Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 759

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 759 (NJ DDR 1959, S. 759); Zur Bedeutung des Arbeitsschutzes in der sozialistischen Gesellschaft Urteil des Obersten Gerichts vom 4. November 1959 1 Zst (I) 2/59* I Die gesamte staatliche und wirtschaftliche Leitungstätigkeit des ersten Staates der Arbeiter und Bauern" auf deutschem Boden ist nur dem einen Ziel untergeordnet, die von den Fesseln der Ausbeutung befreiten Menschen zum Wohlstand, Glück und Frieden und damit zu einem immer besseren Leben zu führen. Den Weg zur Erreichung dieses Zieles weisen die Beschlüsse des V. Parteitages der SED und das Gesetz über den Siebenjahrplan, der der Plan des Sieges des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und der Sicherung des Friedens ist. Mit der Verwirklichung der im Siebenjahrplan gestellten Aufgaben werden die Voraussetzungen zu einer immer besseren Befriedigung der wachsenden Lebensbedürfnisse der Bevölkerung und damit die Voraussetzungen zur vollen Entfaltung des sozialistischen Lebens und der Persönlichkeit des sozialistischen Menschen geschaffen. Von überragender Bedeutung für die Erfüllung und Übererfüllung des Siebenjahrplans ist die Steigerung der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage einer schnellen Erreichung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, d. h. der Modernisierung und Automatisierung der Betriebe. Dabei muß der Mensch mit seinen Produktionserfahrungen, Arbeitsfertigkeiten und vor allem seiner Arbeitskraft als der wichtigsten Produktivkraft unserer Gesellschaft im Mittelpunkt der Produktion stehen. Jegliche noch so modernen und hochmechanisierten Produktionsinstrumente, wie überhaupt alle Produktionsmittel, werden ohne Nutzen sein, wenn nicht der Mensch als der unmittelbare Produzent mit seiner schöpferischen Kraft den entscheidenden Beitrag zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Steigerung der Produktion leistet. Deshalb muß oberstes Gesetz für die Tätigkeit aller leitenden Funktionäre in den Betrieben sein, der Pflege und dem Schutz der Arbeitskraft als der wichtigsten Quelle hoher Arbeitsproduktivität die größtmögliche Aufmerksamkeit zuzuwenden. Im Kampf um den maximalen Zeitgewinn, dem Grundproblem des Siebenjahrplanes, spielt die Steigerung der Arbeitsproduktivität die Hauptrolle. Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität erfolgt also nicht um ihrer selbst willen. Sie ist vielmehr der entscheidende Hebel für die ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen der Bevölkerung und damit für die gesamte gesellschaftliche Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik. In der sozialistischen Gesellschaftsordnung dient die gesamte Produktion ausschließlich der Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen. Das bedeutet, daß die Werktätigen nicht nur als gesunde Menschen produzieren, sondern auch als gesunde Menschen an den Erfolgen ihrer Arbeit teilhaben sollen. Die Werktätigen, die in der Produktion hervorragende Leistungen vollbringen, haben ein Recht auf gefahrlose und gesunde Arbeitsbedingungen. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, dann führt dieser Zustand zu einer Unsicherheit und Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes und hemmt die volle Entfaltung der Initiative der Werktätigen. Daraus ergibt sich, daß zwischen Produktion und Arbeitsschutz eine untrennbare Einheit besteht und daß der Arbeitsschutz selbst ein wichtiges Mittel zur Steige- Dem Arbeitsschutz und der technischen Sicherheit kommt im Rahmen der von unseren Werktätigen zu lösenden großen Aufgaben besondere Bedeutung zu. Um das Augenmerk der Justizfunktionäre verstärkt auf diese Probleme zu lenken und den für die Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeitsschutz Verantwortlichen Hinweise für die Arbeit zu geben, drucken wir das Urteil des Obersten Gerichts vom 4.’November 1959 vollständig ab. In den nächsten Heften werden in Artikeln die Vorbereitung und Auswertung dieses Verfahrens sowie weitere Fragen des Arbeitsschutzes behandelt werden. D. Red. rung der Arbeitsproduktivität ist. Das sozialistische Grundprinzip des Zusammenhanges von Arbeitssicherheit und Arbeitsproduktivität verlangt zwingend, daß bei allen Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität die Sicherheit des Arbeiters beachtet werden muß. Deshalb müssen die Forderungen des Arbeitsschutzes von der Planung über die Projektierung und den Bau der Maschinen bis zum Produktionsprozeß hin berücksichtigt werden. Die Wirtschaftsfunktionäre c werden diese Aufgabe nur lösen können, wenn sie sich dabei über die betrieblichen Gewerkschaftsorgane auf die Hilfe der Werktätigen stützen, wie andererseits für jeden einzelnen Arbeiter die politisch-moralische Verpflichtung. besteht, ständig an der Verbesserung des Arbeitsschutzes aktiv mitzuwirken. Zum ersten Mal in Deutschland wird in Artikel 15 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik das Leben und die Gesundheit der Werktätigen als das wertvollste Gut der Gesellschaft gesetzlich geschützt, nachdem bereits vorher durch Befehle der SMAD die Grundlagen für einen wirksamen Arbeitsschutz geschaffen worden waren. Auf der Grundlage dieser Verfassungsbestimmung ist ein ganzes System von Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter und Angestellten vor Gefahren für Leben und Gesundheit in den Betrieben entstanden, das eine immer größere Bedeutung für die Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen gewinnt. Jede Vernachlässigung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Werktätigen widerspricht den humanistischen Grundsätzen unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung und wirkt der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe entgegen. Während unter kapitalistischen Verhältnissen der Mensch zur Erhaltung seiner Existenz gezwungen ist, unter Arbeitsbedingungen zu arbeiten, die den Unternehmern den größten Profit sichern, ohne daß im ausreichenden Maße für die Sicherheit der Arbeiter gesorgt wird, steht in sozialistischen Produktionsverhältnissen der Mensch als der bewußte Organisator der Produktion im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Geschehens. So hat sich z. B. die Industrieproduktion in der Deutschen Demokratischen Republik von 1950 bis 1958 um über das Doppelte gesteigert, die Zahl der Betriebsunfälle dagegen um etwa sieben Prozent verringert. In Westdeutschland dagegen erfolgte bei fast gleicher Steigerung der Industrieproduktion eine Zunahme der Betriebsunfälle um über die Hälfte. Das sozialistische Grundprinzip der Einheit von Produktion und Arbeitsschutz setzt sich aber nicht im Selbstlauf durch, sondern bedarf sowohl des beharrlichen Kampfes der für den Arbeitsschutz verantwortlichen leitenden Wirtschaftsfunktionäre als auch der Unterstützung durch alle Werktätigen, die streng darüber wachen müssen, daß die Maßnahmen zum Schutze der Arbeitskraft stets der neuesten Technik entsprechen und daß alle gesetzlichen Bestimmungen streng eingehalten werden. Deshalb ist in der Deutschen Demokratischen Republik nicht nur die Pflicht des Staates zum Schutze der Arbeitskraft zum ersten Mal in Deutschland verfassungsmäßig festgelegt, sondern sind der Arbeiterklasse und ihren Gewerkschaften erstmals umfassende Rechte zur Mitbestimmung, auch auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, gesetzlich eingeräumt worden [vgl. Gesetz der Arbeit vom 19. April 1950 (GBl. S. 349), Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 25. Oktober 1951 (GBl. S. 957), Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften vom 10. Dezember 1953 (GBl. S. 1219), ASAO Nr. 2 Pflichten und Rechte der Beschäftigten vom 26. April 1952 (GBl. S. 363)]. Das war nur möglich, weil die von der Ausbeutung befreite Arbeiterklasse ihre Interessen nicht mehr wie heute noch in Westdeutschland in heftigen und opferreichen Kämpfen gegen die Monopolisten und deren Staat durchsetzen 759;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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