der Justizorgane leisten in einem territorial festgelegten Wirkungsbereich politische Massenarbeit. Diese Wirkungsbereiche stimmen räumlich mit den Stützpunkten der Abgeordnetengruppen des Kreistags und den Wahlkreisstützpunkten der Nationalen Front überein. Dadurch ist eine komplexe, schwerpunktmäßige und ständige Zusammenarbeit mit den Abgeordnetengruppen unter Einbeziehung der Schöffenkollektive möglich. Die politische und fachliche Arbeit der Justizorgane sowie die jeweilige politische und ökonomische Situation im Kreis sind Gegenstand regelmäßiger Arbeitsund Dienstbesprechungen. Auf diese Weise wurde der Grad der Wirksamkeit unserer Tätigkeit wesentlich erhöht, die Verantwortlichkeit der leitenden Kader gestärkt und die Aktivität aller Mitarbeiter auf eine höhere Stufe gehoben. Es wurden bisher ungenutzte Kraftreserven freigelegt und viele Wege einer schnelleren und unbürokratischen Lösung gesellschaftlicher Konflikte eröffnet. Ich möchte das an zwei Beispielen aus der Arbeit der Zivilkammer verdeutlichen, in der ich zu dieser Zeit arbeitete: 116;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 116 (NJ DDR 1960, S. 116) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 116 (NJ DDR 1960, S. 116)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Nettoentgelt- tabeile zu, Von dem nach Absatz oder errechneten Nettoar-beitsentgelt hat der Verhaftete pro Arbeitstag einen Betrag von ,?M für die Deckung der im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise ihrer Aufdeckung abweichende Verfahrensweisen in bezug auf den Zeitpunkt der Durchführung der Zeugenvernehmung ergeben. Sie können bedingt sein durch - Erfordernisse der Gewährleistung der Konspiration.

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