Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 104

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 104 (NJ DDR 1960, S. 104); um einen Teil der Erfolge ihrer Anstrengungen, bei geringstem Aufwand von Material und Zeit höchste Produktionsergebnisse zu erzielen, betrogen werden. Das wird dazu beitragen, das kollektive Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen weiter zu entwickeln, wird insbesondere die Aufmerksamkeit der sozialistischen Brigaden und der gewerkschaftlichen Organe auf diese Dinge lenken uncF damit helfen, den großen Plan des Sieges des Sozialismus schneller zu verwirklichen. Sollten in der erneuten Hauptverhandlung Pflichtverletzungen der beteiligten Betriebe und Organe festgestellt werden, wird das Bezirksgericht dafür zu sorgen haben, daß sie ihnen zur Kenntnis kommen und dort zu einer Veränderung der Arbeitsweise führen. § 23 StEG. Zur Frage der Schädlingstätigkeit bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft. BG Erfurt, Urt. vom 4. Dezember 1959 - II BS 9/59. Der 50jährige Angeklagte S. entstammt einer mittelbäuerlichen Familie. Er besuchte acht Jahre die Volksschule. Nach seiner Schulentlassung arbeitete er in der Landwirtschaft seiner Eltern, die etwa 20 ha groß war. In den Winterhalbjahren 1927/28 und 1928/29 besuchte er die Landwirtschaftsschule in H. Er nahm danach eine Tätigkeit als Eleve und später als Verwalter verschiedener landwirtschaftlicher Güter auf. Im Juli 1941 wurde er zur faschistischen Wehrmacht eingezogen und war bis zum September 1942 als Landwirtschaftsführer eingesetzt. Hier stand er im Range eines Leutnants, war Sonderführer für das Fachgebiet Landwirtschaft und kam in der Sowjetunion zum Einsatz. Nach 1945 hatte der Angeklagte die verschiedensten Arbeitsstellen inne, so u. a. die als Sachbearbeiter für Landwirtschaft bei der ehemaligen Landesregierung Thüringen sowie später beim Rat des Kreises M., die als Leiter eines VEG und des ÖLB in T. Im März 1955 wurde aus dem letztgenannten Betrieb eine LPG gebildet und der Angeklagte als Vorsitzender derselben gewählt. Diese Funktion übte er bis zu seiner Festnahme aus. Vor 1945 will der Angeklagte nicht organisiert gewesen sein. 1948 wurde er Mitglied der CDU, trat aus dieser wieder aus und wurde 1949 Mitglied der DBD. Seit der letzten Wahl war er Abgeordneter der DBD im Kreistag S. In T. selbst gehörte er der Gemeindevertretung an, er war Ratsmitglied und Stellvertreter des Bürgermeisters. Seit 1956 war er freiwilliger Helfer der Deutschen Volkspolizei. Außerdem war er staatlich Beauftragter für das Jagdgebiet T. und Umgebung. Als Kreistagsabgeordneter war er in der Kommission „Ländliches Bauwesen und Wohnraumlenkung“ tätig. In der vom Angeklagten geleiteten LPG wurden sehr selten Vorstandssitzungen und kaum Mitgliederversammlungen durchgeführt. Als der Zeuge H. 1955 der LPG in T. beitrat, brachte er u. a. drei Läufer ein. Davon eignete sich der Angeklagte einen an, die beiden weiteren überließ er einem Mitangeklagten bzw. dem Zeugen La. Ein Beschluß der Mitgliederversammlung wurde dazu niemals herbeigeführt, und eine Bezahlung ist von keinem der Beteiligten jemals erfolgt. Zum Zeitpunkt der Durchführung dieser Handlung hatte die LPG einen besonders geringen Viehbestand. Im Sommer 1956 ließ der Angeklagte seine Privatwohnung von einem Malermeister renovieren. Obwohl er für seine Wohnung weder Miete noch Lichtgeld bezahlte, ließ er die Rechnung aus Einnahmen der LPG bezahlen. Die Anweisung hierfür wurde von einem Mitangeklagten sowie von ihm selbst unterschrieben. Zur Obsternte im Jahre 1957 lieferte die LPG T. an den Ohstpächter B. Zwetschgen. S. erhielt dafür 500 DM in bar. Dieses Geld hat der Angeklagte nicht an die LPG ab-geliefert, sondern es für sich verbraucht. Im Jahre 1957 gab der Angeklagte an die LPG A. einen Eber mit einem Gewicht von 140 kg ab. Dieser Eber war nicht gekört, wurde jedoch von der LPG A. zur Zucht benutzt. Erst durch Einschreiten des Rates des Kreises S. wurde die Zuchtverwendung des Ebers unterbunden, da dieser aus einer Inzucht stammte. Der Angeklagte S. kannte diese Zusammenhänge. Daher traf er darüber auch keine schriftliche Abmachung mit der LPG A. Obwohl seit dem Jahre 1955 in der Gemeinde T. kein ÖLB mehr bestand, stellte S. der Gemeinde für die Leitung des ÖLB für die Jahre 1957 und 1958 insgesamt 520 DM in Rechnung. In einem Falle unterschrieb der Angeklagte dabei in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des Bürgermeisters die Geldanweisung auf sein Konto selbst mit. Im Frühjahr 1958 lieferte S. zur Unterstützung der Kreisdelegiertenkonferenz der DBD ein Schwein der LPG ab, wofür er von seiten der DBD Sollgutschriften in Höhe von 250 kg bekam. Von diesen Gutschriften löste er nur 90 kg für die LPG ein. Die übrigen Sollgutschriften ließ er verfallen. Den dabei erhaltenen Geldbetrag in Höhe von 903 DM verbrauchte er für persönliche Zwecke. Als er anläßlich der Jahreshauptversammlung im Januar 1959 von einigen Mitgliedern über den Verbleib dieses Schweines befragt wurde, äußerte er in arroganter Art, daß er dieses Schwein auf Grund von Absprachen mit staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen geliefert habe. Er sagte ferner, daß es eine Frechheit sei, ihn auf diese Weise zu verdächtigen, und drohte mit einer Strafanzeige. Durch derartige Einschüchterungsversuche gelang es ihm, seine Wiederwahl als Vorsitzender der LPG durchzusetzen. Für einen der Mitangeklagten, mit dem ihn ein freundschaftliches Verhältnis verband, unterschrieb er Zahlungsanweisungen vom Konto der LPG an dessen persönliche Gläubiger, und zwar im Jahre 1958 einen Betrag, von 1749 DM und einen weiteren von 1943 DM. Zur Obsternte 1958 hatte der Angeklagte ohne Wissen der übrigen Mitglieder mit dem privaten Obstpächter B. vereinbart, daß dieser das Obstsoll der LPG aus seinen Beständen mitlieferte. Diese Vereinbarung erfolgte, weil durch die aufgetretene Obstschwemme der Sollpreis für Obst höher lag als der damalige freie Aufkaufpreis. Das Obst der LPG ließ der Angeklagte nicht ernten und an den Bäumen verfaulen. In der Zeit vom 19. Januar 1959 bis 5. Juni 1959 verkaufte der Angeklagte eigenmächtig 118 Ferkel, überwiegend an Einzelbauern bzw. Privatpersonen. Gerade zu diesem Zeitpunkt herrschte im Kreis ein Mangel an Ferkeln, und die Hinweise der staatlichen Organe gingen dahin, in erster Linie volkseigene Güter, LPGs und Mastanstalten mit Ferkeln zu beliefern, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies interessierte den Angeklagten S. nicht. Er mißachtete dabei völlig die Verordnung über den Handel mit Zucht- und Nutzvieh vom 18. Eiezember 1958 (GBl. I 1959 S. 2), nach der jeder Verkauf von Ferkeln dem Rat der Gemeinde angezeigt werden muß. Der Genossenschaft entstand dabei u. a. dadurch ein erheblicher Schaden, daß bei diesen Ferkelverkäufen keine Sollgutschriften und Futterrücklieferungen für sie erfolgten. Im Plan der LPG war außerdem vorgesehen, Läuferzucht zu betreiben und bis zum Jahresende 1959 384 Stück zu liefern. Durch den Verkauf dieser 118 Ferkel wurde der Plan gefährdet. Der Angeklagte nahm diese Verkäufe auch ungeachtet der mehrfachen Bedenken einzelner Genossenschaftsmitglieder vor. Im April 1959 wurde von der LPG Roggen gedroschen. S. ließ davon 36 Zentner zum VEAB bringen. Er wollte diesen Roggen jedoch nur als freie Spitzen verkaufen, weil ihm bekannt war, daß so der Erlös entsprechend höher ausfiel. Nachdem er erfahren hatte, daß der VEAB den Roggen nicht auf freie Spitzen abnahm, weil die LPG noch Saatgutschulden hatte, beauftragte er das LPG-Mit-glied, welches den Roggen zum VEAB hingebracht hatte, je die Hälfte auf den Namen eines Mitangeklagten und seinen eigenen schreiben zu lassen. Beide erhielten auf diese Art vom VEAB eine Gutschrift über 466,52 DM, von welcher der Buchhaltung keine Mitteilung gemacht wurde. Im April 1958 und März 1959 kaufte der Angeklagte je ein Schwein von Einzelbauern für private Zwecke auf und deckte dafür aus den Sollbeständen der LPG das notwendige Soll dieser beiden Einzelbauern ab. Die LPG T. wurde dadurch um einen Betrag von etwa 444 DM geschädigt. Im Mai 1959 mußte in der LPG ein Kalb notgeschlachtet werden. S. verkaufte es an den mitangeklagten Bürgermeister der Gemeinde T. zum Preise von 20 DM, die S. für sich verwandte. Seit dem Jahre 1957 hatte S. drei Schafe als Eigentum. Davon meldete er für die Registrierung in der Viehkartei nur eins. Dadurch entzog er sich seiner Ablieferungspflicht für Wolle, die er als freie Spitzen abgab und so eine wesentlich höhere Einnahme erzielte. Durch die verbrecherischen Machenschaften des Angeklagten sank auch der Wert der Arbeitseinheit in der LPG T. Als man bei der Endabrechnung für 1958 feststellte, daß der Wert der Arbeitseinheit niedriger war als der im Jahre 1957, wurde unter Billigung des Angeklagten ein Vorgriff in Höhe von 10 000 DM auf das Jahr 1959 gemacht, indem von der Bauembank ein Kredit in der entsprechenden Höhe aufgenommen wurde. Dafür wurde für das Frühjahr die Lieferung von Mastschweinen in Aussicht gestellt. Auf diese Weise konnte der „Wert“ der Arbeitseinheit um eine DM gehoben werden. Der Angeklagte übernahm auch vom Rat der Gemeinde unbewirtschaftete Flächen zur Bestellung und Abemtung. Eine genaue Abrechnung hierüber erfolgte jedoch nicht, so daß es S möglich war, erhebliche Mengen von Getreide und Ölfrüchten zu ernten, ohne die notwendigen Abrechnungen gegenüber dem Rat der Gemeinde vorsru- 104;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 104 (NJ DDR 1960, S. 104) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 104 (NJ DDR 1960, S. 104)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre strikte Einhaltung wird jedoch diese Möglichkeit auf das unvermeidliche Minimum reduziert. Dabei muß aber immer beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden verfügen bzw, verfügen müssen. Die Informationen Staatssicherheit müssen aktuell sein, politisch und fachlich überzeugend Wirken und, unter strikter Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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