Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 804

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 804 (NJ DDR 1959, S. 804); Ill Aus den in den landwirtschaftlichen Jugendobjekten gesammelten Erfahrungen ergeben sich auch einige wichtige Schlußfolgerungen für die Leitungstätigkeit der Obersten Staatsanwaltschaft: 1. Die in den landwirtschaftlichen Jugendobjekten gesammelten Erfahrungen müssen vorausschauend auf alle Jugendobjekte unserer Republik' z. B. Flughafen Berlin-Schönefeld, Kombinat Schwedt übertragen werden. Dasselbe trifft zu für die Großbaustellen unserer Republik, die regelmäßig eine starke Beteiligung von Jungarbeitern aufzuweisen haben. Das betrifft insbesondere solche Baustellen wie Schwarze Pumpe, Rostocker Übersee-Hafen, usw. Wichtig ist es auch, diese Erfahrungen rechtzeitig auf neuentstehende Objekte dieser Art z. B. Autobahnbau Berlin Rostock (ab 1963) anzuwenden, um etwaige Hemmnisse von vornherein auszuschalten. 2. Es sind Maßnahmen erforderlich, die gewährleisten, daß mit Beginn der Saison 1960 die in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen mit allen zuständigen Organen gründlich ausgewertet werden. 3. Die Oberste Staatsanwaltschaft muß mit dem zentralen Koordinierungsorgan für alle Jugendobjekte der Republik, das demnächst gebildet werden soll, planmäßig und eng Zusammenarbeiten. Dadurch soll ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zustande kommen, der die schnelle und reibungslose Verallgemeinerung der besten Ergebnisse gewährleistet. 4. Den Jugendstaatsanwälten wird empfohlen, eine Analyse darüber auszuarbeiten, inwieweit die gegenwärtige Praxis der Einleitung und Durchführung von Strafverfahren dem gewachsenen Bewußtsein der jungen Generation noch entspricht. 5. Die Organisierung von Erfahrungsaustauschen muß verstärkt werden, da der Erfahrungsaustausch nicht nur eine neue Form, sondern eine höhere Qualität der Anleitung darstellt. Durch den Erfährungsaus-tausch werden die Prinzipien des demokratischen Zentralismus unmittelbar vertieft und gefestigt. Er ist ein wichtiges Mittel, die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf die Erfüllung und Übererfüllung des Sdebenjahr-plans zu orientieren1. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die Jugendobjekte Altmärkische Wische, Große Friedländer Wiese, Rhin-Havel-Luch, Flugplatzbau Berlin-Schönefeld und Aufbau des Kombinats Schwedt Bestandteil unseres Siebenjahrplans geworden sihd. Es ist daher eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung für alle staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen und für die gesamte Bevölkerung, mit demselben Eifer und Verantwortungsbewußtsein, mit dem sie insgesamt an die Lösung unseres Kampfprogramms zum Sieg des Sozialismus in der DDR herangehen, auch diese Jugendobjekte zu unterstützen. Die Konfliktkommissionen zu Organen der gesellschaftlichen Erziehung umbilden! i Die Betriebsparteiorganisation des Kreisgerichts Wernigerode beschloß bei der Auswertung der Parteiaktivtagung der Justizorgane im Bezirk Magdeburg, in fünf Großbetrieben des Kreises Erziehungskollektive zu schaffen. So erhielt der Direktor des Kreisgerichts den Auftrag, diese Erziehungskommission im VEB Metallgußwerk Wernigerode zu bilden. Da in diesem Betrieb ein starkes Schöffenkollektiv tätig ist, stützte er sich in seiner Arbeit besonders auf die Schöffen. In einer gemeinsamen Aussprache mit dem Schöffenkollektiv, der Konfliktkommission, der Partei- und Gewerkschaftsleitung und dem Kaderleiter des Betriebes wurde die bestehende Konfliktkommission durch Schöffen ergänzt und zur neuen Erziehungskommission umgebildet. Während der gleichen Zeit war im Rahmen eines Brigadeeinsatzes der Justizorgane im VEB Chemische Werke Buna Kalkwerk Rübeland ein Richter des Kreisgerichts als Arbeitsgruppenleiter für Konfliktkommission und Vertragswesen tätig. Diese Arbeitsgruppe hatte anfangs keine Erfolge zu verzeichnen, weil sie es bisher versäumt hatte, mit den Arbeitern des Betriebes über die Bildung solcher Erziehungskommissionen zu sprechen. Nach einem entsprechenden Hinweis durch die Bezirksleitung der SED und den darauf folgenden Auseinandersetzungen in den Parteiorganisationen der Justizverwaltungsstelle Magdeburg und des Kreisgerichts Wernigerode erhielten der zuständige Oberinstrukteur der Justizverwaltungsstelle und der verantwortliche Richter des Kreisgerichts den Auftrag, auf diese neue Art eine Konfliktkommission als Erziehungsorgan im Buna-Kalkwerk Rübeland zu gründen. Während der 5. FDGBrKongreß tagte, gingen diese Funktionäre daran, auf der Grundlage des 6. Plenums des Zentralkomitees der SED in Verbindung mit dem Entwurf des FDGB-Bundesvorstandes „Über die Grundsätze für die Gestaltung der Konfliktkommissionen zu Organen der sozialistischen Erziehung“ im Buna-Kalkwerk Rübeland zunächst eine eingehende Aussprache mit Vertretern der Betriebsparteiorganisation, der BGL, der bestehenden Konfliktkommission und der Werkleitung über Aufgaben und Ziele der neuen. Konfliktkommission zu führen. Nach anfänglicher Skepsis der leitenden Betriebsfunktionäre erklärten alle ihre Zustimmung und Hilfe zur Lösung dieser Frage. Mit Unterstützung der gesellschaftlichen Organisationen und der Werkleitung erläuterten die Justizfunktionäre in acht Versammlungen den Arbeitern am Arbeitsplatz die neuen Aufgaben der Konfliktkommission. Sie sprachen über die sozialistische Arbeitsmoral und -disziplin und über die Verantwortlichkeit des Kollektivs gegenüber dem einzelnen. Ihre Ausführungen wurden verständnisvoll und aufgeschlossen aufgenomen. Die bestehende Konfliktkommission wurde durch gute Produktionsarbeiter ergänzt und zur neuen Konfliktkommission umgebildet. Um dieser Konfliktkommission beim Beschreiten des neuen Weges behilflich zu sein, wurde die erste Verhandlung unter Anleitung der Justizfunktionäre durchgeführt. Der Verhandlung lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Betriebsabteilung Kleiner Stein hatte der 18jährige Arbeiter B. während der Nachtschicht den Betrieb verlassen und in der Bahnhofsgaststätte im Übermaß Alkohol getrunken. Diesem jungen Arbeiter war vom Kaderleiter empfohlen worden, selbst zu kündigen. Die Justizfunktionäre berieten mit den Arbeitern der Betriebsabteilung darüber, ob es richtig sei, über die Verfehlung des jungen Arbeiters vor der Konfliktkommission zu verhandeln. Die Arbeiter waren mit einer Kündigung nicht einverstanden und sprachen sich für die Verhandlung aus. Durch diese Aussprache und durch gute Arbeit der Betriebsparteiorganisation und der AGL dieses Betriebsteiles wurde die Verhandlung der Konfliktkommission gründlich vorbereitet. An dieser Verhandlung nahmen 75 Arbeiter der Betriebsabteilung teil, darunter 20 Kollegen, die als Mitglieder der neuen Konfliktkommissionen der einzelnen AGL-Bereiche vorgesehen waren. Allein diese starke Teilnahme läßt erkennen, daß die Arbeiter den neuen Aufgaben der Konfliktkommission aufgeschlossen gegenüberstehen und gewillt sind, bei der Erziehung ihrer Kollegen mitzuhelfen. Diese Tatsache ist besonders erfreulich, weil es sich hier um eine Abteilung handelte, in der sich erst Keime des sozialistischen Bewußtseins entwickelten. Zu Beginn der Verhandlung schilderte der Vorsitzende der Konfliktkommission den Vorfall und stellte dann das Verhalten des jungen Kollegen B. zur Diskussion. In der Aussprache nahmen zwölf Kollegen sehr kritisch zu dem Verhalten des B. Stellung. Sie 804;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 804 (NJ DDR 1959, S. 804) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 804 (NJ DDR 1959, S. 804)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der Anordnung und über üiskothokvoran-staltungen faßbaren Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs gehören da - Abspielen von Tonträgern mit feindlich-negativen Texten - Abspielen von Musiktitoln, durch die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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