Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 75

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 75 (NJ DDR 1959, S. 75); vertrag als Friedensgrenzen zu bestätigen und damit das Prinzip der territorialen Integrität zu achten. Jede andere Stellungnahme zu dieser Frage würde auf den Versuch feiner gewaltsamen Änderung dieser Grenzen hinauslaufen, auf die Verletzung der territorialen Integrität Polens, der CSR, Frankreichs und anderer Nachbarstaaten Deutschlands und damit auf den dritten Weltkrieg. Heute sind die gleichen Kräfte, deren aggressive Politik zu der gegenwärtigen Grenzziehung geführt hat, in Westdeutschland wieder dabei, ein lautes Revanohegeschrei anzustimmen und territoriale Forderungen zu stellen. Ihnen auf diesem Wege zu folgen, würde zur größten Katastrophe in der deutschen Geschichte führen. Indem die Grenzziehung im Friedensvertrag von dem Stand am 1. Januar 1959 ausgeht, werden auch diejenigen Grenzveränderungen berücksichtigt, die zwischen Westdeutschland und einigen westeuropäischen Staaten in den letzten Jahren erfolgt sind. Die deutsche Ostgrenze ist bereits im Potsdamer Abkommen festgelegt worden. Einige Revanchisten versuchen zu konstruieren, daß diese Grenzziehung nur provisorisch sei, da in Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens auf die endgültige Regelung im Friedensvertrag verwiesen wird. Niemand hat aber bei der Formulierung dieses Passus daran gedacht, diese Grenze jemals wieder zu ändern. Der Hinweis des Potsdamer Abkommens bedeutet lediglich, daß die endgültige Markierung einem Friedensvertrag Vorbehalten sein sollte. Infolge der Verhinderung des Abschlusses eines Friedensvertrags durch die Westmächte war die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik berechtigt und verpflichtet, diese Markierung vorzunehmen. Daß diese Grenzziehung als eine endgültige beabsichtigt war, ergibt sich aus den Festlegungen zwischen den vier Mächten über die Aussiedlung der deutschen Bewohner aus diesen Gebieten im Abschnitt XIII des Potsdamer Abkommens und im Protokoll des Alliierten Sekretariats beim Kontrollrat vom 17. November 19458 sowie aus einer Vielzahl von Äußerungen maßgeblicher Politiker. So erklärte z. B. der damalige britische Premierminister Churchill zur Haltung der drei Mächte bereits im Jahre 1943 in Teheran, daß sie sich darauf geeinigt hätten, „ Ostpreußen und die deutschen Gebiete östlich der Oder sollten ein für allemal abgetrennt und die Bevölkerung umgesiedelt werden“9. Und in einer Erklärung der amerikanischen Regierung vom 11. Dezember 1945 heißt es: „Bei der Bestimmung der Industriekapazität der deutschen Friedenswirtschaft ist davon auszugehen, daß die geographischen Grenzen Deutschlands gemäß den Bestimmungen des Abkommens von Potsdam die Grenzen des Altreiches ohne die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie sein werden.“10 Die Wende der Westmächte in ihrer Haltung zur Qder-Neiße-Grenze erklärt sich daraus, daß Polen entgegen der Annahme und dem Wunsch der Westmächte sich zu einem sozialistischen Staat entwik-kelte und daß das polnische Volk nicht bereit war, sich den amerikanischen und britischen Monopolen auszuliefern. Im sowjetischen Friedensvertragsvorschlag ist nur das festgelegt, was für die Sicherung des Friedens unumgänglich notwendig ist. Dazu gehören neben den militärischen Beschränkungen im wesentlichen das Verbot der militaristischen und revanchistischen Parteien und Organisationen (Art. 17 und 18), das Verbot der Kriegs- und Revanchehetze (Art. 20), die Gewährung demokratischer Grundrechte (Art. 14) und die Zulassung der demokratischen Parteien (Art. 16). Alle übrigen Fragen der inneren Entwicklung einschließlich der Beseitigung der übermäßigen wirtschaftlichen Konzentration in Konzernen und anderen monopolistischen Vereinigungen obliegen der freien Entscheidung des deutschen Volkes. Der Friedensvertragsentwurf verlangt in keinem der beiden Staaten eine Änderung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und legt ausdrücklich fest, daß keiner der beiden deutschen 8 Abgedruckt im Europa-Archiv 1947 S. 823. 9 Churchill, Memoiren, Bern 1951, Bd. 4/2, S. 316. io.Veröffentlicht im Europa-Archiv 1946 S. 257. Staaten dem anderen mit Gewalt oder Gewaltandrohung seine Ordnung aufzwingen darf (Art. 23). Diese Bestimmungen gestatten es, daß zwischen den beiden in Deutschland bestehenden Gesellschaftssystemen ein echter ideologischer und wirtschaftlicher Wettbewerb stattfinden kann. Das deutsche Volk könnte sich dann unmittelbar davon überzeugen, welches der beiden Systeme das vorteilhaftere ist. Wenn Adenauer angesichts dieser Bestimmungen behauptet, daß der Friedensvertrag zum Ziel hat, das kommunistische Regime in Westdeutschland einzuführen, so ist das eine Lüge. Der Vertrag schafft nur für alle demokratischen Parteien und Kräfte die gleichen Bedingungen, Sollte Adenauer allerdings mit seiner Behauptung zum Ausdruck bringen wollen, daß bei freier Entscheidung des deutschen Volkes die Zukunft in Deutschland dem Sozialismus gehören wird, so dürfte er mit dieser Feststellung ausnahmsweise einmal recht haben. Der Entwurf geht von der Existenz von zwei Staaten in Deutschland aus. Darin unterscheidet er sich auch von den Vorschlägen der Sowjetunion zur gleichen. Frage aus den Jahren 195211 und 195411 12. Das ist auf die Entwicklung in Westdeutschland zurückzuführen. Die Eingliederung Westdeutschlands in den Nordatlantikpakt, die Einführung der Wehrpflicht und die atomare Aufrüstung machen es unmöglich, die beiden Staaten sofort zu verschmelzen. Ein solcher Versuch würde im Widerspruch zum Prinzip der Friedenssicherung stehen. Daß der Friedensvertrag heute mit zwei Staaten abgeschlossen werden muß und dieser Abschluß nicht am Ende, sondern am Anfang des Prozesses der Wiedervereinigung steht, ist die Quittung für die Politik der Bonner Regierung. Der Friedensvertragsentwurf sichert dem deutschen Volk ausdrücklich das Recht auf die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu und verpflichtet die Partnerstaaten des Friedensvertrags, den beiden deutschen Staaten bei der Erreichung dieses Zieles jegliche Unterstützung zu gewähren (Art. 22). Es entspricht den Prinzipien der Sicherung des Friedens, wenn für beide deutsche Staaten die Verpflichtung festgelegt wurde, zur Herbeiführung der Einheit Deutschlands niemals Gewalt anzuwenden, sondern alle Streitfragen zwischen ihnen mit friedlichen Mitteln zu lösen. Es ist demagogisch, wenn angesichts des Inhalts des sowjetischen Friedensvertragsentwurfs von westlicher Seite versucht wird, diesen mit dem Versailler Vertrag auf eine Stufe zu stellen. Bekanntlich war das, was in Versailles festgelegt wurde, ein Diktat. Der Vertrag von Versailles bürdete dem deutschen Volk die Hauptlast auf und ließ die deutschen Imperialisten und Militaristen ungeschoren. Dadurch wurde gegen das Prinzip der Friedenssicherung verstoßen, und es wurden die Voraussetzungen für die Vorbereitung und den Beginn eines neuen Krieges geschaffen. Der sowjetische Friedensvertragsvorschlag dagegen bändigt den deutschen Militarismus und eröffnet dem deutschen Volk ein friedliches und wohlhabendes Leben. Während der sowjetische Entwurf darauf abzielt, dem deutschen Volk im vollen Umfang die Verwirklichung seiner Souveränität zu ermöglichen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit das deutsche Volk gleichberechtigt in den Kreis der anderen Völker aufgenommen werden kann, sah der Versailler Vertrag eine erhebliche Beschränkung der Souveränität Deutschlands und die einseitige Einräumung einer Vielzahl von Rechten an die Siegermächte vor. Es sei hier nur auf die Kontrolle der Verkehrswege durch die Siegermächte hingewiesen, auf die Internationalisierung der deutschen Ströme, die Kontrolle der Wirtschaft, die Einräumung der Meistbegünstigungsrechte für die Siegerstaaten, ohne daß Deutschland seinerseits dieses Recht gewährt wurde. Im sowjetischen Entwurf-finden sich keine derartigen Beschränkungen. Es ist bekannt, daß die Sowjetunion stets konsequent gegen das Diktat von Versailles Stellung genommen hat. Wenn heute die USA z. B. behaupten, ebenfalls gegen den Versailler Vertrag gewesen zu sein, so ist das nur ein Lippenbekenntnis. Denn dort, wo sie diese 11 Abgedruckt in: Dokumente zur Deutschlandpolitik der Sowjetunion, Berlin 1957, S. 291 ff. 12 ebenda S. 425 ff. 75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 75 (NJ DDR 1959, S. 75) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 75 (NJ DDR 1959, S. 75)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich. Welche Ergebnisse durch die bei der Deckung des Informationsbedarfs der Diensteinheit erzielt werden können, soll beispielhaft verdeutlicht werden.

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