Dokumentation Neue Justiz (NJ), 14. Jahrgang 1960 (NJ 14. Jg., 5.Jan.-20.Dez. 1960, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-844)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 469 (NJ DDR 1960, S. 469); ??Rheinische Merkur? hervor, ?versucht die jetzt vorliegende kleine Strafprozessreform einzudaemmen?. Hier wird mit einem Schlage deutlich, welche Ziele mit dem Gesetzentwurf verfolgt werden: Es geht um die Absicherung der monopolistischen Ruestungsgeschaeftsgebaren vor uebereilten Handlungen einzelner Richter, weiter um die zusaetzliche gesetzliche Sanktion des kapitalistischen Wolfsgesetzes und zugleich seiner Verschleierung vor der werktaetigen Bevoelkerung und schliesslich darum, der weiteren Isolierung der Adenauer-Regierung entgegenzuwirken. Dementsprechend wird es dem Ermessen der Richter (die bekanntlich zum groessten Teil bereits der Hitlerjustiz dienten) anheimgestellt, die Untersuchungshaft anzuordnen oder von ihr abzusehen. ?Freies Ermessen? bedeutet in der imperialistischen Strafpraxis aber nichts anderes, als eine Entscheidung zu faellen, die mit den oekonomischen und politischen Zielen der herrschenden Kreise uebereinstimmt. Das Verfahren gegen den Adenauer-Botschafter in Paris, Blankenhom, war mit diesen Zielen nicht vereinbar. Das bekam der Bonner Landgerichtsdirektor Quirini, der die erstinstanzliche Verhandlung fuehrte und zur Verurteilung kam, durch seine anschliessende Kaltstellung sehr deutlich zu spueren ein eklatantes Beispiel fuer die Nichtexistenz der in Bonn gepriesenen richterlichen Unabhaengigkeit. Man kann dem Mitteilungsblatt des Hamburger Komitees zur Wahrung demokratischer Rechte nur beipflichten, wenn es dazu ausfuehrt: ?Die vier Monate Gefaengnis, die Lahdgerichtsrat Quirini im Namen des Volkes gegen Blankenhorn verhaengte, wurden gleichfalls ,im Namen des Volkes? vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Nach Verkuendigung des Freispruchs wird nicht nur Blankenhorn, sondern vor allen Dingen auch Adenauer aufgeatmet haben. Nun kann Blankenhorn, der ein treuer Adenaueranhaenger ist, wieder in Paris die Stimme - seines Herrn verkuenden, die durch das Urteil von Quirini zeitweise zum Verstummen gebracht wurde. Adenauer moechte schliesslich nicht gern auf die Zusammenarbeit mit einem Manne verzichten, der soviel mit ihm gemeinsame Sache gemacht hat; uebrigens nicht nur als Diplomat, sondern, wie der .Spiegel? einstmals in der Schmeisser-Affaere enthuellte, schon , lange bevor die Bundesrepublik existierte. Der Freispruch Blankenhorns aendert im Grunde nichts an dem Sachverhalt, der zu dem Strafprozess gefuehrt hat. Der Freispruch charakterisiert nur, was ein Regierungsbeamter alles machen kann, ohne dass er dafuer bestraft wird. Einem normalen Buerger stehen diese Rechte kaum zu .?4 Eben im Interesse der Blankenhorns, Kilbs, Koenneckes und wie sie noch heissen moegen im Interesse dieser treuen Diener des Militarismus und des aggressiven Monopolkapitals schuf man jenen ?Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit?. Hier erweist sich wieder einmal die Berechtigung des vom westdeutschen Volksmund gepraegten Sprichwortes: ?Der Bonner Staat heisst deshalb Rechtsstaat, weil er mit der Rechten Staat macht!? Die Kehrseite der Medaille aber besteht darin, dass in den letzten Jahren in staendig steigendem Masse Verhaftungen demokratisch und fortschrittlich gesinnter Menschen erfolgten. Diese Massnahmen, die sich bei weitem nicht mehr nur gegen Kommunisten, sondern auch gegen Sozialdemokraten, parteilose Gewerkschafter und buergerliche Friedensanhaenger richten, nahmen in der letzten Zeit mehrfach den Charakter von Massenverhaftungen an. Diese Feststellung trifft auch auf die wahllosen Inhaftierungen von Buergern der Deutschen Demokratischen Republik zu, die in der Mehrzahl der Faelle sofort nach dem Grenzuebertritt erfolgten, zu einem Zeitpunkt also, an dem von einem sichtbaren Handeln noch keine Rede sein konnte hoechstens von der friedlichen und demokratischen Gesinnung dieser DDR-Buerger! In wenig mehr als zwei Jahren verschleppten die Menschenraeuber von der sogenannten, Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes ueber 400 DDR-Buerger in die Bonner Gefaengnisse. Dabei umfasst diese Zahl nur diejenigen, die fuer laengere Zeit ihrer Freiheit beraubt wurden. Die Zahl der zeitweilig Inhaftierten und durch Verhoere, Leibesvisitationen usw. Schikanierten geht in die Tausende! Angesichts dieser Tatsachen ist es ein glatter Hohn, wenn im Gesetzentwurf und seiner Begruendung von der ?Staerkung der Rechte der Beschuldigten? gesprochen wird. Das gilt gleichermassen fuer den Vorschlag, ? 121 StPO dergestalt zu aendern, dass die Untersuchungshaft grundsaetzlich nach sechs Monaten ausser Vollzug zu setzen ist sofern ihre Fortdauer vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof nicht angeordnet wird. ?Solche Vorschriften?, schreibt das ?Hamburger Echo? vom 20. Juni 1960, ?zwingen Staatsanwaelte und Untersuchungsrichter zu rationellerem Arbeiten, ist doch bekannt, dass bisher die Untersuchungshaft oft durch Momente wesentlich in die Laenge gezogen wurde, die nicht unmittelbar etwas mit der Sachaufklaerung zu tun hatten ? Die Zeitung vergisst allerdings hinzuzufuegen, dass diese Feststellung weniger auf die Verfahren gegen Kriminelle als auf rein politische Gesinnungsverfahren zutrifft. Hier sind heute Untersuchungshaftzeiten von 18 und mehr Monaten keine Seltenheit mehr das sogar dort, wo es sich lediglich um die Weitergabe eines Flugblattes gegen die Atomaufruestung oder um aehnliche Faelle blosser (angeblich durch das Grundgesetz geschuetzter) politischer Meinungsaeusserungen handelt. Das Mitteilungsblatt des Hamburger Komitees zur Wahrung demokratischer Rechte berichtet in seiner neusten Ausgabe sogar davon, dass manche politischen Strafkammern sich gezwungen sahen, Freisprueche zu faellen (es handelt sich offensichtlich um Faelle der vor-bezeichneten Art), obwohl die Angeklagten vorher bereits 9 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatten. Mit Recht aeussert das Blatt Zweifel, dass ?die Bundesregierung mit ihrer Novelle diese Missstaende beseitigen will?8. Es wird den Klerikalfaschisten und den ehemaligen Naziblutrichtem an den politischen Sondergerichten und politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaft vor allem in Bamberg, Duesseldorf und Dortmund aus der Seele gesprochen sein, dass der ?Rheinische Merkur? vom 10. Juni 1960 ziemlich offen fordert, einen Unterschied zwischen politischen Delikten und kriminellen Verbrechen insofern zu machen, als sich an der Behandlung ?staatsgefaehrdender Vorgaenge? nichts aendern soll. Das Adenauer-Sprachrohr gibt damit die Anleitung auch fuer die Auslegung des neuen ? 121 StPO in politischen Verfahren. Nach Abs. 1 Ziff. 2 dieser Vorschrift darf die Untersuchungshaft ?ueber sechs Monate hinaus? aufrechterhalten werden, wenn ?wichtige Belange der Strafrechtspflege die Fortdauer der Haft erfordern?. Auf der Grundlage des Kautschukbegriffs ?wichtige Belange? wird der Subjektivismus, die richterliche Willkuer in politischen Strafverfahren weiterhin ueppige Blueten treiben. Ist doch hier die gleiche Feststellung gueltig, die hinsichtlich des Ermessens bei der Anordnung der Untersuchungshaft getroffen wurde. In der Begruendung des Entwurfs heisst es zu ? 121: ?Mit Hilfe des normativen (!) Begriffs der .wichtigen Belange der Strafrechtspflege? ist es moeglich, die verschiedenartigen Ausnahmefaelle zu erfassen ,Te 5 6 5 Recht und. Solidaritaet, Nr. 47, Juli I960, S. 10. 6 Drucksache, S. 24. 469 4 Recht und Solidaritaet, Nr. 45, Mai 1960, S. 3.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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