Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 722

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 722 (NJ DDR 1959, S. 722); gearbeitet werden, müssen vorrangig die Hauptfragen geklärt werden; die organisatorischen Fragen sind wohl wichtig, (haben aber nur zweitrangige Bedeutung. Um welche Hauptfragen handelt es sich? Mit dem Gesetz über die Wahl der Richter der Kreis-und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Festigung der Verbindung der Gerichte mit den örtlichen Staatsorganen und damit zugleich ein Schritt zur stärkeren Verbindung ihrer Arbeit mit den Aufgaben der örtlichen Organe getan. Ohne Zweifel werden dadurch die Gerichte der Bevölkerung nähergebracht, was eine weitere Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung des Staates bedeutet; das ist zugleich ein weiterer Schritt auf dem Weg der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Entscheidend für die neue Qualität ist es aber, wie die Gerichte es verstehen, die sozialistischen Gesetze, die der Ausdruck unserer gesetzmäßigen Entwicklung zum Sozialismus sind, entsprechend dieser ihnen innewohnenden Gesetzmäßigkeit anzuwenden. Es gibt keinen Widerspruch zwischen der gesellschaftlichen Entwicklung zum Sozialismus und der Anwendung unserer Gesetze. Wo ein solcher Widerspruch in der Rechtsprechung sichtbar wird, ist das nur ein Beweis dafür, daß in dieser Rechtsprechung formale Züge enthalten sind. Um die Justizorgane als sozialistische Staatsorgane zu vervollkommnen, ist es notwendig, „den Gleichklang der Tätigkeit der Justizorgane mit der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung immer weiter zu verwirklichen“2. Sowohl den örtlichen Justizorganen als auch den örtlichen Organen der Staatsmacht muß bewußt werden, daß die Aufgaben, die sie zu lösen haben, nicht verschiedenartig sind, sondern daß beide um dieselbe Sache kämpfen: um die sozialistische Umgestaltung auf ihrem Territorium. Diese Feststellung ist besonders im Hinblick auf die Zielsetzung des Siebenjahrplans von größter Bedeutung. Das Gesetz über den Siebenjahrplan sieht auch einen ständigen Ausbau der Verpflichtungen und der Verantwortlichkeit der örtlichen Organe vor. Dabei müssen sie eine systematische, wirksame Hilfe durch' die Organe der Justiz erhalten. Eine stärkere Koordinierung der Tätigkeit der örtlichen Organe und der Justizorgane in den Kreisen und Bezirken dient zugleich der Konzentration und der Verstärkung der Staatsmacht. Die engere Zusammenarbeit bedeutet natürlich auch für die Justizorgane eine große Hilfe. Sie wird sowohl in der Bekämpfung der Verbrechen wie auch in der zivilrechtlichen Entscheidungstätigkeit eine bessere Orientierung auf die Schwerpunkte ermöglichen. Indem sich die Justizorgane auf die Probleme der sozialistischen Umgestaltung orientieren, die durch die örtlichen Organe festgelegt werden, wird sich ihre Arbeit planmäßiger entwickeln. Die Justizfunktionäre werden besser als bisher in der Lage sein, Verbrechen und Rechtsverletzungen zu verhüten. Dort aber, wo Verbrechen geschehen sind, müssen sie vor der ganzen Bevölkerung aufgedeckt und ihre Ursachen dargelegt werden. Damit ist zugleich der Weg gefunden, die noch vorhandenen Tendenzen einer abstrakten, lebensfremden Rechtsprechung zu überwinden. Indem der Masse der Werktätigen die konkreten Verhältnisse von Tat und Täter, der Sumpf, aus dem die Tat und der Täter hervorgegangen sind, erläutert werden, ist die Gesellschaft besser als bisher in der Lage, den Kampf gegen die Kriminalität zu führen. Das Neue, das sich jetzt herauszubilden beginnt, besteht darin, daß „in immer stärkerem Maße die polltisch-moralische Kraft unserer ganzen sozialisti- * Aus dem Bericht des Ständigen Ausschusses der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen zum BicJxter-wahlgesetz in NJ 1959 S. 694 fl. 722 sehen Gesellschaft eingesetzt wird, um die Menschen von der Begehung von Verbrechen abzuhalten“* 3. Die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen wird die Justizorgane befähigen, die Verbrechen und sonstigen Rechtsverletzungen nicht mehr als hloße isolierte Einzelerscheinungen zu sehen, sondern als gesellschaftliche Erscheinungen, die ihre Wurzeln in den Widersprüchen der Entwicklung von der kapitalistischen zur sozialistischen Gesellschaft, im Widerstand des Alten gegen däs Neue haben. Diese Widersprüche können nur durch die staatliche Führung selbst überwunden werden. Das heißt, daß die Justizorgane mit den örtlichen Staatsorganen in gemeinsamer Richtung arbeiten müssen: in der Richtung der Festigung unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die Periode des vollentfalteten' Aufbaus und des Sieges' des Sozialismus wird infolge der gemeinsamen Wirkung von Maßnahmen in der Wirtschaft, Verstärkung der ideologischen Offensive, Vertiefung der sozialistischen Demokratie und Verbesserung der Arbeit aller Organe, die gegen die Kriminalität kämpfen, zu einer Periode der weiteren Einschränkung der objektiven Wurzeln der Kriminalität werden. Doch dürfen wir nicht glauben, daß in dieser Periode die Kriminalität mit einem Male aufhört. In dem Bericht des Ständigen Ausschusses der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen, den Po 1 a k bei der Beratung des Richterwahlgesetzes erstattet hat4, wird dargelegt, daß das Erbe der kapitalistischen Gesellschaftsordnung heute insbesondere durch zwei Kanäle in unseren sozialistischen Aufbau eindringt, hier Störungen hervorruft und den einzelnen Bürger zum Verbrechen führen kann: das sind erstens die alten, kapitalistischen Denk- und Lebensgewohnheiten, und das ist zweitens die Einwirkung der Klassenfeinde, ihre Hetze und Agententätigkeit, ihre verbrecherische Diversionstätigkeit. Die Justizorgane müssen nach neuen Formen und Methoden suchen, wie sie immer breitere Schichten der Bevölkerung in den Kampf gegen die Kriminalität, in unseren sozialistischen Aufbau einbeziehen können. Je mehr sich die sozialistischen Formen unseres Lebens und unserer Arbeit entwickeln, die Gemeinschaftsarbeit und mit ihr die Kollektivität und gesellschaftliche Aktivität wachsen, desto mehr werden auch die Sumpflöcher verschwinden, in denen das Verbrechen gedeiht. Von entscheidender Bedeutung für die Tätigkeit der Organe der Justiz ist. die Kenntnis der Klassensituation in unserer Republik. Das ist nicht nur eine ökonomische Frage, denn "die ökonomischen und die nichtökonomischen Kräfte der Klassen sind eng miteinander verknüpft. Auf diesen Gesichtspunkt hat auch Walter Ulbricht in seiner Rede vor der Volkskammer zur Begründung des Gesetzes über den Siebenjahrplan hingewiesen. Er sagte in bezug auf die gegenwärtige Klassendifferenzierung in einem Teil der Dörfer: „Es gibt jedoch eine Anzahl kapitalistisch wirtschaftender Bauern, die ihre ökonomische Stärke dazu benutzen, durch Ausbeutung fremder Arbeitskraft und technische Ausrüstung ihrer Betriebe Spekulation zu treiben und sich starke Positionen im Dorf zu verschaffen. Zu diesem Zweck und zur Verstärkung ihres politischen Einflusses sind sie bestrebt, ökonomisch schwächere Bauerh unter dem Deckmantel gegenseitiger Hilfe in Abhängigkeit zu bringen und ausziunutzen.“5 Es ist offensichtlich, daß diese kapitalistisch wirtschaftenden Bauern zur Rettung ihrer Position in unserer Ökonomik eine ganze Fülle ideologischer, poli- 3 ebenda. 4 ebenda. B Neues Deutschland, Sonderbeilage vom 1. Oktober 1959, S. 22. 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 722 (NJ DDR 1959, S. 722) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 722 (NJ DDR 1959, S. 722)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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