Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 772

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 772 (NJ DDR 1959, S. 772); Brigaden sowie zur Förderung der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen und anderen Justizorganen festgelegt. Um eine qualifizierte Arbeit zu leisten, sind ständige gründliche Vorbereitung und regelmäßige Durchführung kollektiver Beratungen unbedingt notwendig. Im Kollektiv werden auch die einzelnen Maßnahmen zur Verwirklichung der übernommenen Verpflichtungen festgelegt und kontrolliert. 2. Verpflichtungen, sozialistisch zu lernen: Die Arbeit des Kollektivs muß auf die politische, fachliche und kulturelle Weiterbildung gerichtet sein. Es sind daher Verpflichtungen über die Qualifizierung jedes einzelnen auf den verschiedenen Gebieten erforderlich. Dabei muß dem Studium der Presse (insbesondere des „Neuen Deutschland“ und der „Neuen Justiz“) und der Auswertung der wichtigsten Artikel 'im Kollektiv sowie der gründlichen Vorbereitung und aktiven Teilnahme bei der Durchführung der marxistisch-leninistischen Schulung besondere Beachtung geschenkt werden. Ferner ist es notwendig, Verpflichtungen zur Übernahme von Patenschaften, besonders zur Qualifizierung unserer Frauen und Jugendlichen, aufzunehmen. 3. Verpflichtungen, sozialistisch zu leben: Grundlage dafür müssen die vom V. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands entwickelten Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik sein. Es gehören dazu Vereinbarungen über die Herstellung sozialistischer Beziehungen im Kollektiv, aber auch über die Einbeziehung der Familienangehörigen in das gesellschaftliche und kulturelle Leben der Dienststelle, über die aktive Teilnahme am Kampfgruppendienst, die Zusammenarbeit mit der Schule, der Pionierorganisation, die Unterstützung der sozialistischen Namensgebung, die Förderung der Jugendweihe und sozialistischen Eheschließung, gemeinsame Besuche kultureller Veranstaltungen usw. Ferner zählen wir dazu Verpflichtungen zur Entwicklung und Festigung der Solidarität, zur Unterstützung des Nationalen Aufbauwerkes u.,a. m. Die aufgeführten Punkte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur erster Ausgangspunkt für die sozialistische Gestaltung unseres Lebens. Sie sollen die Diskussion anregen und der Herausbildung des Neuen, die unter Leitung der Partei- und Gewerkschaftsorganisationen aller Dienststellen erfolgen muß, dienen. Einige Bemerkungen zur Vorbereitung und Durchführung von Zivilverfahren Von ROLF SCHRÖDER, Richter am Kreisgericht Neustrelitz Die Kritik Kellners (NJ 1959 S. 372) an den Vorschlägen Püschefs zur Vorprüfung von Klagen (NJ 1959 S. 265) ist zu unterstreichen; denn diese berücksichtigen im Abschnitt III seines Beitrags nicht genügend die Formen des neuen Arbeitsstils in der Justiz, die sich schon herausgebildet haben. In die Vorbereitung der Güteverhandlung müssen die Initiative und Aktivität der Werktätigen sowie die Kenntnisse und Auffassungen der örtlichen Organe zweckmäßig einbezogen werden. Hiermit ist sofort nach Eingang der Klageschrift, die den Sachurteilsvoraussetzungen genügen und schlüssig begründet sein muß, zu beginnen. Eine Klageerwiderung geht häufig, auch nach der Aufforderung, sich zu bestimmten Punkten zu äußern, gar nicht oder erst sehr spät ein. Darüber hinaus wird der durch die Klageschrift und die Klageerwiderung dargestellte Sachverhalt von dem subjektiven Standpunkt der Parteien beeinflußt und dadurch eingeengt. Das Kreisgericht Neustrelitz ist deshalb dazu übergegangen, die Hilfe der örtlichen Organe, der Schöffenkollektive sowie der Parteien, Massenorganisationen, Betriebsleitungen und LPG-Vorstände nach Möglichkeit sofort zur Erforschung der objektiven Wahrheit auszunutzen. Da wir hiermit unverzüglich nach Eingang der Klageschrift beginnen, ist die Mehrzahl der Verfahren bereits zum ersten Termin ausreichend aufgeklärt. In der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht praktiziert unser Gericht dies in der Art, daß z. B. alle Klagen, die landwirtschaftliche Fragen berühren, dem Rat des Kreises (Abt. Landwirtschaft) durch Aktenübersendung oder Akteneinsicht mit entsprechender Fragestellung zur Kenntnis gebracht werden. Das örtliche Organ übermittelt daraufhin dem Gericht seine speziellen Kenntnisse und legt seine Auffassung zu dem sich in dem Rechtsstreit offenbarenden gesellschaftlichen Konflikt dar. Zum Beispiel hatte in einem Rechtsstreit ein Bauer seine Neubauemsiedlung mit Genehmigung des Rates des Kreises abgegeben. In dem Übergabeprotokoll verpflichtete sich der Übernehmende, an den Abgebenden rund 11000 DM zu zahlen. Mit der Behauptung, es seien bisher nur rund 7000 DM gezahlt worden, machte er die restlichen 4000 DM geltend. Die Klage erschien schlüssig begründet. Eine Klageerwiderung ging nicht ein. Die Feststellungen der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Kreises und der hinzugezogenen Deutschen Bauernbank ergaben, daß der Übernehmende Kredite des Abgebenden mit übernommen hatte. Fer- ner konnte das Gericht berücksichtigen, daß die Vorteile der Entschuldungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl. S. 969) dem Übernehmenden zukamen (§ 7 Abs. 4 der VO über die Auseinandersetzung bei Besitzwechsel von Bauernwirtschaften aus der Bodenreform vom 21. Juni 1951 [GBl. S. 629] in Verbindung mit der Rundverfügung Nr. 23/57 des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Erläuterung zur Ermittlung des Zeitwerts von Neubauemsiedlungen). Der Güteantrag wurde nach einer entsprechenden Belehrung durch das Gericht vom Kläger zurückgenommen. In einem anderen Fall behauptete eine Verpächterin, der Pächter ihres landwirtschaftlichen Grundstücks habe trotz der Beendigung des Pachtvertrags Holz aus dem verpachteten Wald geschlagen und verkauft. Sie verlangte Schadensersatz. Aus der Stellungnahme des Rates des Kreises (Abt. Landwirtschaft) ergab sich, daß die Kündigung des Pachtvertrags nicht genehmigt worden war und daß der Waldbestand, da er aus der Bodenreform stammte, nicht verpachtet werden konnte. Die schon vor Jahren erteilte Genehmigung des Pachtvertrags war hinsichtlich des Waldes zu Unrecht erfolgt. Da der Neubauernwald ohne weiteres dem Bewirtschafter der Landwirtschaft, zu der der Wald gegeben wurde, zufällt, mußte auch dieser Güteantrag zurückgenommen werden. In ähnlicher Weise wie mit der Abteilung Landwirtschaft geschieht auch die Zusammenarbeit mit den Räten der Gemeinden, der Preisstelle und der Wohnungsbehörde. Das Wesentliche bei der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht in der Vorbereitung und Durchführung von Zivilverfahren ist jedoch, daß das Gericht die Tätigkeit der Machtorgane unterstützt. Hierbei kommt es nicht so sehr auf den einzelnen Fall an. Die Erkenntnisse aus einem Rechtsstreit oder der politischen Massenarbeit müssen ausgewertet und den örtlichen Organen zugänglich gemacht werden, damit die Tätigkeit der örtlichen Machtorgane bei der Erfüllung der ökonomischen Aufgaben unterstützt wird. Noch Anfang 1958 ließ es unser Gericht zu, daß die MTS nicht die ihr gesetzlich zustehenden Zinsforderungen und zum Teil nicht einmal die Hauptforderungen gegen Einzelbauern geltend machte. Die Bauern, deren Boden so billig bearbeitet wurde, erkannten nicht die Vorteile der sozialistischen Groß- 77 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 772 (NJ DDR 1959, S. 772) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 772 (NJ DDR 1959, S. 772)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister AUS. Expl. Ix, Berlin, Inhalt; Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit, die Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Dauer der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens: Weder die Aufrechtorhaltung des Haftbefehls gegen einen nicht geständigen Beschuldigten noch eine Fristverlängerung kann rechtlich allein damit begründet werden, daß der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat. Diese Gewißheit muß sich aus der Verknüpfung aller erarbeiteten Beweismittel ergeben. Es dürfen keine begründeten Zweifel mehr bestehen. Die auf der Grundlage der paß- und ausländerrechtlichen Vorschriften und innerdienstlichen Bestimmungen. Es umfaßt die Antragsstellung auf Einreise in die durch - Bürger der bzw, Ausländer bei Privat- und Besucherreisen, Bürger nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X