Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 757

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 757 (NJ DDR 1959, S. 757); Audi in Zukunft müssen die Beschlüsse der Partei sorgfältig studiert und ausgewertet werden. Ständig ist einzuschätzen, welche Hindernisse auf ideologischem Gebiet zu überwinden sind und was getan werden muß, um die Kampfkraft der Grundorganisationen zu erhöhen. Nur dort, wo in den Parteiorganisationen ein beharrlicher Kampf gegen die Trennung der Parteiarbeit von der staatlichen Arbeit geführt wird, ist die führende Rolle der Partei gewährleistet. Die Aktivtagung des Bezirks Magdeburg ist deshalb so positiv einzuschätzen, weil sich hier die Parteiorganisationen in der Offensive befunden haben. Sie haben sich in Leitungssitzungen und Mitgliederversammlungen mit der Arbeitsweise und der politisch-moralischen Entwicklung der einzelnen Genossen beschäftigt, um sie zu befähigen, den Kampf gegen konservative und rückständige Auffassungen zu führen. Eine solche Arbeitsweise muß in allen Grundorganisationen der Justiz Platz greifen. Die erste und wichtigste Forderung in Auswertung der bisherigen Aktivtagungen geht also dahin, bei allen Genossen völlige Klarheit über die Rolle der Partei zu schaffen. Dazu ist es notwendig, sorgfältig die Beschlüsse der Partei zu studieren und auszuwerten, jedem Genossen zu helfen, den Inhalt dieser Beschlüsse zu verstehen und in der täglichen Arbeit anzuwenden. Sie müssen für jeden Mitarbeiter der Justiz eine Anleitung zum Handeln werden. Bloße Zustimmungen oder Verbeugungen vor den Beschlüssen oder beispielsweise vor den in der Grundkonzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane enthaltenen ideologischen Problemen wie bei den Bezirksgerichten in Halle und in Dresden nützen nichts. Es kommt vielmehr darauf an, die Beschlüsse Punkt für Punkt durchzuarbeiten, die politischen, ökonomischen und kulturellen Zusammenhänge zu klären und vor allem entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Dabei ist- wiederum notwendig, das Neue, das sich in der Arbeit zeigt, aufzuspüren und zu verallgemeinern. Es ist weiter erforderlich, die in den Parteiorganisationen begonnenen kritischen Auseinandersetzungen über opportunistische und revisionistische Auffassungen konsequent weiterzuführen und sich mit den noch wirkenden Resten bürgerlicher Ideologie auseinanderzusetzen, die besonders in der Arbeit einiger Bezirksgerichte noch zutage treten. Diese Auseinandersetzungen können erst dann als erfolgreich angesehen werden, wenn in der täglichen Arbeit bewiesen wird, daß die falschen Auffassungen überwunden sind. Eher dürfen sich die Genossen in den Grundorganisationen nicht zufriedengeben. Nur mit Hilfe der Parteiorganisationen wird es möglich sein, die Rechtsprechung, die Anklagepolitik, die Allgemeine Aufsicht und die politische Massenarbeit der Justizorgane zu einem wichtigen und schlagkräftigen Instrument unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu machen. Die Klärung der Grundfragen Die zweite Frage ist die, ob allen Mitarbeitern der Justizorgane durch die Vorbereitung und Durchführung der Aktivtagungen die Grundfragen der Arbeit der Justiz klargeworden sind. Die bisherigen Aktivtagungen rechtfertigen die Schlußfolgerung, daß wir auch hier einen guten Schritt vorangekommen sind. Klarheit muß vor allem darüber bestehen, daß die Justizorgane ein Teil des einheitlichen volksdemokratischen Staatsapparates sind und dessen Aufgaben und Funktionen durch Allgemeine Aufsicht, Anklage und Rechtsprechung durchsetzen helfen. Diese Forderung, die den Prinzipien des demokratischen Zentralismus entspringt, ist der Schlüssel dafür, daß die Justizorgane durch bewußte und planmäßige Tätigkeit dazu beitragen, die sich aus dem Siebenjahrplan für das jeweilige Territorium ergebenden ökonomischen Aufgaben zu lösen und die Werktätigen an die Überwindung der Widersprüche unserer Übergangsperiode heranzuführen. Konnte oben bei der Behandlung der Rolle der Parteiorganisationen festgestellt werden, daß die Bezirksparteiaktivtagungen die Kraft zur Wende in der Justiz sichtbar gemacht haben, so zeigt eine Fülle einzelner Beispiele aus fast allen Aktivtagungen die Richtung und den Weg zur Erfüllung der grundsätzlichen Aufgaben: In Stendal beteiligten sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und das Staatliche Notariat auf der Grundlage ihrer guten Parteiarbeit an einem Programm der Staatsorgane zur Unterstützung der LPGs. Eine Arbeitsgemeinschaft aus Justizangehörigen und Schöffen befaßte sich regelmäßig mit den Fragen des neuen LPG-Rechts und half insbesondere den zurückgebliebenen LPGs, durch die Festigung der innergenossenschaftlichen Demokratie und durch die Klärung von Rechtsfragen zu wirtschaftlichen Erfolgen zu kommen. Das erste Ergebnis dieser Arbeit zeigte sich u. a. darin, daß LPGs von sich aus an die Justizorgane herantraten, um Rat und Unterstützung zu erhalten. Dabei verstanden es die Genossen, alle Kräfte für diese Aufgaben zu mobilisieren und über die Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands auch die Rechtsanwälte für diese Arbeit zu gewinnen. Ein Strafverfahren gegen einen Melker aus einer LPG, der genossenschaftliches Eigentum geschädigt hatte, wurde ebenfalls mit dem Ziel durchgeführt, die LPG zu festigen. An diesem Fall zeigte sich, daß die Genossen verstanden haben, was es heißt, die Rechtsprechung in die allgemeinen Aufgaben des Kreises bewußt hineinzustellen. Sie luden Mitglieder der betreffenden LPG zum Verfahren ein und werteten es anschließend vor LPG-Funktionären aus. Mittelpunkt der Auswertung war die Stärkung der innergenossenschaftlichen Demokratie. Dadurch, daß die Revisionskommissionen der LPGs in Auswertung dieses Verfahrens zur Kontrolle der Arbeit auf den verschiedenen Wirtschaftsgebieten aktiviert wurden, schufen Gericht und Staatsanwaltschaft die Voraussetzung für eine allumfassende Überwindung von Widersprüchen, die die Entwicklung der LPGs hemmen. In Gera wurden gute Beschlüsse über die Zusammenarbeit der Staatsorgane bei der Aufstellung der Grundsatzarbeitspläne gefaßt. In Hettstedt, Ilmenau und bei den Bezirksorganen der Justiz in Karl-Marx-Stadt kam es auf Grund solcher Arbeitspläne bereits zu guten Ergebnissen der Zusammenarbeit. In den Leuna-Werken hat sich das Schöffenkollektiv zu einer wirksamen Kraft bei der Erziehung der Werktätigen entwickelt. Diese Fülle guter Beispiele, die noch beliebig erweitert werden könnten, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Aktivtagungen gleichzeitig bewiesen haben, daß die allgemeine Klarheit über diese Grundfragen noch unzureichend ist. Trotz der Teilnahme der Justizfunktionäre an den Sitzungen der Räte und der Volksvertretungen ist es noch nicht zu einer Überwindung der isolierten Arbeitsweise auf weiten Gebieten der Rechtsprechung gekommen. Oft wurden Klagen darüber laut, daß eine Fülle kleiner und kleinster Strafverfahren die Justizorgane von den Hauptaufgaben ablenkt. Es kann aber nicht oft genug betont werden, daß alle Staatsorgane in ihrer leitenden Tätigkeit von den Aufgaben des Siebenjahrplans auszugehen haben. Dazu ist auch erforderlich und hier zeigten sich bei der Vorbereitung der Aktivtagungen noch erhebliche Mängel , daß die Justizorgane einen exakten Überblick über die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in ihrem Territorium haben und dabei stets die Arbeit des Klassengegners im Auge behalten. So mußte z. B. festgestellt werden, daß die Justizorgane im Kreis Zittau ungenügend davon Kenntnis hatten, wie der Klassengegner versuchte, die Neuererbewegung, die von den Genossen Irmgard Richter und Christoph ausging, zu hemmen. Statt sich auf diese Schwerpunkte zu orientieren, haben sich die Justizorgane von den Stimmungen kleinbürgerlicher Kreise beeinflussen lassen. Bei den Bezirksorganen in Dresden war wiederum die ungenügende Arbeit der Justiz-orgarie im Kreis Zittau nicht bekannt. Dadurch hatten sie nicht die Möglichkeit, schnell zu reagieren und die nachgeordneten Organe wirksam anzuleiten. Es ist eine Frage der Durchsetzung des demokratischen Zentralismus, einen solchen Arbeitsstil zu schaffen, der einen umfassenden Überblick über den Kreis oder den Bezirk ermöglicht. Nur dann, wenn Klarheit über die Grundfragen der Arbeit besteht, ist es möglich, alle Aufgaben und Probleme im richtigen Zusammenhang zu sehen. Wenn die Genossen in Erfurt und Frankfurt (Oder) dies berück-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit voraus. Divergierende reak ionä Überzeugungen und Interessen. Die Erweiterung des Netzes im Operationsgebiet macht es erforderlich, auch divergierende reaktionäre Überzeugungen und Interessen zu nutzen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in dieser Komplexität nur mit einem relativ großen Aufwand von Kräften, Mitteln und Methoden tschekistischer Arbeit und von Kräften und Mitteln der zu realisieren sind.

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