Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 782

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 782 (NJ DDR 1959, S. 782); Wenn man die einzelnen Geschichten liest, rundet sich das Bild über den großen Kriminalisten Schejnin: Gründlichkeit in der Untersuchungsarbedt, warme menschliche Teilnahme, „ohne die ein Kriminalist stets blind und beschränkt ist“ (S. 59), getragen von der großen humanistischen Idee, nicht nur das Verbrechen zu bestrafen, sondern den Gestrauchelten wieder aufzurichten, ihn zu erziehen und zu einem brauchbaren Glied der sozialistischen Gesellschaft zu machen. Das Buch gibt aber auch viele praktische Hinweise für die Arbeit der Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter. Immer wieder erhebt Schejnin die Forderung, sich nicht mit dem Geständnis des Beschuldigten zu begnügen, „denn sich nur auf das Geständnis des Angeklagten als auf einen .König aller Beweise’ zu verlassen, zeugt immer von einem juristischen und psychologischen Unvermögen“ (S. 69). Bei uns wird zur Zeit das Problem der gesellschaftlichen Erziehung diskutiert, und es werden auch verschiedene Versuche angestellt, kleineren Vergehen anders als mit gerichtlichen Strafen zu begegnen. Dabei werden auch manche Fehler begangen. Es gibt in den Justizorganen solche Auffassungen, - daß mit der gesellschaftlichen Erziehung erst begonnen werden kann, wenn sich der Staatsanwalt entschlossen hat, eine Sache nicht vor das Gericht zu bringen. Das ist ein enger Standpunkt, den man nicht billigen kann. Wenn man das Buch von Schejnin liest, kommt man zu der Erkenntnis, daß die gesellschaftliche Erziehung eines straffällig gewordenen Menschen schon bei der Ermittlung anfängt, beim Funktionär des Untersuchungsorgans, dessen Einfühlungsvermögen, Begabung und Beharrlichkeit, sozialistisches Bewußtsein und humane Gesinnung ihm in jedem Fall den richtigen Weg weisen. Schejnin schreibt: „Der taktische Weg zur Herstellung eines gewissen Vertrauensverhältnisses besteht vor allem darin, daß der Untersuchungsrichter bei der Vernehmung eines Rechtsbrechers die guten Instinkte anspricht, die nicht selten in der Seele eines solchen Menschen schlummern“ S. 237). Schejnin ging in seiner Arbeit immer davon aus, daß alle Menschen erziehbar sind. Er schreibt: „Auch hier nahm ich, wie immer in kritischen Augenblicken meiner Tätigkeit als Untersuchungsrichter, Zuflucht zu dem, was ich bei ihr für das wichtigste hielt: zur Theorie menschlicher Kontakte und dem Ansprechen der guten Instinkte in der Seele des Beschuldigten. Denn ohne beides, davon bin und bleibe ich überzeugt, büßt die Untersuchung ihren tieferen staatspolitischen Sinn ein. Jawohl, staatspolitischen Sinn, da die edle Aufgabe der sowjetischen Rechtsprechung nicht nur darin besteht, den Täter zu entlarven, sondern ihn auch umzuerziehen. Und damit muß bereits im Stadium der Voruntersuchung begonnen werden“ (S. 243). Weil Schejnin so an seine erfolgreiche Tätigkeit heranging, deshalb stellte er sich auch immer die Frage: Wie konnte es geschehen, daß dieser oder jener Täter auf einen schiefen Weg gelangte? Man muß heute auch bei uns diese Frage mehr und mehr in den Vordergrund stellen, denn sie ist eine entscheidende Frage, wenn wir bedenken, daß in unserer Republik die sozialökonomischen Ursachen des Verbrechens im wesentlichen überwunden sind. In unserer Praxis zeigt sich jedoch, daß wir die Frage nach den Ur- sachen der Kriminalität nur sehr allgemein beantworten können. Schejnin schildert in den einzelnen Fällen sehr konkret, wie er an die Klärung der Frage nach den Ursachen strafbarer Handlungen heranging. Dafür nur ein Beispiel: „Ich bemühte mich krampfhaft, die Anwort im Werdegang, im Charakter, in den Lebensbedingungen jedes Steuerinspektors zu finden, der in dieser Sache angeklagt war. Allmählich klärte sich auch diese Seite des Falles, und es gelang mir, verschiedene Beweggründe und Triebkräfte aufzudecken, wie Trunksucht und moralische Schwäche, unvermeidliches Absinken durch Charakter- und Prinzipienlosigkeit, Raffsucht, der Hang zu leichtsinnigem Leben und nicht zuletzt ein sehr konsequentes und geschicktes Korrumpieren durch die NÖP-Leute“ (S. 70). Nunmehr konnte Schejnin in dieser Strafsache darangehen, die einzelnen Täter in bestimmte Gruppen einzureihen. Das ist für die Vorbereitung der Hauptverhandlung und für die gesellschaftliche Wirkung des Urteils von großer Bedeutung, denn aus dem Urteil müssen viele Menschen lernen. Darin liegt ja die Wirkung der gerichtlichen Tätigkeit. Schejnin karri zu folgenden Ergebnissen: „Der eine wurde zu einem bestechlichen Menschen, weil er weder innere Überzeugung noch feste Ansichten oder Glauben an die Sache besaß, der er dienen sollte. Ein anderer verfiel der Trunksucht, und allmählich, ohne daß er es selbst merkte, ließ er seine Ehre und seine Zukunft im Alkohol. Der dritte, ein vorher ehrlicher Mensch, unterlag dem Einfluß einer schlechten Gesellschaft, und nachdem er erst kleine Geschenke und Gefälligkeiten angenommen hatte, hielt er bald gewohnheitsmäßig die Hand hinter dem Rücken auf Der vierte unterlag dem unheilvollen Einfluß einer Frau, eines hartnäckigen Weibes, das ihm ständig Vorwürfe machte: .Alle Leute leben anständig, nur ich Arme muß mich herumplagen und kann mir nicht einmal einen Sealpelz anschaffen!’ Da ließ sich der Mann schließlich diesen Sealmantel von einem Steuerzahler schenken und geriet dadurch in die Klauen des Teufels“ (S. 70-71). Solche zutiefst menschlichen Konflikte durchziehen das ganze Buch. Sie zeigen auch die inneren Berührungspunkte zwischen der kriminalistischen und der literarischen Tätigkeit des Autors, die er beide zugleich begann. Im Vorwort heißt es dazu: „Die eine wie die andere verlangte von ihm, in die geheimsten Winkel der menschlichen Seele einzudringen, die Widersprüche in der Natur des Menschen aufzudecken, die sozialen Wurzeln der Konflikte bloßzulegen, alle ihre Freuden und Leiden, Höhen und Tiefen, Tugenden und Laster, Erfolge und Fehler zu ergründen und ihnen durch das Wirrsal zufälliger Umstände und schicksalhafter Verstrickungen den Weg in eine neue, eine nützliche und glückliche Zukunft zu zeigen. Dabei lieferte ihm die Zeit des Umbruchs im Kampf zweier Gesellschaftssysteme den reichen Stoff und die echten Konflikte, während ihn der Glaube an den Menschen zur Lösung dieser Konflikte befähigte“ (S. VI VII). Den Leser packt nicht nur die knappe Sprache Schejnins, sondern auch die revolutionäre Romantik des wirklichen Lebens. Hinter den „Schatten der Vergangenheit“ leuchtet die neue, herrliche Morgenröte, die Morgenröte der sozialistischen Zukunft. Josef Streit, Berlin Rechtsprechung Strafrecht § 347 StPO. Die Entscheidung nach § 347 Abs. 2 StPO über den Erlaß der Strafe muß auch ohne besonderen Antrag des Staatsanwalts und unverzüglich nach Ablauf der Bewährungszeit ergehen. Die Gerichte sind verpflichtet, den Ablauf der Bewährungszeit zu kontrollieren, um rechtzeitig die für diese Entscheidungen erforderlichen Unterlagen beiziehen zu können. OG, Urt. vom 28. April 1959 3 Zst III 14/59. Anmerkung: Zu dem unter dem vorstehenden Leitsatz in NJ 1959 S. 569 veröffentlichten Urteil des 3. Strafsenats sei, um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen, noch folgender Hinweis gegeben: Die Forderung an die Gerichte, von sich aus den Ablauf der Bewährungszeit zu kontrollieren und auch ohne besonderen Antrag des Staatsanwalts unverzüglich nach Beendigung der Bewährungszeit eine Entscheidung nach § 347 StPO zu treffen, ist keineswegs dahin zu verstehen, daß der Staatsanwalt dadurch etwa seiner Verpflichtung und Berechtigung enthoben ist, die Fristenkontrolle auszuüben und von sich aus Antrag auf Entscheidung gemäß § 347 StPO zu stellen. Mit dem Urteil sollte lediglich nochmals auf die für das Gericht gleichermaßen wie für den Staatsanwalt bestehenden, bisher ungenügend beachteten Pflichten hingewiesen werden. Ferner ist zu bemerken, daß die Gerichte, falls sie ohne Vorliegen eines Antrags des Staatsanwalts entscheiden, vorher die Stellungnahme des Staatsanwalts einholen müssen. Das ergibt sich sowohl aus § 30 als auch aus § 350 StPO. Dabei ist es selbstverständlich, daß die Gerichte etwaige Unterlagen, die für die Entscheidung erforderlich sind und die sie ohne vermittelnde Inanspruchnahme des Staatsanwalts beigezogen haben, dem Staatsanwalt zur Kenntnisnahme mit vorlegen. Helene Kleine, Oberrichter am Obersten Gericht 782;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 782 (NJ DDR 1959, S. 782) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 782 (NJ DDR 1959, S. 782)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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