Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 744

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 744 (NJ DDR 1959, S. 744); X tätigen eine Aussprache und erreichten, daß sie von sich aus über familienrechtliche Probleme mit anderen Kollegen sprechen. Säe baten uns außerdem, jeweils Nachricht zu geben, wenn erneut Betriebsangehörige in Familiensachen vor Gericht erscheinen. Das wurde von uns befolgt, und in allen Fällen waren Angehörige des Betriebes dabei, die uns wertvolle Hinweise zur Person der einzelnen Partei geben konnten. Vom Frauenausschuß dieses Betriebes wurde außerdem eine Aussprache über familienrechtliche Probleme organisiert, auf der ein Richter sprach. Mit Hilfe des DFD und! der Frauenausschüsse ist auch in weiteren Großbetrieben eine Diskussion über diie gleichen Probleme ausgelöst worden'. Das Ergebnis dieser Aussprachen war die Erkenntnis der Werktätigen, daß Familiensachen keine Privatsachen sind und sich das Kollektiv bereits einschalten' muß, wenn eine Ehe in Gefahr zu geraten droht OLGA ROHLFIEN, Direktor des Kreisgerichts Eberswalde PETER SCHMIDT, Richter am Kreisgericht Eberswalde Zu einigen praktischen Fragen des Schutzes des "Volkseigentums beim Teilzahlungskauf I In seinem Beitrag über den Schutz des Volkseigentums beim Teilzahlungskauf unterstreicht John in NJ 1959 S. 604 die Notwendigkeit, die Bestimmungen über den Teilzahlungskauf neu zu fassen, und bringt dazu einige praktische Beispiele bezüglich des Teilzahlungskaufs bei Rundfunkgeräten. Aus einer nunmehr dreijährigen Praxis in der Abwicklung von Teilzahlungsverträgen' in einem HO-KreLsbetrieb .kann ich der Auflassung, daß das Teilzahlungsverfahren dringend einer Abänderung schon bei der Festsetzung des sog. Kreditbetrages (Wert der auf Teilzahlung zu kaufenden Ware) .bedarf, narr zustimmen. Es ist bedauerlich, daß weder die Anweisungen des Ministeriums für Handel und Versorgung noch die Kreditkarten einen' Hinweis auf § 5 APfVO enthalten. So kommt es dann zum Abschluß von Teilzahlungsverträgen), deren. Erfüllung im Ernstfall nicht einmal durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erreicht werden kann. Aus den Kreditkarten ist auch nicht ersichtlich, für wieviel Personen, der künftige Tealzahlungs-kunde von seinem Nettoeinkommen Unterhalt zu gewähren 'hat Wir brauchen uns dann niebt zu wundern, wenn die HO-Kreisbetriebe beschädigte und verschmutzte Kinderwagen, Möbel oder .gar Gardinen zurücknehmen müssen* die keinen Venkaufswert mehr besitzen. Man wird natürlich immer mit einem 'bestimmten Prozentsatz „böswilliger“ Käufer rechnen müssen. Ich teile aber aus Erfahrung die Auflassung von John, daß im Interesse des Volkseigentums möglichst bald neue, einschränkendere Bestimmungen über die Gewährung von Teilzahlungskrediten erlassen werden müßten. In unserem HO-KreiSbetrieb sind mit den buchhaltungs-technischen Belangen des Teilzahlungsverfahrens vier Kräfte beschäftigt. Dazu kommt noch die Arbeit des Justitiars und häufig die der Gerichte, Staatsanwälte usw. Ich bin überzeugt, daß durch eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen ein besserer Schutz des Volkseigentums und eine Verringerung der anfallenden Arbeit in den. HO- und Kansumbetrieben erreicht würde. Man sollte hierbei auch nicht vergessen, die Frage eindeutig zu 'klären, wie und unter welchen Umständen auch unsere Rentner vom Teilzahlungsverfahren' Gebrauch machen können, ohne daß für den Verkäufer ein erhöhtes Risiko eintritt. HANS SMRSCH, Justitiar der HO-Industriewaren Güstrow II Den Ausführungen Johns in NJ 1959 S. 604 liegen praktische Erfahrungen zugrunde. Dennoch kann man John, insofern nicht zustimmeni, als er eine Erhöhung der Teilzahlungsraten vorschlägt. Das wäre gleichbedeutend mit einer Verdrehung des Sinns des Teilzahlungskaufs. Der Teilzahlungskauf ist deswegen eingerichtet worden, um den Werktätigen unter erleichterten Bedingungen den Kauf von qualitativ hochwertigen Gegenständen zu ermöglichen. Denken wir nur daran, wieviel Wohnungen in der Deutschen Demokratischen Republik gebaut werden. Es wird nicht jedem Werktätigen möglich sein, sofort einen größeren. Betrag für eine notwendige Wohnungseinrichtung zu zahlen. Hier steht ihm dann, helfend der Teilzahlungskauf zur Seite. Es wird damit erreicht, daß unsere arbeitenden Menschen schneller zum Wohlstand gelangen können. Eine Erhöhung der Anzahiungsrate dagegen sollte man in Erwägung ziehen* Auch auf ein anderes'Problem soll hier noch hingewiesen werden: Jeder Werktätige hat die Möglichkeit, überall in der Deutschen Demokratischen Republik Teilzahlungsverträge abzuschließen. Hinzu kommt, daß das bei der HO und beim Konsum erfolgen kann, Aus meiner Praxis ist mir 'bekannt, daß bei säumigen Kunden einige Gegenstände abgeholt werden mußten und in den Wohnungen der Betreffenden bereits „Ersatz“ durch einen zweiten Teilzahlungsvertrag vorhanden war. In solchen Fällen haben wir ums sofort mit dem anderen Handelsorgan in Verbindung gesetzt und1 auf unsere Erfahrungen aufmerksam gemacht. Ein anderer Fall zeigte uns, daß ein Käufer in mehreren Städten Teilzahlungsverträge abgeschlossen hatte und in den meisten Fällen mit den Ratenzahlungen rückständig war. Es ist bedauerlich, feststellen zu müssen, daß die nur einmalig ausgereichte Kreditkarte nicht beachtet wird. Wäre es nicht zu erwägen, die Teilzaihlungskäufe etwa auf den Kreis zu 'beschränken, in dem der Käufer wohnt? Man wird1 mir entgegenhalten, daß es jedem Werktätigen unserer Republik überlassen sein muß, wo er einzukaufen gedenkt. Dazu ist allerdings zu sagen, daß der sozialistische Handel in absehbarer Zeit befähigt sein wird, in allen Kreisstädten ein gleichmäßig ausgewogenes Warensortiment zu führen. Der Käufer wird also in der Kreisstadt genauso gut kaufen können wie in einer Großstadt. Durch eine derartige Einschränkung würde die Abstimmung der Handelsorgane untereinander durchführbar. Doppelteilzahlungskäufe bei' HO und Konsum würden unmöglich. Im Raum Berlin ist eine gemeinsame Uberprüfun gsm öglich'keit durch HO und Konsum bereits gesdiaflen worden Ich bin der Ansicht, daß bei der sonstigen Großzügigkeit des Teilzahlungskaufs diese Einschränkung durchaus zu vertreten, wäre. WILLI NAUSCH, Rechtsreferent beim Konsum-Kreisverband Merseburg III John bemängelt dm NJ 1959 S. 604 den. ungenügenden Schutz des Volkseigentums beim Teilzahlungskauf. Bei der Schaffung der Teilzahlungskäufe ist man offensichtlich davon ausgegangen, ohne Rücksicht auf die Pfändungsgrenze möglichst allen Werktätigen unserer Republik die Möglichkeit zu geben, Industriewaren auf Teilzahlung zu erwerben. Allerdings sind anderweitige Verpflichtungen des Käufers, durch die sein Einkommen laufend geschwächt wird (Uhterhaltskosten. usw.), bei Festlegung des Kreditbetrages mit zu 'berücksichtigen. Wollte man nur bei Vorhandensein eines pfändbaren Einkommens TedlzahlungsVerträge zulassen, so könnten in vielen Fällen, keinte abgeschlossen werden* Es ist auch nicht so, wie John meint, daß einem Käufer mit geringem Einkommen, ohne Rücksicht auf sonstige Verpflichtungen. Gegenstände im Werte von vielen hundert Mark einfach überlassen, werden. Der Kredit betrag soll 20 Prozent des Jahresnettoeinkommens nicht übersteigen und die Kreditdauer im Höchstfall 24 Monate betragen Unter Beachtung dieser Vorschriften müßte der von John genannte Käufer mit 50 DM monatlicher Abzahlungsrate ein Jahresnettoeinkom-men von 3600 DM haben und dürfte nur Gegenstände bis zum Wert von 720 DM .kaufen* Mit einem Monats-nettogehalt von 270 bis 300 DM kann er ein Rundfunkgerät im Wert von 800 DM nicht erwerben. 744;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 744 (NJ DDR 1959, S. 744) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 744 (NJ DDR 1959, S. 744)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der mit der aufzuklärenden Straftat im Zusammenhang stehenden Beweismittel und unter Einbeziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch logisch richtiges schlußfolgerndes Denken möglich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X