Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 768

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 768 (NJ DDR 1959, S. 768); über die Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung alle Mitglieder in den verschiedensten Formen (Statutenkommission, Brigadeversammlungen, Beratungen der ständigen Kommissionen über einzelne Abschnitte des neuen Statuts usw.) zur Diskussion und Mitarbeit heranzuziehen, bevor die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet1. Bei der Überarbeitung der Statuten entsprechend den neuen Musterstatuten ist vielfach noch ungenügend von den verschiedenen Formen der Mitarbeit aller Genossenschaftsbauern Gebrauch gemacht worden. Der Vorstand hat das Statut oft ohne weitere Vorbereitung beraten und es dann unmittelbar der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt Die Folge war, daß in diesen Genossenschaften nur wenige konkrete Schlußfolgerungen für die Veränderung der Arbeit gezogen wurden und sich der Grad der gesellschaftlichen Disziplin unter den Mitgliedern kaum veränderte. Die örtlichen Partei- und Staatsorgane einschließlich der Justizfunktionäre müssen hier ihre ganze Aufmerksamkeit darauf richten, daß bei der Überarbeitung der Betriebsordnung, die in den meisten Genossenschaften noch aussteht dieser Fehler vermieden wird. Sie schaffen damit zugleich für die Lösung einer Teilaufgabe solche Organisationsformen, die geeignet sind, auch über die Festigung der gesellschaftlichen Disziplin hinaus das kollektive Bewußtsein der Mitglieder zu entwickeln. Die Überarbeitung der Statuten und der Betriebsordnung durch alle Mitglieder ebnet den Weg vom „Ich“ zum „Wir“. Die Festigung der genossenschaftlichen Demokratie und Selbständigkeit ist das ergibt sich schon aus dem Vorangegangenen untrennbar mit der Qualifizierung der staatlichen Anleitung und der Stärkung der führenden Rolle der Parteiorganisationen in den LPGs verbunden. Nur so wird die genossenschaftliche Demokratie statt ein Ausdruck der Spontaneität ein Mittel, um die gesellschaftlichen Notwendigkeiten auch durch den letzten Genossenschaftsbauern bewußt zu verwirk- vgl. dazu das sehr Instruktive Beispiel der Erarbeitung der inneren Betriebsordnung in der LPG Tremmen, mitgeteilt in „Der Genossenschaftsbauer“ 1959, Nr. 43, S. 4. liehen. Am Anfang der Überarbeitung muß deshalb in jeder LPG die Aussprache unter den Genossen, die Festlegung der Linie für die politische Arbeit unter den Mitgliedern stehen. Die Aufgabe der örtlichen Partei-und Staatsorgane besteht darin, gemeinsam mit der Parteiorganisation der LPG den Klärungsprozeß unter den Mitgliedern zu beschleunigen und dafür zu sorgen, daß alle Genossenschaftsbauern an der Überarbeitung teilnehmen. An vielen Stellen unserer Republik, wie im, LPG-Beirat beim Rat des Bezirks Schwerin, im Rat des Kreises Zossen usw., haben Genossenschaftsbauern und staatliche Organe unter maßgeblicher Mitwirkung von Justizfunktionören große Anstrengungen unternommen, um gemeinsam eine konkrete und qualifizierte Anleitung der Genossenschaften zu verwirklichen. Einige Mitarbeiter der Räte der Kreise wollen aber im offenen Widerspruch zu § 2 des LPG-Gesetzes die Verantwortung für die Überarbeitung der Statuten auf die Justizorgane abwälzen bzw. lediglich die Registrierung durchführen. Sie verstehen nicht, daß die Hilfe für die Genossenschaften bei der Schaffung ihrer eigenen Rechtsvorschriften ein imtrennbarer Bestandteil der staatlichen Leitung der Landwirtschaft ist, daß sie ohne diese Hilfe auch ihre aktuellen Aufgaben, z. B. bei der Organisierung der Hackfruchtemte, bei der Gewinnung neuer Mitglieder für die LPG, beim Kampf gegen die Dürre usw., nicht erfolgreich lösen können. Die Registrierung des Statuts beim Rat des Kreises nach seiner Annahme in der MitgUederversammlung kann nur die Bilanz einer konsequenten und planmäßigen staatlichen Anleitung sein, nicht der „Inhalt“ der Anleitung selbst. Die Einschaltung aller politischen Kräfte auf der örtlichen Ebene, angefangen von den Mitarbeitern der Justizorgane über die Mitarbeiter der Räte der Kreise, Kreistagsabgeordneten, Bürgermeister und Gemeindevertreter bis zu den Mitgliedern der LPG-Beiräte und unter Führung der örtlichen Staatsorgane im Kreis das ist der Weg, um die Rückstände bei der Überarbeitung der Statuten aufzuholen und die Entwicklung des LPG-Rechts durch die Genossenschaftsbauern zu einem Hebel für eine Veränderung ihres Bewußtseins und noch größere ökonomische Erfolge zu machen. Auf dem Wege zur sozialistischen Justiz Einige Erfahrungen bei der Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung und bei der Neubildung der Konfliktkommissionen Von JOACHIM SCHLEGEL, Hilfsrichter am, Obersten Gericht Während eines längeren Einsatzes im VEB Kabelwerk Oberspree habe ich in meiner damaligen Funktion als Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick Untersuchungen darüber angestellt, inwieweit dieses Gericht durch seine Rechtsprechung und politische Massenarbeit dazu beiträgt, die Erfüllung des Volkswirtschaftsplans, die Festigung der Arbeitsdisziplin und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins aktiv zu unterstützen. Grundlage für diese Untersuchungen war die Forderung, daß der Kreisplan die Arbeitsgrundlage für das Kreisgericht sein muß. Nur wenn dies der Fall ist, kann das Gericht mit seinen speziellen Mitteln aktiv bei der Lösung der politischen, ökonomischen und ideologischen Aufgaben des jeweiligen Territoriums mithelfen. Die Richter des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick hatten seit längerer Zeit begonnen, Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung einzuleiten. Dies geschah dadurch, daß zum jeweiligen Prozeß verantwortliche Funktionäre und Delegationen aus den Betrieben eingeladen und mit diesem Personenkreis Maßnahmen besprochen wurden, um den straffällig gewordenen Bürger nach seiner Rückkehr in den Betrieb wieder in das Kollektiv einzubeziehen. Das Richterkollektiv war der Auffassung, daß derartige Beratungen und die festgelegten Maßnahmen ihre Auswirkungen im jeweiligen Betrieb haben. Die Durchführung des Einsatzes, im Kabelwerk Oberspree hat aber gezeigt, daß die eingeleiteten Maßnahmen nur in geringem Umfang zum Erfolg führten. In Beratungen mit Arbeitern, Partei- und Gewerkschaftsfunktionären, mit Mitgliedern von Brigaden der sozialistischen Arbeit und Instrukteuren der Kaderabteilung mußte ich feststellen, daß die Rechtsprechung des Stadtbezirksgerichts im Betrieb kaum bekannt war. Das zeigte sich darin, daß von rund 15 durchgeführten Verfahren im ersten Halbjahr 1959 nur zwei ausgewertet wurden. In 13 Verfahren waren die Kaderabteilung bzw. die BGL aber vom Termin verständigt worden; sie hatten am Prozeß teilgenommen und Maßnahmen der weiteren gesellschaftlichen Erziehung festgelegt. Da die Entscheidungen des Gerichts nicht im Betrieb ausgewertet wurden, konnten sie auch nicht die Lösung der ökonomischen und politischen Aufgaben unterstützen. Es war z. B. nicht möglich, an konkreten Ergebnissen zu messen, inwieweit die Tätigkeit des Gerichts zur Festigung der Disziplin und Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins beitrug. Das hat seine Ursache auch darin, daß die Überlegungen, welche Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung eingeleitet werden müßten, immer erst nach Beendigung des Verfahrens angestellt werden. Bei einer derartigen Praxis ist das Gericht nicht in der Lage, die genaue 768;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 768 (NJ DDR 1959, S. 768) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 768 (NJ DDR 1959, S. 768)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

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