Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 87 (NJ DDR 1959, S. 87); Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik IV. Quartal 1958* Von Dr. HEIN'/, PÜSCHEL, Dozent am Institut für Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter .Ulbricht“ Die Gesetzgebung dieses Quartals steht im Zeichen der weiteren Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus, des wichtigsten Prinzips unserer gesellschaftlichen Entwicklung. In der Erkenntnis, daß die Erfolge im Kampf für den Sieg des Sozialismus entscheidend von der immer stärkeren Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates und der Gesellschaft abhängen, wird auf den verschiedenen Bereichen der staatlichen Verwaltung, der Wirtschaft und der Kultur auch mit den Mitteln der Gesetzgebung ein entschiedener Kurs genommen auf die Herausbildung einer sozialistischen Arbeitsweise aller Staatsund Wirtschaftsorgane, auf die Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit, auf die volle Verwirklichung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates. Mit den ersten Gesetzgebungsakten, die die neue, aus den Wahlen vom 16. November 1958 hervorgegangene Volkskammer zu Beginn ihrer Legislaturperiode erlassen hat, werden weitere bedeutsame staatsrechtliche Konsequenzen aus der höheren Stufe der Entwicklung gezogen, die die Arbeiter-und-Bauem-Macht seit dem Erlaß der Gesetze zur weiteren Demokratisierung vom 17. Januar 19571 und des Gesetzes vom 11. Februar 1958 erreicht hat. Ein Resultat der staatsorganisatorischen Umwälzungen, die mit diesen Gesetzen eingeleitet worden sind, ist insbesondere das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1958 (GBl. I S. 865). Dem Ministerrat wird darin die Aufgabe gestellt, die Durchführung der Politik des Arbeiter-und-Bauern-Staates und die damit verbundenen Maßnahmen auszuarbeiten, zu organisieren und zu sichern, das Prinzip des demokratischen Zentralismus in der gesamten staatlichen Arbeit durchzusetzen, die Tätigkeit des Staatsapparates zu leiten, zu überprüfen und zu qualifizieren, die Einheit von straffer Planung und Leitung und größtmöglicher Anteilnahme der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft, zu sichern. Der Ministerrat ist verkleinert worden u. a. ist der Vorsitzende des Komitees für Arbeit und Löhne als Mitglied ausgeschieden und der Staatlichen Plankommission unterstellt worden , was zweifellos der Verbesserung seiner eigenen Arbeit dient. In dieser Richtung wird sich auch die neue präzise Aufgabenstellung für das Präsidium des Ministerrats auswirken, das in operativer Durchführung der von der Volkskammer oder dem Ministerrat getroffenen grundsätzlichen Entscheidungen die wesentlichen Aufgaben auf politischem, wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet zu beraten und zu beschließen hat; demgemäß ist das Recht des Präsidiums, im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben Verordnungen zu erlassen und andere Entscheidungen zu treffen, ausdrücklich erwähnt. Mit dem Gesetz über die Auflösung der Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom gleichen Tage (GBl. I S. 867) sind die letzten Reste des alten föderativen Staatsaufbaus beseitigt worden, die nach der im Jahre 1952 erfolgten Beseitigung der Landesverwaltungen und der Errichtung der örtlichen Organe der sozialistischen Staatsmacht noch vorhanden waren. So ist auch die Auflösung der Länderkammer die zwangsläufige Folge der Festigung des einheitlichen Systems unserer sozialistischen Staatsorgane auf der Grundlage des Prinzips des demokratischen Zentralismus* 1 2. * Übersicht über das I. Quartal in NJ 1958 S. 343, über das n. Quartal ln NJ 1958 S. 561 und über das m. Quartal in NJ 1958 S. 741. 1 vgl. Jendretzki, Zwei Jahre Gesetz über die örtlichen Staatsorgane, ND, Ausg. B, vom 18. Januar 1959, S. 6. 2 vgl. Polak, Einheitliche Staatsmacht der Arbeiter und Bauern (Begründung der Gesetze vom 8. Dezember 1958 vor der Volkskammer), ND, Ausg. B, vom 10. Dezember 1958, S. 3. Eine besondere Verantwortung für die Verwirklichung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates trägt die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle, deren Aufgaben, Tätigkeitsbereich, Leitung und Arbeitsweise in dem Beschluß über das Statut der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle vom 16. Oktober 1958 (GBl. I S. 786) neu festgelegt worden sind. Danach hat das Kontrollorgan des Ministerrats den staatlichen Organen zu helfen, die ihnen obliegenden politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des sozialistischen Aufbaus unter strikter Wahrung des Prinzips des demokratischen Zentralismus durchzuführen, alle schöpferischen Kräfte der Werktätigen zu entwickeln und damit die Volksmassen zur bewußten Teilnahme am sozialistischen Aufbau zu mobilisieren. Der Beschluß gewinnt als gesetzgeberische Maßnahme auch deshalb eine große Bedeutung, weil hier sehr genau zum Ausdruck gebracht wird, was es heißt, bei allen staatlichen und wirtschaftlichen Organen den sozialistischen Arbeitsstil zu entwickeln: „Die staatlichen Organe müssen' ihre Aufgaben unter größtmöglicher Teilnahme der Werktätigen und Ausnutzung ihrer Erfahrungen lösen. Sie müssen sich dabei auf die Gewerkschaften, die Freie Deutsche Jugend, die anderen Massenorganisationen sowie die Ausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland stützen. Die staatlichen Organe müssen politisch leiten, indem sie insbesondere durch operative Anleitung und Hilfe unmittelbar an Ort und Stelle Veränderungen mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeit herbeiführen, ohne dabei den zuständigen Organen die Verantwortung abzunehmen. Die durch' die Veränderung erzielten Ergebnisse sind zu verallgemeinern, in allen gleichartigen Organen, Betrieben usw. durchzusetzen und dadurch der Verbesserung der gesamten staatlichen Arbeit nutzbar zu machen, um die Wiederholung aufgetretener Mängel zu verhindern. Die staatlichen Aufgaben sind in enger Zusammenarbeit aller Kräfte und unter Ausschaltung von ressortmäßiger und bürokratischer Arbeitsweise zu lösen.“ Dementsprechend wird großes Gewicht darauf gelegt, daß die Arbeitsweise der Zentralen Kommission selbst zu einem Beispiel des sozialistischen Arbeitsstils wird. Jede Kontrolle ist unter dem Gesichtspunkt durchzuführen, daß nicht nur die bestehenden Formen der Mitarbeit der Werktätigen am Aufbau des Sozialismus voll genutzt werden, sondern daß auch neue Formen und Methoden der Teilnahme der Massen bei der Lösung staatlicher Aufgaben und der sozialistischen Bewußtseinsbildung entwickelt werden. Die Durchsetzung und Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsstils in allen Staatsorganen, vor allem aber im Produktionsgeschehen, ist eine der wichtigsten Aufgaben besonderer Komplexbrigaden (§ 18 des Beschlusses), wobei jegliche Erscheinungen der Stagnation und des neutralen Verhaltens von Mitarbeitern im Staatsapparat ohne Ansehen der Person im Wege der politisch-ideologischen Auseinandersetzung zu beseitigen sind, die Trennung der fachlichen von der politischen Arbeit zu überwinden ist. Ein wesentlicher Punkt der neuen Arbeitsweise der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle ist die breite Mitarbeit der Werktätigen und ihrer Massenorganisationen. Deshalb werden die Kontrollen nicht nur mit dem System der Bevollmächtigten in den Bezirken und der Kreiskontrollbeauftragten sowie in enger Zusammenarbeit mit allen bereits bestehenden Organen der gesellschaftlichen Kontrolle (Ausschüssen der Nationalen Front, Arbeiterkontrolleuren, FDJ-Kontrollposten usw.) durchgeführt, sondern auch mit 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 87 (NJ DDR 1959, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 87 (NJ DDR 1959, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, die Schwerpunkte des Militärverkehrs, wie die Kommandozentralen, die wichtigsten Magistralen und die Beund Entladebahnhöfe mit den zu übergebenden zuverlässig abzusichern.

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