Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 81

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 81 (NJ DDR 1959, S. 81); Weshalb wurde nicht sofort in der nächsten Leitungs-kollektivsitzung über diesen Mangel gesprochen? Was tat die Abteilung Allgemeine Aufsicht, die für die Vorbereitung dieser Tagungen hauptverantwortlich war, um alle Kollegen auf die Bedeutung der zur Debatte stehenden-Probleme aufmerksam zu machen? Im Leitungskollektiv müssen wir Grundfragen der staatsanwaltschaftlichen Arbeit diskutieren und über den Inhalt unserer Arbeit beraten. Der V. Parteitag stellt die Aufgabe, den Pro-Kopf-Verbrauch der Bevölkerung zu erhöhen, um in der DDR das Beispiel zu schaffen, das auf Westdeutschland ausstrahlt und uns hilft, die Wiedervereinigung Deutschlands Wirklichkeit werden zu lassen. Das erfordert große Anstrengungen unserer Werktätigen und die volle Mitwirkung aller Staatsorgane. Außerdem kommt die politisch wichtige Aufgabe hinzu, die sich aus dem Wirtschaftsangebot für Westberlin ergibt. Der Bezirk Potsdam gehört zum natürlichen Hinterland Berlins und wäre als landwirtschaftlicher Schwerpunktbezirk für die Sicherung von Verträgsverpflichtungen mitverantwortlich. Daher ist die Förderung und Entwicklung der Landwirtschaft die wirtschaftliche Hauptaufgabe des Bezirks. Ein besonders'aktuelles Problem ist hierbei die Erschließung des Luchgebiets. Über solche wichtigen Fragen muß im Leitungskollektiv beraten werden, wenn es seiner politischen Führungspflicht richtig nach-kommen will. So wäre z. B. zu prüfen, ob die Staatsanwälte der betreffenden Kreise zu einer gemeinsamen Sitzung zu laden sind, um mit ihnen die wichtigsten Aufgaben des Bezirks zu besprechen, damit die Gesetze im Interesse der Förderung und Erfüllung der bezeichneten Aufgabe angewandt und eingehalten werden. Solche Dinge muß der Staatsanwalt des Bezirks in enger Verbindung mit der Parteileitung, der gesamten Grundorganisation sowie mit dem von ihm geschaffenen Leitungskollektiv beraten und durchführen. Die Aufgabenstellung der Staatsanwaltschaft ist nach den politischen Schwerpunkten zu erarbeiten. Festgestellte ideologische Unklarheiten, die. sich nachteilig für die Durchführung der Arbeit auswirken, sind der Grundorganisation zu unterbreiten, damit in den Mitgliederversammlungen um ideologische Klarheit gerungen wird. In einer ständig offenen kameradschaftlichen Atmosphäre ist ein Vertrauensverhältnis zu schaffen, das alle Mitarbeiter zu einer engen Gemeinschaft zusammenführt. Ein solches Kollektiv bestand bisher nicht. Grundsätzliche Probleme wurden nicht zu Ende diskutiert. So hätten z. B. über die Frage der Auflösung schwacher LPG Auseinandersetzungen geführt werden müssen, da Abteilungsleiter Neumann selbst eine politisch falsche Meinung besaß. Bisher wurde zu oft verabsäumt, in einer konsequenten Auseinandersetzung ideologische Klarheit zu schaffen. Es darf nicht Vorkommen, daß wichtige Fragen vom einzelnen entschieden werden. Jedes Mitglied des Leitungskollektivs muß von sich aus die wichtigsten Fragen zur Diskussion stellen und mit ganzer Kraft zur Lösung der Probleme beitragen. Das Leitungskollektiv muß stärker als bisher auch außerhalb und zwischen den Leitungskollektivsitzungen wirken. Jedes Mitglied des Leitungskollektivs trägt die volle Verantwortung für die Durchführung der gefaßten Beschlüsse. Die leitende Tätigkeit des Staatsanwalts des Bezirks und seines Leitungskollektivs .setzt eine gute Übersicht über die Arbeit aller 'Abteilungen im Bezirk vor-aifk Diese (Übersicht erhält das Leitungskollektiv u. a. durch die Berichterstattung der Abteilungsleiter. Wie aus Protokollen hervorgeht, war dies nur selten der Fall, Es fehlte in den Sitzungen die kritische Auseinandersetzung über politische Probleme, die den Inhalt der weiteren Arbeit der einzelnen Abteilungen bestimmen. Die Schwerpunkte wurden nicht gemeinsam erarbeitet. Damit fehlte die konkrete Aufgabenstellung für die einzelnen Fachabteilungen. Den Abteilungsleitern muß aufgetragen werden, über die Ergebnisse durchgeführter Aufgaben oder über die z. Z. bestehenden Schwerpunkte ihrer Abteilung im Leitungskollektiv zu berichten, damit durch die Hilfe des Kollektivs unter Anleitung und Kontrolle des Staatsanwalts des Bezirks die politische Aufgabenstellung gegeben wird. Die gestellten Aufgaben sind ständig auf ihre Durchführung zu kontrollieren. Der Kontrolle der Durchführung wurde bisher zuwenig Bedeutung beigemessen. Die ungenügende Arbeit des Leitungskollektivs übertrug sich auch auf die Arbeit der Fachabteilungen. Eine wichtige Form der Arbeit der Fachabteilungen sind die Abteilungsbesprechungen. Sie helfen den Mitarbeitern der Abteilungen, die einzelnen Hauptprobleme zu erkennen und die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung zu garantieren. Leider wurden die Dienstbesprechungen der einzelnen Abteilungen zu unregelmäßig durchgeführt. An den Besprechungen der Abteilung Staatsverbrechen, die nur selten stattfanden und sich nur ungenügend mit politisch-ideologischen Fragen beschäftigten, nahm der Staatsanwalt des Bezirks nicht teil, obwohl er für die Anleitung der Abteilung besonders verantwortlich ist. Die mangelhafte Auseinandersetzung zu Hauptfragen in den Abteilungen geht soweit, daß die Abteilung Allgemeine Aufsicht ihren Arbeitsplanvorschlag (IV/58) nur ungenügend in der Abteilung beraten hat, so daß es zwischen den Mitarbeitern dieser Abteilung erst in der Leitungskollektivsitzung zu Auseinandersetzungen darüber kam. Die ungenügende Anleitung und Kontrolle durch den Staatsanwalt des Bezirks und das Leitungskollektiv sowie die mangelhafte Auseinandersetzung zum Inhalt der Arbeit im Abteilungskollektiv führt auch zwangsläufig dazu, daß die Wichtigkeit besonderer Verfahren von den einzelnen Staatsanwälten nicht erkannt wird. So kam es, daß in der Abteilung Staatsverbrechen eine Strafakte drei Monate unbearbeitet lag, davon allein sechs Wochen beim Abteilungsleiter, obwohl das Verfahren von besonderer Bedeutung für die Festigung der sozialistischen Landwirtschaft war. Es handelte sich beim Hauptangeklagten um den Leiter eines VEG, der Vieh, Getreide und Futtermittel an Groß- und Mittelbauern verkaufte und außerdem deren Sollverpflichtungen übernahm. Damit stärkte er den kapitalistischen Sektor der Landwirtschaft. Er verkaufte zwar auch Vieh an schwache LPG, jedoch war dies vorwiegend zuchtuntauglich. Dadurch entstand den LPG ein sehr hoher Schaden. Durch Manipulationen in der Buchhaltung verursachte er gleichzeitig einen finanziellen Schaden von etwa 450 000 DM. Das Verkennen derartig wichtiger Verfahren ist auf ideologische Schwächen zurückzuführen, die beseitigt werden müssen. Auch im Rechtsmittelverfahren kommt eine Unsicherheit in der Rechtsanwendung zum Ausdruck, so z. B. in der Strafsache gegen den Angeklagten K. aus Oranienburg. K. ist bereits mehrmals, wegen Widerstands, illegalen Grenzübertritts, Beleidigung und Staatsverleumdung verurteilt worden. Er wurde 1958 erneut straffällig, als er den am Kontrollpunkt Schildow diensttuenden Postenführer der Grenzbereitschaft tätlich angriff, beschimpfte und verleumdete und drohte, er würde ganz Schildow gegen die Grenzbereitschaft auf die Beine bringen. Auf Grund dieses Sachverhalts wurde K. vom Kreisgericht Oranienburg wegen Widerstands und Staatsverleumdung zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Im durchgeführten Rechtsmittelverfahren beantragte der Vertreter der Abteilung Staatsverbrechen bei vorliegendem Sachverhalt Abänderung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch. Die Handlungen des Angeklagten seien zwar Widerstand und Beleidigung, nicht aber Staatsverleumdung. Diesem politisch wie rechtlich falschen Antrag folgte das Bezirksgericht und erkannte auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr. Das Bezirksgericht begründete das Urteil damit, daß die Öffentlichkeit für eine Staatsverleumdung nicht gegeben und somit der Grad der Gesellschaftsgefährdung geringer gewesen sei. Durch die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 18. Oktober 1957 (NJ 1958 S. 68) war die Frage der Öffentlichkeit bei Staatsverleumdung bereits geklärt. Das Bezirksgericht und der Vertreter des Staatsanwalts des Bezirks haben mit dieser Entscheidung unter Beweis gestellt, daß sie die richtungweisende Rechtsprechung des Obersten Gerichts nicht kennen oder nicht anerkennen. Weder der Staatsanwalt des Bezirks noch der Abteilungsleiter haben zu dieser Entscheidung Stellung genommen. Dies war nicht möglich, da der Abteilungsleiter über das Geschehen in seiner Abteilung nicht so orientiert ist, wie er es eigentlich sein sollte. Derartige Entscheidungen sollten auch in der 81;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 81 (NJ DDR 1959, S. 81) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 81 (NJ DDR 1959, S. 81)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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