Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 78

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 78 (NJ DDR 1959, S. 78); bis jetzt noch um ein Einzelbeispiel, das nicht für die Verbesserung der politischen Massenarbeit des Kollektivs des Bezirksgerichts nutzbar gemacht wurde. Dann wären auch die Mängel bereits erkannt worden, die auch diesem an sich guten Beispiel noch anhafteten: Der Einsatz erfolgte ohne gründliche Vorbereitung. Die Parteiorganisation und der Direktor des Bezirksgerichts sowie die verantwortlichen Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle hatten zwar dem Einsatz zugestimmt, haben sich aber nicht für seine erfolgreiche Durchführung verantwortlich gefühlt. Vor allem haben sie das Ziel, das durch diesen Einsatz erreicht werden sollte, nicht klar herausgestellt. Es genügt doch nicht, irgendwo körperliche Arbeit zu leisten; vielmehr sollen diese Einsätze helfen, die Arbeit des Gerichts zu verbessern, und so zur Lösung der ökonomischen Hauptaufgaben beitragen. Dafür aber ist die gute Vorbereitung eines jeden Einsatzes und eine konkrete Zielsetzung unerläßlich. Die Bewertung der politischen Massenarbeit und die Auswertung der Berichte wurde in den meisten Fällen formal, lediglich nach der Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen und dem dabei erfaßten Personenkreis vorgenommen. Dadurch erhielten die verantwortlichen Leiter keine konkrete Übersicht, waren nicht in der Lage, eine qualitative Einschätzung vorzunehmen und konnten auch nicht sagen, welche Erfolge durch die bisherige politische Massenarbeit der Gerichte im Bezirk Potsdam erreicht wurden bzw. welche Schwächen es noch gibt. Von einer solchen Position aus kann es aber keine wirksame Anleitung und Kontrolle geben, sondern nur allgemeine Hinweise auf die Bedeutung der Verstärkung der politischen Massenarbeit, wie sie auch mehrmals bei den zentralen Tagungen erfolgten. Obwohl die Aufgabe gestellt war, den bei den Schöffenwahlen 1958 erreichten Aufschwung in der politischen Massenarbeit der Gerichte beizubehalten und systematisch weiterzuentwickeln, zeigte sich in den meisten Kreisen des, Bezirks ein merklicher Rückgang. Erst in unmittelbarer Vorbereitung des V. Parteitags der SED und in dessen Auswertung erhielt die politische Massenarbeit der Gerichte wieder neue Impulse. Wenn aber die Justizorgane auch mittels der politischen Massenarbeit erzieherisch auf die werktätige Bevölkerung und ihre sozialistische Bewußtseinsbildung einwirken wollen, dann darf das nicht durch kampagnemäßige Einsätze, sondern nur durch ständige systematische und zielstrebige Überzeugungsarbeit geschehen. Auf der Direktorentagung im November 1958 war zu erkennen, daß die Mehrzahl der Mitarbeiter der Gerichte durchaus dazu bereit sind, ihre politische Massenarbeit qualitativ zu verbessern, daß sie aber oftmals noch keine klaren Vorstellungen davon haben, wie sie das erreichen können. Einzelne Direktoren der Kreisgerichte kritisierten die bisher ungenügende Anleitung und Kontrolle der politischen Massenarbeit der Kreisgerichte durch die Instrukteure des Ministeriums der Justiz und der Justizverwaltungsstelle. Der Vorschlag, daß künftig die Instrukteure auch einmal an den Veranstaltungen der Kreisgerichte teilnehmen und schon bei der Vorbereitung konkrete Hilfe leisten sollen, ist wert, berücksichtigt zu werden. Besser wäre noch, gelegentlich durch eigenes Auftreten in der Veranstaltung den Mitarbeitern der Kreisgerichte zu zeigen, wie eine qualitativ gute politische Massenarbeit geleistet werden kann. Bei der Untersuchung der Themenstellung und inhaltlichen Ausgestaltung der politischen Massenarbeit der Gerichte war auffallend, daß sich nur 5,5 Prozent aller durchgeführten Veranstaltungen mit den Fragen des LPG-Rechts und der sozialistischen Entwicklung auf dem Lande befaßt haben, was eine schwere Unterschätzung der gerade dem Bezirk Potsdam als Agrarbezirk gestellten politischen und ökonomischen Schwerpunktaufgaben zum Ausdruck bringt. Zehn Kreisgerichte haben im ganzen Jahr 1958 nicht einmal und fünf Kreisgerichte nur ein- bis dreimal diese Fragen in der politischen Massenarbeit behandelt. Hervorzuheben sind jedoch die Kreisgerichte Belzig und Wittstock, die hier eine gute Arbeit geleistet haben. In 14,3 Prozent der Veranstaltungen wurden das StEG und das Paßgesetz erläutert, und 19,4 Prozent wurden als Justizforen dürchgeführt, auf denen der Bevölkerung Auskünfte auf Rechtsfragen erteilt wurden. 8,4 Prozent der Veranstaltungen befaßten sich mit Fragen des Mietrechts und der Rechte des Käufers bei Abschluß eines Kaufvertrags. Die Beteiligung an Veranstaltungen und Foren der Nationalen Front betrug 12,8 Prozent, wobei hier z. T. die bloße Teilnahme bewertet wird, auch wenn die Vertreter des Gerichts nicht zur Diskussion oder Fragenbeantwortung sprachen. Dagegen stellten Arbeiteraussprachen in den Betrieben, die doch am besten geeignet sind, die Probleme der werktätigen Menschen kennenzulernen, und die verbunden mit-der körperlichen Arbeit am geeignetsten sind, eine ständige enge Verbindung zur Arbeiterklasse herzustellen und das Vertrauen der Werktätigen zu unseren Staatsorganen zu stärken, nur 1 Prozent aller Veranstaltungen dar! In 21,6 Prozent der Veranstaltungen wurden die Beschlüsse des V. Parteitags und die sich daraus ergebenden politischen und ökonomischen Aufgaben bzw. die Rolle, der Charakter und das Wesen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates sowie Fragen der nationalen Wiedervereinigung unseres Vaterlandes und des Kampfes um die Erhaltung des Friedens behandelt. Nur 17 Prozent der Veranstaltungen dienten der Auswertung von Strafverfahren. Auch hier gibt es auffallend große Unterschiede zwischen den verschiedenen Kreisgerichten. Während drei von ihnen je in mehr als zehn Fällen Strafverfahren zum Gegenstand von Aussprachen mit der Bevölkerung machten, gab es ein Kreisgericht, das hierzu nicht ein einziges Mal Veranlassung fand. Durch diese Arbeitsweise haben die Justizorgane im Bezirk Potsdam den Wert ihrer erzieherischen Arbeit selbst erheblich gemindert und die Erziehung durch die gesellschaftlichen Organisationen in den Betrieben oder Gemeinden in vielen Fällen unmöglich gemacht. Wie soll denn die gesellschaftliche Erziehung wirksam werden, wenn die dafür in Frage kommenden und verantwortlichen Stellen keine Kenntnis von dem Ausgang eines Strafverfahrens und dem Ergebnis der Hauptverhandlung haben?3 Angeregt durch die Mitarbeiter der Brigade hat das Kreisgericht Belzig an einem Fall gezeigt, wie die Auswertung eines Strafverfahrens, das in die politische Massenarbeit einbezogen wird, zur Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung und zur Verwirklichung der Beschlüsse der örtlichen Organe der Staatsmacht beitragen kann. Nachdem der werktätige Einzelbauer N. aus der Gemeinde R. wegen Staatsverleumdung gern. § 20 StEG zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden war, gab es unter den Einwohnern der Gemeinde eine heftige Diskussion, die Zweifel an der Richtigkeit des vom Kreisgericht ausgesprochenen Urteils auf-kommen ließen. Eine Überprüfung der Strafakte sowie Rücksprachen mit Gemeindevertretern und einzelnen Bürgern ließen weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht Fehler erkennbar werden. Da sich der Angriff des Verurteilten N. gegen den Bestand der in der Gemeinde neugebildeten und noch schwach entwickelten LPG, zu der sich vier werktätige Bauern zusammengeschlossen hatten, richtete, interessierten wir uns gleichzeitig für die politische Situation und die Arbeit der politischen Massenorganisationen im Dorf. Es zeigte sich, daß der Bürgermeister seine Arbeit fast vollkommen isoliert verrichtete und nicht die Unterstützung der in der Nationalen Front zusammengeschlossenen Massenorganisationen hatte; denn diese standen kaum miteinander in Verbindung, und es fehlte innerhalb der einzelnen Organisationen selbst die aktive Mitarbeit der Mitglieder. Als eine Folge all dieser Umstände machte die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft in dieser Gemeinde keine Fortschritte, sondern wurde durch die „stille Agitation“ rückständiger Elemente geradezu gehemmt. Vor allem gegen die Entwicklung der in der Gemeinde gebildeten LPG richteten sich ihre Machenschaften. Wir berieten nun gemeinsam mit den Mitarbeitern des Kreisgerichts 3 vgl. hierzu Biebl/Mühlberger, Fragen des neuen Arbeitsstils in der Justiz, NJ 1958 S. 730, deren Ausführungen voll zuzustimmen ist. 78;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 78 (NJ DDR 1959, S. 78) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 78 (NJ DDR 1959, S. 78)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet ist oder die Person, deren Rechte im Rahmen der Wahrnehmung der Befugnis eingeschränkt wurde, keinen Beitrag mehr zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Hauptstadt der und die angrenzenden Bezirke - ergeben sich zum Beispiel hinsichtlich - der Aktivierung der volkspolizeilichen Streifentätigkeit in Schwer- und Brennpunkten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Formung und Ausprägung von Einstellungen, wie es bereits insbesondere im Abschnitt beschrieben wurde, gesellschaftliche Seite der Vorbeugung, weil wir keinen Menschen zurücklassen können.

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