Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 825

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 825 (NJ DDR 1959, S. 825); NUMMER 24 JAHRGANG 13 ZEITSCHRIFT FÜR RECHT NEUElUSTff FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 20. DEZEMBER UND RECHTSWISSENSCHAFT Der Leistungsvergleich zwischen den Justizorganen eine neue Form des sozialistischen Arbeitsstils Von OTTO JÄCKEL und Dr. HERBERT KERN, Mitarbeiter der Abt. Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED Wie kommen wir am schnellsten voran? Diese Frage bewegt heute den Arbeiter genauso wie den Minister. Sie bewegt unsere gesamte Bevölkerung und ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Erfüllung der großen Aufgaben des Siebenjahrplanes. Das bedeutet, daß wir uns entsprechend den Lehren des Marxismus-Leninismus fest und klar auf das sich ständig in der Auseinandersetzung des Fortschrittlichen mit dem Zurückgebliebenen entwickelnde Neue orientieren müssen. Eben deshalb weist die Partei der Arbeiterklasse, insbesondere auf dem 6. Plenum des Zentralkomitees, auf die Wichtigkeit der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit hin. Sie ist das Neue, „der Schlüssel zur Lösung aller wichtigen Aufgaben der neuen Etappe unserer Entwicklung“ (Walter Ulbricht). Wir meinen, daß es jedem Richter und Staatsanwalt klar ist, daß wir in der Rechtsprechung die sozialistische Gemeinschaftsarbeit nicht schematisch einführen können. In unseren Organen, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, muß aber der Geist der Gemeinschaftsarbeit einziehen, muß man sich kameradschaftlich gegenseitig helfen und unterstützen. In erster Linie muß dies durch einen breiten Erfahrungsaustausch geschehen. Wie auf allen Gebieten, so gibt es auch auf dem Gebiet der Justiz eine unterschiedliche Entwicklung, gibt es hier ein Fortschreiten und dort ein Zurückbleiben in der Arbeit. Darum ist es notwendig, an Ort und Stelle gründlich die Ursachen zu studieren, die an einem Gericht zu Fortschritten in der Arbeit, an anderen Gerichten jedoch zu einer nicht genügend schnellen Entwicklung führen. Die Hauptmethode dazu ist der Leistungsvergleich. Das ist eine neue Form der Leitung, des kameradschaftlichen Erfahrungsaustausches, der gegenseitigen Hilfe untereinander, der Hilfe der zentralen Organe gegenüber den Bezirken und Kreisen und umgekehrt. Ein solcher Vergleich gewährleistet die schnelle Übertragung guter Erfahrungen auf alle Gerichte und Staatsanwaltschaften, hilft so, das allgemeine Niveau der Arbeit zu heben, und dient gleichzeitig der Qualifizierung der Mitarbeiter der Justizorgane. Es gibt in der Justiz noch wenig Erfahrungen in der Durchführung von solchen Leistungsvergleichen. Das darf uns jedoch nicht hindern, im breiten Umfang die Leistungsvergleiche anzuwenden, die besten Ergebnisse gründlich zu analysieren, weiterzuentwickeln und breit zu verallgemeinern. In Zusammenarbeit zwischen den zentralen Justizorganen und Mitarbeitern der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des zentralen Parteiapparates ist ein Leistungsvergleich zwischen den Justizorganen der Kreise Ueckermünde und Anklam organisiert worden. Diese beiden Kreise wurden ausgewählt, weil sie nach einem Hinweis der SED-Bezirksleitung auch auf anderen Gebieten die Ergebnisse ihrer Arbeit miteinander vergleichen. Es ist unseres Erachtens nicht möglich und auch nicht richtig, die gesamte Arbeit miteinander zu vergleichen. Das führt im Ergebnis zu einer Vermischung der Hauptaufgaben mit weniger wichtigen Aufgaben, hindert die schnelle Übertragung der fortgeschrittenen Er- fahrungen und führt nur ungenügend zu meßbaren Ergebnissen. Deshalb orientierte sich die Brigade im wesentlichen auf zwei Hauptfragen: 1. Wie wird durch Anklagepolitik, Rechtsprechung, Allgemeine Aufsicht und politische Massenarbeit die sozialistische Umgestaltung geschützt und gefördert? 2. Wie wird dadurch auf die Entwicklung des Bewußtseins der Mittelschichten eingewirkt und ihnen ihre Perspektive klar gemacht? Sowohl im Kreis Ueckermünde als auch im Kreis Anklam ist gegenwärtig der politisch-ökonomische Schwerpunkt die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft. In beiden Kreisen haben richtigerweise die Genossen in den Justizorganen ihre Arbeit auf diesen Schwerpunkt orientiert, und es gibt gute Ansätze, z. B. mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht an der Lösung der von den örtlichen Volksvertretungen gestellten Aufgaben mitzuarbeiten. So beschäftigte sich der Rat des Kreises Ueckermünde in einer Sitzung mit Maßnahmen zur Steigerung der Schweinebestände. Dies war deshalb notwendig, weil im Jahre 1958 rund 2500 Schweine an der Erfüllung des Planes fehlten. Auf Grund des Ratsbeschlusses zur Steigerung der tierischen Produktion leitete der Kreisstaatsanwalt für sich die Aufgabe ab, im Wege der Allgemeinen Aufsicht in verschiedenen Gemeinden und Genossenschaften die Einhaltung des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates über Maßnahmen zur Steigerung der tierischen Produktion vom 2. Januar 1959 zu überprüfen. Seine Feststellungen faßte er in einem Hinweis an den Rat des Kreises Ueckermünde zusammen, begründete diesen mündlich in einer Ratssitzung und machte den Rat des Kreises auf einige Fehler in den von ihm beschlossenen Maßnahmen aufmerksam. Hier hat der Staatsanwalt an einer vom örtlichen Staatsorgan gestellten Aufgabe mitgearbeitet und mit seinen Mitteln dazu beigetragen, daß der im Plan vorgesehene 100-ha-Besatz an Schweinen erreicht worden ist. Im Kreis Anklam überprüfte der Kreisstaatsanwalt gemeinsam mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz die LPGs in Boldekow und Putzar, wie die Genossenschaften die zur Förderung und Entwicklung der LPGs erlassenen Bestimmungen einhalten. Ein gutes Beispiel dafür, daß der Kreisstaatsanwalt von Ueckermünde neben der Mitarbeit an der Schwerpunktaufgabe des Kreises andere wichtige Aufgaben nicht vernachlässigt, war eine Überprüfung der Arbeit des HO-Kreisbetriebes und verschiedener Verkaufsstellen und Gaststätten. Aus verschiedenen Strafverfahren vor dem Kreisgericht war ersichtlich, daß der HO-Kreisbetrieb schlecht arbeitete, im schlechten Sinne Handel trieb und fast keine Kontrolle über die Verkaufsstellen ausübte. Das Gericht nahm verschiedene Verfahren zum Anlaß, um den HO-Kreisbetrieb in einer umfangreichen Gerichtskritik auf seine fehlerhafte Arbeitsweise hinzuweisen. Dieser Beschluß des Gerichts war für den Staatsanwalt der Ausgangspunkt für die genannte Überprüfung. Auf 825;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 825 (NJ DDR 1959, S. 825) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 825 (NJ DDR 1959, S. 825)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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