Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 735

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 735 (NJ DDR 1959, S. 735); I Regelung weit mehr als eine lediglich verfahrensrechtliche Ergänzung des Gesetzes. Sie enthält eine bemerkenswerte Weiterentwicklung und Konkretisierung des Rechts der Bürger auf Abberufung der von ihnen gewählten Abgeordneten und nimmt stärkstens darauf Einfluß, daß die Anwendung dieses Rechts zu einer Festigung der Volksvertretungen als der politischen Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht führt. Aus diesem Grunde hebt .die DB unter den Voraussetzungen der Abberufung besonders die Fälle hervor, daß der Abgeordnete keine Anstrengungen unternimmt, eine enge Verbindung mit seinen Wählern herzustellen, daß er bewußt ihm erteilte Aufträge nicht erfüllt oder eine den Interessen unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht widersprechende Haltung einnimmt. Das ganze Abberufungsverfahren steht unter dem Gedanken, das Recht und die Pflicht der örtlichen Volksvertretungen zur Erziehung und zur Festigung ihres Kollektivs in jeder Hinsicht zu fördern. Entsprechend dem in der Richtlinie verankerten Recht und der Pflicht der Ausschüsse der Nationalen Front, die gesellschaftliche Kontrolle über die Tätigkeit der Abgeordneten auszuüben, wird der von einem Bürger gestellte Abberufungsantrag, über den in der Einwohnerversammlung abgestimmt worden ist, dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front unterbreitet. Auf seiner nächsten Sitzung nimmt der Ausschuß zu dem Antrag und zu dem Verhalten des Abgeordneten Stellung, wobei diesem Gelegenheit zu geben ist, über sein Verhalten selbst Rechenschaft zu legen. Mit dieser Aussprache soll dem Abgeordneten geholfen werden, seine Schwächen zu überwinden und seinen festen Platz im Kollektiv der Volksvertretung wieder einzunehmen. Über das Ergebnis der Aussprache hat der Ausschuß in jedem Falle eine Wählerversammlung einzuberufen. Auf ihr ist darzulegen, warum der Ausschuß zu der Überzeugung gelangt ist, daß der Abgeordnete sein falsches Verhalten eingesehen hat und gewillt ist, seine Pflichten als Abgeordneter künftig gewissenhafter zu erfüllen. Stimmt der Ausschuß hingegen dem Abberufungsantrag zu, so wird die Versammlung mit dem besonderen Tagesordnungspunkt der Abberufung durchgeführt und der Antrag des Ausschusses einschließlich des Protokolls der Wählerversammlung an die zuständige Volksvertretung weitergeleitet. Dort ist dem Abgeordneten erneut die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu rechtfertigen; in der Auseinandersetzung mit ihm ist die ganze Kraft des Kollektivs der Volksvertretung einzusetzen, um den Abgeordneten von seinem falschen Verhalten zu überzeugen, ihn zur Mitarbeit zu gewinnen und so das Kollektiv zu stärken. Je nach dem Ausgang dieser Auseinandersetzung wird der Antrag für erledigt erklärt oder bestätigt. Geht der Abberufungsantrag von den Parteien und Massenorganisationen aus, die den Abgeordneten nominiert hatten, so kann der Antrag unmittelbar bei dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front gestellt werden. Der Ausschuß prüft den Antrag und leitet ihn mitsamt seiner Stellungnahme an die Volksvertretung weiter, oder er teilt der betreffenden Partei oder Massenorganisation die Gründe mit, die ihn veranlaßt haben, von der Weiterleitung des Antrags abzusehen. Auf der 6. Tagung des ZK der SED ist die Bedeutung der sozialistischen Arbeitsgemeinschaften und der Brigaden der sozialistischen Arbeit für die Lösung der Aufgaben des Siebenjahrplans, insbesondere für die zielstrebige Durchführung der sozialistischen Rekonstruktion, nachhaltig unterstrichen worden, wobei diese neuen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit geradezu als der Schlüssel zur Lösung aller wichtigen Aufgaben der neuen Etappe unserer Entwicklung bezeichnet worden sind1. Anläßlich des zehnten Jahrestages der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik sind bereits 103 hervorragende Brigaden, unter denen sich eine große Anzahl Jugendbrigaden befinden, mit dem Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ ausgezeichnet worden. Für die i Ias Gesetz über den Siebenjahrplan und die Aufgaben der Partei bei der Durchführung des Planes in der Industrie, Referat des Ersten Sekretärs des ZK der SED, Walter Ulbricht, auf der 6. Tagung des Zentralkomitees, ND (B) vom 22. September 1959, S. 3. Unterstützung des Kampfes der Werktätigen um diesen Ehrentitel sind die Maßstäbe seiner Verleihung aufschlußreich, die nach einer vorläufigen, vom Ministerrat bestätigten Regelung zu beachten und mit der Bekanntmachung- der vorläufigen Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Brigade der sozialistischen Arbeit“ im Jahre 1959 vom 6. August 1959 (GBl. I S. 664) veröffentlicht worden sind. Danach ist der Ehrentitel an solche Brigaden zu verleihen, die vorbildliche Verpflichtungen eingegangen sind, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben, und die diese Verpflichtungen vorbildlich erfüllt haben. Bei der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen muß der Brigadeplan täglich erfüllt und möglichst übererfüllt werden, die Arbeitsproduktivität der Brigade erhöht und der technische Fortschritt durch eigene Vorschläge gefördert werden, müssen Verlust- und Wartezeiten beseitigt, Neuerermethoden komplex angewandt, die Selbstkosten gesenkt und die Qualität der Produktion verbessert werden. Voraussetzung für die Auszeichnung ist weiterhin der Nachweis, daß und wie die Brigademitglieder ihre Verpflichtung, sozialistisch zu lernen, durch Erweiterung ihrer fachlichen und kulturellen Kenntnisse vorbildlich erfüllt haben und wie sie durch gegenseitige Hilfe in ihrer Brigade und gegenüber anderen Brigaden, durch hohe Arbeitsmoral und weitere Verpflichtungen auf der Grundlage der zehn Gebote der sozialistischen Moral begonnen haben, ihr Leben sozialistisch zu gestalten. Bei der Auswahl der Vorschläge zur Auszeichnung ist von allen Seiten des Lebens der Brigademitglieder auszugehen. Vorschlagsberechtigt ist die BGL gemeinsam mit der Werkleitung, bei Jugendbrigaden auch die FDJ. Wie auf dem 6. Plenum ebenfalls eingehend dargelegt worden ist, spielen in den sozialistischen Arbeitsund Forschungsgemeinschaften die jungen Ingenieure und Chemiker eine große Rolle. Die überragende Bedeutung, die der Wissenschaft und Technik für die Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe zukommt, erfordert eine sorgfältige und planmäßige Auswahl und Heranbildung der jungen technisch-wissenschaftlichen Intelligenz der Arbeiterklasse. Entsprechend dem auf dem V. Parteitag gestellten Ziel, diese jungen Kräfte so zu erziehen, daß sie als gute Fachleute bewußt am sozialistischen Aufbau teilnehmen2, und besonders die Kader zu fördern, die in immer größerem Ausmaße über eine Tätigkeit in der Praxis zum Studium kommen, sind mit der Verordnung über die Kommissionen für wissenschaftlich-technischen Nachwuchs vom 23. Juli 1959 (GBl. I S. 633) eine Reihe grundlegender kaderpolitischer Maßnahmen getroffen worden, mit denen die Werktätigen stärker an der Lösung der Probleme des wissenschaftlich-technischen Nachwuchses beteiligt werden. Danach werden in den sozialistischen Wirtachaftsbetrieben und im Staatsapparat Kommissionen gebildet, die maßgeblich auf die Auswahl sowie auf die langfristige politische und fachliche Vorbereitung von Werktätigen zum Studium und auf die sozialistische Erziehung und Ausbildung der Studierenden Einfluß nehmen. Hierunter fällt z. B. die politische und fachliche Betreuung der in das praktische Jahr oder das Vorpraktikum eingewiesenen Absolventen der zwölfklassigen Oberschule und die Aufrechterhaltung einer ständigen Verbindung zu den Hoch- und Fachschulen, an denen- die ehemaligen Angehörigen ihrer Betriebe studieren. Auch dies wird mit dazu beitragen, daß die Lehrtätigkeit und das Studium an den Hoch-und Fachschulen stärker auf die Bedürfnisse unserer sozialistischen Praxis abgestimmt werden. Die Tätigkeit der Kommissionen dient weiterhin der exakten Ermittlung des Kaderbedarfs zur Sicherung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in den Betrieben und der Förderung und Betreuung der in den Betrieben eingesetzten Hoch- und Fachschulabsolventen während der ersten Jahre ihrer praktischen Berufstätigkeit, wobei diese Nachwuchskräfte zu bewußten Mitgliedern des sozialistischen Arbeitskollektivs zu erziehen sind. Eine große Verantwortung für die Koordinierung der Kommissionsarbeiten mit Einschluß der Organisation des Erfahrungsaustauschs tragen die Räte der Bezirke; bei ihnen werden deshalb Bezirkskommissionen für 2 Vgl. Walter Ulbricht auf idem V. Parteitag der SED, in: Protokoll der Verhandlungen des V. Parteitages, l. Band, Seite 97 f. 735;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 735 (NJ DDR 1959, S. 735) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 735 (NJ DDR 1959, S. 735)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung von : Angehörigen zu umfassen. Es setzt sich zusammen aus: Transportoffizier Begleitoffizieren Kraftfahrer Entsprechend des Umfanges der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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