Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 805

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 805 (NJ DDR 1959, S. 805); widersprachen auch der Kündigung und brachten zum Ausdruck, daß ihr Kollektiv die Kraft hätte, den jungen Menschen zu erziehen. Der Erfolg der Verhandlung zeigt sich auch darin, daß ein Kollege die Bildung einer sozialistischen Brigade und zugleich die Übernahme der Erziehung des B. durch diese Brigade vorschlug. Stimmen, die das Verhalten des B. zu rechtfertigen suchten, fanden in der Versammlung keinen Widerhall. Auf den jungen Arbeiter machten die kritischen Äußerungen seiner älteren Kollegen großen Eindruck, und er versprach dem Kollektiv, sein Verhalten grundlegend zu ändern. Zum Abschluß der Verhandlung faßte nach kurzer Beratung die Konfliktkommission folgenden Beschluß: „1. Der Kollege B. wird in Zukunft in der Abteilung Kleiner Stein als Kohlelader beschäftigt. 2. Die Konfliktkommission empfiehlt der Betriebsleitung, den Kollegen B. mit einem strengen Verweis zu belegen. 3. Das Arbeitskollektiv, welches um den Titel .Brigade der sozialistischen Arbeit* kämpft, verpflichtet . sich, den Kollegen B. zu einem sozialistisch denkenden und handelnden Menschen zu erziehen. Dazu ist eine ständige Kontrolle erforderlich. Der AGL wird deshalb empfohlen, monatlich in einer Belegschaftsversammlung zum Erziehungsstand des Kollegen B. Stellung zu nehmen. 4. Dieser Beschluß wird in allen AGL-Versamm-lungen den Kollegen durch Verlesen bekanntgegeben.“ Der Beschluß drückt das wirkliche Ergebnis dieser ersten Verhandlung der Konfliktkommission aus. Durch ihre Tätigkeit im VEB Chemische Werke Buna-Kalk-werk Rübeland schufen die Justizfunktionäre bin Beispiel dafür, wie die arbeitenden Menschen in die Verwirklichung des sozialistischen Rechts einbezogen werden können und wie das Bewußtsein unserer Menschen mit Hilfe des sozialistischen Rechts und durch die Arbeit der Staatsorgane weiter entwickelt wird, ln ihr kommt aber gleichzeitig eine Ferm des neuen Arbeitsstils sowohl der Justizverwaltungsstelle in der anleitenden Tätigkeit als auch des Kreisgerichts bei der Erfüllung der ökonomischen Aufgaben, nämlich des Chemieprogramms, zum Ausdruck. Es gibt Meinungen, die Neubildung der Konfliktkommissionen könne noch nicht durchgeführt werden, da die gesetzliche Grundlage dafür noch nicht vorhanden sei. Die Vertreter dieser Ansicht sehen nicht das Neue in der Entwicklung und verkennen, daß die §§ 8 und 9 StEG die Voraussetzung für die Verhandlung vor der Konfliktkommission geben. Zum anderen sehen sie nicht, daß zur gesetzlichen Regelung der neuen Tätigkeit der Konfliktkommissionen breite Erfahrungen aus der Praxis notwendig sind, um Gesetze zu schaffen, die der aktiven Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dienen. Das Ergebnis dieser Arbeit zeigt, welche Erfolge erreicht werden, wenn die Beschlüsse des Zentralkomitees der SED schnell und unbürokratisch von den Grundorganisationen der Justizorgane in der Praxis verwirklicht werden und wenn auf die Kritik übergeordneter Parteileitungen richtig reagiert wird. Das Kollektiv des Kreisgerichts Wernigerode blieb bei dieser Arbeit nicht stehen, sondern wertete auf Initiative der Parteileitung in zwei erweiterten Dienstbesprechungen die Erfahrungen aus dem Buna-Werk aus und faßte folgenden Beschluß: „Jeder Richter ist verpflichtet, in einem namentlich festgelegten Großbetrieb des Kreises unter Einbeziehung mehrerer anderer Mitarbeiter des Kreisgerichts diese Erfahrungen bei der Umbildung der Konfliktkommissionen anzuwenden.“ In Durchführung dieses Beschlusses wurden bis zum 15. November 1959 in drei weiteren Großbetrieben des Kreises die vorbereitenden Aussprachen mit den Betriebsfunktionären bereits durchgeführt. In diesen Be- trieben werden in den nächsten Tagen und Wochen die neuen Konfliktkommissionen auf der Grundlage der AGL-Bereiche nach Aussprache mit den Arbeitern gebildet. Auch diese Aussprachen zeigten, daß die Umbildung der Konfliktkommissionen breiteste Zustimmung der Arbeiter findet. Der Direktor des Kreisgerichts Wernigerode legte in einer Direktorendienstbesprechung diese Arbeitsergebnisse dar, und sie fanden die Zustimmung aller Kollegen. Die verantwortlichen Funktionäre der Justizverwaltungsstelle haben diese Arbeit zum Vorbild ihrer künftigen Tätigkeit gemacht. Dadurch werden sie ihre Arbeit qualitativ verbessern und den Kreisgerichten eine aktive Unterstützung gewähren. Wir sind überzeugt, daß diese Erfahrungen uns helfen werden, weitere Erfolge bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts und bei der Schaffung sozialistischer Gerichte zu erringen. ALFRED RÖDER, Oberinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Magdeburg, WERNER NEUHOF, Direktor des Kreisgerichts Wernigerode II Wilamowski legt in NJ 1959 S. 636 dar, welche Wege beschritten wurden, um die Konfliktkommissionen zu arbeitsfähigen Organen und vor allem zu Organen der sozialistischen Erziehung umzuwandeln. Diesen Darlegungen stimmen wir zu. Wir möchten sie noch ergänzen. Keinesfalls sollen die Konfliktkommissionen nur auf Verletzer von Strafgesetzen einwirken. Es gibt vielmehr noch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten, wo sie Erziehungsarbeit leisten und dabei aus eigener Initiative tätig werden können. Über solche Möglichkeiten wurde in einer Tagung sämtlicher Konfliktkommissionen der Stadt Cottbus, die vom FDGB-Kreisvorstand, der Staatsanwaltschaft und dem Arbeitsgericht durchgeführt wurde, beraten. Die Tagungsteilnehmer sprachen sich dafür aus, daß z. B. in Fällen, in denen Väter ihren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren Kindern nicht nachkommen und aus diesem Grunde häufig den Arbeitsplatz wechseln, die Konfliktkommissionen sehr gut vorbeugend erzieherisch wirken können, damit es nicht erst zu einem Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht kommt. Die Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen entspringt in den meisten Fällen einem zurückgebliebenen Bewußtsein und nur in seltenen Fällen einer unvorhergesehenen und unverschuldeten Zahlungsschwierigkeit. Es gibt Mieter, die Mietrückstände für ein Jahr haben, aber jede Woche ein oder mehrere Male in einer Gaststätte anzutreffen sind. Aus diesem Grunde muß z. B. die Kommunale Wohnungsverwaltung immer wieder Zahlungsbefehle beantragen. Ebenso ist es mit der Nichtbezahlung von Stromrechnungen. So hat in Cottbus die Energieversorgung in etwa drei Monaten 60 derartiger Zahlungsbefehle beantragt. Auch die Zahlungsbefehle der Deutschen Versicherungs-Anstalt oder der HO Industriewaren wegen Nichteinhaltung von Ratenzahlungen für abgeschlossene Versicherungen oder bei Kreditkäufen sind viel zu zahlreich. Ihre Anzahl könnte, wenn in unseren Betrieben die Konfliktkommissionen als Erziehungsorgane gut und richtig arbeiten, wesentlich gesenkt werden. Natürlich erfordert das auch, daß die volkeigenen Gläubiger ständig mit den Konfliktkommissionen Zusammenarbeiten. Darum waren zu der Tagung in Cottbus auch die Hauptbuchhalter der Betriebe eingeladen, die nach den Unterlagen des Kreisgerichts die meisten Zahlungsbefehle beantragt hatten. Aber auch bei sonstigem moralisch verwerflichem oder unkollegialem Verhalten von Kollegen kann die Konfliktkommission als Erziehungsorgan in Erscheinung treten, z. B. bei der Verleitung zum Alkoholmißbrauch oder zum Alkoholgenuß während der Arbeitszeit, bei Verletzung der Arbeitsdisziplin, Beleidigungen 805;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 805 (NJ DDR 1959, S. 805) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 805 (NJ DDR 1959, S. 805)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den und noch rationeller und wirksamer zu gestalten, welche persönlichen oder familiären Fragen müssen geklärt werden könnten die selbst Vorbringen. Durch einen solchen Leitfaden wird die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit gewährleistet. Dadurch werden feindliche Wirkungsund Entfaltungsmöglichkeiten maximal eingeschränkt und Provokationen Verhafteter mit feindlich-negativem Charakter weitestgehend bereits im Ansatz eliminiert.

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