Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 824

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 824 (NJ DDR 1959, S. 824); BGL organisiert werden, ständig zu unterstützen. Im Abschnitt III werden die Pflichten der Wirtschaftsfunktionäre ausführlich erläutert, wobei ganz besonders, darauf hingewiesen wird, daß die Wirtschaftsfunktionäre verpflichtet sind, die in den Beratungen angenommenen Beschlüsse und die Vorschläge zu verwirklichen. Über die Durchführung der gemachten Beschlüsse und die Realisierung der Vorschläge ist von den Werkleitern und den Wirtschaftsfunktionären in den folgenden Sitzungen der Ständigen Produktionsberatung zu berichten. Darin spiegelt sich ganz besonders wider, daß die Leitung der sozialistischen Industrie nur dann auf der Höhe ihrer Aufgaben steht, wenn die Arbeiter jederzeit die Möglichkeit haben, ihre guten Vorschläge und Gedanken an die Betriebsleitung heranzutragen und Einfluß auf deren Arbeit zu nehmen. Hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelung muß klar darauf hingewiesen werden, daß die Produktionspläne auf der Grundlage der gesetzlichen Arbeitszeit aufgebaut worden sind. Wenn im VEB Bau durch organisatorische Schwierigkeiten Planrückstände verursacht wurden, so ist es Sache der Betriebsleitung, diese Mängel zu beseitigen. Dabei sind die zuständigen staatlichen Organe verpflichtet, vollste Unterstützung zu gewährleisten. Es kann nicht an-gehen, die Mängel in der Leitung des Betriebes zum Anlaß zu nehmen, den Bauarbeitern zusätzliche Schwierigkeiten zu bereiten. Wenn es für notwendig angesehen wurde, aufgetretene Planrückstände mit Hilfe von Überstunden zu beseitigen, dann durfte auf keinen Fall versäumt werden, die BGL um Genehmigung der angeordneten Überstunden zu ersuchen. Dadurch soll nämlich erreicht werden, daß die gewählte Vertretung der Werktätigen ständigen Einfluß auf die Organisierung der Arbeit im Betrieb nimmt und erforderlichenfalls von der Betriebsleitung die Veränderung eines falschen Arbeitsstils verlangt. Gesetzlich unzulässig ist es, über die normale 45stündige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden nicht zu den Überstunden zu zählen. In dieser Frage wurde durch die 2. DB zur VO über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und die Rechte der Gewerkschaften vom 14. April 1954 (GBl. S. 441) eine eindeutige Regelung getroffen. Auch aus § 3 der 2. DB zur VO über die Wahrung der Rechte der Werktätigen vom 4. September 1952 (GBl. S. 839) ergibt sich eindeutig, daß jede über die normale Arbeitszeit hinausgehende Zeit als Überstunde rechnet. Sie ist gern. § 3 Abs. 1 VOWRW mit dem gesetzlichen Löhnzuschlag von 25 Prozent zu bezahlen. Falls die Werktätigen die Arbeit im freiwilligen Einsatz verrichten, muß eine Abrechnung im Rahmen des Nationalen Aufbauwerks erfolgen. Völlig unverantwortlich ist es, daß viele Kraftfahrer mehr als 75 Überstunden monatlich leisten mußten. Aus Erfahrung im eigenen Kreis ist bekannt, daß gerade durch Übermüdung von Kraftfahrern eine Reihe von Verkehrsunfällen verursacht wurde. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß es nicht gebilligt werden kann, wenn zur gleichen Zeit ungenehmigte Überstunden ohne Überstundenzuschlag verlangt werden und andererseits ungefähr in gleicher Höhe Stillstands- und Wartestunden bzw. sonstige Fehlstunden zu verzeichnen sind, obwohl die günstige Witterung nur selten die Anwendung der Schlechtwetterregelung erforderlich machte. Es wird darauf aüfmerksam gemacht, daß Verstöße gegen die gesetzliche Arbeitszeitregelung gern. § 24 der 2. DB zur VO über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften entsprechend den §§ 40 bis 41 und 44 bis 48 der VO zum Schutze der Arbeitskraft bestraft werden können. Die Ursachen für die festgestellten Gesetzesverletzungen bestehen im wesentlichen darin, daß die Leitung des Betriebes die Bedeutung der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Betrieb bisher noch nicht erkannt hat. Es herrschten falsche Vorstellungen darüber, welche Bedeutung es hat, wenn die Produktion im Betrieb gut organisiert wird. Auch wurde die Rolle der. Arbeiterklasse bei der Leitung und Lenkung des Betriebes .verkannt. Es ist notwendig, daß in der folgenden Zeit in der Betriebsleitung ernsthafte Auseinandersetzungen über die Verbesserung des Arbeitsstils geführt werden, um zu erreichen, daß die aufgezeigten Mängel in der Arbeit schnell beseitigt werden. Zu diesem Zweck wurden auch die zuständigen staatlichen Organe sowie die Kreisleitung der SED und des FDGB über die getroffenen Feststellungen unterrichtet, damit sie helfen, die gezogenen Schlußfolgerungen durchzusetzen. Anmerkung: Der Einlegung des Einspruchs gingen zwei Überprüfungen im Betrieb voraus. Während die erste allein vom Staatsanwalt des Kreises durchgeführt wurde und lediglich Anlaß für eine öffentliche Kritik an der Arbeit der Betriebsleitung in einem Diskussionsbeitrag auf der Technisch-ökonomischen Konferenz Ende Februar 1959 war, nahmen an der ursprünglich als Nachkontrolle vorgesehenen zweiten Überprüfung der Kreissekretär der IG Bau/Holz, der Leiter der Arbeitsschutzinspektion im Kreis, der zuständige Arbeitsschutzinspektor für das Bauwesen und ein Vertreter des VPKA, Abt. Feuerwehr, teil. Nachdem mit den Funktionären der Betriebsleitung, dem Parteisekretär und dem BGL-Vorsitzenden das Ziel der Überprüfung in einer Vorbesprechung behandelt worden war, untersuchten die Brigademitglieder jeweils' auf einem bestimmten Gebiet die Arbeit im Betrieb. Dann wurde das Prüfungsergebnis zusammengefaßt und dem Einspruch zugrunde gelegt. Bei der Erläuterung des Einspruchs vor den Funktionären des Betriebes war außer den Brigademitgliedern auch der Kreisbaudirektor anwesend. Die geübte Kritik wurde in vollem Umfang anerkannt. Allerdings konnten noch keine Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Gesetzesverletzungen festgelegt werden, weil dazu die erforderliche Vorbereitung seitens des Betriebes fehlte. So mußte der Eindruck entstehen, daß die Untersuchung mit der nachfolgenden Kritik von den Mitarbeitern des Betriebes noch nicht in vollem Umfange als Hilfe anerkannt wurde. In der schriftlichen Stellungnahme zu dem Einspruch erklärte der Direktor des Betriebes, daß in Zukunft bei Prämiierungen ein strengerer Maßstab angelegt werden wird. Auch soll der Einspruch Anstoß für die Überarbeitung der überholten Betriebsprämienordnung sein. Um die Bearbeitung der Verbesserungsvorschläge zügiger durchführen zu können, wird das Büro für Erfindungswesen neu besetzt. Die Unterstützung der Ständigen Produktionsberatungen durch die Betriebsleitung erfolgt nunmehr. Im Betrieb wurde ein neuer Sicherheitsinspektor eingesetzt. Die Einhaltung der 45-Stunden-Woche soll auch dadurch gewährleistet werden, daß darüber Beratungen mit den Arbeitern durchgeführt werden und die Arbeitsorganisation verbessert wird. Um die Ergebnisse der Überprüfung im VEB (K) Bau auch in anderen Betrieben wirksam werden zu lassen, wurden diese dem Kreistag und der FDGB-Kreis-delegiertenkonferenz mitgeteilt. Dabei wurde besonders das Kontrollrecht der Betriebsgewerkschaftsleitungen erläutert. Ein Mangel war noch, daß in die Überprüfung keine Werktätigen aus dem Betrieb selbst einbezogen wurden, z. B. Mitglieder des Ausschusses für Produktionsberatungen. Das lag aber daran, daß dieser Ausschuß noch nicht arbeitsfähig war. In Zukunft ist beabsichtigt, Einsprüche nicht nur mit den Betriebsleitungen, sondern auch mit den Arbeitern im Betrieb durchzusprechen und gemeinsam nach den Wegen für eine Beseitigung der Ungesetzlichkeiten zu suchen. Neben der Beratung mit der BGL ist dafür vor allem die Beratung mit dem Ausschuß für Produktionsberatungen gedacht. Auch ist zu erwägen, die „Brigaden der sozialistischen Arbeit“ in die Überprüfungen bzw. deren Auswertung einzubeziehen. Der Brigadeeinsatz, welcher zu den Feststellungen führte, die Grundlage für den Einspruch waren, kann also nur als ein Schritt auf der Suche nach neuen Arbeitsmethoden über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit angesehen werden. Manfred Hegner, Staatsanwalt des Kreises Rügen in Bergen 824;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 824 (NJ DDR 1959, S. 824) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 824 (NJ DDR 1959, S. 824)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wächst, wie in Abschnitt begründet, die Verantwortung der Abteilung Staatssicherheit für den einheitlichen, auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit . Es ist deshalb erforderlich, in der Dienstanweisung die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit für den Untersuchungshaftvollzug in allen Diensteinheiten der Linie die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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