Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 773

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 773 (NJ DDR 1959, S. 773); raumwirtschaft und hatten kein Interesse, in die LPG einzutreten. Noch im Jahre 1958 wurden die richtigen Schlußfolgerungen gezogen. Ein Richter suchte zusammen mit dem von der MTS beauftragten Rechtsanwalt die Stationen des Kreises auf. Aussprachen und Mahnverfahren führten dazu, daß z. B. in der MTS Krümmel die Außenstände von rund 72 000 DM vom Jahresende 1957 auf rund 36 000 DM zum Jahresende 1958 zurückgingen. Unser Gericht hatte es damals allerdings unterlassen, diese Erfahrungen der Ständigen Kommission für Landwirtschaft zu unterbreiten. Dies wäre erforderlich gewesen, da nur solch eine Arbeitsweise zu einer wirklichen Mitarbeit in den Aktivs der ständigen Kommissionen führt und die Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht unterstützt. Unter dieser Perspektive muß jedes geeignete Zivilverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Eine große Hilfe in der Vorbereitung der Verfahren 1st die Mitarbeit der Schöffen, der Schöffenkollektive sowie der Massenorganisationen, Betriebsleitungen und LPG-Vorstände. Die Tatsache, daß rund 60 Prozent aller Zivilsachen durch Vergleich oder Klagerücknahme beendet werden, zeigt, wie wichtig die Einleitung der gesellschaftlichen Erziehung bei diesen Verfahren ist. Gute Erfahrungen konnten wir besonders in Familienrechtsstreitigkeiten sammeln. Die bei Gericht tätigen Schöffen legen bei Klagen aus der Kreisstadt nach entsprechender Anleitung durch den Vorsitzenden der Kammer die notwendigen Maßnahmen gemeinsam mit der BGL, Kaderabteilung und den Schöffen im Betrieb fest und leisten selbständig Erziehungsarbeit. Die gesellschaftlichen Organisationen, Kaderabteilungen, LPG-Vorstände und Schöffenkollektive im Kreisgebiet werden direkt durch das Gericht in der .gesellschaftlichen Erziehung angeleitet. Dem Vorsitzenden des Schöffenkollektivs wird dabei eine Abschrift der Klageschrift zur besseren Information übersandt. Die Klageschrift geht nach Beendigung des Verfahrens an das Gericht zurück. Indem sich viele Werktätige mit dem Streitfall beschäftigen, den sie in der Regel gut kennen, wird der Sachverhalt schnell und gründlich aufgeklärt. Die Arbeit mit den Menschen hat eine erzieherische Breitenwirkung und hilft, noch vielfach bestehende falsche Auffassungen von Werktätigen über eine „bürokratische Gerichtsbarkeit“ zu überwinden. Die dem Gericht von den Schöffen und den übrigen Kräften der Gesellschaft übermittelten Tatsachen und Auffassun- gen über den Streitfall sowie die Beurteilungen der Parteien vermitteln uns ein weitaus besseres Bild, als dies eine noch so ausführliche Klageschrift und Klageerwiderung tun könnte. Durch diese Teilnahme der Werktätigen an der gerichtlichen Tätigkeit wurden die Verfahren in beachtlicher Weise beschleunigt erledigt. Von den in den Monaten Juli und August 1959 eingegangenen 38 Ehesachen wurden acht Verfahren binnen Monatsfrist ohne einen einzigen Termin durch erfolgreiche gesellschaftliche Erziehung beendet. Die unmittelbare Verbindung zwischen Gericht und Bevölkerung muß sich in der Durchführung der Verhandlung durchsetzen. Bewähren wird sich, daß die zur Verhandlung eingeladenen Vertreter der Kaderabteilung, BGL oder des Schöffenkollektivs dem Gericht in der Verhandlung die Meinung ihrer Kollegen in einer kurzen Stellungnahme mitteilen. In allen geeigneten Fällen, z. B. Grenzstreitigkeiten, Tierhalterhaftung, Mietsstreitigkeiten, ordnet unser Gericht die Augenscheinseinnahme und beraumt Lokaltermin in der betreffenden Gemeinde an. Die häufig in Streitigkeiten von geringer Bedeutung benannten Zeugen können an Ort und Stelle vernommen werden. Sie brauchen nicht für längere Zeit aus dem Produktionsprozeß herausgerissen zu werden. Nach der Besichtigung tritt das Gericht im Gemeindebüro zusammen und hört sich auch die Meinung des Bürgermeisters und ggf. des Abschnittsbevollmächtigten, des Schiedsmanns und anderer Einwohner an. Die Stellungnahmen werden diszipliniert vorgetragen. Die Würde des Gerichts wird nicht verletzt. Derartige Beweisaufnahmen sind in der Regel so überzeugend, daß der Rechtsstreit an Ort und Stelle in Güte bereinigt werden kann. Der Rat der Gemeinde, der mit den Parteien des Zivilrechtsstreits täglich Zusammenarbeiten muß, wird durch ein in dieser Weise durchgeführtes Verfahren in seiner Arbeit unterstützt. Zusammenfassend ist zu sagen, daß es nicht nur darauf ankommt, den Kontakt zwischen dem Gericht und den Parteien herzustellen insofern muß auch Kellner widersprochen werden , sondern daß die Kraft der gesamten Gesellschaft für die gerichtliche Tätigkeit, auch schon bei der Vorbereitung der Zivilverfahren, ausgenutzt werden muß. Die in der beschriebenen Form in die Arbeit des Gerichts einbezogenen Schöffenkollektive wachsen in den neuen Aufgaben und werden zu wirklich arbeitenden Gemeinschaften. Zur Diskussion Die Neugestaltung des Zwangsvollstreckungsrechts ein bedeutender Beitrag zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit unseres Justizapparats Von Dozent Dr. HEINZ PÜSCHEL, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Mit seinem Beitrag „Ist bei notariellen Urkunden die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung noch zeitgemäß?“1 hat Röhricht eine Diskussion eröffnet, die weit über das speziell angeschnittene Thema von Interesse ist, weil sie an die Grundlagen unseres Zwangsvollstreckungsrechts rührt. Wenn Röhricht feststellt, daß die Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde das kapitalistische Wolfsgesetz deutlich ausdrücke, daß der Kapitalist damit noch sein eigenes Gericht ausschalte, um sein Ziel auf kürzestem Wege und mit den einfachsten Mitteln zu erreichen, und daß der Gläubiger mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvoll- streckung praktisch zum Richter letzter Instanz über seinen Schuldner werde, so ist ihm darin unbedingt beizupflichten. Das ganze Problem muß aber noch in einen größeren Zusammenhang hineingestellt werden. Im Grunde genommen ist damit die Frage nach dem Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Zwangsvollstreckung, zwischen Richter und Vollstreckungsorgan, zwischen Prozeßgericht und Vollstreckungsgericht aufgeworfen, eine Frage also, über die bei der bevorstehenden Neugestaltung unseres Zivilprozeßrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungsrechts vorrangig Klarheit geschaffen werden muß. Dieses Verhältnis zwischen Zivilprozeß und Zwangsvollstreckung wird im folgenden unter Auswertung des Ergebnisses der erwähnten Diskussion näher untersucht. 773 1 NJ 1959 S. 273.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 773 (NJ DDR 1959, S. 773) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 773 (NJ DDR 1959, S. 773)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Schlußbemerkungen über den Bericht des Zentralkomitees an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Breshnew, Rede auf der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien Dokumente der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, Seite Dietz Verlag Berlin. Die Aufgaben des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat Staatssicherheit vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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