Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 837

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 837 (NJ DDR 1959, S. 837); r Die Vorsitzenden sämtlicher ständiger Kommissionen des Kreistages und das Schöffenaktiv haben zusammen beraten, wie in gemeinsamer, planmäßiger Arbeit die bestehenden Schwierigkeiten überwunden werden können. Diese Beratung ist der Ausgangspunkt für eine gemeinsame Konferenz des Kreistags und sämtlicher Schöffen des Kreises Worbis, welche im Dezember 1959 durchgeführt wird. Auf dieser Konferenz soll beraten werden, wie die örtlichen Volksvertretungen und die Justizorgane gemeinsam die vor uns stehenden Aufgaben zur Erfüllung des Sieben jahrplans erfüllen können. Die Ergebnisse dieser Konferenz sollen im Januar 1960 in einer Kreistagssitzung ausgewertet werden und als Arbeitsgrundlage für das Jahr 1960 auch der Vorbereitung der Richterwahlen dienen. Ein entsprechender Kreistagsbeschluß liegt vor und hat die genannten wichtigen Gesichtspunkte zum Inhalt. Das Kreisgericht Worbis sieht in dieser Aufgabenstellung einen wichtigen Hebel zur Erfüllung der vor uns liegenden Aufgaben. Nur dann, -wenn auf dieser Basis die Grundlagen für ein sozialistisches Gericht geschaffen werden, kann im nächsten Jahr die Richterwahl ein voller Erfolg werden. HEINZ LIENING, Direktor des Kreisgerichts Worbis Zur Diskussion Überwindung privatrechtlicher Vorstellungen im Zivilrecht Von Prof. Dr. MARTIN POSCH, Direktor des Instituts für Zivilrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena I Die bisherigen Beratungen und Vorarbeiten zur gesetzlichen Neuregelung des Zivilrechts gingen von der Vorstellung aus, daß das neue Zivilrecht im wesentlichen nur Vermögensverhältnisse zum Gegenstand habe, an denen Bürger auf der Grundlage ihres persönlichen Eigentums beteiligt sind. Für diese Auffassung hatte sich ursprünglich die Sektion Zivilrecht des früheren Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft in ihrer Mehrheit entschieden. Diese Konzeption wurde der gemeinsamen Arbeit zunächst im Interesse einer fruchtbaren Zusammenarbeit zugrunde gelegt. Das gilt insbesondere auch für die Arbeit an der Gesetzgebung. Rückblickend läßt sich sagen, daß auf dieser Grundlage gewisse Erfolge erzielt wurden, die zweifellos einen Fortschritt gegenüber der alten Regelung darstellen. Zugleich aber zeigte sich, daß es auf dieser Grundlage nicht möglich war, die Veränderung des Verhältnisses der Menschen zueinander und zur Gesellschaft richtig zu erfassen. Ja, die Keime des Neuen, die Erscheinungen der Überwindung des bürgerlichen Individualismus und Egoismus mußten von dieser rein vermögensrechtlichen Konzeption her sogar als Ausnahmen von der Regel, als das Untypische der Regelung erscheinen. Damit erwies sich der Versuch, das persönliche Eigentum zum inhaltsbestimmenden Kriterium der neuen vom Zivilrecht geregelten Beziehungen zu machen, als zu eng. Es darf bei der gesetzlichen Neuregelung nicht verkannt werden, daß das persönliche Eigentum im Prozeß der sozialistischen Umgestaltung nicht nur an Umfang und Bedeutung zunimmt, sondern daß es zugleich immer mehr seinen noch auf der historischen Entwicklung beruhenden individualistischen, egoistischen Charakter verliert. Das persönliche Eigentum ist, wie dies bereits ausgeführt wurde1, in der sozialistischen Gesellschaft Ausdruck des herrschenden Prinzips der Verteilung nach der Leistung. Seine Verteilung und sein Schutz werden damit als Hebel der gesellschaftlichen Entwicklung genutzt; zugleich ist das persönliche Eigentum in seinem Wachstum und in seiner steigenden Vielfalt in den Händen der Werktätigen e i n Mittel, um die schöpferischen Kräfte der Menschen freizulegen. Der sozialistische Gesetzgeber hat nicht die Aufgabe, einfach das in der Gesellschaft Vorherrschende und Normale aus seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu verallgemeinern und rechtlich zu fixieren2; er setzt vielmehr bewußt gestaltend das Recht zur sozialistischen Umwälzung ein , und muß demgemäß bei der Regelung der gesellschaftlichen Verhältnisse das Bestehende mit der Zielsetzung erfassen, das noch Bestehende zu verändern und das schon Bestehende, 1 vgl. Posch, Gedanken zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen, NJ 1959 S. 450/451. 2 Diese Eigenschaft 1st für das bürgerliche Privatrecht charakteristisch. die Keime des Neuen, die Keime der künftigen Gesellschaft in ihrer Entwicklung zu fördern und zu verallgemeinern. Das bedeutet, daß die Tätigkeit des Gesetzgebers wissenschaftliche Tätigkeit geworden ist, daß sie bewußter Beitrag zur möglichst raschen Verwirklichung der historischen Gesetze ist. Sie erfordert somit eine richtige Voraussicht der Gesetzmäßigkeit der weiteren Entwicklung. Die Auffassung jedoch, daß die Skala der Entwicklung der neuen Gesellschaft gleichbedeutend mit der Skala der Entwicklung des persönlichen Eigentums auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums sei, sieht in der neuen Gesellschaft nur eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse, der Vermögensverhältnisse. Sie stimmt übrigens in diesem Punkte durchaus mit den Auffassungen des primitiven Kommunismus überein, nach denen der physische unmittelbare Besitz als einziger Zweck des Lebens und Daseins gilt3. Diese Vorstellung entstand unter der Herrschaft des Privateigentums. „Das Privateigentum hat uns so dumm und einseitig gemacht, daß ein Gegenstand erst der u n s r i g e ist, wenn wir ihn haben An die Stelle aller physischen und geistigen Sinne ist daher die einfache Entfremdung wiederum aller dieser Sinne, der Sinn des Habens getreten. Auf diese absolute Armut mußte das menschliche Wesen reduziert werden, damit es seinen inneren Reichtum aus sich heraus gebäre."4 5 Bezeichnend für diese Auffassung ist weiterhin, daß unter der Kategorie des persönlichen Eigentums in der neuen Gesellschaft auch die individuelle Teilnahme an der Nutzung von volkseigenen Objekten begriffen werden soll (z. B. an der Wohnung)3. An die Stelle der neuen gesellschaftlichen Beziehungen in ihrer umfassenden Umgestaltung tritt nach jener Auffassung eine bloße Veränderung von Vermögensbeziehungen, wobei das bisherige Privateigentum an Produktionsmitteln durch Gemeineigentum ersetzt wird. Damit ist aber nur der erste Schritt getan, damit ist nur eine ökonomische Voraussetzung für die Entwicklung der neuen Gesellschaft geschaffen. Nach jener Auffassung ist die Schaffung und das schnelle Wachstum des persönlichen Eigentums für alle Werktätigen auf der Grundlage des sozialistischen Eigentums an Produktionsmitteln Zweck und Ziel der gesellschaftlichen Umwälzung. In Wahrheit kann das ständige Anwachsen des persönlichen Eigentums nicht einmal mit der Steigerung des Lebens- 3 Marx-Engels, Kleine ökonomische Schriften, Berlin 1955, S. 125. 4 a. a. O. S. 132. 5 Dem widerspricht übrigens schon die klare Darlegung in der Kritik des Gothaer Programms, daß in der sozialistischen Gesellschaft „nichts in das Eigentum der einzelnen übergehn kann außer individuellen Konsumtionsmitteln“. (Marx-Engels Ausgewählte Schriften, Bd. rr, Berlin 1952, S. 16.) 837;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 837 (NJ DDR 1959, S. 837) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 837 (NJ DDR 1959, S. 837)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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