Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 721

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 721 (NJ DDR 1959, S. 721); NUMMER 21 JAHRGANG 13 ZEITSCHRIF nmlusm T FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1959 5. NOVEMBER UND RECHTSWISSENSCHAFT Einige Gedanken über die Aufgaben der Justizorgane bei der Verwirklichung des Siebenjahrplans Von JOSEF STREIT, Sektorenleiter in der Abt. Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED Durch das Gesetz über den Siebenjahrplan, den großen Plan des entfalteten Aufbaus und des Sieges des Sozialismus, wird vor der ganzen Welt bewiesen, daß das deutsche Volk dn Frieden, Wohlstand und Glück leben kann. Auf dem Wege zum Sozialismus wird die Deutsche Demokratische Republik eine solche Anziehungskraft gewinnen, daß die Menschen in Westdeutschland sich von den Kriegstreibern befreien und mit uns verbunden den Weg der friedlichen Arbeit beschreiten werden. Das Ziel, das wir uns mit dem Siebenjahrplan stellen, ist klar abgesteckt. Jetzt kommt es darauf an, die Durchführung dieses großen Plans in allen Bereichen unseres Lebens zu organisieren. Für die Organe der Justiz bedeutet das, die Rechtsprechung so zu gestalten-, daß sie die Arbeit der Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplans bewußt und planmäßig unterstützt, sie mit vorantredbt. Mit anderen Worten: Die Justizorgane müssen selbst bewußte, vorausschauende staatliche Leitungstätigkeit bei der sozialistischen Umgestaltung aller gesellschaftlichen Beziehungen ausüben. Zur Zeit überprüfen die Justizorgane in den Bezirks-aktivtagungen ihre bisherige Arbeit und stellen dabei fest, was verändert und verbessert werden muß. Dabei legen Richter, Staatsanwälte und Notare auch dar, welche Hemmnisse und Mängel überwunden werden müssen. Einen breiten Raum nehmen die Auseinandersetzungen mit der bürgerlichen Methode des Staats- und Rechtsdenkens ein. Das ist nicht verwunderlich, denn in der „Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane“ war festgestellt worden, daß das Haupthindernis für die Qualifizierung der Justiztätigkeit das Weiterwirken der bürgerlichen formalistisch-normatd-vistischen Positionen ist.1 Unsere Justizfunktionäre haben also begriffen, daß durch das Weiterwirken der bürgerlichen Positionen in unserer Justizpraxis ein Widerspruch zu unserer sozialistischen Staatspraxis entstanden ist, die sich auf der Grundlage der materialistischen Dialektik entwickelt. Daß in den Köpfen einer Reihe von Richtern und Staatsanwälten noch das bürgerliche Staats- und Rechtsdenken vorhanden ist, wurde sichtbar in solchen Urteilen, die der gesellschaftlichen Entwicklung nicht Rechnung trugen und den Klassenkampf leugneten. Das aber ist ein untrügliches Zeichen für bürgerliches Rechtsdenken, das dem Staat und dem Recht überzeitlichen und üfoeriklassenmäßigen Charakter zuschreibt. Es ist ein Beweis für die außerordentliche Zählebig-keit der bürgerlichen Positionen in der Rechtswissenschaft und in der Rechtspraxis, daß sie auch jetzt noch weiterwirken, da der bürgerliche Staat durch die sozia i listische Umwälzung beseitigt ist und die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte sich aus Angehörigen der Arbeiterklasse und der Bauernschaft zusammensetzt. Unsere Hauptaufgabe besteht jetzt wie es in der „Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane“ heißt darin, „die Justizpraxis ganz auf den Boden des Marxismus-Leninismus zu stellen“. Das bedeutet aber nichts anderes als die Hinwendung der Justizpraxis zur gesellschaftlichen Entwicklung, zur Praxis des sozialistischen Staates, zur Praxis der Partei der Arbeiterklasse. Hinwendung zur gesellschaftlichen Praxis bedeutet wiederum: Überwindung der Isoliertheit der Justizarbeit von der Tätigkeit namentlich der örtlichen Organe, Aufhebung der Spontaneität, der engen Subjektivität und der Blindheit gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen. Hinwendung zur gesellschaftlichen Praxis bedeutet: Überwindung des Nachtrabs, wie er in der Entscheidung von Einzelfällen und den damit verbundenen Zufälligkeiten zum Ausdruck kommt. Wenn wir in den letzten Monaten in den Bezirken mit Richtern und Staatsanwälten über ihre Arbeit sprachen, dann hörten Wir immer wieder das Argument, es sei doch die Aufgabe der Justiz, Einzelfälle zu entscheiden, und sie, die Staatsanwälte und Richter, seien ernsthaft darum bemüht, richtige Entscheidungen zu fällen. In der weiteren Diskussion stellte sich aber sehr bald heraus, daß unsere Gesprächspartner oftmals beschränkte Vorstellungen von den „richtigen Entscheidungen“ hatten. Wir haben dann dargelegt, daß eine Entscheidung erst dann richtig ist, wenn sie konkret mithilft bei der sozialistischen Umwälzung in dem jeweiligen Kreis, wenn sie Einfluß nimmt auf die Entwicklung bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse. Ist das aber nicht so, dann bleibt es dem Zufall überlassen, ob diese oder jene Entscheidung mit der gesellschaftlichen Notwendigkeit übereinstimmt bzw. ihr Rechnung trägt. Es muß an dieser Stelle mit vollem Ernst gesagt werden, daß für diesen Zustand in erster Linie die zentralen Justizorgane die Verantwortung tragen. Wir waren in vielen Kreisen und haben gesehen, daß die Justizfunktionäre große Anstrengungen unternehmen, um eine Wende in der Arbeit herbeizuführen und aktiv zur Lösung der von unserer Partei gestellten Aufgaben beizutragen. Doch fehlt trotz der großen Initiative noch oftmals die bewußte Zielsetzung. Diese Zielsetzung zu formulieren, liegt aber in erster Linie im Aufgabenbereich der zentralen Justizorgane. Die zentralen Justizorgane als oberste Leitungsorgane haben die Aufgabe, die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notariate bei der Erfüllung ihrer Pflichten allseitig zu unterstützen. In den Programmen, die zur Zeit vom Ministerium der Justiz, von der Obersten Staatsanwaltschaft und vom Obersten Gericht aus- 721 i i NJ 1959 S. 469.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 721 (NJ DDR 1959, S. 721) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 721 (NJ DDR 1959, S. 721)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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