Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 105 (NJ DDR 1960, S. 105); nehmen, der sämtliche Ausgaben, insbesondere die für Ackerbestellung, finanzierte. Außerdem überließ er Teile dieser unbewirtschafteten Flächen Mitarbeitern der MTS F. ohne Pachtvertrag und Pachtzahlung zur Nutzung. Der Angeklagte unterließ es auch, die Stallkapazität der LPG auszubauen, obwohl dazu die Möglichkeiten und Mittel vorhanden waren. So befanden sich in der LPG etwa 30 Zentner Zement, der jedoch zum Teil an Einzelbauern und private Personen ausgehändigt und nicht mehr an die LPG zurückgegeben wurde. S. wußte auch als Mitglied der Kommission für ländliches Bauwesen, daß unsere Regierang für den Aufbau eines jeden Schweineplatzes 50 DM zur Verfügung stellt. Obwohl S. wiederholt von den Agronomen sowie Mitarbeitern des Rates des Kreises darauf aufmerksam gemacht wurde, eine exakte Mengenbuchhaltung einzuführen, hat er das unterlassen und darauf hingewirkt, daß die Mengenbuchhaltung nicht durchgeführt wurde. Ebenso verfuhr der Angeklagte mit der Führung eines Bodenbuches für die LPG T. Aus den Gründen: In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Umgestaltung der Landwirtschaft eine große politische und wirtschaftliche Bedeutung. Es ist bekannt, daß nur durch die Schaffung von landwirtschaftlichen Großbetrieben in Gestalt von LPGs die Marktproduktion gesteigert und somit der Lebensstandard unserer Bevölkerung ständig verbessert werden kann. Ständig bilden sich neue LPGs bzw. erklären Einzelbauern ihren Eintritt in bereits bestehende Genossenschaften. Gegenwärtig haben die höchsten Leistungssteigerungen in der Marktproduktion nicht mehr die sog. starken Einzelbauern aufzuweisen, sondern die LPGs. Diese positive Entwicklung ist gesetzmäßig und garantiert allen Bauern eine gesicherte Zukunft. Davon unterscheidet sich'die Entwicklung in Westdeutschland grundsätzlich. Hier werden mit Hilfe des „Grünen Plans“ und der sog. Flurbereinigung die werktätigen Einzelbauern systematisch ruiniert und ihre Betriebe von den Großgrundbesitzern aufgesaugt. Die gute Entwicklung in unserer Landwirtschaft vollzieht sich nicht ohne Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten müssen und können überwunden werden, wenn in einer LPG das gesamte Kollektiv an der Leitung und Kontrolle der LPG teilnimmt, d. h. die innergenossenschaftliche Demokratie gewahrt wird, jedes Mitglied gleichberechtigt ist, regelmäßig Vorstands- und Mitgliederversammlungen durchgeführt werden und die Revisionskommission wirksam arbeitet und kontrolliert. Es gibt noch eine Reihe von Menschen in der DDR, die aus der Vergangenheit keine Lehren gezogen haben und noch heute der Meinung sind, daß nur in der sog. freien Wirtschaft die Landwirtschaft gedeihen kann. Einige von ihnen gehen deshalb dazu über, teils offen, teils versteckt, die sozialistische Umgestaltung auf dem Lande aufzuhalten. Es ist notwendig, derartige Menschen zu erkennen, zu entlarven und sie zu isolieren. Zu ihnen gehört der Angeklagte. Als Vorsitzender der LPG wäre es seine Pflicht gewesen, die Interessen der LPG zu vertreten und wahrzunehmen, insbesondere das genossenschaftliche Eigentum der LPG zu wahren und zu mehren, die kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige uneigennützige Hilfe zu entwickeln und zu festigen. Statt dessen hat der Angeklagte geleitet von seiner kapitalistischen Gutsinspektorideölo-gie die übrigen Mitglieder der LPG T. kommandiert, ihre Vorschläge bewußt negiert und die innergenossenschaftliche Demokratie unterdrückt. Aus dem in der Beweisaufnahme festgestellten Sachverhalt ergibt sich, daß der Angeklagte den Tatbestand der Schädlingstätigkeit und Sabotage erfüllt hat. Er hat mit dem Ziele, die Volkswirtschaft der DDR zu untergraben und den Aufbau des Sozialismus zu stören, es unternommen, staatliche und genossenschaftliche Einrichtungen in ihrer geordneten Tätigkeit zu behindern. Das ergibt sich u. a. daraus, daß er durch fortgesetzte Schädigung des genossenschaftlichen und staatlichen Eigentums die Entwicklung der LPG und des Rates der Gemeinde T. gehemmt hat und damit die sozialistische Umgestaltung auf dem Lande überhaupt. Er hat sich dabei nicht auf wirtschaftliche Schädigungen beschränkt, sondern durch systematische Verletzung der innergenossenschaftlichen Demokratie, durch die Bedrohung der Mitglieder usw. auch die politische Entwicklung der Genossenschaft hintertrieben. Seine vielen verbrecherischen Machenschaften können nur in ihrem Zusammenhang begriffen und müssen als Komplexhandlung gewertet werden. Dem Angeklagten ging es weder um die Entwicklung der von ihm geleiteten LPG noch um die der Gemeinde T., obwohl er zur Förderung beider auf Grund seiner gesellschaftlichen und beruflichen Stellung verpflichtet war. Er hat dabei nicht nur aus persönlicher Bereicherungsabsicht gehandelt, wie es die Verteidigung vorgetragen hat. Vielmehr hat der Angeklagte bei einer ganzen Reihe seiner Handlungen selbst keinen persönlichen Vorteil gehabt, so z. B. beim Verkauf der 118 Ferkel im Frühjahr 1959, bei der Unterbindung der Mengenbuchhaltung, der Nichtdurchführung von Stallbauten, beim Vorgriff auf einen Betrag von 10 000 DM für das Jahr 1959, beim Verderbenlassen des Obstes im Jahre 1958 usw. Der Angeklagte kann sich auch nicht darauf berufen, daß er nicht fähig sei, eine LPG zu leiten bzw. unüberwindliche Schwierigkeiten gehabt habe. Hiergegen sprechen seine Zeugnisse, die er auf früheren Rittergütern erhalten hat, soweit das Zeugnis der Landwirtschaftskammer Niederschlesien, aus dem ersichtlich ist, daß seine Leistungen durchweg mit „gut“ eingeschätzt wurden. Aus den Zeugenaussagen ergibt sich ferner, daß innerhalb kürzester Frist nach der Verhaftung des Angeklagten etwa 200 zusätzliche Schweineplätze geschaffen, ein neues Hühnerhaus und andere Stallkapazitäten für Jungrinder errichtet wurden. Alle wesentlichen Anordnungen in der LPG traf der Angeklagte selbst, wie er es als früherer Gutsinspektor gewöhnt war. Das Leitungskollektiv des Vorstandes sowie das Kollektiv der gesamten Mitgliedschaft ignorierte er und verhinderte deren Tätigkeit als Organe der Genossenschaft. Als LPG-Vorsitzender war ihm der große materielle und ideelle Wert einer LPG in der DDR bekannt. Auf Grund seiner gesamten Funktionen, die er bekleidete, hatte er auch einen Überblick über die ideellen Folgen seiner Handlungsweise. Er selbst mußte feststellen, daß in Anbetracht der stagnierenden bzw. rückläufigen Entwicklung der LPG in T. viele Einzelbauern von dem Eintritt in die LPG Abstand nahmen. Die Folgen der Schädlingstätigkeit des Angeklagten wirkten sich aber nicht allein in T. selbst, sondern auch auf das übrige Kreisgebiet S. aus. Es konnte festgestellt werden, daß verschiedene Bauern, mit denen über ihren Eintritt in die LPG gesprochen wurde, sich in ihrer ablehnenden Haltung auf die vom Angeklagten geschädigte LPG bezogen. Diese Tatsachen waren dem Angeklagten sämtlich bekannt. Demzufolge hat er in jeder Beziehung vorsätzlich gehandelt. Nach Auffassung des Strafsenats liegen die Ursachen für die verbrecherischen Handlungen des Angeklagten S. vornehmlich in seiner politischen Vergangenheit. Wie festgestellt wurde, war er früher viele Jahre Gutsverwalter und zu Beginn des zweiten Weltkrieges Landwirtschaftsführer, also Sonderführer. Es ist gerichtsbekannt, daß diese Landwirtschaftsführer in den besetzten und okkupierten Ländern Erfassungen und Beschlagnahmen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durchgeführt haben. Mit seinen Handlungen hat der Angeklagte die Grundlagen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates angegriffen. Der Angeklagte bestreitet zwar, daß dies sein Ziel gewesen sei. Die gesamten Umstände seiner Verbrechen lassen aber wie dargelegt keine andere Beurteilung zu. Es soll in diesem Zusammenhang auch noch darauf hingewiesen sein, daß der Angeklagte in keinem Fall eine Privatwirtschaft zu schädigen versucht hat, sondern er im Gegenteil bemüht war, die privaten Eigentümer auf jede nur erdenkliche Art und Weise zu unterstützen. Anmerkung: In Auswertung der Beschlüsse von Partei und Regierung stellte sich die Staatsanwaltschaft Sondershausen die Aufgabe, durch staatsanwaltschaftliche Mittel zur Stärkung und Festigung der LPG T. durch eine Komplexüberprüfung beizutragen. Nach den beim Rat des Kreises eingeholten Informationen hatte diese LPG seit ihrer Gründung im Jahre 1955 noch nie rentabel gearbeitet. Im Gegenteil, die Ergebnisse der Genossenschaft waren im Laufe der Zeit noch zurückgegangen. 105;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 105 (NJ DDR 1960, S. 105) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 105 (NJ DDR 1960, S. 105)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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