Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 726

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 726 (NJ DDR 1959, S. 726); 4. Ein weiteres geeignetes Mittel Zur Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung ist die öffentliche Bekanntmachung von gerichtlichen Entscheidungen gern. § 7 StEG in der Presse (Kreis-, Dorf-, Betriebs- und Wandzeitungen) oder an Gemeindetafeln. Viele Gerichte sind auch 'bereits dazu übergegangen, die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung in einer Mitgliederversammlung der LPG durch einen Richter anzuordnen'. Im Urteil des Kreisgerichts Bad Liebenwerda (1 S 98/59) ist diese Anordnung jedoch insoweit falsch, als darin der Staatsanwalt zur Mitwirkung an der Veröffentlichung verpflichtet wurde. Die Gerichte können nicht über die Teilnahme anderer staatlicher Organe bestimmen. ' 5. Mit der bloßen Anordnung von Maßnahmen darf sich das Gericht nicht zufriedengeben. Es ist vielmehr eine systematische Kontrolle der bei der Auswertung festgelegten Maßnahmen erforderlich. Dabei muß sich das Gericht auf die aktive Mithilfe der Schöffenkollektive stützen. Bei den Kreisgerichten Oschatz, Wurzen u. a. werden in einer gesonderten Mappe Auswertungsbogen geführt, aus denen die eingeleiteten Schritte ersichtlich sind. Diese Auswertungsbogen erleichtern die Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen. Die Propagierung des LPG-Rechts Es ist festzustellen, daß es 'bei vielen Funktionären unseres Staatsapparats und unserer gesellschaftlichen Organisationen noch Unklarheiten über Fragen des LPG-Rechts gibt. Auch Genossenschaftsbauern kennen häufig nicht ihre Rechte und Pflichten, die sie mit dem Eintritt in die LPG übernommen haben. Dies wirkt sich hemmend auf die Entwicklung des Bewußtseins der Genossenschaftsbauern und damit in der Endkonsequenz auf die ökonomische Entwicklung der LPG aus,. Die Popularisierung des Rechts der LPG ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Justizorgane. Dabei wurden folgende Erfahrungen gesammelt: 1. Bei den Aussprachen in den LPG sollten die Diskussionen und Vorträge stets das Ziel haben, die Entwicklung der LPG zu fördern und vorhandene Mißstände sowie Statutenverletzungen aufzudeckefi und zu beseitigen. Es ist daher notwendig, sich vor der Aussprache über die gesamte Situation in der LPG und über die vorhandenen Schwierigkeiten zu informieren, um zur Veränderung beitragen zu können. Ein gutes Beispiel wurde in Neustrelitz geschaffen, wo durch das Gericht festgestellt wurde, daß der VEAB seinen vertraglichen Pflichten zur Lieferung von Vieh’ an eine LPG nicht nachgekommen war. Es entstanden dadurch Schwierigkeiten, und die LPG konnte die geplanten Produfctionsergebnisse nicht erreichen. Trotzdem war die LPG zunächst nicht bereit, Vertragsstrafe geltend zu machen. Erst auf Veranlassung eines Mitarbeiters des Kreisgerichts war es möglich, das Vertragsgericht einzuschalten und den VEAB zur Zahlung von Vertragsstrafe und Erfüllung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Weiterhin sollte man die Funktionäre der LPG mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. So wurden z. B. in den Kreisen Pritzwalk und Potsdam/Land, als beim Gericht Drittschuldnerklagen gegen LPG anhängig wurden, Schulungen mit den Buchhaltern in den MTS-Bereichen durchgeführt. Das gleiche ist auch in bezug auf die Mitglieder der Revisionskommissionen zu empfehlen. 2. Außer den allgemeinen Versammlungen, die in den Dörfern und in den LPG durchgeführt werden, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, das Recht der LPG zu popularisieren. Die Gerichte sollten sich bemühen, daß Vorträge über das Recht der LPG in die Schulungspläne der Dorfakademien, der bäuerlichen Winterschulung, der polytechnischen Oberschulen, der Berufeschulen, vor allem auch der Bäuerinnen-Winter-schulung aufgenommen werden. Damit wird erreicht, daß die Genossenschaftsbauern ihre Rechte und Pflichten innerhalb der Genossenschaft besser kennenlemen und dadurch die innergenossenschaftliche Demokratie entwickelt wird. 3. Um die Staatsfunktionäre zu befähigen, die Genossenschaftsbauern bei der Entwicklung ihrer LPG anzu- leiten und zu unterstützen, müssen auch sie eingehend mit den Fragen des Rechts der LPG vertraut gemacht werden. Deshalb sollten diese Fragen mit den Kreds-tagsabgeordneten, den Mitgliedern des LFG-Beirats, den Gemeindevertretern, den Schöffen,, Bürgermeistern, Schiedsmännem und Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei besprochen werden. Das Bezirksgericht Rostock und das Kreisgericht Haldensleben haben bereits Seminare mit Abgeordneten durchgeführt. Das Kreisgericht Potsdam-Land suchte ebenfalls neue Wege, indem es das Recht der LPG in den Bürgermeisterschulungen darlegte. Ein anderes Kreisgericht organisierte einen Kursus an der Volkshochschule. 4. Eine gute Arbeit leisteten die Gerichte bei der Überarbeitung der Statuten,; viele Justizfunktionäre beteiligten sich dabei aktiv in verschiedenen LPG. Gerade bei der Diskussion über die Statuten konnten Mängel aufgedeckt und beseitigt werden. Die hierbei gewonnen Erfahrungen müssen nunmehr auch bei der Diskussion über die Betriebsordnung verwertet werden, da die innere Betriebsordnung in hervorragendem Maße geeignet ist, die Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral in der LPG zu festigen1. 5. Gerade bei den werktätigen Einzelbauern gibt es noch viele Unklarheiten, die sie vom Eintritt in eine LPG abhalten und die häufig durch feindliche Propaganda verstärkt werden.' Eine gute Aufklärungsarbeit wird dazu beitragen, daß auch sie die Vorteile des genossenschaftlichen Weges erkennen und der LPG beitreten. Es ist zu verzeichnen, daß sich die Gerichte bei der Propagierung des Rechts der LPG in der Vergangenheit hauptsächlich an die Genossenschaftsbauern wandten und außer acht ließen, daß es notwendig ist, in gleichem Maße auch die werktätigen Einzelbauern mit dem LPG-Recht vertraut zu machen, 6. Zur Popularisierung des Rechts der LPG ist es notwendig, daß das Justizaussprachekollektiv der Kreisgerichte monatlich mindestens einmal Zusammentritt, um nach Auswertung und Einschätzung der Arbeit des vergangenen Monats einen Plan für den kommenden Monat auszuarbeiten. Aufgabe muß es sein, eine systematische, den jeweiligen örtlichen Bedingungen entsprechende Vortragstätigkeit zu entfalten. Die Arbeit mit den Schöffen Die Einwirkung der Gerichte auf die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft kann bedeutend verstärkt werden, wenn es gelingt, die Schöffen in immer stärkerem Maße einzubeziehen. 1. Es ist notwendig, daß die Schöffen auf dem Lande stets über den Stand der sozialistischen Entwicklung und die weiteren Aufgaben orientiert sind. Deshalb sollten sich die Schöffen auf dem Lande zu Kollektiven (Dorfkollektiven) zusammenschließen. Beispielgebend hierfür sind die Schöffen der Gemeinden Burkau (Kreis Bischofswerda) und Jahna (Kreis Meißen). Ihre gute Arbeit kommt darin zum Ausdruck, daß sie aktiv an den Vollversammlungen der LPG sowie an den Gemeindevertretersitzungen und überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Auch im Kreis Rochlitz 'beteiligten sich von 17 bestehenden Schöffenkollektiven regelmäßig sieben an den Vollversammlungen der dortigen LPG. 2. Die Schöffen können die Gerichte mehr als bisher in der Durchführung der politischen Massenarbeit unterstützen. Sie sollten politische und organisatorische Vorbereitungen trfffen und an der Auswertung von Gerichtsverfahren teilnehmen. Sie müssen auch befähigt werden, Auswertungen in ihren Betrieben und Gemeinden selbständig vorzunehmen. Im Kreis Riesa erhalten die Schöffen das entsprechende Urteü ausgehändigt und werden durch die Richter über die Art und Weise der Auswertung beraten3. Das gleiche geschieht auch bei den Kreisgerichten Löbau und Bautzen. Beim Kreisgericht Bautzen hat ein Schöffe in der LPG Cölln, einer sorbischen Gemeinde, in sorbischer Sprache eine Justizveranstaltung selbständig durchgeführt. c726 3 vgl. hierzu Münch in NJ 1959 S. 158.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 726 (NJ DDR 1959, S. 726) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 726 (NJ DDR 1959, S. 726)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Vorbcreitunn auf eine Genenübcrs.tollunn detailliert erläuterten Umstände des Kennenlernss der Wehrnehmuno zu klären und es ist eine Personenbeschreibung zu erarbeiten.

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