Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 709

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 709 (NJ DDR 1959, S. 709); Heime für soziale Betreuung an Ort und Stelle zu überprüfen. Es genügt heute eben nicht mehr, die in den Verfahren getroffenen Feststellungen nur im Urteil zu würdigen. Unsere Arbeit darf nicht Selbstzweck sein, wir müssen sie so leisten, daß sie unserer gemeinsamen sozialistischen Sache dient. GÜNTER ULLMANN, Richter am Kreisgericht Leipzig-Mitte Formen der gesellschaftlichen Erziehung im Bezirk Halle Im Bezirk Halle haben sich in den letzten Wochen die verschiedensten Formen und Methoden der gesellschaftlichen Erziehung durchgesetzt, die natürlich auch erst Anfänge darstellen. Im VEB Chemische Werke Buna hatten die Angehörigen der Volkspolizei (Betriebsschutzamt) schon im vergangenen Jahr eine Methode entwickelt, unmittelbar Kollektive, Brigaden in die Arbeit der Volkspolizei einzubeziehen, soweit es z. B. Fragen des Schutzes des Volkseigentums oder der Erziehung zur Einhaltung unserer Gesetze überhaupt betraf. Sie gaben hierzu den Arbeitern gute Anleitung, hielten kleine Schulungen ab und schlossen enge Kontakte. Mit Bildung der Kollektive, die um den Titel „Sozialistische Brigade“ kämpfen, wurden diese Formen und Methoden der Zusammenarbeit auf sie übertragen. Es ist selbstverständlich, daß die Kollektive und Brigaden, die zur sozialistischen Arbeitsgemeinschaft hinstreben, auch in jeder Hinsicht Vorbild bei der Einhaltung der sozialistischen Grundsätze von Ethik und Moral sein müssen. Der Kampf hat begonnen. In jedem Betrieb gibt es für die Staatsanwaltschaft und die Volkspolizei bestimmte, erkennbare Schwerpunkte, u. a. solche, wo noch nicht überwundene ‘kapitalistische Gewohnheiten keine saubere Einstellung zum Volkseigentum zulassen' oder wo durch Sorglosigkeit die Klassenwachsamkeit verletzt wird und sich Nährboden für Feindarbedt bildet. So sah das auch im VEB Chemische Werke Buna aus. Es ist gut und richtig, daß sich das Betriebsschutzamt besonders dort, wo diese Schwerpunkte vorhanden sind, für die Entwicklung der Brigaden und sozialistischen Kollektive mit verantwortlich fühlt. Es ist zu begrüßen, daß beim Abschluß der Brigadeverträge die Genossen der Volkspolizei entsprechende Hinweise zur Aufnahme besonderer Verpflichtungen eben auf dem Gebiet der Überwindung der genannten Schwerpunkte gegeben haben. Durch eine solche Form dfer Zusammenarbeit war es z. B. möglich, daß eine Brigade gemeinsam mit der Volkspolizei den Kampf gegen das Unwesen des Kursderens von Schundliteratur führen konnte. In einem anderen Fall wurden durch eine Brigade konkrete Hinweise gegeben, die es ermöglichten, Diebe am Volkseigentum zu fassen, mit denen sich dann nach Entlarvung und Überführung durch die Volkspolizei das Kollektiv sehr kritisch und hart auseinandersetzte. Diesen Anfängen der Zusammenarbeit mit den Brigaden in der Produktion ist viel Beachtung zu schenken. Wichtig ist dabei vor allem, daß sich nicht nur die Betriebsschutzämter, sondern auch der Staatsanwalt und das Gericht auf diese außerordentlich wichtige gesellschaftliche Kraft in den Betrieben orientieren. Als eine weitere neue Form und Möglichkeit der gesellschaftlichen Erziehung ist das . Beispiel der Ordnungsgruppen der FDJ, wie sie im Kreis Dessau gebildet wurden, zu nennen. In Dessau gab es Schwierigkeiten' bei der Erziehung von Jugendlichen'. Es traten dabei solche Auswüchse auf, daß sich eine Rock’n-Roll-Bande bildete, die der amerikanischen Unkultur frönend fortschrittliche Bürger und junge Menschen in Dessau belästigte, bedrohte und niederschlug. Die Kreisleitung der FDJ beschäftigte sich gemeinsam mit den Staatsorganen mit der Überwindung dieses Zustandes. Im Ergebnis und vor allem auf dfer Grundlage des vom VI. Parlament der FDJ beschlossenen „Programms der Jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ wurden Ord- nungsgruppen der FDJ gebildet. Das geschah mit der Zielsetzung, alle Möglichkeiten auszunutzen, um die wichtige Forderung des VI. Parlaments zu verwirklichen, daß die Einbeziehung der Masse der Jugend nötig ist, um die gesteckten Ziele beim Aufbau des Sozialismus zu erreichen. Die FDJ-Ordnungsgruppen wurden gebildet, um mit dem Mittel der Überzeugung die noch abseits stehenden Jugendlichen an den Verband der FDJ heranzuführen. In Dessau wurden drei Ordnungsgruppen' gegründet. Jeder gehören 10 FDJ-Mitglieder an, die besonders befähigt sind und in den drei größten Betrieben Dessaus arbeiten. Die Gruppen erhielten zunächst die Aufgabe, am Gelände des Hauptbahnhofs für Ruhe und Ordnung zu sorgen und die dort randalierenden Jugendlichen aus dem Wartesaal und vom Bahnhofsvorplatz wegzubringen. Durch geduldige und überzeugende Diskussionen gelang dies auch; einige der Jugendlichen konnten für aktive Mitarbeit in Interessengemeinschaften der FDJ und für den Besuch des Jugendklubhauses gewonnen werden. Das waren Anfangserfolge. Inzwischen haben sich die Ordnungsgruppen anderen vorhandenen örtlichen Schwerpunkten zugewandt. Die Organe der Staatsanwaltschaft, der Volkspolizei und des Gerichts müssen gemeinsam mit den übrigen Staatsorganen davon ausgehen, daß diese Kollektive geeignet sind, als gesellschaftliche Erziehungsorgane gute Arbeit zu leisten. Mit Hilfe der FDJ-Ordnungsgruppen ist es durchaus möglich das lehrt das Dessauer Beispiel , vorhandene Schwerpunkte der Jugendkriminalität mit dem Mittel der Überzeugung, der Erziehung zu beseitigen. Daran zeigt sich, daß gegenwärtig die Massenorganisationen in der DDR immer stärker zu Organisationen der sozialistischen Erziehung der Menschen werden. Sowohl Volkspolizei als auch Justiz müssen diesem gesellschaftlichen Entwicklungsstand Rechnung tragen und dafür sorgen, daß diese Einrichtungen ihre Arbeit auch mit dem größtmöglichen Nutzen verrichten. Dabei ist darauf zu achten, daß die Ordnungsgruppen der FDJ nicht etwa als eine Art verlängerter Arm der Volkspolizei auftreten. Den Mitgliedern der Ordnungsgruppen muß Hilfe, Anleitung und Schulung durch Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zuteil werden. Vor allen Dingen müssen sich die Staatsorgane insgesamt in der Frage der Unterstützung und Anleitung koordinieren und sich frei machen von der Vorstellung, nur „profitieren“ zu wollen. Gute Ergebnisse der gesellschaftlichen Erziehung haben auch die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit im Kreis Merseburg erzielt.1 Auf Initiative der Justizorgane, der Volkspolizei und des Rates des Kreises wurden diese Kommissionen als Organe der Gemeindevertretungen- gebildet. Das geschah in der Absicht, auch auf dem Lande die Bereitschaft und Kraft der Werktätigen auszunutzen, um auf gesellschaftlicher Basis Fragen der Ordnung und Gewährleistung der Sicherheit durchzusetzen. Die Kommission in Frankleben setzte sich dabei u. a. mit einem Mitglied der LPG deshalb auseinander, weil es sich außerhalb der Arbeitszeit im Übermaß dem Trunk ergab und durch Rauchen vor der Scheune Brandgefährdung auslöste. Auf einen Jugendlichen mußte erzieherisch deshalb eingewirkt werden, weil er Kinder geschlagen hatte. In der Gemeinde Wallendorf sorgte die Kommission u. a. dafür, daß Jugendliche von nicht jugendfreien Filmen femgehalten wurden. Sie organisierte aber zugleich eine Aussprache mit den Jugendlichen und deren Eltern über Fragen der Gefährdung der Jugend und Probleme ihrer Erziehung. Das alles sind überaus gute Anfänge und Erfolge. Die Kommission in Wallendorf z. B. hat für das II. Halbjahr 1959 einen Arbeitsplan beschlossen, der folgende Punkte umfaßt: i i vgl. auch Rlecke,(Benjamin, Einige Erfahrungen bei der Anwendung der §§ 8 und 9 StEG, NJ 1959 S. 262 ff. 709;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 709 (NJ DDR 1959, S. 709) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 709 (NJ DDR 1959, S. 709)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

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