Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 89 (NJ DDR 1959, S. 89); weitere Ausführungen entbehrlich sind. Festgehalten sei nur die Tatsache, daß unsere Regierung mit der neuen Verordnung für die nächsten drei Jahre das Doppelte des ursprünglich vorgesehenen Geldbetrages zur Verfügung gestellt hat, so daß in den nächsten drei Jahren jeder zweite Inhaber eines Uraltkontos eine Auszahlung erhält. * Einige neue Bestimmungen, die speziell in den Bereich der volkseigenen Wirtschaft edn-greifen, verfolgen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rechnungsführung, eine intensivere Ausnutzung der vorhandenen wirtschaftlichen Reserven durch Rationalisierungs- und andere Einsparungsmaßnahmen. Grundlage der Kredithilfe für die volkseigene Wirtschaft zu dem Zweck der technischen Verbesserung von Ausrüstungen ist nach wie vor die Verordnung vom 14. Dezember 19568. Die wirtschaftspolitische Zielrichtung dieser Kredithilfe ist aber neu präzisiert worden durch die Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Kreditgewährung an volkseigene Betriebe zur Unterstützung der Einführung der neuen Technik und der Verbesserung der Rentabilität vom 13. November 1958 (GBl. I S. 849). Hiernach sollen die Kredite in erster Linie der Kleinmechanisierung dienen und sind vorrangig für Vorhaben einzusetzen, die mit der Realisierung von Verbesserungsvorschlägen Zusammenhängen. Deshalb sollen auch die Fristen für die Laufzeit der Kredite drei Jahre (an Stelle der bisherigen Höchstfrist von vier Jahren) nicht übersteigen und ist die Bank berechtigt, Kredite mit kürzerer Laufzeit bevorzugt auszureichen. Daraus erklärt sich weiterhin, daß die Fristen für die Verwirklichung der Rationalisierungsvorhaben neun Monate nicht übersteigen dürfen. Für die Einhaltung der Kreditverträge gegenüber der Bank sind die Leiter der Betriebe verantwortlich. Was die Kontrolle'der Durchführung der Verträge ambelangt, so werden die zweckgebundene Verwendung und die fristgemäße Rückzahlung der Kredite nicht mehr nur von der Bank überwacht, sondern die Betriebe werden selbst ausdrücklich verpflichtet, auf der Grundlage der Rentabilitätsberechnung die volle Auswirkung der Rationalisierungsmaßnahmen auf die Steigerung der Rentabilität zu sichern und Nachweise über den effektiven Nutzen der kreditierten Vorhaben zu führen. Zur besseren Erfassung alter wirtschaftlichen Reserven in der volkseigenen Wirtschaft ist die Anordnung über den Verkehr mit volkseigenen beweglichen Grundmitteln und Ausbuchung volkseigener Grundstücke vom 8. September 1958 (GBl. I S. 697) ergangen. Sie verpflichtet alle Betriebe der volkseigenein Wirtschaft, bewegliche Grundmittel, die sie zur Durchführung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, anderen Betrieben des sozialistischen Sektors zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht hauptsächlich durch Abgabe gegen Werterstattung („Abgabe“), daneben u. a. durch Abgabe ohne Werterstattung („Umsetzung“); beides ist nur gegenüber anderen volkseigenen Betrieben oder Haushaltsorganisationen zulässig. Ein Tausch beweglicher Grundmittel darf nur vorgenommen werden, wenn dadurch bei den Beteiligten eine Erhöhung der Arbeitsproduktivität, eine Senkung der Selbstkosten oder eine Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse erreicht wird. Partner des Tauschs können außer den bereits genannten Betrieben auch sozialistische Produktionsgenossenschaften, nutznießende Rechtsträger von Volkseigentum sowie -r- mit Zustimmung des staatlichen Gesellschafters halbstaatliche Betriebe sein, jedoch darf in den letzten beiden Fällen das Volkseigentum in seinem Wert nicht gemindert werden. * Unter den gesetzgeberischen Maßnahmen, die der weiteren sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft dienen, ist zuerst die Anordnung zur Durchführung der Aktion „Industriearbeiter aufs Land“ vom 11. November 1958 (GBl. I S. 845) anzuführen. Sie sieht eine Reihe finanzieller Förderungsmaßnahmen für den Einsatz der Kader in MTS, LPG, ÖLB und VEG sowie für Kader vor, die auf Grund ihrer Eignung in 8 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das I. Quartal 1957, NJ 1957 S. 373 f. die Räte der Gemeinden gewählt worden sind. Die Vergünstigungen bestehen u. a. in der Zalilung eines Lohnausgleichs für mehrere Monate; bei einer schriftlichen Verpflichtung, im Rahmen der Aktion „Industriearbeiter aufs Land“ eine Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auszuüben, wird daneben eine einmalige Beihilfe (bei Verheirateten z. B. in Höhe von 800 DM) gewährt. Besondere Förderungsmaßnahmen sind für Kader getroffen worden, die eine leitende Funktion in einer LPG übernehmen. Ihnen wird die Möglichkeit zur Teilnahme an mehrwöchigen Lehrgängen, in denen sie mit den sozialistischen Wirtschaftsprinzipien vertraut gemacht werden, sowie an einem vierwöchigen Praktikum in einer gut entwickelten LPG gegeben. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Pflichtablieferung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 16. Oktober 1958 (GBl. I S. 794) behält das bisherige System der Pflichtablieferung und des Verkaufs grundsätzlich bei9, bringt aber eine Reihe von Neuerungen, die mit der Abschaffung der Lebensmittelkarten und der weiteren sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft in Zusammenhang stehen. Hervorzuheben ist der Wegfall der Differenzierungskommissionen, mit deren Hilfe die Veranlagung zur Pflichtablieferung von den örtlichen Räten durchzuführen war; die Veranlagung ist nunmehr von den Räten der Gemeinden unter Mitwirkung der bei den örtlichen Volksvertretungen bestehenden ständigen Kommissionen Landwirtschaft, bei LPG von den Räten der Kreise mit Hilfe der LPG-Beiräte vorzunehmen. Ferner ist das Verfahren für die Bewilligung von Hausschlachtungen wesentlich vereinfacht worden (vgl § 5 der Verordnung). Zur Sicherung des staatlichen Aufkommens an Getreide und Kartoffeln erfolgt die differenzierte Festlegung entsprechender Aufkaufnormen von den Räten der Bezirke auf die Kreise und von den Räten der Kreise auf die LPG nach der Anordnung über die Festlegung staatlicher Aufkaufauflagen in Getreide und Kartoffeln für LPG vom 28. November 1958 (GBl. I S. 864) ebenfalls in Zusammenarbeit mit den LPG-Beiräten. Von den übrigen agrarpolitischen Gesetzgebungsmaßnahmen dieses Quartals verdient noch die Verordnung über Schadensersatzansprüche bei Wildschäden Wildschadenvarordnung vom 30. Oktober 1958 (GBl. I S. 801) unsere volle Aufmerksamkeit. Die bisherige Rechtslage, nach der ein Anspruch auf Ersatz von Wildschäden nicht bestand10 *, hat sich als sehr unbefriedigend erwiesen, da die Möglichkeiten der Inhaber landwirtschaftlicher Flächen, diese vor dem Eindringen von Wild zu schützen, begrenzt sind und der trotz guter Sicherungsmaßnahmen eingetretene Wildschaden oft recht hoch gewesen ist, was zu berechtigten Beschwerden der werktätigen Bauern geführt hat. Die neue Verordnung will nicht nur einen Ausgleich schaffen für die Verluste, die in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben durch Wildschäden entstehen, sondern verfolgt gleichzeitig das Ziel, das Auftreten von Wildschäden durch Sicherung eines stärkeren Abschusses von Schadwild allgemein einzudämmen. Dies wird vor altem dadurch erreicht, daß in den von den Räten der Gemeinde zu bildenden Untersuchungskommissionen, die den Umfang der gemeldeten Wildschäden feststellen (Wildschadenkommissionen) auch ein Vertreter des Jagdkollektivs der Gesellschaft für Sport und Technik mitwirkt und daß dem zuständigen Jagdgebietsverantwortlichen Gelegenheit gegeben wird, an der Besichtigung der Schadenstellen teilzunehmen. Der Bürgermeister als Vorsitzender der Wildschadenkommission hat der Gemeindevertretung über die festgestellten Wildschäden Bericht zu erstatten, wobei im Anschluß daran Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Wildschäden zu beraten und festzulegen sind. Mit alledem wird das allgemeine gesellschaftliche Interesse an der Bekämpfung von Produktionsverlusten, die durch Wildschäden eintreten, mit dem Interesse der Geschädigten an einem materiellen Ausgleich für größere Wildschäden wirkungsvoll in Einklang gebracht. 9 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das I. Quartal 1957, NJ 1937 S. 333 f, 10 vgl. Das Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Repu- blik, Schuldrecht Besonderer Teil, Berlin 1956, S. 537. 89;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 89 (NJ DDR 1959, S. 89) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 89 (NJ DDR 1959, S. 89)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Daten wiederum unterschiedlich konkret und umfangreich sowie mehr oder weniger hyphothetisch oder begründet. Hinsichtlich der strafrechtlichen Qualität des Sachverhalts müssen allerdings mit der Entscheidüng über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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