Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 84

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 84 (NJ DDR 1959, S. 84); Erfahrungen in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zur Verbesserung der Handelstätigkeit Von FRANZ STEINERT und GEORG FRISTER, Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks Gera Entsprechend den Weisungen des Kommuniques des Politbüros der SED zu Fragen der Versorgung und des Handels vom 4. November 19581 hat der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik im Schwerpunktplan für das 1. Halbjahr 1959 alle Staatsanwaltschaften auf den Schutz, die Förderung und Entwicklung des sozialistischen Handels und der Versorgung der Bevölkerung, insbesondere auf den Kampf gegen Warenhortungen und Warenverderb sowie Störungen der reibungslosen Versorgung, orientiert. Auf Grund der Situation im Bezirk Gera hatte die Bezirksstaatsanwaltschaft schon im IV. Quartal 1958 mit der Lösung dieser Aufgabe begonnen. Besonderer Anlaß hierzu waren Anzeichen aus dem Kreis Jena. Hier ließen Handelsfunktionäre wertvolle Waren verderben und danach vernichten. Hinzu kam eine Untersuchung durch Bevollmächtigte der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle, die sich mit dem unwahrscheinlich hohen Fischverderb in den ersten neun Monaten des Jahres 1958 im Bezirk Gera befaßte. * Nachdem wir einen Überblick über die Situation im Handel erlangt hatten, stellten wir erhebliche Warenverluste fest, die im III. Quartal bei .rund 400 000 DM lagen. Der Rat des Bezirks und seine Fachabteilung Handel und Versorgung besaßen, wie wir feststellen mußten, keinen Überblick über den Umfang und die Höhe der im Handel eingetretenen Verluste. Wir beschlossen, diesen komplizierten Fragenkomplex in der gleichen Weise zu bearbeiten, wie wir bereits Fragen auf dem Gebiete des Bauwesens1 2 erfolgreich bearbeitet hatten, nämlich durch den Einsatz einer Spezialbrigade, die unter Leitung der Staatsanwaltschaft des Bezirks stehen mußte. Da nach den Anzeichen im Kreis Jena sowohl strafbare Handlungen als auch Gesetzesverletzungen, die das Gebiet der Allgemeinen Aufsicht betreffen, zu erwarten waren, mußten sowohl die Abteilung II als auch die Abteilung V an der Untersuchung beteiligt werden. Wie wir bereits bei unseren Untersuchungen auf dem Gebiete des Bauwesens erkannt hatten, besteht durchaus die Möglichkeit, aus der Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht heraus von strafbaren Handlungen Kenntnis zu erlangen. Das bestätigte sich erneut bei den Untersuchungen über den Handel. Gleichzeitig hilft die Zusammenarbeit in einer solchen gemeinsamen Brigade (unter Einbeziehung der Kreisstaatsanwälte) bei der Überwindung des Ressortgeistes. Sie trägt dazu bei, eine unter den Kreisstaatsanwälten verbreitete schädliche Theorie zu überwinden, wonach der Staatsanwalt im Kreis einmal auf dem Gebiet des Strafrechts, dann des Zivilrechts und letztlich noch in der Allgemeinen Aufsicht jeweils getrennt tätig wird. Der Brigade gehörten außerdem je ein Mitarbeiter des. Rates des Bezirks, Abteilung Handel und Versorgung, der Finanzrevision und der Hygieneinspektion des Bezirks an3. Diese Zusammensetzung gewährleistete eine sachkundige komplexe Untersuchung des Warenverderbs, auch aus den finanziellen Ergebnissen heraus, sowie der Lagerung, Aufbewahrung und des Umschlags von Warenbeständen. Wir untersuchten den staatlichen und konsumgenossenschaftlichen Großhandel, der nach unserer Übersicht den Schwerpunkt des Warenverkaufs bildet. * In der Prüfungsbrigade bildete sich folgende Arbeitsteilung heraus: Eine Gruppe, der ein Staatsanwalt und der Mitarbeiter der Finanzrevision angehörten, untersuchte das finanzielle Ergebnis des jeweiligen Betriebes und zog aus dem Konto 350 die eingetretenen Verluste heraus. Gleichzeitig verschaffte sie sich einen Überblick über die Bewegung des Kontos „Forderungen an die 1 „Neues Deutschland“ vom 4. November 1958. 2 vgl. hierzu Gäse/Steinert, NJ 1958 S. 697 £. 3 vgl. hierzu auch Windisch, NJ 1958 S. 839. DVA“ (das sind Transportschäden), da diese Schäden nicht im normalen Waren Verlustkonto erfaßt sind und von der DVA getragen werden. Eine zweite Gruppe, zusammengesetzt aus einem Staatsanwalt und dem Mitarbeiter der Abteilung Handel und Versorgung des Rates des Bezirks, überprüfte an Hand der Protokolle und anderer Belege die vonder ersten Gruppe herausgezogenen Verluste auf Ursache, Verantwortlichkeit und Behandlung durch die Betriebsleitung. Durch diese Methode wurde u. a. im GHK Jena ein durch Fahrlässigkeit verursachter Verlust von 120 kg Schichtpralinen im Werte von rund 2000 DM aufgeklärt. Dieser Verlust war Ende 1956 entstanden. Auf Anweisung des Betriebsleiters wurde er verschleiert und in mehreren, sich über ein drei viertel Jahr erstreckenden Verlustprotokollen ausgebucht. Dem Volkspolizeikreisamt Jena, Abteilung VE, wurden, um den Gesamtverlust, der schuldhaft eingetreten war, zu verschleiern, nur die fingierten Detailverluste mitgeteilt. Damit erreichte man, daß eine strafrechtliche Nachprüfung unterblieb. Die Leitung des Betriebs versuchte uns gegenüber ihre Maßnahme damit zu entschuldigen, daß sie das finanzielle Ergebnis des Betriebs nicht mit einem Schlag derart hoch hatte beeinflussen wollen. Die Brigade stellte fest, daß sich keine einzige Betriebsleitung der von uns überprüften Großhandelsbetriebe ernsthaft mit der Erforschung der Ursachen von Waren Verlusten und mit der materiellen Verantwortlichkeit für diese Verluste befaßt hatte und daß das Buchwerk und die ausgestellten Verlustbelege keine wahrheitsgemäße Aussagekraft besitzen. In Pößneck beschreibt man die Ursachen für Warenverderb wie folgt: „Ware ist durch Lagerung für den Verbrauch unbrauchbar geworden. Sie wurde vernichtet“ oder „Markt ist übersättigt. Ware mußte verderben“. Solche Protokolle wurden von allen Betriebsleitungsmitgliedern als sachlich richtig abgezeichnet, darunter auch vom Hauptbuchhalter, der damit seine Pflichten aus der VO vom 17. Februar 1955 über die Stellung der Hauptbuchhalter in den Betrieben der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft und den ihnen übergeordneten Dienststellen (GBl. I S. 139) verletzte. So sah es in allen von uns überprüften Großhandelsbetrieben aus. Wir konnten durch unsere Untersuchungen u. a. aufklären, daß im VE-Kühlbetrieb rund 55 Tonnen Schweineschmalz bereits verdorben angeliefert waren und nur noch im technischen Sektor verwendet werden konnten. Auch hier ist von keiner Stelle die Frage nach der Verantwortlichkeit gestellt worden. Bedauerlich ist, daß die Organe der Volkspolizei unserem Vorschlag, an der Komplexuntersuchung teilzunehmen, nicht entsprochen haben. Gerade die Handhabung der Vernichtungsprotokolle beweist, daß ein Teil der Kriminalität im sozialistischen Sektor bisher von uns nicht erfaßt wurde, obgleich er ohne weiteres durch Anwendung neuer Aufklärungsmethoden von der Volkspolizei erkannt werden kann. Die dritte Gruppe, gebildet aus einem Mitarbeiter der Hygieneinspektion des Bezirks und Hygieneinspektoren aus den Kreisen, überprüfte in der Zwischenzeit in den Lagerräumen den Zustand und die Lagerdauer der Waren und deren Umschlag. Bei dieser Prüfung kam es darauf an, überlagerte und bereits verdorbene Warenbestände ausfindig zu machen bzw. verderbsgefährdete Waren lebensmittelchemisch prüfen zu lassen. Gerade dadurch deckten wir in den GHK und den Kreiskonsumgenossenschaften erheblichen Warenverderb und zahlreiche Fälle der Überlagerung auf. Dies beweist, daß derartige Überprüfungen ständig vorgenommen werden müssen. Die Ergebnisse der Überprüfungen aller drei Gruppen ermöglichten eine zutreffende Gesamteinschätzung der Mängel in der Handelstätigkeit der Betriebe. 84;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 84 (NJ DDR 1959, S. 84) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 84 (NJ DDR 1959, S. 84)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den relativ schnellen Übergang zu staatsfeindlichen Handlungen aus, wie Terror- und Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR.

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