Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 797

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 797 (NJ DDR 1959, S. 797); gungen sowie der Vereinbarungen für den Arbeitsund Gesundheitsschutz im Kollektivvertrag. Der 5. FDGB-Kongreß wies erneut darauf hin, daß die Gewerkschaften konsequent und kompromißlos für die Einhaltung der Gesetze auf dem Gebiet des Gesund-’ heits- und Arbeitsschutzes zu sorgen haben. Aus den vorstehenden Darlegungen, die längst keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können, ergibt sich, daß wir in der Deutschen Demokratischen Republik ein vorbildliches Arbeitsschutzrecht haben, das es voll auszunutzen gilt. Letzteres geschieht wie auch das vom Obersten Gericht in Bernburg durchgeführte Strafverfahren bestätigt hat in einer Reihe von Betrieben jedoch völlig ungenügend. Während im Laufe des Planjahres eine Reihe von Wirtschaftszweigen, wie Bergbau, Chemie, Eisenbahn, Textil-Bekleidung-Leder und andere, ihre Unfallquote weiter gesenkt haben, ist in der Metall-, Bau- und Holzindustrie, in der Land-und Forstwirtschaft ein Ansteigen zu verzeichnen. Die Hauptursache dieser der sozialistischen Wirtschaftsweise widersprechenden Entwicklung liegt in der Trennung zwischen Produktions- und Arbeitsschutzaufgaben von Staats- und Wirtschaftsfunktionären. Die Unterschätzung des Arbeitsschutzes beginnt schon bei den WB und Wirtschaftsräten der Bezirke. So haben beispielsweise eine Reihe von WB noch keine Sicherheitsinspektoren eingesetzt, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Deshalb können sie auch ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen. Eines der größten Hemmnisse besteht darin, daß es die Betriebsfunktionäre noch nicht verstanden haben, die Werktätigen in den Kampf um die Einhaltung der Arbeitsschutzanord-numgen mit ednzuibeziehen. Es ist leider vielfach so, daß Betriebsfunlktionäre Auseinandersetzungen mit Arbeitern über die Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen aus-weichen oder es nicht verstehen, ihnen den Zusammenhang zwischen Produktionssteigerung und Arbeitsschutz zu erläutern. Bei den Wirtschaftsräten der Bezirke und den Räten der Kreise werden die Fragen des Arbeitsschutzes ungenügend behandelt und keine entsprechenden Maßnahmen eingeleitet, obwohl ihnen der Beschluß der Staatlichen Plankommission vom 2. April 1959 konkrete Anweisungen gibt. Wie wenig von einzelnen Staats- und Wirtschaftsfunktionären der Arbeitsschutz beachtet wird, geht daraus hervor, daß z. B. in der Baufachschule Leipzig die Themen über den Arbeitsschutz gestrichen worden sind. Aber auch durch die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen werden die Aufgaben des Arbeitsschutzes ungenügend beachtet. So erfolgt z. B. vielfach keine genügende Berücksichtigung des Unfallgeschehens im sozialistischen Wettbewerb. Über 40 Brigaden des VEB Volksbau Berlin und 18 Brigaden des VEB Bau in Dresden haben aber bewiesen, daß dort, wo die Arbeitsschutzaufgaben in die Wettbewerbsbedingungen aufgenommen wurden, unfallfrei gearbeitet wird. Ein besonderer Unfallschwerpunkt, den es schnellstens zu überwinden gilt, besteht in der Landwirtschaft. In vielen landwirtschaftlichen Produktionsgenos- senschaften, aber auch in einer Reihe anderer landwirtschaftlicher Betriebe, werden die Arbeitsschutzanordnungen grob vernachlässigt. Viele LPG-Vorsitzende bzw. LPG-Vorstände halten sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen und kommen den Anordnungen der Arbeitsschutzinspektionen nicht nach. Die Arbeitsschutzinspektoren ihrerseits aber sind zu duldsam gegenüber Gesetzesverletzungen. Daher ist es auch kein Wunder, wenn die Arbeitsunfälle in den LPG steigen. Auch in vielen MTS werden die Arbeitsschutzanordnungen mißachtet. So ist z. B. aus Schwerin bekannt, daß in einem MTS-Bereich im Kreis Güstrow bei einer Kontrolle fünf Traktoren ohne Zapfwellenschutz angetroffen worden sind. Darüber hinaus ist im gleichen Kreis festgestellt worden, daß die von der MTS übergebene Technik zum Teil sicherheitstechnische Mängel aufwies. Die steigenden Unfälle in der Landwirtschaft sind das Ergebnis der ungenügenden Hilfe des Staatsapparates. Während in den MTS und volkseigenen' Gütern gewerkschaftliche Arbeitsschutzkommissionen die Kontrolle ausüben, gibt es solche in den LPG nicht. Deshalb ist es dringend notwendig, daß die staatlichen Organe alle Anstrengungen unternehmen, um in den LPG ähnliche Organe zu schaffen, die die Vorsitzenden bei der Durchsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wirksam unterstützen. Für die Justizorgane müssen diese wenigen Hinweise auf Unfallschwerpunkte Veranlassung sein, sich schnellstens einen Uberblich zu verschaffen und in enger Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten mitzuwirken. In den Mittelpunkt ihrer Arbeit müssen sie dabei in erster Linie die notfalls strafrechtliche Mittel erfordernde Erziehung der für die Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen Verantwortlichen stellen und die Mobilisierung der Werktätigen, die in die Bekämpfung der Unfälle einbezogen werden müssen. Besonders wichtig für die Gerichte ist, daß auch die Schöffen in den Kampf um die sozialistische Arbeitsdisziplin mit einbezogen werden14. Die vielen Brigaden in unseren Betrieben, die mit hervorragender Initiative um den Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ kämpfen, haben neue Beziehungen untereinander geschaffen. Zu den Verpflichtungen dieser Brigaden gehört auch die Aufgabe, neben höchster Planerfüllung unfallfrei zu arbeiten. Im Mansfeld-Kombinat in Eisleben gibt es bereits über 50 Brigaden, die unfallfrei arbeiten. Auf dem 5. FDGB-Kongreß sagte der BGL-Vorsitzende Trinks dazu: „In persönlichen Diskussionen, in differenzierten Aussprachen, in den Produktionsberatungen, in den Mitgliederversammlungen und vor allem in der Gewerkschaftsgruppe haben wir all unseren Betriebsangehörigen vor Augen geführt, daß man unseren Kampf um höhere Produktion, um Sozialismus und Frieden nicht vom Kampf gegen die Unfälle trennen kann.“ Das ist auch zugleich die wichtigste Lehre des Bernburger Prozesses! 14 vgl. dazu Ier Schöffe 1959 S. 243 ff. Die Grundzüge des Zivilprozeßrechts der Tschechoslowakischen Republik und der Volksrepubliken Ungarn und Bulgarien (Schluß)* Von FRIEDRICH-KARL WINKLER, beauftragter Dozent am Institut für Zivilrecht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Regelung des Verfahrens zweiter Instanz Die Regelung des zweitinstanzlichen Verfahrens entspricht nach der bulgarischen Zivilprozeßordnung im wesentlichen der des sowjetischen Rechts. Es gilt das kassatorische Überprüfungsprinzip. Das bulgarische Recht schreibt vor, daß sich das zweitinstanzliche Gericht nicht auf die Prüfung der von den Parteien vorgebrachten' Einwände beschränkt, sondern das Urteil im ganzen überprüft (Art. 206), wobei zu dieser Prüfung auch schriftliche Beweismittel oder Geständnisse Verwendung finden können. Eine Selbstentscheidung Der erste Teil dieses Beitrages ist in NJ 1959 S. 730 ff. veröffentlicht. durch das Rechtsmittelgericht kommt nur bei bereits in der ersten Instanz vollkommen geklärtem Sachverhalt bzw. bei Verfahrenseinstellung in Frage (Art. 209); außerdem erfolgt stets dann eine Selbstentscheidung des Rechtsmittelgerichts, wenn das angefochtene Urteil zum zweiten Mal aufgehoben wird (Art. 210). Von Interesse ist es, daß neuerdings in Bulgarien Vorschläge diskutiert werden, die Berufung in Zivilsachen nach dem derzeit bei uns geltenden Appellationssystem umzugestalten, das wie bereits oben erwähnt ursprünglich auch in Ungarn galt. Seit der Zivilprozeßnovelle von 1954 ist nach ungarischem Recht die Klärung des Tatbestandes und der 797;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 797 (NJ DDR 1959, S. 797) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 797 (NJ DDR 1959, S. 797)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Grundsätze für die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit ist vor allem die Aufgabe der mittleren leitenden Kader, der operativen Mitarbeiter sowie der Auswerter. Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der operativen Arbeit. Die materiellen und anderen persönlichen Interessen und Bedürfnisse können neben weiteren und stärkeren Motiven wirken, aber auch das Hauptmotiv für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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