Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 708

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 708 (NJ DDR 1959, S. 708); und Lebensgewohnheiten nicht ausreichend erklärt werden, wie Dr. Hartmann ausführte. Seine Aufforderung an die Wissenschaft, sich verstärkt der exakten Ursacheriforschung zuzuwendan, muß beherzigt und ihre Verwirklichung umgehend in Angriff genommen werden. Richtungweisende Beiträge der Wissenschaft zu Inhalt und Methoden der Ursachenforschung und vorbeugenden Verbrechensbekämpfung sind er- forderlich, um den Justizpraktikern die Notwendigkeit einer wissenschaftlich begründeten Ursachenforschung zu beweisen, um ihnen zu zeigen, daß trotz scheinbarer Mehrarbeit im Ergebnis durch die Verbrechensverhütung bedeutend größere und entscheidende Erfolge erzielt werden. Dies durchzusetzen ist eine Frage der Verwirklichung der neuen Konzeption des Strafrechts, der Wende in der Arbeitsweise der Justizorgane. Aus dr Praxis für die Praxis Die statistischen Angaben über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes geben uns Hinweise für unsere Arbeit Um auch die letzten Überreste ressortmäßigen Ar-beitens in den Justizorganen auszumerzen, führen wir in unserem Bezirk allmonatlich gemeinsame Besprechungen der Dienststellenleiter und der Parteisekretäre durch. In diesen Besprechungen werden die Schwerpunkte der Arbeitspläne, der Einsatz von Komplexbrigaden und die Methoden und Mittel der Anleitung und Kontrolle der Justizdienststellen- in den Kreisen besprochen und festgelegt. So haben wir u. a. zur besseren Anleitung der Justizdienststellen in den Kreisen beschlossen, daß in regelmäßigen Abständen die Monatsberichte der Zentralverwaltung für Statistik unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne in den Kreisen auszuwerten sind. Nach einer solchen Auswertung stellten wir fest, daß es in einigen Kreisen ernsthafte Rüdestände in der Erfüllung der Marktproduktion und des Bauprogramms gibt. Deshalb wurde die Abteilung V der Bezirksstaatsanwaltschaft beauftragt, eine Analyse der Marktproduktion und der Erfüllung der Aufgaben im Bauwesen auszuarbeiten sowie alle maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen hierzu zusammenzustellen. Nachdem diese Analyse und Zusammenstellung noch einmal gemeinsam beraten worden war, wurde sie den Kreisstaatsanwaltschaften und den Kreisgerichten als Orientierung auf die Schwerpunkte ihrer Arbeit und als Anleitung für die Ermittlungs-, Anklage- und Rechtsprechungstätigkeit zugeleitet. Diese Orientierung stimmt überein mit dem Schwerpunktarbeitsplan des Bezirkstags und des Rates des Bezirks. Die Anleitung ist in folgende Abschnitte unterteilt: Sozialistische Landwirtschaft allgemein; Marktaufkommen und Pflichtablieferung; Handel mit Zucht- und Nutzvieh; Erfassung und Aufkauf im allgemeinen; Marktaufkommen in tierischer Produktion; Tabellen über 100 ha Besatz nach der Viehzählung vom 3. Juni 1959 in Rindern und Schweinen und Erfüllung der Marktproduktion, aufgeschlüsselt nach den wichtigsten Erzeugnissen in den Kreisen; Bauwesen; Arbeitsproduktivität; Arbeitsschutz; Erfüllung der Bauleistung der Bauindustrie und Bauanteil der Landwirtschaft. In Auswertung der Leipziger Handelskonferenz gab die Bezirksstaatsanwaltschaft Hinweise für die Ermittlungstätigkeit zur Aufklärung von Minusdifferenzen in den Verkaufsstellen der Konsumgenossenschaften, die ebenfalls den Kreisgerichten zugehen werden. Mit einer solchen Arbeitsmethode überwinden wir nicht nur die Ressortarbeit, sondern orientieren auch die Kreisdienststellen aus der Perspektive der Bezirksdienststelle auf die wichtigsten ökonomischen und politischen Schwerpunkte. Die Instruktionsbrigaden arbeiten mit diesem Material und überprüfen, ob die Hinweise des Bezirks auch in den Kreisen beachtet werden und eine richtige Orientierung auf die Schwerpunkte stattflndet. Im Interesse einer guten und geplanten Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht wurde in den gemeinsamen Besprechungen auch festgelegt, welche Richter, Staatsanwälte und Instrukteure in den Aktivs der ständigen Kommissionen des Bezirkstags mitarbeiten und zu welchen Tagesordnungspunkten der Kommissionssitzung Analysen, Hinweise und Auswertungen vorgenommen bzw. gegeben werden sollen. Schließlich werden in diesen Besprechun- gen auch die Rats- und Bezirkstagssitzungen unter dem Gesichtspunkt der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht ausgewertet. FRIEDRICH KLEINWÄCHTER, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Neubrandenburg Die Justizprobleme in die ständigen Kommissionen hineintragen! Jeder Richter im Bezirk Leipzig gehört dem Aktiv einer ständigen Kommission seines örtlichen Volksvertretungsorgans an, es sei denn, er ist selbst Abgeordneter und Mitglied einer solchen Kommission. Insofern besteht bereits eine gute Verbindung des örtlichen Gerichts zu den Organen der Staatsmacht. Die Richter begnügen sich nicht damit, lediglich an den Sitzungen der Kommissionen teilzunehmen. Sie arbeiten vielmehr aktiv mit an den im Kreis und Bezirk bei der sozialistischen Umgestaltung zu lösenden Aufgaben. Die Richter erhalten in ihrer Arbeit zahlreiche Hinweise auf Mängel in der Arbeit staatlicher Dienststellen oder Wirtschaftsorgane. Diese Feststellungen müssen sie an die entsprechenden ständigen Kommissionen herantragen, damit von dort aus umfassend für Abhilfe gesorgt werden kann. Hat das Gericht z. B. festgestellt, daß die Leitung eines Großhandelskontors nichts Ernsthaftes dagegen unternimmt, daß wertvolle Industrieerzeugnisse nicht zum Einzelhandel gelangen, weil sie bereits vorher von Angehörigen des Kontors aufgekauft und privat veräußert werden, dann reicht die Kritik im Urteil oder ein Hinweis an das betreffende Großhandelskontor nicht aus. Hier muß die Ständige Kommission Handel und Versorgung eingeschaltet werden. Gehört der Richter dem Aktiv dieser ständigen Kommission an, dann hat er darauf hinzuwirken, daß im Interesse der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung die Mängel in diesem Großhandelskontor beseitigt werden. Die im Prozeß getroffenen Feststellungen können der ständigen Kommission u. U. Anlaß für eine umfassende Überprüfung auch der anderen Großhandelsorgane sein. Von den zahlreichen Beispielen soll hier nur ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit mit der Ständigen Kommission Gesundheitswesen geschildert werden: Das Kreisgericht Leipzig-Mitte mußte wiederholt weibliche Angeklagte bestrafen, weil sie den Anordnungen der Gesundheitsbehörde zur wöchentlichen ärztlichen Untersuchung beim zuständigen Ambulatorium keine Folge geleistet hatten (vgl. § 22 der VO zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 11. Dezember 1947, ZVOB1. 1948 S. 45). Zahlreiche Angeklagte sagten aus, sie seien nicht zur Kontrolle gegangen, weil sie seit langer Zeit einen moralischen Lebenswandel führten; die Gesundheitsbehörde beharre aber auf der wöchentlichen Untersuchung. Da diese Meinung von verschiedenen Seiten vorgebracht wurde, wandte sich der bearbeitende Richter an die Ständige Kommission Gesundheitswesen deren Aktiv er angehört und bat, im Rahmen einer Kommissionssitzung mit den Verantwortlichen der Ambulatorien zu sprechen und an Hand der dort befindlichen Unterlagen zu untersuchen, welche Maßstäbe bei der Festlegung bzw. Überprüfung der Untersuchungsdauer angelegt werden. Außerdem regte der Richter an, die sanitären und hygienischen Einrichtungen der im Kreis bestehenden 7 08;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der einzelnen Vernehmung.

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