Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 114 (NJ DDR 1960, S. 114); triebe in der Republik beseitigt wurde. In dem Prozeß gegen Mitarbeiter des Fischabsatzkontors Anklam zeigte sich, daß die Kopplung zwischen Absatz- und Lagerungskontor im Bezirk Neubrandenburg durch fehlende Kühlkapazitäten volkswirtschaftlich nicht tragbar ist. Auch hier wurde in Aussprachen mit zentralen Organen erreicht, daß nunmehr die Lagerung der Ware im Bezirk Rostock vorgenommen wird, wo die Kühlkapazitäten vorhanden sind. * Die vorstehenden Ausführungen sind nur einige Beispiele für wirklich operative staatliche Leitungstätigkeit durch die Justizorgane. Es soll dabei nicht verschwiegen werden, daß wir noch immer Schwierigkeiten bei der Überwindung der bürgerlich-normativistischen Positionen in der Justiz- arbeit haben. Das trifft auf die Justizorgane im Bezirk ebenso wie auf die in den Kreisen zu. Obwohl in den Arbeitsplänen der Justizorgane eine Orientierung auf die ökonomischen Schwerpunkte ihrer Bereiche enthalten ist, zeichnet sich diese Orientierung noch ungenügend in zielgerichteten Verfahren ab. Eine der Ursachen dafür liegt darin, daß die Mitarbeiter der Justizorgane keine genügende konkrete Kenntnis der jeweiligen Klassenkampflage besitzen. Das hat u. a. zum Ergebnis, daß das Prinzip der Differenzierung in der Strafpolitik auf wichtigen Gebieten nicht beachtet wird. Das trifft z. B. auf antidemokratische Delikte zu. Eine Änderung kann auch hier nur mit Hilfe der Parteiorganisation, einer besseren Anleitung und Kontrolle aller Justizorgane sowie der systematischen Auswertung von Verfahren in den Stützpunktbesprechungen der Justizorgane erzielt werden. Komplexe Aufsichtstätigkeit hilft die Ressortarbeit überwinden Von HANS SCHNEIDER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Cottbus Staatsanwaltschaftliche Leitungstätigkeit ist ohne komplexe Aufsicht undenkbar. Es ist daher durchaus richtig, wenn im Rahmen der Staatsanwaltschaft die Allgemeine Aufsicht immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dabei darf man aber nicht den bisherigen Fehler fortsetzen und die Aufsichtstätigkeit als Ressortaufgabe der Abteilung V betrachten; denn mehr oder weniger haben alle Abteilungen der Staatsanwaltschaft Aufsichtsaufgaben zu erfüllen. Dieses Prinzip wird in verschiedenen Kreisen unseres Bezirks zunehmend verwirklicht. Operative Aufsichtstätigkeit ohne gleichzeitige Lösung zivil-, arbeits- und strafrechtlicher Probleme ist bei diesen Kreisstaatsanwaltschaften nicht mehr denkbar. Der Staatsanwalt des Kreises Senftenberg z. B. führte einen Einsatz in einem der wichtigsten Maschinenbaubetriebe der DDR, im BFG Lauchhammer-Werk, durch. Er benutzte dabei die Methode des Brigadeeinsatzes und wurde von einem Staatsanwalt der Abteilung V der Bezirksstaatsanwaltschaft unterstützt. Schwerpunkte der Überprüfungen waren: Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung der sozialistischen Produktion, insbesondere in Produktionsberatungen, Wettbewerbe, das Erfindungs- und Vorschlagswesen, der Arbeits- und Gesundheitsschutz u. a. Auf den gesamten Gebieten wurden bei dem Einsatz bedeutende Mängel aufgedeckt, die die Planerfüllung des Betriebes beeinträchtigten. Die Feststellung dieser Mängel war insbesondere deshalb möglich, weil der Kreisstaatsanwalt seinen Einsatz nicht isoliert durchführte, sondern Betriebs- und Gewerkschaftsfunktionäre zu den Überprüfungen hinzuzog. In Zukunft sollte man aber noch weitergehen und auch Produktionsarbeiter mit in eine solche Brigadetätigkeit einbeziehen. Nach Auswertung dieses Einsatzes wurde von der Betriebsleitung und der BGL auf Grund der gegebenen Hinweise ein umfassender Maßnahmeplan erarbeitet. U. a. wurde festgelegt, den Rekonstruktionsplan des Betriebes hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vollkommen neu auszuarbeiten. Auch wurden Maßnahmen zur Durchsetzung des Beschlusses über die Einführung der Ständigen Produktionsberatungen und zur Abschaffung des Uberstundenunwesens getroffen. Der Kreisstaatsanwalt wird im zweiten Quartal dieses Jahres eine Nachkontrolle über die Verwirklichung der festgelegten Maßnahmen im Betrieb durchführen und prüfen, wie sich die Ergebnisse des Einsatzes auf die Planerfüllung ausgewirkt haben. Der Kreisstaatsanwalt von Finsterwalde stellte bei der Mitwirkung an einigen Zivilverfahren fest, daß die MTS Doberlug-Kirchhain im Prozeß keine Verzugszinsen geltend machte. Da aber nur wenige Verfahren auf diesem Gebiet vor Gericht kommen, überprüfte er alle Mahnverfahren des laufenden Jahres, an denen die MTS Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde beteiligt waren. Die gleiche, den Schutz des Volkseigentums mißachtende Praxis wurde auch bei den im Kreis liegenden VE(K)-Betrieben festgestellt. Insgesamt hatten die Träger von Volkseigentum dieses Kreises größtenteils gegenüber Privatbetrieben und Eirftel- bauem in einem Jahr auf eine Summe von etwa 30 000 DM Verzugszinsen verzichtet. Über dieses Ergebnis informierte der Kreisstaatsanwalt den Vorsitzenden des Rates des Kreises, der daraufhin als gegenüber den MTS und VE(K)-Betrieben Weisungsbefugter Sofortmaßnahmen einleitete, um weiterem Verlust volkseigener Mittel vorzubeugen. Auf Grund dieser Erscheinungen arbeiten die Justizorgane gegenwärtig daran, dieses Problem im Bezirksmaßstab zu überprüfen und gemeinsam mit den örtlichen Organen eine generelle Klärung dieser Frage herbeizuführen. Der Kreisstaatsanwalt von Luckau stellte im Herbst 1959 fest, daß verschiedene Einzelbauern ihre Ablieferungsverpflichtungen nicht ernst nahmen und teilweise beträchtliche Rückstände auftraten. Auf Grund seiner Hinweise an den Vorsitzenden des Rates des Kreises wurden daher Sondersitzungen des Rates des Kreises in den Gemeinden, die die größten Ablieferungsschulden aufwiesen, durchgeführt. Dazu wurden die in ihrer Ablieferung säumigen Einzelbauern eingeladen, und ihnen wurde sehr ernsthaft ihr schlechtes Verhalten gegenüber der Gesellschaft klargemacht. Zweifellos sind solche Sonderratssitzungen auch eine Art der gesellschaftlichen Erziehung. Es zeigte sich nämlich sehr schnell, daß die Bauern, die später in anderen Gemeinden ihrer Ablieferungsschulden wegen zur Aussprache eingeladen wurden, noch zuvor ihre Rückstände beglichen. Diese außerordentlichen Ratssitzungen wurden öffentlich durchgeführrt, was erzieherischen Eindruck auch auf andere, nicht geladene Gäste machte. Auf diese Weise wurden im Kreis Luckau die Schwierigkeiten in der Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Produkten überwunden. Der Krei's-staatsanwalt, der an allen Ratssitzungen teilnahm, drohte nicht mit Strafverfahren, sondern erklärte die Notwendigkeit der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Pflichtablieferung, die Politik von Partei und Regierung gegenüber den werktätigen Einzelbauern und deren Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft. Im Kreis Lübben gab es seit Jahren sehr viele Manki im Handel. Sie wurden teilweise im Zusammenhang mit Straftaten, teilweise im Rahmen der materiellen Verantwortlichkeit vor den Konfliktkommissionen bzw. dem Arbeitsgericht bekannt. Der Kreisstaatsanwalt gab sich nicht mehr mit der Lösung von Einzelfragen im jeweiligen Verfahren zufrieden, sondern griff das gesamte Problem in Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und den Untersuchungsorganen auf. Sehr viel Hilfe leistete dabei eine Analyse, die er sich über sämtliche Manki erarbeitete, die bisher z. T. von den Konsumvorständen ohne Aufhebens ausgebucht wurden. Mit Hilfe der staatsanwaltschaftlichen Arbeit wurden in diesem Kreis die Schulungen des Verkaufspersonals, der Konfliktkommissionsmitglieder und Gewerkschaftsfunktionäre verbessert, der Inventurspiegel ständig überprüft, alle Gerichtsverfahren auf diesem Gebiet 114;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 114 (NJ DDR 1960, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 114 (NJ DDR 1960, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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