Dokumentation Neue Justiz (NJ), 14. Jahrgang 1960 (NJ 14. Jg., 5.Jan.-20.Dez. 1960, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-844)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 424 (NJ DDR 1960, S. 424); ?sich verzettelt. Trotz grossen Kraftaufwandes kommt es zu keiner wesentlichen Verbesserung der Arbeit. Weshalb stellen sich z. B. zwei Kreise nicht folgende Aufgabe: ?Wie wird die Isolierung der Allgemeinen Aufsicht von der Rechtsprechung ueberwunden und damit wirksamer auf die Festigung der LPGs eingewirkt?? Das ist eine Frage, die die Rechtsprechung und Gesetzlichkeitsaufsicht betrifft, fuer Richter und Staatsanwalt aktuell ist und eine Aufgabe beinhaltet, die nicht von vornherein zum Abgleiten von der spezifischen Aufgabenstellung der Gerichte und Staatsanwaltschaften fuehrt. Das ist schliesslich eine Frage, die in der Praxis noch Schwierigkeiten bereitet. Der sozialistische Aufbau drueckt sich nicht in erster Linie in Strafgesetzen, sondern in Gesetzen und Verordnungen und Beschluessen (insbesondere auch der oertlichen Organe der Staatsmacht) zur oekonomischen, politischen und kulturellen Entwicklung unserer Ar-beiter-und-Bauern-Macht aus. Hier ueberall ist das Wirkungsfeld der Allgemeinen Aufsicht, die dafuer zu sorgen hat, dass die Gesetze in unserer Republik entsprechend dem besonders durch die Volkskammer verkoerperten einheitlichen Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbuendeten realisiert werden und dass es keine Suhler und keine Rostocker Sondergesetzlichkeit gibt2. Auf dem weiteren Terrain des sozialistischen Aufbaus liegen die Einwirkungsmoeglichkeiten der Allgemeinen Aufsicht. Die Arbeit des Staatsanwalts bleibt aber unbefriedigend, wenn seine gesammelten Erfahrungen nicht in die Rechtsprechung einfliessen. Allein aus der ?anfallenden? Strafsache ist die Lage im Dorf schwer zu erkennen; eher schon, wenn im Zusammenhang damit Untersuchungen im Dorf erfolgen; und noch besser, wenn der Staatsanwalt z. B. gleich,, ob allein oder gemeinsam mit anderen Organen des Staates Untersuchungen ueber die Einhaltung der gesetzlich festgelegten LPG-Foerderungsmassnahmen o. ae. durchfuehrt. Untersuchungen der Allgemeinen Aufsicht sind geeignet, dem Staatsanwalt einen guten Ueberblick ueber das Geschehen im Dorf, im Kreis zu verschaffen. Damit erhaelt er und auch der Richter sofern der Staatsanwalt seiner Informationspflicht nachkommt Orientierungsmoeglichkeiten fuer die vielseitige Taetigkeit der Justizorgane, z. B. den vorbeugenden Kampf gegen die Kriminalitaet, die Bekaempfung von Verbrechen usw. Aber es gilt nicht nur diese Beziehungen der Allgemeinen Aufsicht zur uebrigen Taetigkeit des Staatsanwalts und zur Arbeit des Richters zu sehen und zu entwickeln. Umgekehrt findet der Staatsanwalt auch bei Straf-und Zivilverfahren Hinweise auf Gesetzesverletzungen, die Massnahmen der Allgemeinen Aufsicht verlangen. So stellte sich z. B. in einem Strafverfahren gegen einen Buchhalter einer LPG heraus, dass die Unterstuetzung der LPG durch die MTS, die staatlichen Organe der Gemeinde und auch den Rat des Kreises sehr mangelhaft war. Einschlaegige Gesetze und Verordnungen, die wichtige Foerderungs- und Unterstuetzungsmassnahmen der LUeG durch die Staatsorgane zum Inhalt haben, wurden nicht oder nur ungenuegend verwirklicht, und den LPG-Bauem waren diese nur teilweise bekannt. Der Staatsanwalt begann mit Untersuchungen und forderte nach ? 15 des Gesetzes ueber die Staatsanwaltschaft vom 23. Mai 1952 auch von anderen Staatsorganen Nachpruefungen. Im Ergebnis all dieser Massnahmen erhielt die LPG eine wesentliche Hilfe bei der Loesung ihrer Aufgaben. Durch die Bildung einer arbeitsfaehigen Revisionskommission, durch die kontinuierliche Anleitung des Buchhalters usw. wird Schlamperei und Sorglosigkeit ueberwunden und damit manchem Verbrechen der Naehrboden entzogen. 2 vgl. Lenin, Ausgewaehlte Werke in zwei Baenden, Bd. II, S. 959 ff. Solche Wechselbeziehungen zwischen der Allgemeinen Aufsicht des Staatsanwalts, der uebrigen Taetigkeit des Staatsanwalts und der Arbeit des Richters zeigen, wie man erfolgreich an die Wurzeln der Kriminalitaet herankommt und diese beseitigt. Bei der Behandlung einer solchen Frage im Arbeitsvergleich sind Richter und Staatsanwalt in der Lage ohne sich zu verzetteln und ohne Aufgaben anderer Staatsorgane zu uebernehmen , ihre Arbeit zu verbessern. Eine solche Frage kann man gruendlich und allseitig in Angriff nehmen. Ist das eine Problem im Arbeitsvergleich geloest, d. h. ist die Isolierung der Allgemeinen Aufsicht von der Rechtsprechung ueberwunden, wird die naechste Frage gestellt. * Sozialismus ist nicht einfach Aufbau neuer Betriebe, erklaerte Walter Ulbricht auf der 4. Tagung des ZK der SED, sondern sozialistische Umwaelzung auf allen Gebieten. ?Sozialistische Umwaelzung, das heisst: 1. Entwicklung der volksdemokratischen Staatsmacht; 2. stuermisches Wachstum der Produktivkraefte durch die Meisterung der modernsten Wissenschaft und Technik und die Entwicklung der sozialistischen Oekonomie; systematische Erhoehung der Lebenshaltung und des kulturellen Lebens des Volkes; 3. Festigung des Buendnisses der Arbeiterklasse mit der Bauernschaft; sozialistische Umwaelzung in der Landwirtschaft sowie im kapitalistischen Sektor und im Handwerk; 4. sozialistische Umwaelzung auf den Gebieten der Ideologie und Kultur.?3 Wenn auch die Arbeit der Justizorgane diesen gesamten gesellschaftlichen Umwaelzungsprozess umfasst, so bedeutet das nicht, dass die Justizorgane gleichzeitig und mit gleicher Kraft auf allen Gebieten arbeiten koennen. Ebenso falsch waere es, im Arbeitsvergleich alle Probleme gleichzeitig zu behandeln. Eine solche Arbeitsweise fuehrt zur oberflaechlichen Erledigung der Aufgaben und verhindert eine allseitige Untersuchung und Aufdeckung der Widersprueche und Konflikte und die Beseitigung ihrer Ursachen. Eine Vielzahl von Punkten bzw. unuebersichtliche Aufgabenstellung verwirrt, fuehrt zur Verzettelung der Kraefte und bringt keine befriedigenderen Ergebnisse als Justizwettbewerbe vergangener Jahre. Die konkrete Aufgabenstellung in den Kreisen und Bezirken ist von den Beschluessen der oertlichen Volksvertretungen abzuleiten. Das setzt voraus, dass die Justizorgane eng mit den oertlichen Organen der Staatsmacht Zusammenarbeiten und deren Schwerpunkte genau kennen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Justizorgane nicht Aufgaben anderer Staatsorgane uebernehmen4. Die Justizorgane haben ihre spezifischen Mittel zur Loesung der Schwerpunktaufgaben einzusetzen. Bildet z. B. das laendliche Bauwesen den Schwerpunkt, so muessen die Justizorgane, insbesondere die Staatsanwaltschaft, pruefen, ob die mangelhafte Arbeit auf Schlendrian oder auf Feindarbeit zurueckzufuehren ist und ob die oertlichen Staatsorgane die einschlaegigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Den LPGs ist aufzuzeigen, welche gesetzlichen Sanktionen bei nicht termingemaesser Fertigstellung bzw. bei Baumaengeln gegen die Schuldigen moeglich sind. Ihnen sind die wichtigsten Grundsaetze der Deutschen Bauordnung3 6 und des Vertragsgesetzes8 zu erlaeutern. Das ist aber nicht die 3 Walter Ulbricht, Der Weg zur Sicherung des Friedens und zur Erhoehung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen des Volkes, Berlin 1959, S. 55. 4 vgl. auch Jaeckel/Kem, NJ 1960 S. 6. 5 GBL Sonderdruck Nr. 287 vom 15. Dezember 1958. 6 GBl. 1957, Tell I, S. 627 ff. 424;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben der sollte zu der Erkenntnis führen, in welcher Breite die operativen Potenzen der genutzt werden können und müssen.

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