Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 835

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 835 (NJ DDR 1959, S. 835); hung eine große Aufgeschlossenheit. Das beweist folgendes Beispiel: Der Angeklagte' sollte, kurz bevor er straffällig wurde, in eine neu zu bildende sozialistische Brigade aufgenommen werden. Man kam zu dem Entschluß, ihn trotz seiner strafbaren Handlung in die Brigade aufzunehmen, sofort mit der gesellschaftlichen Erziehung zu beginnen und sie auch nach seiner Rückkehr zur Brigade fortzusetzen. In der ersten Aussprache übernahm der Angeklagte die Verpflichtung, 100 Aufbaustunden zu leisten. Seine Kollegen verpflichteten sich ihrerseits, ihm in fachlicher und ideologischer Beziehung jede Unterstützung zu geben und bei der Überwindung seiner Fehler zu helfen. In der Hauptverhandlung teilte die Brigade dem Gericht mit, daß der Angeklagte bereits 20 Aufbaustunden geleistet und darüber hinaus außerhalb seiner Arbeitszeit eine Hilfsvorrichtung gebaut habe, die zur Verbesserung der Arbeit beiträgt. Solche positiven Beispiele sind noch zu vereinzelt. Es muß deshalb erreicht werden, daß die sozialistischen Kollektive zu Beginn der gesellschaftlichen Erziehung konkret festlegen, durch welche Maßnahmen die gesellschaftliche Erziehung realisiert werden soll. Dort, wo das nicht beachtet wird, kommt man zu einer nur formalen Form der gesellschaftlichen Erziehung; es bleibt bei einer bloßen Auswertung der Gesetzesverletzung. So wurde der republikflüchtige S., der einen Kollegen bestohlen hatte, nach seiner Rückkehr aus der Westzone von seiner Brigade zur Verantwortung gezogen. Vier Wochen später kündigte er und wechselte seine Arbeitsstellung. Weder die Brigade noch die Kaderabteilung oder BGL hatten sich um ihn' gekümmert. Für ihn war der Fall erledigt. In den Kaderunterlagen, die vom neuen Betrieb nicht angefordert wurden, ist nicht einmal ein Vermerk über die gesellschaftliche Erziehung enthalten. Es reicht jedoch auch nicht aus, daß der straffällig gewordene Kollege Verpflichtungen übernimmt und durch das sozialistische Kollektiv Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung konkret festgelegt werden. Es fehlt noch eine weitere wichtige Voraussetzung, um in Zukunft strafbare Handlungen gleicher Art zu verhindern: Es müssen bei jeder gesellschaftlichen Erziehung die Ursachen der strafbaren Handlung aufgedeckt werden, es muß festgestellt werden, warum es dem Täter möglich war, diese strafbare Handlung durchzuführen. Die Ursachen, die z. B. oft in schlechten Familienverhältnissen, schlechtem Umgang, Mängeln im Betrieb usw. liegen, müssen aufgedeckt und beseitigt werden. Erst dann können wir erwarten, daß die gesellschaftliche Erziehung einen vollen Erfolg hat. Deshalb ist es zu begrüßen, daß die FDJ-Gruppe in einem Verfahren wegen versuchten illegalen Verlassens der Republik bei der Durchführung der gesellschaftlichen Erziehung die Ursachen dafür aufdeckte, daß ein junger Mensch republikflüchtig werden wollte: Seine Eltern hatten ihm verboten, in der Landwirtschaft zu arbeiten, wie er es gern wollte! Die FDJ-Gruppe setzte es auch durch, daß der Jugendliche jetzt in einer LPG arbeitet. Auch die Konfliktkommissionen haben bereits in einigen Fällen die gesellschaftliche Erziehung eingeleitet, allerdings nicht aus eigener Initiative heraus, sondern auf Veranlassung des Staatsanwalts. Im gesamten Bezirk ist festzustellen, daß die Gewerkschaft nicht genügend unternimmt, um die Umbildung und Weiterentwicklung der Konfliktkommissionen zu beschleunigen. Die bisher erreichten Anfänge sind noch unbefriedigend. Trotzdem gibt es im Bezirk Leipzig bereits eine Reihe guter Konfliktkommissionsentscheidungen. Die Konfliktkommission im Ferrolegierungswerk Lippendorf mißbilligte in einem Beschluß das schlechte Verhalten des Beschuldigten P., der leitende Funktionäre einer LPG beleidigt hatte, und. ermahnte ihn, in Zukunft ein Verhalten an den Tag zu legen, das mit unserer Gesellschaftsordnung im Einklang steht. In Altenburg zog die Konfliktkommission des VEB Nähmaschinenwerk einen Kollegen zur Verantwortung, weil er im betrunkenen Zustand eine Kellnerin geschlagen hatte, die ihn aus der Gaststätte verwiesen hatte. Der Kollege erhielt eine Mißbilligung, und die Konfliktkommission wird einen Artikel an der Wandzeitung veröffentlichen. Es wäre richtig gewesen, in diesen Fällen Auflagen für gesellschaftliche Arbeiten zu erteilen. Die von der Konfliktkommission eingeleitete gesellschaftliche Erziehung muß durch die Brigade bzw. die Gewerkschaftsgruppe weitergeführt werden. Die Konfliktkommission allein kann mit einer Verhandlung den Erziehungszweck nicht erreichen. Im übrigen sollte man die Zuständigkeit der Konfliktkommissionen nicht auf solche Gesetzesverletzungen beschränken, die im Betrieb selbst erfolgen. Auch Vorfälle außerhalb des Betriebes interessieren die sozialistischen Brigaden. Der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit allein sollte dafür entscheidend sein, ob die Auseinandersetzung in dem Betrieb oder vor dem Gericht erfolgt. Wenn die Mitglieder einer sozialistischen Brigade beschlossen haben, auf neue, sozialistische Art zu leben und zu arbeiten und an den Problemen der einzelnen Mitglieder teilzuhaben, dann ist es doch selbstverständlich, daß auch strafbare Handlungen einzelner Brigademitglieder, selbst wenn sie nicht im Betrieb, sondern außerhalb des Betriebes ausgeführt wurden, die gesamte Brigade angehen. Dasselbe trifft auch auf zivile Rechtsstreitigkeiten zu, in die ein Brigademitglied verwickelt wird und die in der Regel Streitigkeiten außerhalb des Betriebes sein werden. Wir konnten feststellen, daß die Schöffen in den Betrieben bereits eine gute Arbeit in bezug auf die gesellschaftliche Erziehung leisten. Das Gericht ladet darum seit kurzem grundsätzlich die Schöffen des betreffenden Betriebes, aus dem ein Bürger straffällig wurde, zur Hauptverhandlung. Der Schöffe hat dann die Möglichkeit, das betreffende Arbeitskollektiv im Betrieb auf die gesellschaftliche Erziehung hinzuweisen. Die Bildung der Ortsschöffenkollektive hat sich in diesem Zusammenhang besonders günstig ausgewifkt. Wir konnten feststellen, daß zwar die Initiative zur Durchführung der gesellschaftlichen Erziehung noch selten von den Schöffen ausgeht, daß sich die Schöffen aber in den meisten Fällen eingeschaltet und mitgearbeitet, haben. Auch bei der Umbildung der Konfliktkommissionen, soweit das geschehen ist, haben sich sofort Schöffen zur Mitarbeit bereit erklärt, .und ich bin der Auffassung, daß wir hier eine Kraft bei der Umgestaltung der Konfliktkommissionen haben, die wir nutzen sollten, um die Qualität der Konfliktkommissionen zu verbessern. Eine wichtige Frage ist auch die Aufdeckung der Ursachen bestimmter Schwerpunkte, die sich bei Gesetzesverletzungen ergeben haben. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen es verstehen lernen, in Zusammenarbeit mit anderen Staatsorganen, besonders mit den Räten der Kreise und Gemeinden, solche durch die Arbeit der Justizorgane aufgedeckten Mißstände zu bekämpfen, um fördernd auf die politisch-ökonomische Entwicklung im Kreis einzuwirken. So wurde im Kreis Altenburg ein in der zweiten Hälfte des Jahres 1958 sich entwickelnder Schwerpunkt der Kriminalität erfolgreich bekämpft. In drei großen Betrieben waren Unterschlagungen größerer Summen von Lohngeldem erfolgt, die eine erhebliche Schädigung des Volkseigentums zur Folge hatten. Die Ursache lag in einer mangelhaften Kontrolle der betreffenden Lohnbuchhalter durch die Hauptbuchhalter. Außerdem befanden sich jeweils Lohnbenechnung und -aüszablung in einer Hand. Auf Grund der drei Verfahren wurden vom Krjeisstaatsanwalt und Kreisgerichtsdirektor in Zusammenarbeit mit dem Rat des Kreises die Hauptbuchhalter sämtlicher Betriebe zusammengerufen und auf ihre Kontrollpflichten hingewiesen, die sich aus der Hauptbuchhalterverordnung ergeben. In der Folge wurde in allen Betrieben die Kontrolle verbessert und die Lohnberechnung und Lohnauszahlung getrennt. Seitdem ist kein einziges Verfahren dieser Art mehr angefallen. Die gesellschaftliche Erziehung darf nicht zu einseitig gesehen werden. Auch die Gerichtskritik und die Pressearbeit sind Erziehungsmittel, mit denen die Justizorgane auf die Bewußtseinsbildung des angesprochenen Personenkreises einwirken können. Deshalb ist es wichtig, über den Begriff der gesellschaftlichen Erziehung in seinem ganzen Umfang Klarheit zu schaffen. Die Wissenschaft sollte der Praxis helfen, hier geeignete Wege zu finden. Leider, hat auch die Brigade es versäumt, einen Wissenschaftler zu den Untersuchungen im Kreis Altenburg einzuladen. Das wird jedoch in Zukunft geschehen. * 835;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 835 (NJ DDR 1959, S. 835) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 835 (NJ DDR 1959, S. 835)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und für die allseitige Sicherung, Kontrolle und Betreuung von inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland, Seite. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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