Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 743

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 743 (NJ DDR 1959, S. 743); Zusammenarbeit mit dem Rat des Kreises und der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz der Bericht des Kreisgerichtsdirektors vor dem Kreistag vorbereitet wurde. Die Genossen von Kyritz, die zu jenem Zeitpunkt nur über wenige Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügten, nutzten diese Hinweise für die eigene Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, die sich auf der im Juni durchgeführten Beratung bereits als wesentlich verbessert herausstellte. So hatte der dortige Kreistag im Anschluß an den Bericht des Kreisgerichtsdirektors beschlossen, daß zur Bekämpfung der Jugendkriminalität auf die strikte Einhaltung der Jugendschutzver-ordnung zu achten und ein 'energischer Kampf gegen den Alkoholmißbrauch zu führen ist. Zur Unterstützung dieses Beschlusses wurde eine Brigade gebildet, in der neben dem Kreisstaatsanwalt und dem Kreisgerichtsdirektor Mitarbeiter des Rates des Kreises und der Volkspolizei, Vertreter der FDJ-Kreisleitung, Lehrer und Erzieher sowie ein ehrenamtlicher Jügend-helfer mitarbeiteten, um die Ursachen der Jugendkriminalität zu erforschen. Ein wesentliches Ergebnis dieser Brigade war die erfolgreiche Bekämpfung der von Westberlin eingeführten Schundliteratur, Durch die Einbeziehung von Lehrern und Erziehern konnten hier besonders in den Schulen und Lehranstalten gute Ergebnisse erzielt werden. In der Stadt Kyritz wurde ein Jugendhelferaktiv gebildet, welches sich die Aufgabe gestellt hat, die Arbeit der Jugendhelfer zu verbessern. Nach diesen guten Ergebnissen kamen die Genossen der drei Parteiorganisationen zu einer erneuten Beratung zusammen, auf der die Genossen aus Wittstock und Pritzwalk berichten mußten, wie sie die Erfahrungen der Genossen aus Kyritz in ihrer eigenen Arbeit berücksichtigt haben. Dabei wurden besonders den Genossen aus Pritzwalk Hinweise gegeben, da hier in der Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen noch erhebliche Mängel bestanden. In der im Juli durchgeführten Beratung konnten die Genossen aus Pritzwalk über einige gute Erfahrungen bei der Ausarbeitung der neuen Statuten in den LPG berichten. Dort wurden .von den Mitarbeitern der Justizorgane in einigen LPG Beispiele dafür geschaffen, wie durch die Ausarbeitung des neuen Statuts eine weitere Festigung der Genossenschaft erreicht werden kann. Zahlreiche Mängel in den LPG waren darauf zurückzuführen, daß das Statut nicht die Grundlage der Arbeit bildete und oftmals den Genossenschaftsbauern gar nicht bekannt war. Die Genossen aus Pritzwalk konnten auch berichten, wie sich im Ergebnis der Diskussion über das neue Statut in einigen Genossenschaften die Arbeitsorganisation und die Disziplin gebessert haben. Eine weitere Frage des Leistungsvergleichs betraf die Verbesserung der marxistisch-leninistischen Schulung in den Parteiorganisationen der Justizorgane und die Organisierung des regelmäßigen Studiums der Tagespresse und der Beschlüsse der Partei in den Dienststellen. Es wurde beschlossen, in Zukunft die Arbeit so zu organisieren, daß allen Mitarbeitern täglich eine bestimmte Zeit zum Studium zur Verfügung steht. Die nächste Beratung wird sich damit beschäftigen, wie die marxistisch-leninistische Schulung durchgeführt wird und wie die Parteiorganisationen das Studium zur Weiterbildung aller Mitarbeiter ausnutzen. Die bisher erzielten Ergebnisse zeigen, daß durch den Leistungsvergleich wesentliche Verbesserungen in der Arbeit der einzelnen Parteiorganisationen erzielt wurden. Es wird in Zukunft darauf ankommen, daß die Parteiorganisationen eine noch bessere Kontrolle darüber ausüben, daß alle guten Hinweise, die in den Beratungen gegeben werden, von den Genossen in ihrer Arbeit auch wirklich beachtet werden. Sie führen deshalb nach jeder Beratung Versammlungen durch, in der die einzelnen Genossen konkrete Aufträge erhalten. Andererseits wird der Erfahrungsaustausch auch in den einzelnen Parteiorganisationen vorbereitet. Die im Kreis Kyritz geleistete Brigadearbeit, die sich auf die innere Ordnung bezog, war ein guter Anfang der Zusammenarbeit zwischen Justizdienststellen, den Genossen des VPKA und anderen staatlichen Organen. Es kommt uns jetzt darauf an, im Rahmen des Leistungsvergleichs zu wetteifern, in welchem Kreis in allernächster Zeit eine Brigade im sozialistischen Sektor der Landwirtschaft in Aktion tritt. Die Erfahrungen der Brigade „Innere Ordnung“ in Kyritz geben aber auch den Ausgangspunkt für den Einsatz von Komplexbrigaden u. a. auf dem Gebiet des Bauwesens und des Handels und allgemein für die Entwicklung eines neuen Arbeitsstils in allen staatlichen Organen. HANS KRÜGER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam, HEINZ SCHÖSSLER, Staatsanwalt des Kreises Kyritz Beispiele gesellschaftlicher Erziehung auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts Vor einiger Zeit beschlossen wir in einer Dienstbesprechung, auch auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts mit der gesellschaftlichen Erziehung zu beginnen. Ihre Anwendung soll an Hand einiger Beispiele demonstriert werden. Aus einem Ort unseres Kreises kamen beispielsweise besonders viele Mietstreitigkeiten und Räumungsklagen. Aus all diesen Klagen war zu ersehen, daß es beim Rat dieser Gemeinde und der Gemeindevertretung über diese Fragen keine Klarheit oder keine Einigkeit gab. Wir haben die Verfahren zum Anlaß genommen, um Kontakt mit der Gemeindevertretung aufzunehmen, und erreichten, daß ein Richter unseres Gerichts zu einer Aussprache der Gemeindevertreter auf dem Gebiet * des Mietrechts und des Wohnungswesens eingeladen wurde Dazu nahm er die Akten mit, die wir aus dieser Gemeinde hatten. Die Gemeindevertreter selbst haben dabei einige praktische Fälle erläutert. Es stellte sich heraus, daß der Bürgermeister sehr gut über die einschlägigen Gesetze orientiert war, jedoch ein Teil der Gemeindevertreter davon keine Kenntnis hatte und zum Bürgermeister in dieser Beziehung in Widerspruch stand. Inzwischen ist zum gleichen Thema noch eine Aussprache mit einem größeren Personenkreis in dieser Gemeinde erfolgt, und es ist festzustellen, daß die Gemeindevertretung ihre Aufgaben in bezug auf das Wohnungswesen jetzt besser und verantwortungsbewußter erfüllt als zuvor,. In Mietstreitigkedten ist es dem Gericht gelungen, die Hausgemeinschaften immer häufiger einzuschalten. Dadurch konnten nicht selten Klagen und Rechtsstreite vermieden werden. Auch in Eheangelegenheiten wurde bereits mit Hilfe der gesellschaftlichen Erziehung gearbeitet. So wurde das Gericht auf eine Ehezwistigkeit vom Schöffenkollektiv Oderberg, in dem Arbeitskollegen des später klagenden Ehemannes mitarbeiten, hingewiesen, bevor es überhaupt zur Klageerhebung kam. Den betreffenden Schöffen wurde erklärt, welche Maßnahmen in der Sache getroffen werden könnten (Aussprache der Arbeitskollegen mit dem Ehebruch treibenden späteren Kläger und einer im gleichen Betrieb tätigen Frau). Als der Kläger dennoch Klage erhob, war er sich wie sich in beiden Terminen herausstellte durch die vorangegangene Tätigkeit der Schöffen des Betriebes über das Unmoralische seines ehewidrigen Verhaltens schon sehr wohl im klaren. Vor dem Termin zur streitigen Verhandlung kehrte er zu seiner Ehefrau zurück und löste sein Verhältnis. Das Wesentliche an dieser Sache sehen wir in dem Umstand, daß die Werktätigen, die Kollegen am Arbeitsplatz, selbst unter Anleitung des Gerichts die gesellschaftliche Erziehung des Klägers und seiner Partnerin übernahmen und sich dabei über Fragen der sozialistischen Ehemoral auseinandersetzten und Klarheit verschafften. Zu einem anderen Ehescheidungstermin wurden der BGL-Vorsitzende und der Parteisekretär des Betriebes geladen, in dem beide Partner arbeiteten. In der vorbereitenden Verhandlung wurde den Parteien und den Funktionären des Betriebes erläutert, aus welchem Grund der Betrieb benachrichtigt wurde. Zur streitigen Verhandlung erschienen ohne Aufforderung nicht nur der BGL-Vorsitzende und der Parteisekretär, sondern auch weitere Werktätige des Betriebes. Im Anschluß an die Verhandlung, in deren Ergebnis die Ehe geschieden wurde, führten wir mit den Werk- 743;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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