Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 792

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 792 (NJ DDR 1959, S. 792); nehmen, werden von faschistischen Banditen erschlagen, ohne daß die Täter verfolgt werden. Die Angehörigen der herrschenden Kreise jedoch, die Kriegsverbrecher und Massenmörder von gestern, die großen Betrüger aus der Bonner Ministerialbürokratie und die Bestechungsempfänger von heute sie gehen straffrei aus. Das ist die vielgepriesene „Unabhängigkeit“ des kapitalistischen Gerichts. Wir verhehlen nicht, daß wir eine solche „Unabhängigkeit“ konsequent ablehnen, und wir legen großen Wert darauf, das besonders hervorzuheben. Bei uns in der DDR bestimmt das Volk die Grundsätze der Rechtsprechung und nicht ein paar Dutzend Monopole und Militaristen. In einem Staat, in dem das Volk Träger der Rechtsprechung ist und selbst die Grundsätze für die Richtung der Rechtsprechung festlegt, hat die richterliche Unabhängigkeit eine neue Qualität erhalten. Hier sind die Richter in ihren Entscheidungen erstmalig frei von den monopolistischen Kräften, die im bürgerlichen Staat jeden Winkel des persönlichen und staatlichen Lebens durchdringen. Sie stützen sich in ihren Entscheidungen auf die gewaltige Mehrheit des Volkes, das Entscheidungen, die sich gegen das Volk richten, nicht dulden kann und auch nicht dulden würde. Weil aber ein Kollektiv weiser ist als ein einzelnes Mitglied des Kollektivs, ist es nur richtig, wenn in eine zu fällende Entscheidung die Weisheit des Kollektivs einfließt. Ein solches Vorgehen schmälert nicht die Unabhängigkeit des Richters bei der Fällung eines Urteils im Gegenteil: die kollektive Weisheit gibt die Gewähr dafür, daß die Entscheidung noch qualifizierter wird. Die Erfahrungen lehren uns, daß ein sozialistisches Kollektiv hat es einen bestimmten Mindestumfang erreicht immer gerecht ist. In seiner Gesamthaltung zu einem einzelnen Menschen wird es sich kaum irren, denn nur ganz außergewöhnliche und komplizierte Verwicklungen können ein Kollektiv für Augenblicke von seinem untrüglichen Grundgefühl ablenken. Das Kollektiv ist das gesellschaftliche und darum das tauglichste Hilfsmittel der menschlichen Natur, die objektive Wahrheit zu erkennen. Die sozialistischen Brigaden und Gemeinschaften haben doch gerade deshalb so große Erfolge zu verzeichnen, weil sie echte Kollektive sind. Die Kollektivität ist der sinnfällige Ausdruck der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung. Deshalb kann man auch im Staatsapparat nicht mehr nach alten Methoden arbeiten. Auch im Staatsapparat muß sich die Kollektivität durchsetzen, das ist gesetzmäßig. So fand, um nur ein Beispiel zu nennen, am 1. Juli 1959 eine Sitzung des Bezirkstages in Leipzig statt, die sich mit Fragen des Handels beschäftigte. Diese Sitzung wurde bereits Monate vorher unter Mitwirkung der Genossen aus den Justizorganen vorbereitet. Die gemeinsam gesammelten Erfahrungen auf dem Gebiet des Handels trugen wesentlich dazu bei, auch solche Mängel aufzudecken, die zu Gesetzesverletzungen führen können. Im Beschluß des Bezirkstages wurden Maßnahmen für eine bessere Kontrolle durch die staatlichen und Handelsorgane festgelegt, die bei einer konkreten Durchführung wesentlich auch dazu beitragen werden, strafbare Handlungen im Handel von vornherein zu unterbinden. Für die zentralen Justizorgane kommt es deshalb jetzt nicht so sehr darauf an, die Genossen Richter und Staatsanwälte von der Notwendigkeit ihrer Mitarbeit in den Aktivs der ständigen Kommissionen zu überzeugen, sondern davon, wie sie mit den bereits vorhandenen Erfahrungen dazu beitragen können, die Arbeit in den Aktivs zu qualifizieren. Zur Zeit gibt es in einigen Bezirken noch Auffassungen, daß durch die Mitarbeit der Justizfunktionäre in den Aktivs der ständigen Kommissionen in der Hauptsache etwas für die Justdzanbeit „herausspringen“ muß. Es kommt aber vielmehr darauf an, daß die Justizfunktionäre ihre Kenntnisse und Erfahrungen, die sie in ihrer täglichen Arbeit sammeln, den Aktivs übermitteln. Aus diesen Bemerkungen wird auch klar ersichtlich, daß die Bezirksorgane und die zentralen Organe der Justiz ihren Arbeitsstil gründlich überprüfen müssen, damit von der Spitze her die kollektive Arbeit gesichert wird. Es muß die Frage gestellt werden, welche höheren Aufgaben vor den leitenden Justizorganen im Zusam- menhang mit der Erfüllung des Sieben jahrplanes stehen. Diese Frage kann aber von einem großen Kollektiv besser beantwortet werden. Wir begrüßen deshalb die ersten Maßnahmen der drei zentralen Justizorgane in dieser Richtung. Sie haben jetzt gemeinsam beraten, wie die bisher erreichten Erfolge gesichert und die nächsten Schritte getan werden können. Welche Maßnahmen wurden gemeinsam beraten? Erstens wurde die Kaderlage gemeinsam eingeschätzt, und es wurden Festlegungen getroffen, wie man sich gegenseitig uneigennützig helfen kann. Zweitens wurden die ersten Schritte festgelegt, die gemeinsame Leitung nach unten zu garantieren, wobei davon ausgegangen wurde, daß die Justizorgane in den Kreisen in der Praxis doch immer Zusammenwirken. Wenn man aber in der Kreisebene zusammenwirkt, so muß das in der Zentrale erst recht der Fall sein. Drittens wurden gemeinsame Festlegungen hinsichtlich der Schwerpunkte der Arbeit getroffen, um von vornherein die Einheitlichkeit in den Hauptfragen zu garantieren. Viertens wurden die ersten Schritte festgelegt in der Richtung auf eine gemeinsame Qualifizierung der Richter und der Staatsanwälte. Diese Maßnahmen und Festlegungen sind von großer Bedeutung. Sie zeigen, daß auch in den Justizorganen eine kollektive Arbeit möglich und notwendig ist. Diese Tatsache hat eine große Bedeutung für die weitere Überwindung der Enge in der Justizarbeit. Eine solche enge Auffassung hat z. B. der Direktor des Kreisgerichts Eilenburg. Er vertrat die Meinung, daß er nur an solchen Sitzungen der Volksvertretung teilzunehmen brauche, in denen Justizfragen beraten werden. Die Enge des Denkens besteht bei diesem Genossen darin, daß er eine Trennungsstrich zwischen der gesamtstaatlichen Leitung und der Justizarbeit zieht. Das ist aber keine technische, sondern eine ideologische Frage. Es ist deshalb erforderlich, noch auf einige Züge in der Gesamtarbeit der Justizorgane hinzuweisen, die nicht in Ordnung sind. Ich denke dabei auch an die Fragen der gesellschaftlichen Erziehung. Natürlich gibt es hier viel Neues und Richtiges. Man stützt sidh aber zuwenig auf das Neue in der gesellschaftlichen Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen innerhalb der sozialistischen Brigaden. Für die Vorwärtsentwicklung und Herausbildung neuer menschlicher Beziehungen und für die Ausnutzung der Rechte der sozialistischen Demokratie durch breite Kreise der Werktätigen hat dieser Prozeß eine außerordentliche Bedeutung. Er vollzieht sich jedoch nicht im Selbstlauf. Die Justizorgane werden ihrer Verantwortung nur gerecht, wenn sie das Neue, das sich hier entwickelt, studieren, sich darauf stützen und es aktiv beeinflussen. Das Neue in den sozialistischen Kollektiven kommt darin zum Ausdruck, daß bestimmte Fragen, die früher auf administrativem und gerichtlichem Wege entschieden wurden, jetzt durch gegenseitige Erziehung und Selbsterziehung gelöst werden. Diese Möglichkeit der gesellschaftlichen Erziehung und der Selbsterziehung basiert auf einer soliden Grundlage; sie besteht darin, daß unsere sozialistische Staatsmacht eine große Festigkeit besitzt und daß sich das Bewußtsein und die Moral der Werktätigen außerordentlich höher entwik-kelt haben und die Erkenntnis von der Übereinstimmung der Interessen des sozialistischen Staates mit ihren Interessen sich immer stärker durchsetzt. Wenn aber die kollektive Erziehung auf dieser Grundlage möglich ist und sie ist die einzige Grundlage , dann ist es doch ein Fehler, daß die Justizorgane sich zum Kontrollorgan der gesellschaftlichen Erziehung machen. So aber kommt das zur Zeit noch vielfach heraus. Dafür ein einziges Beispiel: In einem Bericht übernahm Genosse Feiler, Abteilungsleiter bei der Obersten Staatsanwaltschaft, kritiklos folgende Meinung einiger Staatsanwälte: „Die erweiterte Kompetenz der Konfliktkommissionen entspricht einem ernsten Bedürfnis der Werktätigen, denn dort, wo in den Betrieben nicht die Konflik't- 792;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 792 (NJ DDR 1959, S. 792) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 792 (NJ DDR 1959, S. 792)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage im Zusammenhang mit der operativen Aktion oder dem operativen Sicherungs eins atz, die qualifizierte Erarbeitung der erforderlichen Leitungsdokumente wie Einsatzpläne, Inforraations-ordnung sowie weiterer dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X