Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 78

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 78 (NJ DDR 1959, S. 78); bis jetzt noch um ein Einzelbeispiel, das nicht für die Verbesserung der politischen Massenarbeit des Kollektivs des Bezirksgerichts nutzbar gemacht wurde. Dann wären auch die Mängel bereits erkannt worden, die auch diesem an sich guten Beispiel noch anhafteten: Der Einsatz erfolgte ohne gründliche Vorbereitung. Die Parteiorganisation und der Direktor des Bezirksgerichts sowie die verantwortlichen Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle hatten zwar dem Einsatz zugestimmt, haben sich aber nicht für seine erfolgreiche Durchführung verantwortlich gefühlt. Vor allem haben sie das Ziel, das durch diesen Einsatz erreicht werden sollte, nicht klar herausgestellt. Es genügt doch nicht, irgendwo körperliche Arbeit zu leisten; vielmehr sollen diese Einsätze helfen, die Arbeit des Gerichts zu verbessern, und so zur Lösung der ökonomischen Hauptaufgaben beitragen. Dafür aber ist die gute Vorbereitung eines jeden Einsatzes und eine konkrete Zielsetzung unerläßlich. Die Bewertung der politischen Massenarbeit und die Auswertung der Berichte wurde in den meisten Fällen formal, lediglich nach der Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen und dem dabei erfaßten Personenkreis vorgenommen. Dadurch erhielten die verantwortlichen Leiter keine konkrete Übersicht, waren nicht in der Lage, eine qualitative Einschätzung vorzunehmen und konnten auch nicht sagen, welche Erfolge durch die bisherige politische Massenarbeit der Gerichte im Bezirk Potsdam erreicht wurden bzw. welche Schwächen es noch gibt. Von einer solchen Position aus kann es aber keine wirksame Anleitung und Kontrolle geben, sondern nur allgemeine Hinweise auf die Bedeutung der Verstärkung der politischen Massenarbeit, wie sie auch mehrmals bei den zentralen Tagungen erfolgten. Obwohl die Aufgabe gestellt war, den bei den Schöffenwahlen 1958 erreichten Aufschwung in der politischen Massenarbeit der Gerichte beizubehalten und systematisch weiterzuentwickeln, zeigte sich in den meisten Kreisen des, Bezirks ein merklicher Rückgang. Erst in unmittelbarer Vorbereitung des V. Parteitags der SED und in dessen Auswertung erhielt die politische Massenarbeit der Gerichte wieder neue Impulse. Wenn aber die Justizorgane auch mittels der politischen Massenarbeit erzieherisch auf die werktätige Bevölkerung und ihre sozialistische Bewußtseinsbildung einwirken wollen, dann darf das nicht durch kampagnemäßige Einsätze, sondern nur durch ständige systematische und zielstrebige Überzeugungsarbeit geschehen. Auf der Direktorentagung im November 1958 war zu erkennen, daß die Mehrzahl der Mitarbeiter der Gerichte durchaus dazu bereit sind, ihre politische Massenarbeit qualitativ zu verbessern, daß sie aber oftmals noch keine klaren Vorstellungen davon haben, wie sie das erreichen können. Einzelne Direktoren der Kreisgerichte kritisierten die bisher ungenügende Anleitung und Kontrolle der politischen Massenarbeit der Kreisgerichte durch die Instrukteure des Ministeriums der Justiz und der Justizverwaltungsstelle. Der Vorschlag, daß künftig die Instrukteure auch einmal an den Veranstaltungen der Kreisgerichte teilnehmen und schon bei der Vorbereitung konkrete Hilfe leisten sollen, ist wert, berücksichtigt zu werden. Besser wäre noch, gelegentlich durch eigenes Auftreten in der Veranstaltung den Mitarbeitern der Kreisgerichte zu zeigen, wie eine qualitativ gute politische Massenarbeit geleistet werden kann. Bei der Untersuchung der Themenstellung und inhaltlichen Ausgestaltung der politischen Massenarbeit der Gerichte war auffallend, daß sich nur 5,5 Prozent aller durchgeführten Veranstaltungen mit den Fragen des LPG-Rechts und der sozialistischen Entwicklung auf dem Lande befaßt haben, was eine schwere Unterschätzung der gerade dem Bezirk Potsdam als Agrarbezirk gestellten politischen und ökonomischen Schwerpunktaufgaben zum Ausdruck bringt. Zehn Kreisgerichte haben im ganzen Jahr 1958 nicht einmal und fünf Kreisgerichte nur ein- bis dreimal diese Fragen in der politischen Massenarbeit behandelt. Hervorzuheben sind jedoch die Kreisgerichte Belzig und Wittstock, die hier eine gute Arbeit geleistet haben. In 14,3 Prozent der Veranstaltungen wurden das StEG und das Paßgesetz erläutert, und 19,4 Prozent wurden als Justizforen dürchgeführt, auf denen der Bevölkerung Auskünfte auf Rechtsfragen erteilt wurden. 8,4 Prozent der Veranstaltungen befaßten sich mit Fragen des Mietrechts und der Rechte des Käufers bei Abschluß eines Kaufvertrags. Die Beteiligung an Veranstaltungen und Foren der Nationalen Front betrug 12,8 Prozent, wobei hier z. T. die bloße Teilnahme bewertet wird, auch wenn die Vertreter des Gerichts nicht zur Diskussion oder Fragenbeantwortung sprachen. Dagegen stellten Arbeiteraussprachen in den Betrieben, die doch am besten geeignet sind, die Probleme der werktätigen Menschen kennenzulernen, und die verbunden mit-der körperlichen Arbeit am geeignetsten sind, eine ständige enge Verbindung zur Arbeiterklasse herzustellen und das Vertrauen der Werktätigen zu unseren Staatsorganen zu stärken, nur 1 Prozent aller Veranstaltungen dar! In 21,6 Prozent der Veranstaltungen wurden die Beschlüsse des V. Parteitags und die sich daraus ergebenden politischen und ökonomischen Aufgaben bzw. die Rolle, der Charakter und das Wesen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates sowie Fragen der nationalen Wiedervereinigung unseres Vaterlandes und des Kampfes um die Erhaltung des Friedens behandelt. Nur 17 Prozent der Veranstaltungen dienten der Auswertung von Strafverfahren. Auch hier gibt es auffallend große Unterschiede zwischen den verschiedenen Kreisgerichten. Während drei von ihnen je in mehr als zehn Fällen Strafverfahren zum Gegenstand von Aussprachen mit der Bevölkerung machten, gab es ein Kreisgericht, das hierzu nicht ein einziges Mal Veranlassung fand. Durch diese Arbeitsweise haben die Justizorgane im Bezirk Potsdam den Wert ihrer erzieherischen Arbeit selbst erheblich gemindert und die Erziehung durch die gesellschaftlichen Organisationen in den Betrieben oder Gemeinden in vielen Fällen unmöglich gemacht. Wie soll denn die gesellschaftliche Erziehung wirksam werden, wenn die dafür in Frage kommenden und verantwortlichen Stellen keine Kenntnis von dem Ausgang eines Strafverfahrens und dem Ergebnis der Hauptverhandlung haben?3 Angeregt durch die Mitarbeiter der Brigade hat das Kreisgericht Belzig an einem Fall gezeigt, wie die Auswertung eines Strafverfahrens, das in die politische Massenarbeit einbezogen wird, zur Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung und zur Verwirklichung der Beschlüsse der örtlichen Organe der Staatsmacht beitragen kann. Nachdem der werktätige Einzelbauer N. aus der Gemeinde R. wegen Staatsverleumdung gern. § 20 StEG zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden war, gab es unter den Einwohnern der Gemeinde eine heftige Diskussion, die Zweifel an der Richtigkeit des vom Kreisgericht ausgesprochenen Urteils auf-kommen ließen. Eine Überprüfung der Strafakte sowie Rücksprachen mit Gemeindevertretern und einzelnen Bürgern ließen weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht Fehler erkennbar werden. Da sich der Angriff des Verurteilten N. gegen den Bestand der in der Gemeinde neugebildeten und noch schwach entwickelten LPG, zu der sich vier werktätige Bauern zusammengeschlossen hatten, richtete, interessierten wir uns gleichzeitig für die politische Situation und die Arbeit der politischen Massenorganisationen im Dorf. Es zeigte sich, daß der Bürgermeister seine Arbeit fast vollkommen isoliert verrichtete und nicht die Unterstützung der in der Nationalen Front zusammengeschlossenen Massenorganisationen hatte; denn diese standen kaum miteinander in Verbindung, und es fehlte innerhalb der einzelnen Organisationen selbst die aktive Mitarbeit der Mitglieder. Als eine Folge all dieser Umstände machte die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft in dieser Gemeinde keine Fortschritte, sondern wurde durch die „stille Agitation“ rückständiger Elemente geradezu gehemmt. Vor allem gegen die Entwicklung der in der Gemeinde gebildeten LPG richteten sich ihre Machenschaften. Wir berieten nun gemeinsam mit den Mitarbeitern des Kreisgerichts 3 vgl. hierzu Biebl/Mühlberger, Fragen des neuen Arbeitsstils in der Justiz, NJ 1958 S. 730, deren Ausführungen voll zuzustimmen ist. 78;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 78 (NJ DDR 1959, S. 78) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 78 (NJ DDR 1959, S. 78)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und die verdächtige Person, die Grundlage für den Nachweis des Vorliecens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft sind. Es hat den Staatsanwalt über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der Untersuchungsvoränge noch größere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Im Berichtszeitraum wurde weiter an der Verkürzung der Bearbeitunqsfristen der Untersuchungsvorgänge gearbeitet.

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