Dokumentation Neue Justiz (NJ), 14. Jahrgang 1960 (NJ 14. Jg., 5.Jan.-20.Dez. 1960, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-844)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 60 (NJ DDR 1960, S. 60); ?das Zivilrecht, das Familienrecht und das LPG-Recht erfassten gesellschaftlichen Verhaeltnisse an vorderster Front stehen, weil bei ihnen die fortgeschrittensten Erfahrungen der Werktaetigen im Kampf um die Planerfuellung und um die systematische und komplexe Loesung der dabei auftretenden Schwierigkeiten in reichem Masse zusammenlaufen und fuer alle Staatsund Wirtschaftsorgane verallgemeinert werden, kommt es auf die wirkungsvollste Unterstuetzung dieser Organe, nicht nur auf eine Zusammenarbeit mit ihnen schlechthin an. Darauf weist Schroeder mit Recht hin, indem er zugleich fordert, dass die Erkenntnisse aus einem Rechtsstreit ausgewertet und den oertlichen Organen zugaenglich gemacht werden muessen21. Auf die vielfaeltigen Formen der Unterstuetzung der oertlichen Staatsorgane durch das Gericht, angefangen von Aussprachen mit den Abgeordneten der oertlichen Volksvertretung, mit dem oertlichen Rat und seinen Fachorganen bis zur Gerichtskritik, kann an dieser Stelle nicht naeher eingegangen werden. Eine Auswertung des Prozessergebnisses gemeinsam mit den Werktaetigen und ihren Kollektivs in Verwaltungen und Betrieben liegt besonders nahe, wenn Verhandlung und Urteilsverkuendung ausserhalb des Gerichts, etwa im Bereich eines sozialistischen Betriebs im Beisein einer Produktionsbrigade, erfolgt sind, ist aber keineswegs auf diese Faelle zu beschraenken. Laesst sich die Auswertung nicht bereits bei Gericht durchfuehren, so kann in geeigneten Faellen eine kameradschaftliche Aussprache im Lebens- und Wirkungsbereich der Verfahrensbeteiligten einen nachhaltigen Anstoss zur Erhoehung des sozialistischen Bewusstseins der Werktaetigen, zur Erhoehung ihrer Arbeitsmoral und Plandisziplin werden. Besonders mit Ruecksicht darauf, dass im Urteil nicht selten nur zu einzelnen Seiten des aufgetretenen gesellschaftlichen Widerspruchs Stellung genommen werden kann, ist diese Form der Auswertung des Prozesses sehr geeignet, den formaljuristisch beschraenkten Horizont zu ueberwinden, in dem befangen bleibt, wer das gesellschaftliche Geschehen nicht in seiner zusammenhaengenden, fortschreitenden und widerspruchsvollen Entwicklung, sondern nur unter der Perspektive des prozessualen Anspruchs des Klaegers, der Begrenzung des Streitgegenstandes durch den Klagantrag, betrachtet22. Je mehr das Gericht es versteht, sich bei der Auswertung des Prozessergebnisses auf die wertvollen Erfahrungen und Hinweise zu stuetzen, die die Werktaetigen bei ihrer Mitwirkung im Prozess beigesteuert haben, um so eher wird es ihm mit Hilfe der gleichen Kraefte gelingen, die Masseninitiative zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ueberwindung rueckstaendiger Rechts- und Moralauffassungen zu erwecken. 21 NJ 1959 S. 772 f. 22 Auf ein alarmierendes Beispiel formaljuristisch beschraenk- ter Spruchtaetigkeit eines Gerichts hat fuer den Bereich des Beschwerdeverfahrens erst kuerzlich Nathan (NJ 1959 S. 645) hinweisen muessen. Es muss freilich auch hier vor der Gefahr des Schematismus gewarnt werden, der dazu fuehrt, dass das Gericht bei dem Versuch einer Auswertung des Prozessergebnisses in administrativ-buerokratischen Bahnen befangen bleibt. Schon die Auswahl der Verfahren zur umfassenden Auswertung mit den Werktaetigen, gar nicht zu reden von der Wahl der Auswertungsmethoden, stellt das Gericht auf eine ernste Probe hinsichtlich des Niveaus seiner politischen Fuehrungstaetigkeit23. Inwieweit hier eine Konzentration auf die Schwerpunkte des politischen, oekonomischen und kulturellen Aufbaus im Bereich des Gerichts erfolgt, ist ein wichtiger Gradmesser fuer die planmaessige und vorausschauende Arbeit des Gerichts. So sollte z. B. vor der Versendung von Urteilsabschriften in Zivilsachen stets genau geprueft werden, ob dies zur Verstaerkung der gesellschaftlichen Breitenwirkung der Entscheidung der geeignete Weg ist oder ob an Stelle dieser Massnahme oder in Verbindung mit ihr nicht wirkungsvollere Mittel angewandt werden muessen. Mag die Versendung von Urteilsabschriften an Staats- und Wirtschaftsorgane oder an gesellschaftliche Organisationen im Einzelfall einen Anstoss zur Mobilisierung staatlicher und gesellschaftlicher Kraefte im Kampf gegen Hemmnisse der Planerfuellung geben, so muss doch entschieden dagegen Stellung genommen werden, dass dies schematisch erfolgt, dass gerichtliche Entscheidungen wie Rundschreiben zur Kenntnisnahme und Beachtung versandt werden. Am allerwenigsten kann die Versendung von Urteilsabschriften oder auch nur von Auszuegen aus Urteilen an einzelne, nicht unmittelbar als Prozesspartei am Verfahren beteiligte Buerger gutgeheissen werden. Wenn im Bezirk Halle ein Gericht zur Verstaerkung der erzieherischen Wirkung der Verhandlung einer Ehescheidungssache einer Zeugin das Urteil auszugsweise zugestellt hat, naemlich soweit es sich mit ihrem Verhalten und seiner moralischen Wuerdigung befasst hat, so wird hierbei an Stelle der lebendigen politischen Arbeit mit den Menschen mit papierenen Massnahmen gearbeitet, die leicht das Gegenteil dessen zur Folge haben koennen, was das Gericht mit ihnen erreichen will. ? Die vorstehenden Hinweise zeigen, dass das Gericht durch die Bestimmungen der ZPO nicht gehindert ist, Entscheidungen zu faellen, die Ausdruck eines sozialistischen Arbeitsstils der Gerichte sind. Eine wichtige Frage kann allerdings nicht schon auf der Grundlage des jetzt noch geltenden Zivilprozessrechts beantwortet werden: die des Umfangs der Rechtskraft. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung in einer neuen, sozialistischen Zivilprozessordnung. Eine eingehende Untersuchung der Frage des Umfangs der Rechtskraft der Entscheidung muesste Gegenstand eines besonderen Artikels sein. 23 vgl. Anm. 14. Entspricht die besondere Zustaendigkeit der Gerichte in Verkehrssachen noch der gegenwaertigen Aufgabenstellung der Justizorgane? Von HANS KRUeGER, Staatsanwalt der Stadt Magdeburg Die von den Teilnehmern des Ettersburger Sonderlehrgangs von Richtern und Staatsanwaelten ausgearbeiteten Thesen (NJ 1959 S. 469) nehmen auch zu der Frage Stellung, wie durch Einbeziehung der werktaetigen Massen in die justizpolitische Arbeit ein maximaler Beitrag zur weiteren sozialistischen Umgestaltung erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, ob die gegenwaertige Behandlung der Verkehrsstrafsachen diesem Ziel entspricht. Durch die VO ueber die Zustaendigkeit der Gerichte in Verkehrssachen vom 22. April 1954 (GBl. S. 461) wurden im Interesse einer sachkundigen Ermittlung und Wahrheitserforschung sowie einer Verbesserung und Beschleunigung der Rechtsfindung die Verkehrssachen bei den entsprechenden Kammern und Senaten der Verkehrsgerichte konzentriert. Grube wies in NJ 1954 S. 329 darauf hin, dass sich diese Konzentration weniger aus der raeumlichen Weite des Verkehrs ergibt, als vielmehr daraus, dass es darauf ankomme, eine einheitliche, von guter Sachkenntnis der Verkehrs Verhaeltnisse getragene Rechtsprechung zu erreichen. Aus dem Hinweis auf die in der DDR nicht vorhandene raeumliche Weite des Verkehrs folgt, dass die Verordnung sich u. a. auf die sowjetischen Erfahrungen in der Arbeit der Transportstaatsanwaltschaften und Transportgerichte stuetzte. Dass dabei die Besonderheiten der Entwicklung in der DDR weitgehend Beruecksichtigung fanden, ist daraus zu entnehmen, dass sich die sogenannten Liniengerichte in der UdSSR lediglich mit Fragen des Eisenbahn- und Schiffstransportes beschaeftigten. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, 60;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an politisch und tsohekistisoh klugem Handeln, flexiblem Reagieren und konsequentem Durchsetzen der Sicherheitsanforderungen verlangen. Die allseitig Sicherung der Inhaftierten hat dabei Vorrang und ist unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständig sind. Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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