Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 82

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 82 (NJ DDR 1959, S. 82); Grundorganisation diskutiert werden und zur weiteren Anleitung der Justizfunktionäre führen. Dies würde zweifellos zur Beseitigung ideologischer Schwächen in der Arbeit beitragen. Mit einer unqualifizierten Entscheidung von Staatsanwalt und Gericht II. Instanz wird keineswegs anleitend und erzieherisch auf die Arbeit der Kreise eingewirkt. Im Gegenteil, es wird Unsicherheit in der Rechtsprechung erzeugt, besonders bei den Richtern und Staatsanwälten, die in Kenntnis der konkreten Klassenkampfsituation ap der Entscheidung I. Instanz mitgewirkt haben. Festgestellte Mängel aus Akten, die infolge des eingelegten Rechtsmittels bei den Abteilungen beim Bezirk vorgelegt werden, sollten zum Anlaß genommen werden, die Staatsanwälte der Kreise auf falsche Auffassungen hinzuweisen und zur richtigen Rechtsauslegung anzuleiten. Der Staatsanwalt des Kreises Jüterbog klagte einen Täter gern. § 20 StEG an, obwohl es sich um Hetze, begangen mit Tätlichkeiten, gern. § 19 Abs. 2 StEG handelte. Wegen dieser falschen Rechtsauslegung erhielt der Staatsanwalt keinen Hinweis. Aus den Akten, die der Abteilungsleiter zur Wahrnehmung der Rechtsmittelverhandlung erhielt, ging weiter hervor, daß der Staatsanwalt des Kreises nach 24tägiger Ermittlung der Strafsache die Durchführung des beschleunigten Verfahrens beantragt hatte (was auch durchgeführt wurde). Obwohl die Straftat eine höhere Strafe als ein Jahr erforderte und auch infolge der langen Dauer der Ermittlung durch die Volkspolizei die Voraussetzungen der §§ 231 ff. StPO nicht mehr Vorlagen, obwohl weiterhin die sachliche Zuständigkeit des Kreisgerichts gern. § 49 GVG nicht gegeben war, erfolgte durch den Abteilungsleiter keine Erläuterung dieser Mängel. Ein Hinweis auf die Direktive des Generalstaatsanwalts zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens wäre als Anleitung unbedingt erforderlich gewesen. Eine gute operative Anleitung der Staatsanwälte der Kreise kann nur erfolgen, wenn die Mitarbeiter der Fachabteilungen beim Staatsanwalt des Bezirks selbst ausreichende Anleitung erhalten. Zur Entwicklung und Qualifizierung der Staatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks sind daher ständig die Arbeitsergebnisse im Kollektiv der Abteilungen und auch im Gesamtkollektiv der Staatsanwälte auszuwerten. Der Staatsanwalt des Bezirks selbst erhält seine Anleitung u. a. auf den regelmäßig durchgeführten Tagungen aller Staatsanwälte der Bezirke beim Generalstaatsanwalt. Dort erfolgt die Orientierung auf Schwerpunktaufgaben. Die geführten Diskussionen geben dem Staatsanwalt des Bezirks außerdem praktische Anregungen für seine Arbeit. Die Ergebnisse dieser Tagungen sind vom Staatsanwalt des Bezirks allen seinen Mitarbeitern im Bezirk zu vermitteln. Im Bezirk Potsdam geschieht dies in den Leitungskollektivsitzungen und während der Tagung mit allen Staatsanwälten der Kreise. Die Mitarbeiter der einzelnen Fachabteilungen werden dagegen nicht oder nur ungenügend unterrichtet. Das liegt daran, daß im Bezirk keine Arbeitsberatungen mit allen Staatsanwälten stattfinden und auch wie schon erwähnt die Abteilungsbesprechungen unregelmäßig und unsystematisch durchgeführt werden. Ein weiterer Mangel ist, daß auf Tagungen mit den Staatsanwälten der Kreise die Mitarbeiter der Fachabteilungen fehlen, selbst dann, wenn ihre speziellen Probleme zur Behandlung auf der Tagesordnung stehen. Es ist z. B. nicht vertretbar, daß bei der gemeinsamen Anleitung der Richtör und Staatsanwälte zu Fragen der Staatsverbrechen die Vertreter der Abteilung Staatsverbrechen fehlten, denen die Anleitung der Kreise obliegt. Ebenso fehlten die Vertreter des Bezirksgerichts, die für die Anleitung der Rechtsprechung im Bezirk einen großen Teil der Verantwortung tragen. In dieser mit den Richtern und Staatsanwälten aus den Kreisen durchgeführten Tagung wurde erstmals klar und konsequent über einige Fragen des neuen Arbeitsstils bei den Justizorganen gesprochen. Grundlage der Tagung war die gemeinsame Anleitung des Ministeriums der Justiz und des Generalstaatsanwaltes zu Fragen der Staatsverbrechen. Die bisher gezeigten Schwächen blieben nicht ohne Auswirkung auf die Instrukteurtätigkeit. Die Abteilung Staatsverbrechen bemühte sich z. B. nicht genügend darum, die Kreise nach dem Inkrafttreten des StEG zu kontrollieren und operativ anzuleiten. Lediglich drei Instrukteureinsätze wurden durchgeführt. Jedoch ließen die vorliegenden Berichte nur die Anzahl der im Kreis anhängigen Strafverfahren erkennen. Darüber hinaus sind lediglich einige formale Vermerke vorhanden; Schlußfolgerungen, Auswertungen, kritische Hinweise, eine qualitative Einschätzung der Arbeit des überprüften Staatsanwalts fehlen. Die Berichte der Instrukteure lassen nicht erkennen, daß den Staatsanwälten der Kreise lebendige Hilfe und Anleitung gegeben wurde. Die Instrukteurtätigkeit und Einzelanleitung der Abteilung Allgemeine Kriminalität in den Kreisen ist in bezug auf Anleitung und Kontrolle zum StEG ebenfalls mangelhaft. In der Abteilung ist z. B. nicht bekannt, daß beim Staatsanwalt des Kreises Brandenburg bis Oktober 1958 nicht eine einzige Veröffentlichung eines Urteils beantragt wurde. Diese Verkennung der erzieherischen Bedeutung neuer Strafmaßnahmen von seiten des Staatsanwalts des Kreises hätte die entsprechende Anleitung und Auswertung im Bezirk zur Folge haben müssen. Die Instrukteurberichte dieser Abteilung treffen ebenfalls nur einzelne Feststellungen, ohne die erforderlichen Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit der Staatsanwälte der Kreise zu ziehen. Nach der Auswertung des V. Parteitags der SED wurde mit der Verbesserung der Leitungstätigkeit im Bezirk begonnen. Nach den Anfängen einer veränderten Arbeitsweise zeigten sich bald erste positive Ergebnisse des sozialistischen Arbeitsstils. Der Staatsanwalt des Bezirks bildete entsprechend der Lage des Bezirks Potsdam zwei Brigaden, die jeweils in mehreren Wochen 2 bis 3 Tage in einem Kreis arbeiteten. Diese Brigaden setzten sich zusammen aus Vertretern der einzelnen Abteilungen unter der unmittelbaren Leitung des Behördenleiters bzw. seines Stellvertreters. Sie arbeiteten mit dem Staatsanwalt des Kreises gemeinsam, stellten Ermittlungen an und trafen entsprechende Maßnahmen. Über das Ergebnis ihrer Arbeit im Kreis berichtete eine Brigade bereits in NJ 1958 S. 798. W'enn das Ergebnis dieser Brigadeeinsätze auch noch nicht voll befriedigte, so waren sie als Anfang der Einführung einer neuen Anleitung doch ein Erfolg. Dieser Erfolg wäre noch größer, wenn die Aufgabenstellung der Brigade nicht so umfangreich gewesen wäre und wenn sie im Kreis selbst nicht noch weitere Arbeit übernommen hätte; denn dann hätte mehr Kraft für die unmittelbare Anleitung der Staatsanwälte der Kreise aufgewandt werden können: Der Brigadeeinsatz bewies den Staatsanwälten des Staatsanwalts des Bezirks, wie wichtig es ist, die fehlerhafte formale und administrative Anleitung zu überwinden. Der Staatsanwalt des Bezirks kannte infolge der bisherigen Arbeitsweise die Schwerpunkte in den Kreisen nicht genügend und konnte daher auch nicht zur richtigen Einschätzung der Arbeit und entsprechenden Anleitung kommen. Die Mitglieder der Brigade nahmen mit den werktätigen Menschen im Betrieb, in der LPG usw. unmittelbaren Kontakt auf und wurden so mit dem täglichen Leben in unserer Republik vertraut. Bei dieser Arbeit gelang es weitgehend, den für unsere Arbeit schädlichen Ressortgeist zu überwinden. Deutlich traten einige Schwächen der Leitungstätigkeit des Staatsanwalts des Bezirks Potsdam bei der Durchführung von dezentralen Dienstbesprechungen Ende November / Anfang Dezember zutage. Bereits auf der Leitungskollektivsitzung vom 10. November war festgestellt worden, daß die eigenen Erfahrungen zu wenig kritisch analysiert und ausgewertet werden, das Neue oft nicht erkannt wird, selbst wenn von außen entsprechende Hinweise gegeben werden, und daß der Ressortgeist noch nicht überwunden ist. Die Durchführung der Dienstbesprechungen weist weitere Mängel auf. Die behandelten Probleme der Allgemeinen Aufsicht wurden verhältnismäßig tiefgründig diskutiert. Das kann man aber leider nicht von dem wichtigen Tagesordnungspunkt zu Fragen der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den örtlichen Organen sagen. Über organisatorische Fragen z. B. den rechtzeitigen Eingang der Ratsvorlagen muß man zwar auch sprechen, aber jetzt gilt es zunächst, das Problem der engen Zusammenarbeit mit den örtlichen 82;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 82 (NJ DDR 1959, S. 82) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 82 (NJ DDR 1959, S. 82)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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