Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 836

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 836 (NJ DDR 1959, S. 836); Rechtsprechung führt zu Veränderungen im Handel Das Kreisgericht Auerbach mußte sich kürzlich mit fortgesetzten Teilzahlungsbetrügereien durch ein Ehepaar, die bis zum Jahre 1956 zurückreichen, befassen. Aufschlußreich an dieser Strafsache war, daß sämtliche Betrügereien gegenüber den gesellschaftlichen Handelsorganen eines Kreises begangen worden waren, ohne daß dem verbrecherischen Handeln der Angeklagten Einhalt geboten worden wäre. Es war den Verurteilten möglich, ihre Betrügereien bei der HO Wismut zu beginnen, bei der Konsumgenossenschaft Auerbach fortzusetzen und schließlich mit der Konsumgenossenschaft Falkenstein erneut ein Teilzahlungsgeschäft über ein Radio und ein Schlafzimmer abzuschließen und sich diese Gegenstände liefern zu lassen, ohne willens zu sein, die entsprechenden Raten zu zahlen. In diesem Verfahren stießen wir auf erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit der Handelsorgane beim Abschluß und bei der Abwicklung von Teilzahlungsverträgen. Es galt also, diesen gesellschaftlichen Widerspruch in der Arbeit der Handelsorgane so lösen zu helfen, daß in Zukunft eine derartige Verlustquelle im gesellschaftlichen Handel weitgehend ausgeschaltet wird. Deshalb waren neben dem Schöffenkollektiv bereits zur Hauptverhandlung die verantwortlichen Mitarbeiter jder geschädigten Handelsorgane geladen. Auch die örtlichen Organe hatten Kenntnis erhalten. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung fand zwischen der verhandelnden Strafkammer, dem anwesenden Vertreter des Schpffenkollektivs und den Handelsfunktionären eine eingehende Auswertung der Strafsache statt, in der es um die Überwindung der im Verfahren festgestellten Fehler in der Arbeit des Handels ging. Diese Auseinandersetzung führte zu dem Ergebnis, daß nunmehr die Handelsorgane untereinander laufend Informationen über die säumigen Teilzahlungskunden aus-tauschen, daß das Verkaufspersonal nochmals auf einen gewissenhaften Umgang mit den Kreditkarten hingewiesen wird und Kreditkarten mit Verdienstnachweisen älteren Datums nicht mehr entgegengenommen werden. Außerdem wurde festgelegt, bei säumigen Kunden mehr die Hilfe der Betriebe in Anspruch zu nehmen. Gerade das letztere ist eine Möglichkeit, die bisher vom Handel kaum genutzt wurde. Die bisherige Praxis bestand darin, mehrfach schriftlich zu mahnen, später eine persönliche Aussprache durch die Kontrollabtei-lung mit dem Schuldner zu führen und schließlich das Gericht durch Zahlungsbefehl, Klage und später Voll- streckungsauftrag in Anspruch zu nehmen. Als Lehre aus diesem Prozeß ergab sich aber, daß sich auch der gesellschaftliche Handel auf die sozialistischen Kollektive in den Betrieben stützen muß. Die Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung zeigt doch, daß in den Kollektiven der Betriebe und Wohngebiete die Kraft unserer sozialistischen Gesellschaft steckt, die in der Lage ist, nachhaltig zu verändern und zu erziehen. Die Handelsorgane müssen sich daher in den geschilderten Fällen frühzeitig an die gesellschaftlichen Organisationen der Betriebe, in denen die Tedlzahlungsschuld-ner arbeiten, wenden. In diesen Betrieben müssen die Schöffenkollektive, BGL, Brigaden, Meisterbereiche usw. eingeschaltet werden, damit das Kollektiv einem säumigen Schuldner in seiner Sprache die Pflichten aus dem Teilzahlungsvertrag klarmacht und auf ihn weiterhin im Interesse des Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums einwirkt. Um die aus diesem Verfahren hervorgegangenen Lehren im gesamten Kreis nutzbar zu machen, wurde von mir außerdem eine eingehende Information an die Ständige Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz gegeben, damit dort die Angelegenheit ebenfalls behandelt wird. Zuvor fertigten wir im Kreisgericht noch eine Zusammenstellung aller in diesem Jahr von den Handelsorganen beantragten Zahlungsbefehle, Klagen und Vollstreckungsaufträge aus-Teilzahlungsverträgen an, die in der Information an die Ständige Kommission mit verwertet wurde. Ziel dieser Information war, durch die Arbeit der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz in Zusammenarbeit mit anderen Kommissionen (z. B. Handel und Versorgung) Maßnahmen zur baldigen Überwindung der genannten Mängel in der Tätigkeit der Handelsorgane zu erreichen und ferner festzulegen, wie neue und bessere Wege in der Erfüllung der Teilzahlungsverpflichtungen durch die Käufer erreicht werden können, wobei ein Rückgang der Inanspruchnahme des Gerichts durchzusetzen ist. So wie im vorliegenden Fall müssen Rechtsprechung und politische Massenarbeit in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen immer auf die Lösung auftretender gesellschaftlicher Widersprüche gerichtet sein. Nur so wird die Entwicklung zu einem sozialistischen Gericht gewährleistet. RUDOLF WINKLER, Direktor des Kreisgerichts Auerbach (Vogtl.) Das Kreisgericht Worbis trägt zur sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft bei Um erfolgreich auf dem Weg zu einem sozialistischen Gericht voranzuschreiten und damit gleichzeitig zur Vorbereitung der Richterwahlen beitragen zu können, haben wir uns um eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen bemüht. Der Direktor des Kreisgerichts hat an allen Rats- und Kreistagssitzungen teilgenommen; weiterhin wurden unserem Gericht alle Rats- und Kreistagsbeschlüsse sowie Informationsberichte für den Rat des Bezirks zugeleitet. Dadurch konnten wir uns einen klaren Überblick über die ökonomischen Verhältnisse im Kreis verschaffen. Wir erkannten, daß die Landwirtschaft in ökonomischer und ideologischer Hinsicht den Schwerpunkt unserer Arbeit bilden muß. Um die Probleme aus erster Hand kennenzulernen, organisierten wir in der Gemeinde Hundeshagen einen Brigadeeinsatz. Diese Gemeinde hat etwa 600 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wovon aber nur 400 ha ab-, lieferungspflichtig bewirtschaftet werden. Die restlichen 200 ha fallen unter den Begriff „Kleinbetriebe unter 1 ha“ und sind somit nicht ablieferungspflichtig. Wir stellten fest, daß diese Fläche zum großen Teil von Industriearbeitern gehaltA wird, welche aus ihrem Ar- beitsverhältnis ein ausreichendes Einkommen beziehen. Diese Arbeiter nutzen teilweise das Land nicht persönlich, sondern lassen es von Einzelbauern mit .bewirtschaften. Sie bekommen dann von dem jeweiligen Einzelbauern einige Produkte und helfen ihm dafür während der Ernte. Die Einzelbauern machen sich dadurch wirtschaftlich stark und haben kein Interesse, in die bestehende LPG einzutreten. Das ist einer der Gründe, weshalb im Kreis Worbis nur 14,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche genossenschaftlich bewirtschaftet werden. Genauso sieht es mit dem Viehbestand aus. Von den 90 in der Gemeinde vorhandenen ablieferungsfähigen Schweinen befinden sich nur 16 in ablieferungspflichtigen Betrieben. Wir haben aus diesen Feststellungen die nötigen Schlußfolgerungen gezogen. Das Kreisgericht wird durch planmäßige Popularisierung des LPG-Rechts diesen ökonomischen und ideologischen Schwerpunkt gemeinsam mit der Volksvertretung überwinden. Es wurde auch ein Plan ausgearbeitet, nach dem mit Hilfe der Justizorgane im ganzen Kreis die Musterstatuten in den LPGs zur Annahme vorzubereiten sind. 836;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 836 (NJ DDR 1959, S. 836) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 836 (NJ DDR 1959, S. 836)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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