Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 112 (NJ DDR 1960, S. 112); Auf dem Wege zur sozialistischen Justiz Über die Zusammenarbeit der Justizorgane des Bezirks Neubrandenburg mit den örtlichen Organen der Staatsmacht Von ARTHUR LACHMANN, Staatsanwalt des Bezirks, FRIEDRICH KLEINWÄCHTER, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks, ALFRED HEYSE, ELISABETH KLEINWÄCHTER und HORST RICFITER, Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks Neubrandenburg Die Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht war in den vergangenen Jahren unzureichend, sporadisch und nicht zielgerichtet. Aus den Gesetzen über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 und über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. Februar 1958 sowie aus den Ergebnissen der Babelsberger Konferenz ergab sich aber, daß die Justizorgane als Teile der einheitlichen Staatsmacht an den allgemein-staatlichen Aufgaben mitzuarbeiten haben und ihre Tätigkeit der Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht untergeordnet sein muß. Auf dieser Erkenntnis galt es nunmehr die gesamte Arbeit aufzubauen. Im Bezirk Neubrandenburg hat sich die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen erst im Jahre 1959 systematisch entwickelt. In Auswertung der Parteiaktivtagung der Justizorgane, die im August 1959 stattfand, gab es z. B. bei den Bezirksjustizorganen ernsthafte Bemühungen um eine konkrete Zusammenarbeit mit dem Rat des Bezirks und anderen Institutionen. Die Justizorgane organisierten eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern des Rates des Bezirks, der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, der Staatlichen Kontrolle, des FDGB, der Deutschen Bauernbank, der Deutschen Invest-Bank sowie der Handelsorgane, um gemeinsam die Schwerpunkte für den Arbeitsplan des III. Quartals 1959 zu beraten. Auf diese Weise kam es zum ersten Mal zu einer gemeinsamen Schwerpunktplanung und Festlegung von Komplexaufgaben. * Eine dieser Aufgaben bestand in der Verbesserung der staatlichen Leitung gegenüber den VEGs des Bezirks, deren Entwicklung gehemmt war. Im Rat des Bezirks gab es Vorlagen, nach denen aus dem Staatshaushalt eine bestimmte Summe zur Deckung außerplanmäßiger Verluste dieser Betriebe bereitzustellen war. Die Justizorgane besaßen aber Informationen darüber, daß Schlendrian und ungenügende Orientierung der Direktoren auf die Erfüllung der Staatspläne sowie mangelnde Arbeitsorganisation Ursachen von außerplanmäßigen Verlusten waren. Deshalb wurde auf Anregung der Justizorgane eine Komplexbrigade unter Führung der Staatlichen Kontrolle mit der Untersuchung des Zustandes der VEGs im Kreis Strasburg einem Schwerpunktkreis hinsichtlich VEGs beauftragt. Die Justizorgane des Bezirks und des Kreises Strasburg waren in dieser Brigade vertreten. Im Rahmen der Brigadetätigkeit wurden u. a. folgende Mängel in der staatlichen Leitungstätigkeit gegenüber den VEGs festgestellt: Die Unterabteilung VEG beim Rat des Bezirks konzentrierte ihre Kräfte ungenügend auf die Hauptaufgaben; sie arbeitete zersplittert an der Lösung vieler Einzelfragen. Die Räte der Kreise machten von ihrem Kontrollrecht, wie es sich aus dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht ergibt, keinen Gebrauch. Eine Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretungen und VEGs existierte nicht. Ungenügend war auch die Verwirklichung der Rahmendirektive über die Bildung und Tätigkeit von Leitbetrieben im Bereich der bezirksgeleiteten VEGs. Die Betriebs- und Betriebsgewerkschaftsleitungen stützten sich ungenügend auf bereits vorhandene Brigaden der sozialistischen Arbeit. Die sozialistischen Leitungsprinzipien in den VEGs wurden mißachtet. Ursache dieser Erscheinungen war in erster Linie eine mangelnde ideologisch-politische Erziehungsarbeit durch die Direktoren der VEGs sowie die Unterabteilung VEG. Die von der Brigade getroffenen Feststellungen wurden in einer Sitzung des Rates des Bezirks, im Kreis und auch in den VEGs ausgewertet. Der Rat des Bezirks faßte auf Grund der Vorschläge der Komplexbrigade einen Beschluß, der u. a. folgenden Inhalt hat: 1. Die Räte der Kreise wurden verpflichtet: a) sich mindestens zweimal im Jahr in einer Ratssitzung mit dem Entwicklungsstand der in ihrem Kreis liegenden VEGs zu befassen, b) mindestens zweimal jährlich dem Kreistag eine Analyse über die Entwicklung der VEGs zur Beratung vorzulegen, c) die Leitbetriebe so anzuleiten, daß sie ihre Funktion entsprechend der Rahmendirektive des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft ausüben können. 2. Die Unterabteilung VEG wurde verpflichtet: a) in Verbindung mit den Räten der Kreise und den Leitbetrieben eine strenge Kontrolle der Patenschaftsarbeit der VEGs zu organisieren, b) in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Land und Forst die Aufklärungsarbeit über die Bedeutung der sozialistischen Brigaden in den VEGs gestützt auf konkrete Beispiele zu verstärken und entsprechendes Agitationsmaterial herauszugeben, c) zu sichern, daß in allen VEGs Nährstoffkarten als Grundlage für eine produktionssteigernde Düngerwirtschaft vorhanden sind, d) zu sichern, daß durch gründliche Erarbeitung und Beratung der Produktionspläne mit der Belegschaft „weiche Pläne“ der Vergangenheit angehören. 3. Die Direktoren der VEGs wurden verpflichtet, einen Kaderentwicklungsplan zur Qualifizierung der Mitarbeiter auszuarbeiten. Die Untersuchungen der Komplexbrigaden führten auch zu personellen Veränderungen in der Unterabteilung VEG. Das Ergebnis dieses Brigadeeinsatzes zeigte sich vor allem darin, daß die außerplanmäßigen Verluste um rund 50 Prozent zurückgingen. * Die Erfahrungen aus den Prozessen gegen Mitarbeiter des ehemaligen Kontors für Zucht- und Nutzvieh und der ungenügende 100-ha-Besatz in den LPGs Waren Veranlassung, sich nunmehr mit der Viehhandelstätigkeit durch den VEAB zu beschäftigen. Im IV. Quartal 1959 wurde dieses Gebiet von einer Komplexbrigade, welcher Vertreter verschiedener örtlicher Organe und Institutionen sowie Justizfunktionäre angehörten, in den Kreisen Altentreptow und Neubrandenburg überprüft. Dabei wurde festgestellt, daß es keine Zusammenarbeit zwischen den Viehhandelsorganen und den örtlichen Organen der Staatsmacht gab. Den Viehhandelsorganen war die geplante Ziffer des 100-ha-Besatzes in den LPGs unbekannt. Sie konnten daher keine den Volkswirtschaftsplänen entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen treffen. Auf Grund des Einschreitens der Brigade werden jetzt die Viehhandelsorgane mit den Planziffern der LPGs und VEGs sowie mit der termingemäßen Fertigstellung der Stallbauten bekannt gemacht. Damit sind auch die Voraussetzungen für eine planmäßige Handelstätigkeit gegeben. * f Eine gute Zusammenarbeit gibt es bereits seit zwei Jahren mit der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie mit den Ständigen Kommissionen für Bauwesen und Landwirtschaft des Bezirkstages. Die Vertreter der Justizorgane beteiligen sich regelmäßig an den Sitzungen und Ein- 112;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Verfolgung der Sache durch die zuständigen Organe Erziehungsträger durchzuführen. Solche Maßnahmen können sein: Die aktenkundige Belehrung des Ougendlichen durch die Untersuchunosorgane durch den Staatsanwalt. Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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