Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 754

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 754 (NJ DDR 1959, S. 754); schlagnahmen. Inzwischen mußte die Beschlagnahme nach dem hessischen Pressegesetz aufgehoben werden, weil das Verfahren gegen den Redakteur länger als vier Wochen wegen des gegen Oberländer eingeleiteten Ermittlungsverfahrens ausgesetzt worden war. Um trotzdem die Auslieferung der Zeitung zu verhindern, erwirkte Oberländer am 22. -Oktober bei der 2. Zivilkammer des Landgerichts Fulda eine einstweilige Verfügung gegen „Die Tat“, wonach ihr unter Androhung einer Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder einer Haftstrafe bis zu sechs Monaten untersagt wird, „Behauptungen folgenden Inhalts aufzustellen oder zu verbreiten, insbesondere durch Druckwerke: a) Der Antragsteller stehe nach dem dem Antraggegner zur Verfügung stehenden Material unter dem Verdacht, an Massenmorden während des Krieges beteiligt gewesen zu sein. - b) Er sei politischer Führer des zur Division „Brandenburg“ gehörenden Bataillons „Nachtigall“ gewesen, und während der Anwesenheit des unter der politischen Leitung des Antragstellers stehenden Bataillons „Nachtigall“ seien in Lemberg über dreißig Rechtsanwälte, Ärzte, Professoren, Geistliche und Wissenschaftler ermordet, in den Sandgruben außerhalb der Stadt mehrere tausend Juden erschossen und im Lager Janow Ermordete aufgestapelt, mit Teer und Benzin übergossen und verbrannt worden insgesamt 1600 Menschen.“ So spiegelt sich die Tragödie von Lwow in den Akten des Fuldaer Landgerichts wider. Während durch zahlreiche Zeugenaussagen bestätigt wird, daß die geschilderten Verbrechen durch das Bataillon „Nachtigall“ in Lwow ausgeführt wurden, verbietet das Landgericht der Zeitung der Widerstandskämpfer unter Strafandrohung, darüber zu schreiben. Damit ist die Sache für die Fuldaer Richter erledigt und den Wünschen Ober-länders entsprochen. Einen Tag nach "dem Beschluß der Fuldaer Zivilkammer, am 23. Oktober, reichte Oberländers Ministerkollege Schröder den Antrag gegen die VVN beim Bundesverwaltungsgericht ein und begründete ihn am gleichen Abend über den Südwestfunk. Er vergaß nicht, darauf hinzuweisen, daß das Gericht über den Antrag „in unabhängiger Rechtsfindung“ entscheiden werde. Wir wissen, was das im westzonalen Staat des Unrechts bedeutet. Herr Schröder überschrieb seine Rundfunkrede: „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“. Der ehemalige Nazi entlehnte diese Losung bei den Antifaschisten, die aus den Erfahrungen der Weimarer Republik die Lehre zogen, daß freie Betätigung für Faschisten den Untergang der Demokratie bedeutet. Auf dem Gründungskongreß der VVN gebrauchte der ehemalige Justizminister Nordrhein-Westfalens, Herr Amelunxen, dieses Wort, um auf Grund dieser antifaschistischen Erfahrungen zu fordern, daß den Anhängern der faschistischen Diktatur nie wieder in Deutschland die Freiheit der Betätigung gegeben wird. Jetzt ist es so weit: unter Mißbrauch des schillernden Begriffes „Freiheit“ wird den Revanchisten und SS-Organisationen jede Möglichkeit des Auftretens und der Propagierung ihrer menschenfeindlichen Auffassungen gegeben. Den antifaschistischen Widerstandskämpfern aber, die im Kampf für Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit der Völker die größten Opfer gebracht haben, droht ein Verbot ihrer Organisationen und ihrer politischen Arbeit. Im Bonner Staat, von dem die größte Kriegsgefahr in Europa ausgeht, gibt es Freiheit für Oberländer, See-bohm, Schröder, Reinefarth, Speidel und Heusinger. Freiheit haben die westdeutschen Konzerngruppen, die im „Handbuch der Aktiengesellschaften“ 1959. als „O'st-besitz“ anführten: 786 volkseigene Betriebe in der DDR, 172 Betriebe in der Volksrepublik Polen, 8 Betriebe in der Tschechoslowakischen Republik, 28 Betriebe in der Sowjetunion. Diese kriegshetzerische Publikation wurde von keinem westdeutschen Gericht verboten. Aber keine Freiheit gibt es für den ehemaligen Widerstandskämpfer Karl Schabrod, der von den Nazis zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wurde und im Frühjahr 1959 erneut eine Gefängnisstrafe erhielt, weil er sich als unabhängiger Kandidat mit einem Programm des Friedens bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen hatte aufstellen lassen. Keine Freiheit soll es nach dem Willen Schröders in Zukunft für die VVN geben. Wer sind die Mitglieder dieser Organisation, worin bestand und besteht ihre Tätigkeit in Westdeutschland? Der VVN gehören ehemalige Widerstandskämpfer und Verfolgte des Naziregimes an, die sich auf dem Boden der antifaschistischen Widerstandsbewegung vereinigt haben. Es sind die Menschen, die in der dunkelsten Nacht der deutschen Geschichte die Ehre des deutschen Volkes gerettet haben. Sie werden geeint durch ihre gemeinsame Vergangenheit, in der sie sich im Kampf gegen den barbarischen Hitler-Faschismus zusammenfanden. Sie stellten das Trennende die Unterschiede in den politischen Auffassungen und Weltanschauungen zurück, weil der Kampf gegen Krieg und Faschismus die Einheitsfront aller friedlichen Menschen erfordert. So ist es ein Symbol, daß im Konzentrationslager Buchenwald der Kommunist Ernst Thälmann, der Sozialdemokrat Rudolf Breitscheid und der Christ Pfarrer Schneider ermordet wurden. In diesem Kampf, der ungeheure Opfer forderte, wurde der einzelne nicht nach seiner Herkunft oder Parteizugehörigkeit gefragt. Entscheidend war die Übereinstimmung in den Grundfragen des Kampfes gegen den Faschismus. Diese Tradition, diese Ideale leben in der westdeutschen WN fort. Herr Schröder hat in seiner Rundfunkrede erklärt, die VVN sei eine kommunistische Organisation und deshalb verfassungsfeindlich. Diese Behauptung erfordert eine prinzipielle Zurückweisung. Es ist bekannt, daß die Kommunisten in Deutschland und in den besetzten europäischen Ländern an der Spitze der antifaschistischen Widerstandsbewegung standen und die größten Opfer brachten. Deshalb tragen in ganz Europa kommunistische Kämpfer ehrenvoll die Abzeichen der Organisation der Widerstandskämpfer. „Antikommunistische“ Widerstandsorganisationen sind ein Widerspruch in sich, weil die Tradition des Widerstandskampfes gegen den Faschismus nur dort gewahrt wird, wo die Kämpfer von gestern auch heute in einer Einheitsfront stehen, um einem neuen Faschismus und einem neuen Krieg den Weg zu versperren. Deshalb, weil die WN auf dieser Einheit beruht, bezeichnet sie Schröder in der alten Goebbels-Manier als „kommunistisch“. Die Widerstandskämpfer sind aber nicht bereit, dem ehemaligen Nazi Schröder die Frage nach ihrer Weltanschauung zu beantworten oder überhaupt darüber mit ihm oder seinen Gesinnungsgenossen zu diskutieren. Sie lassen ihre im Kampf gegen Hitler erprobte Kameradschaft von niemandem sprengen. Ob die Mitglieder der WN Kommunisten oder Sozialdemokraten, Christen oder Liberale sind, in der Organisation der Widerstandskämpfer vereinigen sie sich auf Grund ihrer friedlichen und antifaschistischen Positionen. Für die Vertretung dieser Positionen soll in Zukunft nach dem Willen der Adenauer-Regierung in der Westzone kein Platz mehr sein. Worum es geht, das zeigt schlaglichtartig die Tatsache, daß der WN die Beteiligung an der 1951 durchgeführten Volksbefragung gegen die Remilitarisierung vorgeworfen wird. Aber wer will den ehemaligen Widerstandskämpfern das Recht versagen, zum Kampf gegen. 754;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 754 (NJ DDR 1959, S. 754) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 754 (NJ DDR 1959, S. 754)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

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