Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 88

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 88 (NJ DDR 1959, S. 88); gesellschaftlich bewährten ehrenamtlichen Mitarbeitern auf der Grundlage der Verordnung über die Helfer der Staatlichen Kontrolle vom 16. Oktober 1958 (GBl. I S. 789). Die Helfer der Staatlichen Kontrolle erhalten zur Durchführung ihrer Aufgaben konkrete schriftliche Kontrollaufträge und sind berechtigt, im Rahmen dieser Aufträge und des Statuts der Kommission von den Mitarbeitern des Staatsapparates Auskünfte und Einsichtnahme in Unterlagen (mit Ausnahme von Kaderakten und Verschlußsachen) zu verlangen. Insgesamt soll diese ehrenamtliche Mitarbeit an der Staatlichen Kontrolle zu einer Schule der Erfahrung breiter Kreise der Bevölkerung bei der Leitung des Staates und zu einem weiteren Instrument der Entwicklung und Verstärkung des sozialistischen Bewußtseins aller Werktätigen werden. An dieser Stelle sei vermerkt, daß mit der Anordnung über das Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24. November 1958 (GBl. I S. 869) nunmehr die allgemeine Rechtsgrundlage für Aufgaben und Tätigkeit einer weiteren großen Organisation ehrenamtlicher Helfer des Staatsapparates erlassen worden ist, über deren Gründung bereits berichtet worden ist3. Die größere Verantwortlichkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht bei der Lenkung der Wirtschaft in ihrem Bereich fand u. a. darin ihren Ausdruck, daß die privatkapitalistische Industrie im Zuge der weiteren Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates den örtlichen Räten unterstellt worden ist4. Dies erforderte zugleich eine Verstärkung der politisch-ideologischen Einflußnahme auf die Inhaber von Privatbetrieben durch die Bezirksorganisationen der Industrie- und Handelskammer, die nach Auflösung des Präsidiums der Industrie- und Handelskammer der DDR selbständig geworden waren. Die Verordnung über die Industrie- und Handelskammern der Bezirke vom 22. September 1958 (GBl. I S. 688) stellt die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit dieser neuen Bezirksorganisationen und der ihnen nachgeordneten Kreisgeschäftsstellen dar. Hier wird auch näher erläutert, worin die Hauptaufgaben der Industrie- und Handelskammern der Bezirke bei der stärkeren Einbeziehung der privaten Wirtschaft in den Aufbau des Sozialismus bestehen: systematische Einflußnahme auf die Betriebsinhaber zur Gewinnung für die Aufnahme einer staatlichen Beteiligung oder für ihre Einbeziehung in den staatlichen Kommissionshandel, Unterstützung der örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung enger Kooperationsbeziehungen zwischen den sozialistischen und den privaten Betrieben, Mobilisierung der Privatbetriebe zur Erfüllung der durch den Volkswirtschaftsplan und die Beschlüsse der Volksvertretungen gestellten Aufgaben u. a. m. Bereits daraus ist ersichtlich, wie hierbei auf der Basis der politischen Überzeugungsarbeit neue Wege zur Lösung des antagonistischen Widerspruchs zwischen den sozialistischen und den privatkapitalistischen Kräften, der allmählichen Umwandlung dieses Widerspruchs in einen nichtantagonistischen, beschritten werden. In einem deutlichen Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates steht ferner die Neuregelung der Genehmigungspflicht für statistische Erhebungen, Berichte und Meldungen durch die Verordnung über das Berichtswesens vom 2. Oktober 1958 (GBl. I S. 774). Diese Neuregelung geht davon aus, daß alle statistischen Erhebungen und Berichte, die von Betrieben und staatlichen Organen in den Städten und Gemeinden, sonstigen Einrichtungen und Organen sowie von Einzelpersonen verlangt werden, genehmigungspflichtig sind; den Genehmigungsvermerk erteilt die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik5. Charakteristisch für die Anpassung der ganzen Materie an den nach dem Gesetz vom 11. Februar 1958 erreich- -'Z vgl. Gesetzgebungstibersicht für das I. Quartal 1958, NJ 1958 S. 845. 4 vgl. Kleyer, Die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates - der Weg zu größeren Erfolgen beim Aufbau des Sozialismus (Teil III), NJ 1958 S. 298. 5 Anders die Regelung nach der VO vom 20. Juli 1956, wonach die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung weitgehend auf die Leiter der Organe der staatlichen Verwal- tung übertragen war; vgl. GesetzgebungsüfoersiCht für das m. Quartal 1956, NJ 1957 S. 21. ten Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung ist das Berichtswesen im Rahmen des fachlichen Zuständigkeitsbereichs zwischen der Staatlichen Plankommission und den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke, zwischen diesen und den Plankommissionen bei den Räten der Kreise, zwischen den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und den ihnen unterstellten WB (vgl. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung); das Berichtswesen in diesem Bereich ist nicht genehmigungspflichtig und steht unter der vollen Verantwortung der Leiter der jeweiligen Organe. Die Kontrollen, die die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik über die Einhaltung dieser Verordnung imden Betrieben und Verwaltungen durchführt, werden von dem Grundgedanken der weitestgehenden Einschränkung und Vereinfachung des Berichtswesens beherrscht6. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik ist auch verpflichtet, die sofortige Einstellung ungenehmigter Berichterstattungen zu verfügen, die sie bei ihren Kontrollen festgestellt hat. Bei den Grundsätzen, die die Erste Durchführungsbestimmung vom 3. Oktober 1958 (GBl. I S. 776) für die Vorbereitung von Berichterstattungen enthält, ist im Hinblick auf die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates besonders darauf hinzuweisen, daß gleichzeitig mit der Stellung des Antrags auf Durchführung statistischer oder anderer Erhebungen die Notwendigkeit der Durchführung nachzuweisen, der Umfang der Erhebungen auf das geringste Maß zu beschränken und der voraussichtliche Arbeitsaufwand beim Befragten vorher festzustellen ist. * l' Mehrere Gesetzgebungsakte dieses Quartals sind noch Auswirkungen großer Wirtschafts- und sozialpolitischer Entscheidungen, die im Zuge des Aufbaus einer neuen Gesellschaftsordnung auf dem Territorium der DDR getroffen worden sind. Eine solche Auswirkung zeigt sich in dem Zweiten Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1958 vom 24. September 1958 (GBl. I S. 686), in dem die Folgen berücksichtigt worden sind, die sich aus dem Gesetz über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28. Mai 1958 für unsere gesamte Finanzwirtschaft ergeben. Ferner ist die bei dem Banknotenumtausch vom 13. Oktober 1957 vorgesehene entschädigungslose Einziehung von Geldbeträgen7 * mit dem Gesetz über die Verwendung der beim Geldumtausch eingezahlten Beträge spekulativer Herkunft vom 24. September 1958 (GBl. I S. 687) erfolgt; die Beträge werden dem Nationalen Aufbauwerk der Kreise zugeführt, in denen sie eingezogen worden sind. Als ein Erfolg der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht ist auch die Art und Weise der Auszahlung der Uraltguthaben zu betrachten, die mit Beginn dieses Jahres eingesetzt hat. Nach der Anordnung der DWK vom 23. September 1948 war die Altguthabenablösungsanleihe ab 2. Januar 1959 in 25 gleichen Jahresbeträgen zu tilgen, wobei den Beträgen von nicht mehr als 500 DM ein Vorrang eingeräumt war. Die Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 22. September 1958 (GBl. I S. 688) geht zugunsten aller Inhaber von Uraltsparkonten, vor allem aber zugunsten der Kleinsparer und der Rentner, von dem System der Tilgung in 25 Jahresbeträgen ab und verfügt statt-dessen, daß in diesem Jahre die Guthaben von 27 Prozent aller Kontoinhaber (bis einschließlich 100 DM Guthaben) voll ausgezahlt werden. Die Einzelheiten der Tilgung von Uraltguthaben sind in der Tagespresse wiederholt mitgeteilt und erläutert worden, so daß hier 6 vgl. Beschluß über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik vom 16. Oktober 1958 (GBl. I S. 791), wonach zu deren Aufgaben die ständige Vereinfachung und Vervollkommnung des statistischen Berichtswesens sowie die Beseitigung von Doppelarbeiten gehört. 7 vgl. § 9 Abs. 5 der VO über die Ausgabe neuer Banknoten und die Außerkraftsetzung bisher gültiger Banknoten der Deutschen Notenbank vom 13. Oktober 1957; wie der Berichterstatter des Volkskammerausschusses für Haushalt und Finanzen, Seydewitz, festgestellt hat, mußte nur in 608 Fällen eine Überprüfung wegen spekulativer Herkunft des Geldes stattfinden eine verschwindend geringfügige Zahl gegenüber den insgesamt 14 Millionen Bürgern, die Geldbeträge zum Umtausch eingezahlt hatten. 88;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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