Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 828

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 828 (NJ DDR 1959, S. 828); ten Aufgaben in den Blickpunkt aller Wirtschaftsfunktionäre zu rücken und den energischen Kampf gegen jede Vernachlässigung des Arbeitsschutzes und für ein unfallfreies Arbeiten zu organisieren. Dabei galt es, folgende Gesichtspunkte besonders herauszuarbeiten: 1. Produktion und Arbeitsschutz bilden eine untrennbare Einheit. 2. Der Arbeitsschutz als ein wichtiges Grundrecht der Werktätigen ist zugleich ein wichtiges Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. 3. Die Fragen des Arbeitsschutzes müssen ständiger Bestandteil der Leitungstätigkeit der verantwortlichen Wirtschaftskader sein. 4. Die Durchsetzung des Arbeitsschutzes ist ohne die aktive Mitwirkung und Kontrolle der Werktätigen nicht möglich. Entsprechend dieser Aufgabenstellung wurde der Prozeß in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Abteilung Arbeitsschutz , mit den zuständigen örtlichen Organen und Organisationen und mit den Werktätigen des Betriebes, in dem sich der folgenschwere Unfall ereignet hatte, vorbereitet. Die Vorbereitung erfolgte nach zwei Seiten. Einmal mußten sich die Oberste Staatsanwaltschaft und das Oberste Gericht eine genaue Kenntnis von der örtlichen Situation auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes verschaffen, nachdem zuvor die politischen und ökonomischen Schwerpunkte auf der Grundlage des Gesetzes über den Sieben jahrplan, der Ausführungen des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Walter Ulbricht über das Siebenjahrplangesetz und der entsprechenden Fachliteratur herausgearbeitet worden waren. Die theoretischen Erkenntnisse wurden durch eine Besichtigung der Kohlenstaubanlage, an der sich der Unfall infolge Nichtbeachtung der für die Anlage maßgeblichen Arbeitsschutzanordnung Nr. 523 ereignet hatte, und durch eine Analyse des allgemeinen Standes des Arbeitsschutzes zum Zeitpunkt des Unfalls ergänzt. Das war notwendig, um die Schuld exakt festzustellen und zugleich auch die politisch-ideologischen Wurzeln des schwerwiegenden Versagens der Angeklagten aufzudecken. Aus den mit dem Leitungskollektiv des VEB Flanschenwerk und anderen Betriebsangehörigen geführten Gesprächen ergab sich, daß die Angeklagten die Fragen des Arbeitsschutzes als eine von der Produktion isolierte Angelegenheit behandelt und sich bei der Lösung der ihnen als den Verantwortlichen für den Arbeitsschutz obliegenden Aufgaben nicht auf die Hilfe und die Erfahrungen der Werktätigen gestützt hatten und daß auch das betriebliche Gewerkschaftsorgan, die Arbeitsschutzkommission, seine Kontrollpflicht über die Durchführung der Arbeitsschutzanordnungen gröblich vernachlässigt hatte. Dadurch konnte in dem Betrieb eine Atmosphäre der Sorglosigkeit und Nachlässigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes entstehen. Die Hinweise der Werktätigen ergaben, in welcher Richtung der Prozeß geführt werden mußte, um über den Einzelfall hinaus alle für den Arbeitsschutz verantwortlichen Kader Werkleiter, Sicherheitsinspektoren u. a. zu einem verantwortungsbewußten Handeln zu erziehen und die Werktätigen für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Wahrnehmung ihres Kontrollrechts zu mobilisieren. In diesem Zusammenhang muß jedoch festgestellt werden, daß es zur Charakterisierung der Person der Angeklagten und ihrer Tätigkeit im Betrieb erforderlich gewesen wäre, nicht nur die vom Betrieb abgegebenen Beurteilungen in der Hauptverhandlung zu verlesen, sondern einen Angehörigen des Kollektivs der Werktätigen, das die Beurteilungen ausgearbeitet hat, auch selbst zu hören. Damit wäre ein noch besseres Herausarbeiten der politisch-ideologischen Ursachen für die in der Arbeit der Angeklagten auf-getretenen Mängel und zugleich auch eine stärkere Einbeziehung der Werktätigen in die Durchführung des Verfahrens erreicht worden. Aus dem Verfahren muß man ferner die Schlußfolgerung ziehen, daß es zweckdienlich ist, den Sachverständigen vor der Gerichtsverhandlung schriftlich die Fragen zu übermitteln, auf die es im Interesse einer umfassenden Sachaufklärung im besonderen ankommt, damit sie sich bei der Erstattung des Gutachtens entsprechend konzentrieren können. Die zweite Seite der Vorbereitung des Verfahrens bestand darin, gemeinsam mit den Werktätigen des Betriebes schon vor der Gerichtsverhandlung erste Lehren zu ziehen. Diese Arbeit setzte sofort mit Beginn des Ermittlungsverfahrens ein, so daß der politisch-ideologische Erziehungsprozeß zur Überwindung der festgestellten Mißstände im Zeitpunkt der Durchführung des Prozesses bereits im vollen Gange war. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit dem FDGB-Bundesvorstand, den örtlichen Organen und Organisationen Maßnahmen zur Gewährleistung einer Auswertung des Prozesses im breitesten Umfang getroffen. Dazu gehörte u. a. die richtige Auswahl des Zuhörerkreises. Das waren in erster Linie Betriebsleiter, Sicherheitsinspektoren, FDGB-Funktionäre aus allen Bezirken und nicht zuletzt Werktätige aus dem VEB Flanschenwerk. Anwesend waren auch der Hauptdirektor und der Sicherheitsinspektor der WB Ausrüstungen für die Schwerindustrie und den Getriebebau, zu der der Betrieb gehört. Mit Rücksicht darauf, daß in diesem Prozeß eine Reihe von technischen Einzelheiten erörtert werden mußte, wäre es allerdings erforderlich gewesen, den Zuhörern den Prozeßstoff durch Zeichnungen, Lichtbilder oder andere geeignete Mittel plastisch darzustellen. Schließlich muß bei solchen Prozessen wie dem Bernburger größter Wert auf eine allseitige Unterrichtung der Presse gelegt werden, damit eine schnelle und dem politischen Ziel des Verfahrens entsprechende Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse gewährleistet ist. Mit dieser Aufgabe sollte grundsätzlich je ein Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Gerichts beauftragt werden. Die erste Auswertung des Prozesses erfolgte durch Vertreter der Obersten Staatsanwaltschaft und der Abteilung Arbeitsschutz des FDGB-Bundesvorstandes mit dem Zuhörerkreis bereits am dritten Prozeßtag, als sich das Gericht noch in der Urteilsberatung befand. Sie orientierte bewußt nicht auf die im Verfahren behandelten Fragen der Verursachung des Unfalls und der Schuld der Angeklagten, sondern beschäftigte sich mit der Einbeziehung der Werktätigen bei der Durchsetzung des Arbeitsschutzes, mit den dabei entstehenden Aufgaben der Gewerkschaften sowie mit speziellen Fragen des Arbeitsschutzes. In der lebhaften und parteilichen Diskussion wurden interessante Probleme aufgeworfen, so beispielsweise die Frage, wie sich die Arbeitsschutzkommission zusammensetzen soll, wo die Grenzen ihrer Verantwortlichkeit liegen u. a. Von der Arbeitsschutz-Inspektion des Kreises wurde die Kontrolle der von ihr erteilten Auflagen gefordert. Aus der Kritik am Verhalten der Angeklagten und auch anderer Funktionäre, die zwar nicht strafrechtlich verantwortlich waren, deren Unterlassungen jedoch moralisch-politisch verurteilt werden mußten, entwickelte sich schließlich ein fruchtbarer Erfahrungsaustausch, der sich hauptsächlich um folgende Fragen drehte: Wie soll der Arbeitsplan eines Sicherheitsinspektors aussehen? Wie können die regelmäßigen Betriebsbegehungen dazu ausgenutzt werden, systematisch ältere Betriebsvorschriften zu überarbeiten? Es wurde über die Bildung sozialistischer Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsschutz berichtet und die Forderung erhoben, die Fragen des Arbeitsschutzes unbedingt in die Brigadeverpflichtung der sozialistischen Brigaden aufzunehmen. Die Diskussion gipfelte schließlich in der Forderung, den Kampf um den Arbeitsschutz zu einer Massenbewegung zu machen. Unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung führte der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts mit den Verteidigern eine Aussprache durch, in der die Prozeßführung und die Rolle der Verteidigung eingeschätzt wurde. Dabei wurde herausgestellt, daß die Anwälte das Gericht durch eine exakte Fragestellung bei der Aufklärung des Sachverhalts wesentlich unterstützt haben. Hervorzuheben war ferner das Plädoyer von Rechtsanwalt Dr. Steinbrecht, das eine gute Vorbereitung auf die politisch-ideologische Seite des Prozesses erkennen ließ. Im Ergebnis der Aussprache haben die Anwälte es übernommen, eine Auswertung des Ver- 828;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 828 (NJ DDR 1959, S. 828) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 828 (NJ DDR 1959, S. 828)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sind grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

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